Teilnahme-Modalitäten:

Die Anerkennung dieser Teilnahmemodalitäten ist von den Betroffenen (bei Minderjährigen auch von einem Erziehungsberechtigten), den Fachlehrkräften und den Schulleitungen durch Unterschrift zu bestätigen.

Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Projekt entscheiden die Schule und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Die Schulleiterin / der Schulleiter beurlaubt die Schülerin / den Schüler vom Unterricht der Schule. Der Besuch der Vorlesungen (ggf. auch der Übungen, Praktika usw.) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf findet ersatzweise für den Unterricht in der Schule statt und ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Universitätsveranstaltungen formal wie den Unterricht in der Schule zu handhaben, d.h. regelmäßig teilzunehmen, sich in der Schule krank zu melden und schriftliche Entschuldigungen einzureichen usw. Schülerinnen und Schüler sowie die Verantwortlichen der Schulaufsicht, Hochschule und Schule behalten sich vor, die Teilnahme zu beenden, wenn sich Misserfolge zeigen oder sich die schulischen Leistungen negativ verändern.

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den ausfallenden Unterricht selbständig nachzuarbeiten, ggf. Klausuren zu schreiben und, falls von der Schule gefordert, zusätzliche Leistungen, wie z.B. das Verfassen von Referaten, zu erbringen. Einzelheiten sind mit der Fachlehrerin / dem Fachlehrer abzustimmen.

Falls sich eine Verschlechterung schulischer Leistungen durch einen höheren Notendurchschnitt in den Zeugnissen und insbesondere im Abiturzeugnis zeigt, ist hierfür nicht die Schule verantwortlich. Die Verantwortlichkeit für die Teilnahme am Projekt mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Risiken obliegt ausschließlich der Schülerin und dem Schüler. Die Schülerin / der Schüler ist verpflichtet, der Schule und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme (d.h. vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters) schriftlich mitzuteilen.