Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen wahrzunehmen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind. Sie muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium besitzen. Sie wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe.
Sie kann hierzu an den Sitzungen von Senat und Rektorat, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen. In den Berufungskommisssionen ist die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Mitglied mit beratender Stimme.
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
OVR'in Dipl.-Ing. Sanda Grätz
Etage/Raum: 04.21
Prorektorin für Studienqualität und Gleichstellung
Univ.-Prof. Dr. Ricarda Bauschke-Hartung
Die Gleichstellungsbeauftragten der einzelnen Fakultäten
Die Gleichstellungsbeauftragte der weiteren Beschäftigten
Aufgaben
Laut §24 des Hochschulfreiheitsgesetzes ist es Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, "die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen" und hierzu "auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule [...], insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe" (s. § 24 HFG) hinzuwirken.
Weiter sind ihre gesetzlichen Aufgaben in § 17 des Landesgleichstellungsgesetzes definiert. Insbesondere ist die Teilnahme an Sitzungen des Senats, des Rektorats, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen, des Klinischen Vorstands und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht zu nennen, zu denen sie "wie ein Mitglied zu laden und zu informieren" ist.
Die Gleichstellungsbeauftragte "wirkt bei soziale[n], organisatorische[n] und personelle[n] Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungs- gesprächen" mit und ist zudem "gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen" (s. Art. 1(4), § 17, Abs. 1 LGG), die im öffentlichen Dienst bei Beförderungen eine wichtige Rolle spielen. Gemäß § 17 Abs. 2 LGG "[…] gehören außerdem die "Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung" zu ihren Aufgaben.
Arbeitsbereiche
Die Gleichstellungsbeauftragte der Heinrich-Heine-Universität erfüllt ihre Aufgaben durch umfassende Beratung, Unterstützung und Förderung der weiblichen Studierenden und Beschäftigten. Dies geschieht u. a. durch das Angebot von
Qualifizierungsmaßnahmen, wie fachspezifischen Englischkursen oder Seminaren zu Zeitmanagement, Karriereplanung und Selbstmarketing.
Netzwerk-Treffen, Empfänge und ein
Mentoring-Programm bieten weitere Möglichkeiten zum Austausch und zur Förderung der weiblichen Universitätsangehörigen. Ferner liegen
Broschüren, Flyer und Hefte zu frauenspezifischen Themen als aktuelles Referenz- und Informationsmaterial bereit.
Ein weiterer Schwerpunkt der Gleichstellungsarbeit besteht in der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw.
Beruf.
Um ihren Angestellten den Balanceakt zwischen Beruf und Familie zu erleichtern, besitzt die Universität auf dem Campus das
FamilienBeratungsBüro. Es bietet den Beschäftigten der HHUD Beratung zu allen familienrelevanten Themen und Fragen der Kinderbetreuung und unterstützt Erziehende beim Finden von Betreuungslösungen im Alltag sowie in Notsituationen (z.B. Krankheit oder berufliche Verpflichtungen).



