„Chancen nutzen“ – die offiziellen Vergaberichtlinien
Chancen nutzen - das nordrhein-westfälische Stipendienprogramm
an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Grundsätze und Verfahrensrichtlinien
Vom 22.03.2010
Präambel
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf strebt mittelfristig die Etablierung einer lebendigen und in der Region vernetzten Stipendienkultur an. Gemeinsam mit dem Land NRW verfolgt die Hochschule das Ziel, eine „Kultur der Anerkennung“ zu verwirklichen und den Anteil der kooperativ finanzierten Stipendien deutlich zu erhöhen.
§ 1 Verfahrensgrundsätze
(1) Transparenz der Vergabeentscheidung und Effektivität der Verfahrensabläufe sind die organisatorischen Richtlinien für die Gestaltung der Vergabeverfahren.
(2) Das Auswahlverfahren differenziert zwischen drei Kohorten von Stipendienbewerberinnen und -bewerbern,
a.) die Stipendiaten und Stipendiatinnen des Vorjahres, welche einen Antrag auf Fortgewährung des Stipendiums stellen,
b.) die Gruppe der Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie
c.) fortgeschrittene Studierende aller Fächer und Stufen im Erststudium.
Für die Bewerbergruppen gelten modifizierte Verfahrensabläufe gemäß § 3, § 4 sowie § 5.
(3) Die Bewerbung um ein Stipendium erfolgt jeweils zum Wintersemester. Die Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen) werden im Internet bekannt gegeben. Jedes Stipendium wird für zwei Semester gewährt. Nach Ablauf der zwei Semester kann ein Folgeantrag auf Fortgewährung des Stipendiums gestellt werden, der an eine Leistungsüberprüfung gemäß § 5 gekoppelt ist. Förderfähig sind Studierende in Staatsexamen-, Bachelor- und Masterstudiengängen, die an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf immatrikuliert sind. Die maximale Förderdauer entspricht der Regelstudienzeit des geförderten Studiengangs. Die Vergabe erfolgt einkommensunabhängig. Für den Fall der Exmatrikulation an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erlischt die Bewilligung des Stipendiums automatisch mit Wirkung des auf das Datum der Exmatrikulation folgenden Monatsersten.
(4) Jedes Stipendium der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beläuft sich auf 300 Euro monatlich. Der seitens des Landes aufgestockte Teil der eingeworbenen Mittel in Höhe von 150 Euro gilt dabei als Studiengeld (insbesondere zu verwenden für Literaturbeschaffung, Arbeitsmaterialien oder Kongressbesuche). Die Zahlung des Stipendiums erfolgt letztmals im letzten Monat desjenigen Semesters, bis zu dessen Ablauf es bewilligt wurde. Wenn im Rahmen des Studiums Auslandsaufenthalte stattfinden, erfolgt die Fortzahlung des Stipendiums in gleicher Höhe. Bei Schwangerschaft wird das Stipendium während der vom Mutterschutz vorgesehenen Schutzfristen fortgezahlt.
(5) Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium an, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtungspflicht besteht während des Empfangs des Stipendiums fort. Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis. Die Stipendiatin oder der Stipendiat darf im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden. Das Stipendium unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, da es kein Entgelt nach § 14 SGB IV darstellt. Es ist unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 ESTG steuerfrei. In der Regel wird das Stipendium nicht auf Bafög angerechnet.
(6) Die Bewilligung des Stipendiums kann zurückgenommen und das erhaltene Stipendium kann zurückgefordert werden, wenn die Bewilligung auf unrichtigen Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers beruht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums und die Stipendienleistung.
(7) Mit der Annahme des Stipendiums erklärt die Stipendiatin bzw. der Stipendiat die Bereitschaft zu der Teilnahme an Veranstaltungen des Begleitprogramms.
§ 2 Vergabekommission
Das Rektorat hat eine Vergabekommission eingesetzt, die aus folgenden Mitgliedern besteht:
- Prorektor für Lehre und Studienqualität (Vorsitz)
- auf Vorschlag jeder Fakultät jeweils eine professoraler Fakultätsvertreterin oder ein
Fakultätsvertreter (insbesondere Studiendekane)
- 3 Studierendenvertreter/innen, die auf Vorschlag der studentischen
Senatsmitglieder bestellt werden
- 2 VertreterInnen aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, die auf
Vorschlag der Senatsmitglieder dieser Gruppe bestellt werden
- Gleichstellungsbeauftragte
§ 3 Vergabeverfahren für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
(1) Verteilungsschlüssel
Grundsatz ist, dass der Spenderwille Beachtung findet. Unter Beachtung dieses Grundsatzes sollen Bewerberinnen und Bewerber der unterschiedlichen Studiengänge aus allen Fakultäten berücksichtigt werden. Dafür wird eine Quote entsprechend den Studienanfängerzahlen der Fakultäten (Zahlen des Vorjahres) und der Studiengänge gebildet.
(2) Auswahlkriterien
Unter Beachtung des Verteilungsschlüssels gemäß Absatz 1 ist das vorrangige Kriterium für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in dieser Kohorte die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Gesamtzahl der Leistungspunkte bzw. das Äquivalent). Soweit ausländische Bewerberinnen und Bewerber in Betracht kommen, sollen möglichst verschiedene Herkunftsländer Berücksichtigung finden. Bei Ranggleichheit oder annähernder Ranggleichheit können durch die Auswahlkommission optional ergänzende Kriterien in die Auswahlentscheidung einbezogen werden, insbesondere solche,
a) die eine besondere Motivation oder Entwicklungsfähigkeit der Bewerberin
oder des Bewerbers erkennen lassen oder
b) die sich auf eine spezielle soziale Situation beziehen oder
c) die die Förderung von Studierenden in so genannten MINT-Fächern oder
d) von Studierenden mit Migrationshintergrund
berücksichtigen.
(3) Verfahrensablauf
a) Bewerbungsverfahren
Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit einem hervorragenden Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung können sich initiativ innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben. Die aktuellen Auswahlgrenzen werden jeweils im Internet bereitgestellt. Die Bewerbung erfolgt online und papierlos. Bewerbungsfrist ist jeweils der letzte Freitag vor Vorlesungsbeginn.
b) Vorauswahl durch die Verwaltung
Die online eingegangenen Bewerbungen werden vorsortiert. Die leistungsstärksten Bewerberinnen und Bewerber werden eingeladen, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, Lebenslauf ggf. mit ergänzenden Unterlagen) einzusenden. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Bewerbungen gemäß Absatz 2 in eine Rangfolge gebracht.
c) Entscheidung der Vergabekommission
Die Auswahlkommission trifft ihre Auswahlentscheidung auf Basis der Auswahlkriterien gemäß Absatz 2.
d) Information der Bewerberinnen und Bewerber
Die Ausgewählten werden eingeladen, das Stipendium anzunehmen. Mit der Annahme haben sie eine Erklärung darüber abzugeben, dass sie mit der Weitergabe von Name und Anschrift an den Spender einverstanden sind und dass sie zur Kenntnis nehmen, dass bei Fachwechsel, Hochschulwechsel und Beurlaubung das Stipendium vorzeitig endet. Nach Eingang der entsprechenden Annahmeerklärungen für die vorhandenen Plätze wird für die nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber ein Ablehnungsbescheid im Internet bereitgestellt.
§ 4 Vergabeverfahren für Studierende
(1) Verteilungsschlüssel
Grundsatz ist, dass der Spenderwille Beachtung findet. Unter Beachtung dieses Grundsatzes sollen BewerberInnen der unterschiedlichen Studiengänge aus allen Fakultäten berücksichtigt werden. Dafür wird eine Quote entsprechend den Studienanfängerzahlen der Fakultäten (Zahlen des Vorjahres) und der Studiengänge gebildet.
(2) Auswahlkriterien
Unter Beachtung des Verteilungsschlüssels gemäß Absatz 1 sind die bisher erbrachten Studienleistungen im relativen Vergleich zum Jahrgang eines Studiengangs maßgeblich. Bei Ranggleichheit oder annähernder Ranggleichheit können durch die Auswahlkommission optional ergänzende Kriterien in die Auswahlentscheidung einbezogen werden, insbesondere solche,
a) die eine besondere Motivation oder Entwicklungsfähigkeit der Bewerberin
oder des Bewerbers erkennen lassen oder
b) die sich auf eine spezielle soziale Situation beziehen oder
c) die die Förderung von Studierenden in so genannten MINT-Fächern oder
d) von Studierenden mit Migrationshintergrund
berücksichtigen.
(3) Verfahrensablauf
a) Bewerbungsverfahren
Die leistungsstärksten Studierenden eines Jahrgangs können sich initiativ innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben. Die aktuellen Auswahlgrenzen werden jeweils im Internet bereitgestellt. Die Bewerbung erfolgt online und papierlos. Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. September.
b) Vorauswahl durch die Verwaltung
Die online eingegangenen Bewerbungen werden vorsortiert. Die BewerberInnen mit den höchsten Durchschnittsnoten werden eingeladen, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Kopien der Leistungsnachweise, Lebenslauf ggf. mit ergänzenden Unterlagen) einzusenden. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Bewerbungen gemäß Absatz 2 in eine Rangfolge gebracht.
c) Entscheidung der Vergabekommission
Die Auswahlkommission trifft ihre Auswahlentscheidung auf Basis der Auswahlkriterien gemäß Absatz 2.
d) Information der Bewerberinnen und Bewerber
Die Ausgewählten werden eingeladen, das Stipendium anzunehmen. Mit der Annahmeerklärung haben sie eine Erklärung darüber abzugeben, dass sie mit der Weitergabe von Name und Anschrift an den Spender einverstanden sind und dass sie zur Kenntnis nehmen, dass bei Fachwechsel, Hochschulwechsel und Beurlaubung das Stipendium vorzeitig endet. Nach Eingang der entsprechenden Annahmeerklärungen für die vorhandenen Plätze wird für die nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber ein Ablehnungsbescheid im Internet bereitgestellt.
§ 5 Fortgewährung der Stipendienleistung nach Ablauf des Förderzeitraums
Ein Antrag auf Fortgewährung des Stipendiums ist jeweils bis zum 15. Juli zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen Antragsformular (wird im Internet bereitgestellt), Kopien der im Förderzeitraum erbrachten Studienleistungsnachweise (mindestens 100% der gemäß der jeweiligen Studienordnung zu erbringenden Studienleistung).
Die Studiennachweise werden gemäß ihrem Leistungsstand in eine Rangfolge gebracht. Die Rangliste wird der Auswahlkommission zur Entscheidung vorgelegt.
§ 6 Veröffentlichung
Diese Richtlinien werden in den Amtlichen Bekanntmachungen und auf den Internetseiten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorates der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 11.03.2010
Düsseldorf, den 22.03.2010
Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Hans Michael Piper
Univ.-Prof. Dr. med. Dr. phil.


