Hochschulzugang ohne Abitur
Antragsfrist (Ausschlussfrist): Die Bewerbungsfrist endet für das Wintersemester am 01.04., für das Sommersemester am 01.10. eines jeden Jahres.
Hinweis:
Der Zugang zum Hochschulstudium ohne Abitur ist aufgrund § 49 Abs. 6 Hochschulgesetz und durch die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordung) vom 08.03.10 neu geregelt worden.
Eine Zugangsprüfung ist für alle an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf angebotenen grundständigen Studiengänge möglich, nicht jedoch für Masterstudiengänge und Weiterbildungsstudiengänge.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte jeweils dem nachstehendem Infoblatt.
Datum: 6.01.2011 Datei-Format: pdf Datei-Grösse: 399 KB


