Unfallversicherung für Studierende

Eingeschriebene reguläre Studierende (nicht aber Gasthörer) erhalten im Rahmen ihres Studiums Schutz und Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Im Falle eines Falles geben Sie eine Unfallmeldung bitte an die Stabsstelle für Arbeits- und Umweltschutz, Herrn Fahr im Gebäude 25.02.

Für außeruniversitäre Aktivitäten hat das Studentenwerk Düsseldorf eine Unfallversicherung abgeschlossen, die aus Sozialbeiträgen des Studentenwerks bezahlt wird. Weitergehender Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht, Krankenversicherung) besteht allerdings nicht.

Download Mitteilung der Unfallkasse NRW

Studierendensekretariat

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Tel.: 0211-81-13480
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