Bewerben: Fächer mit Orts-Numerus-Clausus
Neben völlig zulassungsfreien und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es weitere, die nur an bestimmten Universitäten zulassungsbeschränkt sind – mit dem sog. Orts-Numerus-Clausus („Orts-NC“).
Bitte beachten Sie folgende wichtigen Hinweise zu Sonderanträgen:
- Informationen zum
Härtefallantrag bei einer Bewerbung - Informationen für
Spitzensportler/innen - Informationen zur Verbesserung der
Note oder Wartezeit - Informationen zu
abgeleisteten Diensten
Die Studienplätze in diesen lokal zulassungsbeschränkten Fächern mit Orts-NC werden nach Abzug von Vorabquoten – z.B. für Zweitstudienbewerber und Nicht-EU-Ausländer – entsprechend der Abiturnote und der Wartezeit vergeben.
Auch zum Wintersemester 2012/13 werden diese Studienfächer mit Orts-NC lokal direkt von der Hochschule vergeben (
Direkt zur Online-Bewerbung). Die aktuellen Ergebnisse des Orts-NC Vergabeverfahrens der HHU finden Sie
hier).
Eine lokale Online-Bewerbung „vor Ort“ nach dem Orts-NC-Verfahren ist damit erforderlich für folgende Studienfächer an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf:
Bachelorstudiengang / 1. Staatsexamen
- Betriebswirtschaftslehre (BA)
- Biochemie (BA)
- Biologie (BA)
- Informationswissenschaft und Sprachtechnologie (integrativer BA)
- Linguistik (integrativer BA)
- Medien- und Kulturwissenschaften (integrativer BA)
- Medizinische Physik (BA)
- Psychologie (BA)
- Rechtswissenschaft /Jura (1. Staatsexamen)
- Sozialwissenschaften (integrativer BA)
- Volkswirtschaftslehre (BA)
- Wirtschaftschemie (BA)
Bachelor Mehrfachstudiengang: Kernfächer (KF)
- Anglistik und Amerikanistik
- Germanistik
- Geschichte
- Kunstgeschichte
- Modernes Japan
- Philosophie
Bachelor Mehrfachstudiengang: Ergänzungsfächer (EF)
- Kommunikations- und Medienwissenschaft
- Kunstgeschichte
- Politikwissenschaft
- Soziologie
Für die o.g. Bachelor Mehrfachstudiengänge der Philosophischen Fakultät der HHU (bestehend aus je einem Kern- und Ergänzungsfach) gibt es weitere, zulassungsfreie Studienfächer; bei einer Kombination eines zulassungsfreien Faches mit einem zulassungsbeschränkten Fach ist nur für das zulassungsbeschränkte Fach eine Bewerbung erforderlich. (Fragen dazu beantwortet gerne das
Studierenden Service Center (SSC), Tel. 0211 - 811 2345).
Eine Bewerbung ist möglich ab Mitte April 2012 bis zum 15.07.2012. Ausländer/innen (außer EU-Bürger/innen) mit ausländischen Bildungsnachweisen, die sich für die o.g. Fächer bewerben möchten, benutzen bitte diesen
Antrag.
Bewerber/innen, die sich mit einem "Hochschulzugang ohne Abitur" für die o.g. Fächer bewerben möchten, informieren sich bitte
hier
Sie können sich für beliebig viele Studienfächer bewerben. Wenn Sie sich für das gleiche Fach mehrmals bewerben, zählt nur Ihre letzte Bewerbung.
Falls Sie bemerken, dass Sie sich bei Eingabe Ihrer Daten geirrt haben oder sich die Daten ändern, können Sie sich einfach noch einmal bewerben. Nur die letzte Bewerbung pro Fach ist gültig.
Die Berechnung Ihrer Wartezeit nach dem Abitur erfolgt automatisch. Bitte reichen Sie keine Ausbildungszeugnisse ein. Nur wenn Sie vor dem 15.07.2007 Ihre Studienberechtigung (Abitur) erworben haben, kann es sein, dass eine Berufsausbildung/Berufstätigkeit vor dem Abitur zusätzliche Wartesemester bringt.


