20.06.12 14:10

Juristische Fakultät

Prof. Dr. Andreas Feuerborn neuer Dekan

Von: C.G.

Prof. Dr. Andreas Feuerborn ist seit dem 5. Juni neuer Dekan der Juristischen Fakultät. (Foto: Stefan Klinker)

Prof. Dr. Andreas Feuerborn (Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung) hat das Amt des Dekans der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität übernommen. Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht), seit April diesen Jahres Dekan, ist als Staatssekretär ins Kultusministerium des Landes Hessen gewechselt. Er ist von der Juristischen Fakultät bis zum Ende des Wintersemesters 2013/14 beurlaubt. Neuer Prodekan ist bis zum 30.09.2012 Prof. Dr. Jan Busche (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtschutz), ab dem 1.10.2012 wird Prof. Dr. Karsten Altenhain das Prorektorat übernehmen. Studiendekan bleibt Prof. Dr. Horst Schlehofer (Strafrecht und Strafprozessrecht).

Zu den Personen:

Prof. Dr. Andreas Feuerborn (geb.1960), studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten von Münster und Lausanne/Schweiz. 1986 absolvierte er das Erste juristische Staatsexamen (OLG Hamm). Von 1986 bis 1989 war er Rechtsreferendar am LG Arnsberg. 1992 wurde Feuerborn promoviert. 2000 folgte die Habilitation mit der Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Feuerborn nahm Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten von Bielefeld, Potsdam und Düsseldorf wahr, 2002 wurde er zum Universitätsprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ernannt. Seit 2003 ist Prof. Feuerborn Programmbeauftragter des integrierten deutsch-französischen Studienkurses der Juristischen Fakultäten der Université de Cergy-Pontoise und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2005 gründete er das „Forum Arbeitsrecht”. Seit 2006 ist der Jurist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes, seit 2008 verantwortlich für den neuen Schwerpunktbereich „Arbeit und Unternehmen”.

 

Prof. Dr. Busche wurde 1961 in Preetz/Holstein geboren. Nach dem Studium legte er 1986 sein erstes juristisches Staatsexamen in Schleswig ab. Danach promovierte er an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 1989 mit dem Thema: "Preisbindungsverbot und Markenwarenbetrieb". 1991 folgte das zweite Staatsexamen in Hamburg. 1994 war er an der FU Berlin als wissenschaftlicher Assistent, wo er sich auch 1999 habilitierte (Titel: "Privatautonomie und Kontrahierungszwang"). Seit 2000 ist Busche an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtschutz sowie geschäftsführendes Mitglied des Zentrums für Gewerblichen Rechtsschutz. Er stand der Juristischen Fakultät von 2010 bis 2012 als Dekan vor.

 

Prof. Dr. Horst Schlehofer, 1955 in Bochum geboren, nahm im Wintersemester 1973/74 an der Ruhr-Universität Bochum das Studium der Rechtswissenschaft auf. 1980 schloss er es, nach einer Unterbrechung für die Zeit des Zivildienstes, mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab. 1984 wurde Schlehofer promoviert. Es folgten das Referendariat und 1987 das Zweite juristische Staatsexamen sowie ein Lehrauftrag an der Universität Potsdam (SS1991) und eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Rostock (WS 1993). 1993/94 habilitierte er sich an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum in den Fächern Strafrecht und Strafprozessrecht. 1994 wurde er zum Hochschuldozenten an der Ruhr-Universität Bochum ernannt. Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Potsdam, Bonn und Dresden wurde er 1996 auf die Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf berufen. Seit dem Sommersemester 2006 ist er Studiendekan der Juristischen Fakultät.

 

 

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