Abschluss eines Kooperationsabkommens
Für die Absprachen mit internationalen Partnern gibt es grundsätzlich drei Formen:
- Ein Letter of Intent (LoI) ist eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärung einer Partei. Der LoI hat Protokollcharakter und kann als Vorstufe eines Vertrages/Abkommens z.B. einem Drittmittelantrag beigefügt werden.
- Ein
Memorandum of Understanding (MoU) ist eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärung zur Zusammenarbeit zweier (oder mehrerer) Partner. Ein MoU kann als Vorstufe eines Vertrages/Abkommens z.B. einem Drittmittelantrag beigefügt werden. - Ein
Cooperation Agreement ist ein konkretes, detailliertes und rechtsverbindliches Partnerschaftsabkommen zweier (oder mehrerer) Partner. Grundlage für das Cooperation Agreement kann ein LoI oder MoU sein.
Für
Memorandum of Understanding (MoU) und
Cooperation Agreement stellen wir Ihnen zwei vom Rektorat der HHU genehmigte Musterverträge zur Verfügung.
Sie können diese Musterverträge durch Hinzufügen von „Special Clauses“ bzw. durch Entfernen der Formularfelder an Ihre eigenen bzw. die Bedürfnisse des Partners/der Partner anpassen.
Das International Office unterstützt Sie gern bei formalen Fragen und bereitet die Verträge zur Unterschrift durch den Rektor vor.


