Hochschulzugang ohne Abitur
Antragsfrist (Ausschlussfrist): Die Bewerbungsfrist endet für das Wintersemester am 01.04., für das Sommersemester am 01.10. eines jeden Jahres.
Hinweis:
Der Zugang zum Hochschulstudium ohne Abitur ist aufgrund § 49 Abs. 6 Hochschulgesetz und durch die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordung) vom 08.03.10 neu geregelt worden.
Weitere Informationen über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in den einzelnen Bundesländern finden Sie auch in dem
Online-Studienführer.
Eine Zugangsprüfung ist für alle an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf angebotenen grundständigen Studiengänge möglich, nicht jedoch für Masterstudiengänge und Weiterbildungsstudiengänge.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte jeweils dem nachstehendem Infoblatt.
Datum: 13.02.2013 Datei-Format: pdf Datei-Grösse: 66 KB
Datum: 5.08.2011 Datei-Format: pdf Datei-Grösse: 3.2 MB
Datum: 12.03.2013 Datei-Format: pdf Datei-Grösse: 1.5 MB


