Evaluation an der Heinrich-Heine-Universität
Lehre und Studienbedingungen an der Heinrich-Heine-Universität werden gemäß des gesetzlichen Auftrags stetig weiterentwickelt. Wichtiger Bestandteil dieses kontinuierlichen Prozesses ist die regelmäßige Durchführung von Evaluationen, die in der Evaluationsordnung geregelt ist. Die Hochschulen und ihre Angehörigen sind zur Mitwirkung an der Evaluation gesetzlich verpflichtet (vgl. § 7 HG NRW).
Bei den Evaluationen ist eine rege Beteiligung der Studierenden und/oder Absolventen von großer Bedeutung für den Qualitätsentwicklungs- und -sicherungsprozess und somit im Interesse aller: Sie erlaubt durch direkte Rückkoppelung eine konkrete Verbesserung von Studium und Lehre an der Universität.
Die in festgelegten Abständen durchgeführten Befragungen richten sich an Studierende ebenso wie an die Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschule. Nachhaltig werden evaluiert:
- Lehrveranstaltungen,
- Studiengänge sowie
- Studienbewertung (generell) über Absolventenbefragungen
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Evaluation? Dann wenden Sie sich an:
René Michalski
Hochschul- und Qualitätsentwicklung
René Michalski
Etage/Raum: 03.31


