"Finanzdienstleistungen" im Kontext der Theoriediskussion in der Bankbetriebslehre und der Versicherungsbetriebslehre
Problemstellung
Im März 2002 wurde an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf der "Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzdienstleistungen" besetzt. Es handelt sich um den ersten betriebswirtschaftlichen Lehrstuhl in Nordrhein-Westfalen, der den Begriff "Finanzdienstleistungen" in der Bezeichnung führt, und um den einzigen Lehrstuhl bundesweit, der diesen Begriff als alleinige Vertiefungsrichtung neben der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre ausweist. Die Fakultät strebte bei der Widmung des Lehrstuhls eine Schärfung des Profils in Forschung und Lehre an, die den spezifischen Möglichkeiten und Anforderungen am Standort Düsseldorf Rechnung trägt.1 Aufgrund seines innovativen Charakters liegt es nahe, nach der theoretischen Basis eines betriebswirtschaftlichen Vertiefungsfaches "Finanzdienstleistungen" zu fragen. Als aktueller Aspekt ergibt sich bei der Beantwortung dieser Frage ein Bezug zur derzeit geführten Diskussion um die Theorieverankerung und die theoretische Perspektive der Bankbetriebslehre und der Versicherungsbetriebslehre. Zeichen dieser aktuellen Diskussion sind einerseits Positionierungen von neu veröffentlichten Lehrbüchern und andererseits konkrete Stellungnahmen zum Theoriefundament der wirtschaftswissenschaftlichen Analyse von Banken und Versicherungen. Eingebettet ist die Diskussion in eine breiter angelegte akademische Debatte um die Positionierung und die internationale Stellung der Betriebswirtschaftslehre deutscher Prägung.
Im vorliegenden Beitrag werden deshalb zunächst die Argumentationslinien aufgezeigt. Anschließend wird eine Bewertung versucht. Diese deutet darauf hin, dass es für die Analyse von Banken und Versicherungsunternehmen keinesfalls ein Theoriedefizit gibt. Zudem wird evident, dass eine integrative Betrachtung von Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch anderer Finanzinstitutionen, unter einem übergeordneten Rubrum "Finanzdienstleistungen" auch von der theoretischen Basis her ohne weiteres möglich und – hier mag der Verfasser voreingenommen sein – außerordentlich sinnvoll ist.
Das
traditionelle
Selbstverständnis
der
Betriebswirtschaftslehren
der
Banken
und
der
Versicherungen
Abgrenzungen betriebswirtschaftlicher Teildisziplinen
Die Betriebswirtschaftslehre will – vereinfachend formuliert – auf wissenschaftlicher Basis wirtschaftliche Realphänomene bei und in Unternehmen identifizieren und analysieren sowie Gestaltungsvorschläge entwickeln. In den betriebswirtschaftlichen Standardlehrbüchern wird dabei als Erfahrungsobjekt im Allgemeinen der Betrieb bzw. das Unternehmen verstanden, während Wirtschaften – als Disposition über knappe Güter – das Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre ist.2
Während sich die "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" diesem Erkenntnisziel ohne funktionalen oder branchenbezogenen Fokus widmet, existiert daneben eine Vielzahl von "Speziellen Betriebswirtschaftslehren", die bei Erfahrungs- und/oder Erkenntnisobjekt einen vertiefenden Schwerpunkt setzen.3 Liegt der Schwerpunkt bei einzelnen betrieblichen Funktionen, ohne dass eine einzelne Branche besonders betrachtet wird, so wird von einer funktionalen Speziellen Betriebswirtschaftslehre gesprochen. Beispiele sind die betriebswirtschaftliche Finanzierungslehre, die Produktionswirtschaftslehre oder die – heutzutage zumeist als Marketing "ausgebaute" – Absatzwirtschaftslehre. Eine institutionelle Spezielle Betriebswirtschaftslehre zeichnet sich hingegen durch einen Branchenfokus aus, wobei alle Funktionsbereiche betrachtet werden. So existieren etwa die Bankbetriebslehre, die Versicherungsbetriebslehre, die Handelsbetriebslehre und die Industriebetriebslehre.
Eine spezielle Betriebswirtschaftslehre "Finanzdienstleistungen" fügt sich hier als übergreifende, Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitutionen integrierende Teildisziplin ein. Allerdings finden sich auch – und in der akademischen Institutionalisierung spezieller Betriebswirtschaftslehren in Lehrstühlen und Wahlfächern in durchaus zunehmendem Maße – Mischformen einer funktionalen und einer institutionellen Orientierung. Auch das Fach "Finanzdienstleistungen" weist, so wie es an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Forschung und Lehre vertreten wird, wichtige funktionale Elemente auf, die aber im Weiteren vernachlässigt werden.
Die branchenbezogene, "institutionelle" Abgrenzung von betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen entstammt der Tradition betriebswirtschaftlicher Forschung und Lehre insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Deutschland. Anfang des 20. Jahrhunderts, als die Betriebswirtschaftslehre zunehmend als akademische Disziplin anerkannt und in Hochschulen etabliert wurde, kristallisierte sich zunächst eine branchenorientierte Spezialisierung heraus. Neben der Betriebswirtschaftslehre der Banken finden sich schon früh diejenigen der Industrie und des Handels sowie der Wirtschaftsprüfung.4 Auch eine Versicherungsbetriebslehre etablierte sich bald. Die heute neben der institutionellen Abgrenzung häufig vorzufindende funktionale Spezialisierung entwickelte sich dagegen deutlich später; dominant wurde sie erst in den 1970er Jahren. Die funktionale Orientierung resultiert unter anderem aus der zunehmenden Internationalisierung des in den Anfängen recht säkular deutsch geprägten Faches. In anderen Ländern, etwa im angelsächsischen Sprachraum, herrscht seit jeher eine funktionale Orientierung vor.
Die Kenntnis dieser Entwicklungslinien ist wichtig, um die aktuelle Diskussion um vermeintliche Theoriedefizite in der betriebswirtschaftlichen Analyse von Banken und Versicherungsunternehmen zu verstehen. In dieser Diskussion spiegelt sich ein Stück weit auch der Konflikt zwischen funktionalem und institutionellem Denken wider. Zudem schlagen sich hier Friktionen zwischen den in der angelsächsischen Academia vorherrschenden Paradigmata und der betriebswirtschaftlichen Tradition in Deutschland nieder. Wird in Deutschland zwischen der Betriebswirtschaftslehre, die von Wahlakten in Unternehmen ausgeht, und der Volkswirtschaftslehre, die die Koordination und die Interdependenzen von Wirtschaftseinheiten betrachtet, unterschieden, so wird international eher in "Management" und "Economics" differenziert. Dem Bereich "Management" sind dabei vor allem Konzepte der Erklärung und Gestaltung von Strukturen und Prozessen der Unternehmensführung zuzuordnen, wobei mitunter eine deutlich verhaltenwissenschaftliche Orientierung zutage tritt. "Economics" stellt hingegen Wirtschaftlichkeits- und Effizienzüberlegungen in den Vordergrund. Sie lassen sich in die einzelwirtschaftlich orientierten Microeconomics und die gesamtwirtschaftlich orientierten Macroeconomics unterscheiden. Die Differenzierung in Mikroökonomik und Makroökonomik ist auch in Deutschland üblich, traditionell aber nur innerhalb der Volkswirtschaftslehre. Damit wurde – grob vereinfachend formuliert – innerhalb der einzelwirtschaftlichen Analyse eine künstliche Grenze zwischen "BWL" und "VWL" gezogen, die – eventuell sogar von beiden Seiten argwöhnisch beobachtet – eine Orientierung der Betriebswirtschaftslehre förderte, die international nur bedingt kompatibel ist. Nun ist diese Grenze in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer mehr abgebaut worden. Dies führt zur Notwendigkeit, die Grenzen von Teildisziplinen zu diskutieren bzw. neu zu definieren.
Traditionelle Abgrenzung der Bankbetriebslehre und Versicherungsbetriebslehre über ihre spezifische Distanz zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
Um theoretische Zugänge zu einer Betriebswirtschaftslehre der Finanzdienstleistungen zu erkennen und die Diskussion um den wissenschaftlichen Standort der Bankbetriebslehre und der Versicherungsbetriebslehre nachzuvollziehen, sollte zunächst das tradierte Verständnis der Bank- bzw. Versicherungsbetriebslehre erläutert werden. Dieses wird für die Banken etwa durch einen Artikel in der Zeitschrift für Betriebswirtschaft von 1982 zum Ausdruck gebracht:5 Böhner führt hier aus, das Verhältnis der Bankbetriebslehre zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und den Funktionen fokussierenden Speziellen Betriebswirtschaftslehren werde durch die "spezifische Distanz" bestimmt, mittels derer sich eine spezielle Bankbetriebslehre überhaupt erst legitimieren lässt. Eine solche spezifische Distanz könne unter verschiedenen Aspekten herausgearbeitet werden:
- Aussagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und der Funktionenlehren seien der Tradition bei der Formulierung betriebswirtschaftlicher Darstellungen folgend überwiegend auf Sachleistungs- bzw. Industriebetriebe bezogen worden. Diese Aussagen seien aber teilweise nicht dazu geeignet, ohne Modifikation auf Dienstleistungsbetriebe im Allgemeinen und auf Banken im Besonderen übertragen zu werden.
- Für die Formulierung von Aussagen, die für alle Wirtschaftszweige (Sach- und Dienstleistungsunternehmen) gleichermaßen gültig wären, sei aber ein so hohes Abstraktionsniveau vonnöten, dass zur konkreten Umsetzung dieser Aussagen wiederum eine die speziellen Gegebenheiten von Banken einbringende Bankbetriebslehre notwendig werde. Die Entwicklung der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre weg von der industriebezogenen und hin zu einer branchenübergreifenden Sicht entziehe der Bankbetriebslehre damit nicht ihre Legitimation, sondern modifiziere nur ihre Aufgaben.
- Die traditionelle Ausrichtung der Bankbetriebslehre als Bankgeschäftslehre erlaube es darüber hinaus, die spezifische Distanz über die Besonderheiten der Bankleistungen zu konkretisieren, die auch die Distanz der Bankbetriebslehre zu den übrigen Dienstleistungsbranchen beleuchte: Solche Besonderheiten seien insbesondere die Verflochtenheit bankbetrieblicher Leistungen untereinander sowie die als Dualismus der Bankleistung beschriebene Tatsache, dass Bankleistungen eine wert- und eine stückmäßige Komponente enthalten.
Im Kern lässt sich das traditionelle Selbstverständnis der Bankbetriebslehre sowie – mutatis mutandis – der Versicherungsbetriebslehre mithin so charakterisieren, dass jeweils den Banken und den Versicherungen ausgeprägte Besonderheiten zugesprochen werden, die eine vertiefende und differenzierte Analyse erforderlich machen, um Strukturen und Zusammenhänge richtig zu erkennen und zu einzelwirtschaftlich sinnvollen Gestaltungs- und Entscheidungsvorschlägen zu gelangen.
Ausgangs- und Referenzpunkt dieses Selbstverständnisses ist offenkundig die traditionelle Allgemeine Betriebswirtschaftslehre deutscher Prägung, bezüglich derer Gemeinsamkeiten und Besonderheiten definiert werden. Bankbetriebslehre und Versicherungsbetriebslehre verstehen sich somit keineswegs als neben der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre stehend – wie dies vielleicht noch früher der Fall war –, sondern als eine von vielen möglichen Spezialisierungen der Betriebswirtschaftslehre, mit der sie die Methodik, aber auch einige inhaltliche Schwerpunkte gemeinsam haben.6 Insofern muss ein gegen sie gerichteter Vorwurf der Theorieferne ebenso die Betriebswirtschaftslehre insgesamt betreffen.
Weil die traditionelle Perspektive eine Betrachtung sämtlicher Funktionsbereiche innerhalb der Bank oder des Versicherungsunternehmens ermöglicht, Unternehmensführung in der Praxis aber in den Interdependenzen funktional definierter Tätigkeiten erfolgt, beinhaltet sie ein hohes Potenzial für Anwendungsorientierung in der Forschung sowie vor allem in der Lehre. Befördert wird eine solche Anwendungsorientierung vor allem auch dadurch, dass auch realwirtschaftliche Strukturen und Prozesse in Banken bzw. Versicherungsunternehmen betrachtet werden und nicht eine alleinige Fokussierung der Finanzwirtschaft erfolgt. Bewertet man dies als Positivum, so ist der traditionellen Perspektive als problematische Tendenz inhärent, tatsächliche oder auch nur vermeintliche Besonderheiten zu überschätzen. Dies kann etwa dazu führen, dass eine auf Besonderheiten zielende Abgrenzung Gemeinsamkeiten übersehen lässt und reale Details zu stark in den Vordergrund stellt.7 Da eine solchermaßen verstandene institutionelle Perspektive in funktionaler Hinsicht Interdisziplinarität erfordert, besteht zudem die Gefahr, dass die hierfür verwendeten funktional orientierten Konzepte, Theorien oder Ansätze im Einzelfall nicht immer dem aktuellen Forschungsstand entsprechen.8 Weil außerdem die Abgrenzung von Besonderheiten in der traditionellen Sichtweise immer eine willkürliche bzw. subjektive, häufig zudem ad hoc und unreflektiert getroffene Aussage darüber erfordert, ab wann sich Merkmalsausprägungen kritisch unterscheiden, ist in Bezug auf eine Spezielle Betriebswirtschaftlehre der Finanzdienstleistungen zudem evident, dass bei diesem Selbstverständnis eine theoretisch nicht analysierbare Grenze zwischen der Bank- und der Versicherungsbetriebslehre gezogen wird, wenn man jeweils arteigene Besonderheiten proklamiert. Integrationstendenzen, wie man sie in der angelsächsischen Forschung oder auch in der betrieblichen Praxis – Stichwort "Allfinanz" – beobachten kann, sind in einer jeweils arteigenen, Besonderheiten der Banken und der Versicherungen betonenden Perspektive schwerlich zu berücksichtigen. Gleichwohl soll diese Perspektive im Folgenden nicht als "Besonderheitenlehre" apostrophiert werden, da dieser Terminus überwiegend negativ rezipiert wird, wie noch deutlich werden wird.
Von der "Besonderheitenlehre" zur "Kapitalmarkttheorie"?
Kritik an der traditionellen Perspektive
Die traditionelle Abgrenzung der Bank- und der Versicherungsbetriebslehre wird – über die oben bereits genannten Problemstellen hinaus – seit einigen Jahren und zunehmend kritisiert, und zwar aus verschiedenen Richtungen: Zum einen haben sich durch die Öffnung der Betriebswirtschaftslehre hin zur Mikroökonomik neue kapitalmarktorientierte Forschungsansätze herausgebildet – in den Ausprägungen der neoklassischen Kapitalmarkttheorie und der Theorie der Finanzintermediation –, die teilweise oder sogar mit "hegemonialen" Ansprüchen die Analyse von Banken und Versicherungen für sich beanspruchen. Zum anderen – nicht ganz unabhängig davon – wird wissenschaftstheoretisch anmutende Kritik an der Abgrenzung von Erfahrungs- und Erkenntnisobjekt geäußert. Beiden Argumentationslinien wird im Folgenden nachgespürt.
Allgemein wird im Zuge der Verbreitung funktionaler Strukturierungen in der Betriebswirtschaftslehre und einer deutlicheren Verankerung in der Mikroökonomik – letztlich also durch die Aufnahme international vorherrschender Paradigmata – die institutionelle Tradition der Bankbetriebslehre und der Versicherungsbetriebslehre mitunter im Sinne einer überholten Perspektive kritisiert bzw. despektierlich kommentiert. Beleg hierfür mag die Bemerkung im Vorwort zur ersten Auflage des – übrigens vom Verfasser geschätzten – Lehrbuchs von Zweifel und Eisen (2000/22002) sein, das auf die tradierte Versicherungsbetriebslehre Bezug nimmt, die in Deutschland mit dem Namen Dieter Farny verbunden ist: Das Lehrbuch von Farny (32000) – bislang Standardwerk zur Versicherungsbetriebslehre – erscheint den Autoren nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Forschung; es sei zu sehr "in der damals noch geltenden Besonderheitenlehre der Versicherung befangen, die außerhalb Deutschlands bestenfalls mit Belustigung zur Kenntnis genommen wurde"9. Bei der überwiegend positiven Rezeption des Lehrbuchs von Zweifel und Eisen wurde diese Aussage kritisiert;10 im Vorwort zur zweiten Auflage (22002) taucht sie nicht mehr auf.
Kapitalmarkttheorie und die Betriebswirtschaftslehren der Finanzdienstleistungsunternehmen
Neoklassische Finanzierungs- und Kapitalmarkttheorie
Greift man zunächst die neoklassische Finanzierungs- und Kapitalmarkttheorie als einen der dominanten und in den letzten Jahrzehnten außerordentlich dynamischen sowie erfolgreichen Zweige der Wirtschaftswissenschaften auf, so ist deren Bezug zu Banken und Versicherungen offenkundig. Insofern ist zu fragen, wie diese Theorie zur traditionellen Perspektive steht und ob sie gegebenenfalls die Bankbetriebslehre und die Versicherungsbetriebslehre verdrängen kann. Kernargument könnte hierbei sein, dass die stark fortentwickelte neoklassische Finanzierungs- und Kapitalmarkttheorie sowohl hinsichtlich des theoretischen Fundaments als auch hinsichtlich praxisbezogener Handlungsempfehlungen ein Rüstzeug bereitstelle, das zur Steuerung einer Bank oder einer Versicherung eine hinreichende Basis liefert. Das, was in der Bankbetriebslehre bzw. in der Versicherungsbetriebslehre über die finanzielle Sphäre hinaus behandelt wird, sei hingegen nicht branchenspezifisch, werde also durch die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre ausreichend abgedeckt.
Tatsächlich schafft die neoklassische Kapitalmarkttheorie, die die Allokation und die Bewertung von Zahlungsströmen auf vollkommenen, also friktionslosen Märkten untersucht, die Grundlage dafür, Finanzportfolios zu analysieren und zu steuern. Stark vereinfacht ausgedrückt, mag man sich den Beitrag dieser Theorie zur Bankbetriebslehre und zur Versicherungsbetriebslehre so veranschaulichen, dass hier die Bank bzw. das Versicherungsunternehmen als Portfolio von Finanzkontrakten verstanden wird, das nach Rendite- und Risikozielen zu optimieren ist. Aufgebaut wird dabei weitgehend auf der Prämisse des vollkommenen Marktes. Diese Prämisse führt zur einer Schärfung der Perspektive und zu eindeutigen Aussagen, allerdings auch zu einer deutlichen Realitätsferne. Konkret auf Banken bezogen liefert die neoklassische Theorie das Fundament für Lehre und Forschung im Bereich des Asset-and-Liability-Managements, des Risikomanagements sowie des internen Rechnungswesens. Im letztgenannten Bereich ist vor allem das in der Bankpraxis weit verbreitete Konzept der "Marktzinsmethode" anzuführen, dass letztlich auf neoklassischen Theoremen beruht. Für die Versicherungsbetriebslehre stellt die Kapitalmarkttheorie vornehmlich das Rüstzeug bereit, die Kapitalanlage und die Bilanzsstruktur zu erklären und zu steuern, während für das eigentliche Versicherungsgeschäft erst langsam eine kapitalmarktorientierte Sichtweise erkennbar wird.11
Die Annahme eines vollkommenen Marktes ist als zentrales Element der neoklassischen Theorie realitätsfern. Im Sinne einer Modellbildung ist solche Realitätsferne zwangsläufig und häufig sinnvoll. Sie spricht jedoch unmittelbar die Limitationen der neoklassisch- kapitalmarktorientierten Perspektive an: Sie abstrahiert vollständig von den realwirtschaftlichen Strukturen in einer Bank oder in einem Versicherungsunternehmen. Diese realwirtschaftlichen Strukturen sowie die für ihre Koordination und Steuerung notwendigen Informationen binden Ressourcen und verursachen Kosten. Damit lassen sich die unternehmensinternen, aber auch nach außen gerichteten Aktivitäten nicht mehr als friktionslos interpretieren. Zugleich werden vorherrschende Denkweisen bzw. andere Perspektiven ausgeblendet, die die Praxis mitunter deutlich prägen, wie am Beispiel der aktuarischen, nicht kapitalmarktorientierten Kalkulation im Versicherungsgeschäft deutlich wird. Ferner ist anzumerken, dass die neoklassische Wirtschaftstheorie Bedingungen für ökonomische Gleichgewichte formuliert. Im Gleichgewicht lassen sich jedoch kaum Steuerungsimpulse erkennen, da sich alle Parameter perfekt neutralisieren. So beinhaltet – dies als Hinweis an den tiefer gehend interessierten Leser – die neoklassische Finanzierungs- und Kapitalmarkttheorie eine Vielzahl von "Irrelevanztheoremen", die zwar die Bedingungen für faire Bewertungen aufzeigen, aber kaum Steuerungsvorschläge entwickeln lassen. Dieser Ansatz kann zur Abbildung von Zahlungsströmen, die bei Banken und Versicherungen offenkundig hohe Bedeutung haben, sehr hilfreich sein, dürfte aber als Konzept zur Steuerung von Unternehmen, die in einer von Unvollkommenheiten geprägten Umwelt agieren, an Grenzen führen.
Konzeptionell außerordentlich problematisch ist zudem, dass in einer neoklassischen Welt die Existenz von Banken und Versicherungsunternehmen nicht erklärt werden kann: Sie sind schlicht entbehrlich, weil alle ihre Funktionen von den Finanzmärkten kostenlos erbracht werden können. So bewegen sich die Aussagensysteme zu Banken und Versicherungsunternehmen, die auf neoklassischen Modellen basieren, immer in dem Dilemma, Vorschläge zur Gestaltung und Steuerung einer Institution zu formulieren, die es gar nicht geben kann, wenn die Annahmen der entsprechenden Aussagensysteme für die Realität valent wären.12 Gestehen Hartmann-Wendels et al. (22000: 657) neoklassischen Konzepten – namentlich der eben erwähnten Marktzinsmethode – noch den Charakter einer praxiserprobten Heuristik zu, geht Rudolph (1995: 68) so weit zu formulieren, dass die neoklassische Finanzierungstheorie weitgehende Annahmedefizite aufweise und daher für viele finanzwirtschaftliche Fragen auch nur einen geringen praxisrelevanten Erklärungswert besitze.
Ferner sei – sicherlich etwas beckmesserisch – darauf verwiesen, dass die Aussage, nur die Finanzwirtschaft sei bei Banken und Versicherungsunternehmen für eine spezialisierte Betrachtung interessant, im Prinzip wieder eine Zuweisung von "Besonderheiten" beinhaltet. Wenn im Folgenden deutlich wird, dass das dritte hier behandelte Paradigma – die Theorie der Finanzintermediation – Banken und Versicherungsunternehmen als Finanzintermediäre interpretiert und sie damit zu einem speziellen institutionellen Typus deklariert, ist letztlich evident, dass sich jegliche Abgrenzung einer institutionell spezialisierten von der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre auf "Besonderheiten" berufen muss. Insofern erscheint der Terminus der "Besonderheitenlehre" für nur eine dieser Perspektiven vollends unangemessen.
Theorie der Finanzintermediation
Bewertet man die neoklassische Finanzierungs- und Kapitalmarkttheorie als zwar für sich genommen äußerst erfolgreiches Paradigma, für die Gewinnung betriebswirtschaftlicher Aussagen zur Gestaltung und Steuerung von Finanzdienstleistungsunternehmen jedoch aufgrund der Annahme vollkommener Märkte nur bedingt erkenntnisfördendes Konzept, liegt es nahe, explizit Marktunvollkommenheiten zu berücksichtigen. Bei Einnahme dieses Blickwinkels lässt sich unter dem Stichwort "Finanzintermediation" eine dritte Richtung der Bankbetriebslehre und – noch nicht so differenziert – auch der Versicherungsbetriebslehre identifizieren.
Die Theorie der Finanzintermediation versucht zu erklären, ob und unter welchen Bedingungen die Einschaltung einer Bank, eines Versicherungsunternehmens oder eines anderen Finanzdienstleistungsunternehmens in die Vertragsbeziehung zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern effizient ist. Basierend auf der neoinstitutionalistischen Mikroökonomik – in deutscher Tradition also auf einem volkswirtschaftlichen Fundament – wird hierbei vor allem die relative Vorteilhaftigkeit der Banken und der Versicherungsunternehmen im Vergleich zu einer Nutzung des Kapitalmarktes betrachtet. Erklärt werden einerseits die Existenzbedingungen für Finanzintermediäre im Allgemeinen, aber auch die Vertragsgestaltungen konkreter Finanzkontrakte im Besonderen.
Bei Marktunvollkommenheiten erweist sich die Koordination von wirtschaftlichen Aktivitäten im Unternehmen häufig als effizient, weil sie mit geringeren Kosten als die Koordination über Märkte verbunden ist. Die zentrale Marktunvollkommenheit ist hierbei die Informationsasymmetrie. Dieses Konstrukt beschreibt die Situation, dass ein Wirtschaftssubjekt in Bezug auf ein für die Koordination bzw. für die zu koordinierende Aktivität relevantes Faktum besser informiert ist als sein Gegenüber. Es besteht die Gefahr, dass der besser Informierte seinen Informationsvorteil opportunistisch ausnutzt, wenn er dafür nicht belangt werden kann. Falls auf das Ergebnis seiner Tätigkeit neben seinen eigenen Qualifikationen bzw. Anstrengungen auch noch eine unsichere externe Größe einwirkt, kann der Vertragspartner nicht erkennen, ob der besser Informierte oder der Zufall für ein bestimmtes Ergebnis verantwortlich war. Wenn Verträge eine zukunftsgerichtete Dimension aufweisen – was ganz offensichtlich in der Regel der Fall ist – liegt die gerade beschriebene Situation vor. Angesichts der dann evidenten Gefahr opportunistischen Handelns werden möglicherweise ökonomisch sinnvolle Aktivitäten unterlassen. Insofern haben beide Seiten ein Interesse daran, die Informationsasymmetrie auszugleichen. Dafür entstehen aber Kosten ("Transaktionskosten"). Diese Kosten kann man einerseits als Aufwendungen interpretieren, die anfallen, wenn glaubwürdige, etwa von Dritten testierte Informationen zwischen den beiden Wirtschaftssubjekten übermittelt werden. Andererseits kann man Transaktionskosten als solche Kosten interpretieren, die notwendig sind, um institutionelle Arrangements zu schaffen, in denen kein opportunistisches Verhalten möglich ist. Bei dieser Sichtweise entsprechen die Transaktionskosten den Wohlfahrtsverlusten, die sich im Vergleich zum Paretooptimum ergeben.13
Offenkundig sind bei Finanzkontrakten Informationsasymmetrien besonders ausgeprägt. So kennt ein potenzieller Kreditnehmer seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und seine Absichten besser als die Kredit gebende Bank. Auch ein Krankenversicherungskunde weiß mehr über seine Vorerkrankungen als die Versicherung. Umgekehrt stehen aber Bankeinleger – und Lebensversicherungskunden – vor dem Problem, ihr Geld einem Unternehmen anzuvertrauen, das über seine eigene aktuelle Risikosituation und seine künftigen Investitionsabsichten offenkundig besser informiert ist als die Kunden. Die Theorie der Finanzintermediation zeigt in diesem Kontext aber, dass bestimmte Institutionen – die Finanzintermediäre, d. h. Banken und Versicherungsunternehmen – die Nachteile aus solchen Informationsasymmetrien in der Summe minimieren können. So geht die Einschaltung von Finanzintermediären in die Koordination finanzieller Aktivitäten häufig mit niedrigeren Transaktionskosten einher, als dies bei der alternativen Koordination über den Geld- oder Kapitalmarkt möglich ist, obwohl mit dem Finanzintermediär ein zusätzlicher Akteur auftritt, der selbst Ressourcen bindet und damit Kosten induziert, und dessen Hinzukommen aus einem einstufigen Kooperationsproblem zwischen einem Kapitalgeber und einem Kapitalnehmer ein zweistufiges macht, das die Beziehungen zwischen Kapitalgeber und Intermediär und zwischen Intermediär und Kapitalnehmer umfasst. Ohne an dieser Stelle die mittlerweile sehr vielfältigen und differenzierten Modelle der Finanzintermediation auch nur ansatzweise wiedergeben zu wollen, sei darauf hingewiesen, dass in der Theorie der Finanzintermediation Banken und Versicherungsunternehmen, aber etwa auch Leasinggesellschaften, Bausparkassen oder Ratingagenturen als effiziente Transformationseinrichtungen interpretiert werden, die sich in einer Art Mittlerfunktion Effizienz steigernd zwischen die divergierenden Kapitalangebotsstrukturen und -nachfragestrukturen schalten, weil sie häufig aufgrund ihrer Geschäftstrukturen und damit verbundener Kosten- und Risikostrukturen und aufgrund von Haftungspotenzialen und Aufsicht Wohlfahrtsverluste aus Informationsasymmetrien minimieren und Risiken effizient verarbeiten können.
Die Theorie der Finanzintermediation trägt sehr weitgehend zur theoretischen Fundierung der Bankbetriebslehre und der Versicherungsbetriebslehre bei. Darüber hinaus schafft sie eine Basis dafür, Finanzdienstleistungen und Finanzdienstleistungsunternehmen integrativ zu analysieren: Ausgehend von der übergreifenden Theorie der Finanzintermediation können Gemeinsamkeiten und Unterschiede bzw. Tendenzen der Konvergenz und der Divergenz betrachtet werden. In dieser Theorie liegt damit ein Ansatz vor, ausgehend von einer stringenten mikroökonomischen Fundierung zunächst die Funktionen und die Existenz von Finanzdienstleistungen und Finanzdienstleistungsunternehmen zu erklären und dann – ohne reale Details zu intensiv betrachten zu müssen – anhand dessen Unterschiede im Intermediationsprozess zwischen Banken und Versicherungen herauszuarbeiten.
Unabhängig davon, dass die Leistungsfähigkeit der einzelnen Modelle der Finanzintermediation nicht überschätzt werden darf, ist indessen ein zentrales Manko der neoinstitutionenökonomischen Mikrotheorie zu konstatieren: Institutionenökonomische Ansätze liefern (bislang) kaum Aussagen über die Parameter des unternehmerischen Erfolgs oder Misserfolgs einzelner Finanzdienstleistungsunternehmen. Sie können erklären, warum es Banken und Versicherungsunternehmen gibt, und sie können aufzeigen, von welchen Parametern die Effizienz einzelner Formen von Finanzkontrakten abhängt, sie können aber keine Hinweise für die Gestaltung von Leistungen, Strukturen und Prozessen in Finanzdienstleistungsunternehmen liefern, die zu Konkurrenzvorteilen oder sogar nur zur Existenzsicherung in wettbewerblichen Märkten beitragen können.
Abgrenzungen der Erfahrungsobjekte "Bank", "Versicherungsunternehmen" und "Finanzdienstleistungsunternehmen"
Eine institutionelle Spezielle Betriebswirtschaftslehre fokussiert einen spezifischen Unternehmenstypus, für den sie – wie oben deutlich wurde – mit unterschiedlicher Akzentuierung einzelwirtschaftlich relevante Besonderheiten reklamiert. Sie steht damit vor der Aufgabe, ihr Erfahrungsobjekt so konkret zu benennen, dass es in der Realität unterschiedlichster Unternehmen identifizierbar ist. Um diese Abgrenzung kreist für die Versicherungsbetriebslehre, vor allem aber für die Bankbetriebslehre, seit jeher eine Diskussion, die in den letzten Jahren jedoch wieder an Dynamik gewonnen hat.
Konkret geht es bei dieser Diskussion um das Erfahrungsobjekt und das Erkenntnisobjekt der Bankbetriebslehre; die Argumente sind mutatis muntandis auch für die Versicherungsbetriebslehre übertragbar. Ausgangspunkt dieser Diskussion sind zwei – in einem inneren Zusammenhang stehende, jedoch mit inhaltlich ganz anders gelagerten Artikeln in einem Sammelband veröffentlichte – Beiträge von Corsten und Klose (1999) und Klose (1999). Der Beitrag von Corsten und Klose wirft Fragen zur Konzeption und zur Abgrenzung der Bankbetriebslehre auf, die dem Fach letztlich eine unzureichende Fundierung vorwerfen. Der Beitrag von Klose versucht, darauf aufbauend, eine eigenständige Konzeption für eine Lehre der Finanzdienstleistungsunternehmen zu entwickeln, die auf einer Typologie von Finanzdienstleistungen basiert.
Die von Corsten und Klose und von Klose formulierten Gedanken und Diskussionspunkte wurden von Süchting (2002), Reckenfelderbäumer (2002) und Paul (2002) aufgegriffen und bewertet. Ohne die Argumentation der letztgenannten Autoren hier im Detail wiederzugeben, sei konstatiert, dass es ihnen gelingt, die Vorwürfe von Corsten und Klose weitgehend zu entkräften und auch die Konzeption von Klose als nur sehr bedingt zielführend zu kennzeichnen. Corsten und Klose sowie Klose fokussieren letztlich einen zu engen und nicht aktuellen Teil der Literatur. Der Gegenvorschlag von Klose ist nicht kompatibel zum aktuellen Stand der internationalen Theorie der Finanzintermediation.
Ein von Corsten und Klose vorgetragener Aspekt sei jedoch noch vertiefend aufgegriffen, weil er an die oben dargestellte Diskussion um die Besonderheiten der Bank anknüpft. Corsten und Klose (1999: 14f.) werfen der traditionellen Bankbetriebslehre vor, weder ihr Erfahrungs- noch ihr Erkenntnisobjekt konsistent abgegrenzt zu haben. Bezogen auf das Erfahrungsobjekt sei es der Bankbetriebslehre nicht gelungen, sich theoretisch fundiert gegen die Versicherungsbetriebslehre abzugrenzen, während das Erkenntnisobjekt der Bankbetriebslehre rekursiv aus dem Erfahrungsobjekt bestimmt werde. Hierbei gehe man von einem Vorverständnis der Bankleistungen aus, die dann, enumerativ benannt, die Tätigkeit einer Bank definierten.
Auf einer formal logischen Ebene zielt dieser Vorwurf dann ins Leere, wenn man als Erkenntnisobjekt der Bankbetriebslehre nicht nur die Bankleistungen, sondern insgesamt das "Wirtschaften" in einer Bank zugrunde legt. Genauso versteht sich aber die Bankbetriebslehre seit vielen Jahrzehnten: Anfangs tatsächlich eine Bankgeschäftslehre, hat sich gerade die traditionelle Bankbetriebslehre zu allen einzelwirtschaftlich relevanten Funktions- und Entscheidungsbereichen der Bank geöffnet,14 wie oben bereits deutlich wurde.
Gleichwohl macht die Kritik von Corsten und Klose darauf aufmerksam, dass die Bankbetriebslehre – wie die Versicherungsbetriebslehre – durchaus Probleme dabei hat, die Bank – bzw. das Versicherungsunternehmen – zu definieren. Das Erfahrungsobjekt einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre als Realwissenschaft muss indessen immer ein empirisches Phänomen sein. Aufgrund dessen erscheint es grundsätzlich nicht nur wenig problematisch, sondern im Gegenteil erforderlich, das Erfahrungsobjekt mit einem Blick auf die Realwelt zu definieren. Dessen ungeachtet kann das Erfahrungsobjekt einer wissenschaftlichen Disziplin nicht durch Leerformeln definiert werden. Insofern ist Corsten und Klose zuzustimmen, wenn sie ausführen, dass Definitionen wie "Banken sind Anbieter von Bankleistungen"15 keinen Erkenntnisgewinn vermitteln, wenn die Bankleistungen dann nicht definiert werden oder sogar – im Zirkelschluss – bei deren Abgrenzung wieder auf das Angebot von Banken verwiesen wird. Solche tautologischen Definitionen – wie Corsten und Klose belegen, früher vereinzelt formuliert – finden sich in der aktuellen Literatur jedoch nur noch selten. Ebenso baut die ökonomische Analyse von Banken bzw. Versicherungsunternehmen nur noch vereinzelt ausschließlich auf den Begriffsabgrenzungen des jeweiligen Aufsichtsrechts auf. Obwohl unter anderem die aufsichtsrechtliche Zuordnung von Unternehmen zu den regulierten Banken bzw. Versicherungsunternehmen die Wahrnehmung in der Realität sehr weitgehend prägt, wird zumeist nach ökonomischen Funktionen von Banken bzw. Versicherungsunternehmen gefragt. Hierbei kann nun aber ein unterschiedliches Abstraktionsniveau gewählt werden.
Um dies zu verdeutlichen, sei wiederum das Beispiel der Bankbetriebslehre angeführt.16 Ohne auf die in der bankwirtschaftlichen Literatur vorgestellten Definitionen im Einzelnen einzugehen, kann der Nukleus der üblichen Begriffsbestimmungen in einem ersten Schritt zusammengefasst werden: Banken sind demnach Unternehmen,
- die Kredit nehmen und Kredit gewähren,
- Leistungen des Geld-, Kredit- und Kapitalverkehrs erbringen und
- sonstige Finanzdienstleistungen anbieten.
Hinter einer derartigen Systematisierung, die bereits in der älteren Literatur zu finden ist, steht eine an der Bilanzwirksamkeit orientierte Gliederung. Im Zuge der in den letzten Jahren zu verzeichnenden zunehmenden Verbriefung von Forderungen und Verbindlichkeiten (Securitization) hat jedoch gerade das bilanzunwirksame Finanzdienstleistungsgeschäft der Banken stark an Bedeutung hinzugewonnen: Banken stellen finanzielle Mittel teilweise nicht mehr selbst zur Verfügung, sondern übernehmen lediglich die Platzierung von Wertpapieren, die von Unternehmen zur Deckung des bestehenden Finanzbedarfs selbst emittiert werden. Im Zuge derartiger Entwicklungen, sowie darüber hinaus auch ganz allgemein mit dem Vordringen einer verstärkt marktorientierten Bankbetriebslehre, hat sich eine allmähliche Abkehr vom Prinzip der vorrangigen Betrachtung der Bilanzwirksamkeit vollzogen. Es erschien vielmehr als zweckmäßig, die Bankaktivitäten so zueinander in Beziehung zu setzen, wie sie sich aus der Sicht des Kunden ergeben. Diese Vorgehensweise führt in einem zweiten Schritt zu den folgenden Sortimentsbereichen:
- Anbieten und Eröffnen von Finanzierungsfazilitäten,
- Anbieten und Eröffnen von Geld- und Kapitalanlagefazilitäten,
- Anbieten und Eröffnen von Zahlungs- und Verrechnungsverkehrsfazilitäten und
- Eigengeschäfte.
Dem Anbieten und Eröffnen von Finanzierungs- und Anlagefazilitäten wird dabei jeweils das Angebot derivativer Finanzkontrakte zugeordnet.
Versuchen solche Abgrenzungen im Prinzip, die Marktleistungen der Banken von ihrer ökonomischen Funktion aus der Kundensicht zu beschreiben, so bietet die Theorie der Finanzintermediation eine theoretische Basis zur Abgrenzung des Erfahrungsobjektes sowohl für die Bankbetriebslehre als auch für die Versicherungsbetriebslehre aus dem Blickwinkel der Mikroökonomik.
Dementsprechend wird in den meisten modernen, vor allem englischsprachigen Lehrbüchern das Erfahrungsobjekt über das Konzept der Finanzintermediation definiert. Allerdings gilt zwar die Gleichung "Bank = Finanzintermediär", ein Blick in die Realwelt lässt aber die Gleichung "Finanzintermediär = Bank" nicht zu: Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch andere Finanzdienstleistungsunternehmen, werden in der Praxis nicht nur sprachlich deutlich unterschieden. Insofern liegt es nahe, die Bank und das Versicherungsunternehmen jeweils als speziellen Realtypus des Finanzintermediärs zu definieren. Dies berücksichtigend, kreisen die Titel der englischsprachigen Lehrbücher zumeist auch um den Terminus der "Financial Institutions" und behandeln Banken wie Versicherungsunternehmen. Nicht nur auf methodischer Ebene, sondern auch auf der Ebene der Abgrenzung des Erfahrungsobjektes erweist sich die Theorie der Finanzintermediäre als tragfähig, Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Banken und Versicherungen zu klassifizieren. Abstrakt lassen sich die Gemeinsamkeiten in der Mittlerfunktion sehen, während Unterschiede etwa dabei deutlich werden, wie Risiken verarbeitet werden. Allerdings gilt auch auf dieser Ebene die Limitation dieser Theorie, für einzelwirtschaftliche Entscheidungen nur beschränkten Erkenntnisgewinn zu vermitteln. Insofern dürfte eine Abgrenzung des Erfahrungsobjektes allein auf der Basis dieser Theorie zu abstrakt sein.
Bewertung und Integration
Die traditionelle Perspektive der Bankbetriebslehre und der Versicherungsbetriebslehre zeichnet sich durch die umfassende Analyse sowohl leistungs- als auch finanzwirtschaftlicher Fragestellungen in Banken und Versicherungsunternehmen aus. Sie basiert jedoch auf einer theoretisch wenig fundierten, oftmals ad hoc formulierten Klassifikation von Besonderheiten. Zudem spart sie die direkte Abgrenzung zwischen Banken und Versicherungsunternehmen aus.
Mit den angesprochenen Problemstellen versehen, eröffnet sie damit in Forschung und Lehre jedoch eine anwendungsorientierte Sicht, da betriebliche Abläufe in der Realität, gerade auch die Finanzwirtschaft in Banken und Versicherungen, nun einmal immer vor dem Hintergrund realwirtschaftlicher Strukturen ablaufen.
Systematischer und konsistenter fundiert erscheint die Theorie der Finanzintermediation. Allerdings ist deren unmittelbarer Anwendungsbezug noch (?) nicht allzu ausgeprägt, zumindest nicht im Sinne einzelwirtschaftlicher Entscheidungen und Konkurrenzvorteile. Ebenso erweist sich die neoklassische Finanzierungs- und Kapitalmarkttheorie nur als bedingt leistungsfähiges Fundament für eine institutionell- betriebswirtschaftliche Analyse von Banken und Versicherungsunternehmen. Beim Bank- und Versicherungsmanagement müssen die realen Strukturen und konkreten Leistungsprozesse über alle Funktionsbereiche hinweg beachtet werden; eine Fokussierung allein von Finanzströmen kann nicht in jedem Fall ausreichen, zumal nicht im Prämissenkranz vollkommener Märkte.
So können
- die managementorientierte, spezifizierende Abgrenzung zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre,
- die Übertragung neoklassischer, finanzierungs- und kapitalmarkttheoretischer Konzepte auf das Finanz- und Risikomanagement von Banken sowie
- die Erklärung der Existenz und der Formen von Finanzintermediären und ihren Leistungen vor dem Hintergrund von Marktunvollkommenheiten
als wesentliche, einander ergänzende und interdependente Perspektiven der Beschäftigung mit Banken und Versicherungsunternehmen anerkannt werden.
Der Bankbetriebslehre und der Versicherungsbetriebslehre angesichts dieser vielfältigen Zugänge ein "Theoriedefizit" zu unterstellen, erscheint abwegig. Diskutiert werden kann vielmehr nur über die Angemessenheit einer Perspektive für ein bestimmtes Untersuchungsziel. Wenn jedoch alle der drei genannten Perspektiven ihre Verdienste und ihre Limitationen haben, liegt es grundsätzlich nahe, sie in ein Gesamtkonzept zu integrieren, um dann fallweise den einen oder den anderen Standpunkt einzunehmen sowie gegebenenfalls die auf der Grundlage der teilweise inkommensurablen Prämissen gewonnen Ergebnisse zu vergleichen. In diesem Sinne will der vorliegende Beitrag auch Frontstellungen kritisieren und zu einer Gesamtschau einladen. Gerade die Unterschiedlichkeit der Perspektiven lässt eine solche Gesamtschau reizvoll und sinnhaft erscheinen. Dafür ist es notwendig, das Erfahrungsobjekt integrativ zu definieren, wobei diese konzeptionell- perspektivische Integration auf der institutionellen Ebene zur Zusammenfassung der Banken und der Versicherungsunternehmen (sowie vieler anderer Realtypen von Finanzdienstleistungsanbietern) zu den Finanzdienstleistungsunternehmen führt.
Nukleus des hier als Ergebnis skizzierten begrifflichen Systems, das eine Klassifikation von Erfahrungsobjekten beinhaltet, die mittels der oben genannten Perspektiven betrachtet werden können, ist der Begriff des Finanzkontraktes, der einer Analyse aus jeder der drei Perspektiven zugänglich ist: Finanzkontrakte sind Verträge, die unbedingte oder bedingte Ansprüche auf sofortige oder spätere Zahlungen konstituieren. Solche Finanzkontrakte werden zwischen Marktparteien geschlossen. Finanzdienstleistungsunternehmen bieten Finanzkontrakte als Absatzleistung an, und zwar werden sie selbst Kontraktpartner oder sie vermitteln zwischen Marktparteien. Soweit sie selbst Kontraktpartner werden, wird ein Portfolio von Finanzkontrakten konstituiert, das einer neoklassischen Analyse zugänglich ist. In ihrer Rolle als Anbieter und Vermittler von Finanzkontrakten agieren Finanzdienstleistungsunternehmen als Finanzintermediäre, weil sie Marktfriktionen reduzieren müssen, um absatzmarktfähig zu sein. Die Tätigkeit eines Finanzdienstleistungsunternehmens beschränkt sich allerdings mit Blick auf die Realität nicht auf die Rollen des Portfoliomanagements und des Finanzintermediärs, sondern Finanzdienstleistungsunternehmen sind, wie alle anderen Unternehmen auch, arbeitsteilige Systeme, in denen Menschen und Technik, Güter- und Zahlungsströme sowie Innen- und Außenwelt interagieren.
Gilt diese Argumentation noch für alle Finanzdienstleistungsunternehmen, so ermöglicht die Klassifikation von unterschiedlichen Finanzkontrakten eine vom Gemeinsamen ins Differenzierte übergehende Abgrenzung der einzelnen Typen von Finanzdienstleistungsunternehmen. Wird der Kern des Versicherungsgeschäftes darin gesehen, dass ein Versicherungsgeber gegen sofortige, unbedingte Zahlung einer Prämie eine spätere, auf den Eintritt eines Schadenereignisses bedingte Ausgleichszahlung verspricht, so liegt der Kern des Bankgeschäftes darin, Geldanleger und Geldnachfrager zusammenzuführen. Finanzkontrakte, bei denen die befristete oder unbefristete Überlassung von Geldkapital erfolgt, können als Finanzierungskontrakte bezeichnet werden. Ihnen werden Buchkredite, Anleihen, Einlagen usw. subsumiert. Unternehmen, deren Geschäft im Bereich der Finanzierungskontrakte seinen Schwerpunkt hat, können mithin als Bank charakterisiert werden, wobei anhand der Frage, ob die Bank selbst Kontraktpartner wird oder nur Kontraktpartner vermittelt, gemäß einer Unterscheidung von Finanzintermediation im engeren Sinne (Transaktionsleistung der Bank) und Finanzintermediation im weiteren Sinne (Transformationsfunktion der Bank), sogar die die angelsächsische Wahrnehmung von Banken prägende Differenzierung von Commercial Banking und Investment Banking abgebildet werden kann. Eine Universalbank kontinentaleuropäischer Prägung vereinigt beides in einem Institut.
Im Sinne der vorgenannten Argumentation soll am Ende dieses Beitrages eine Zusammenfassung der entwickelten Begrifflichkeiten stehen, die auf den ersten Blick hoffentlich wenig überraschend und einigermaßen intuitiv erscheint, deren Ableitung aber – wie aus der Wiedergabe nur einiger aus einer Vielzahl von diskutierten bzw. diskussionswürdigen Aspekten deutlich geworden sein sollte – gar nicht so einfach ist:
- Finanzkontrakt
- Vertrag, der unbedingte oder bedingte Ansprüche auf sofortige und/oder spätere Zahlungen konstituiert.
- Finanzierungskontrakt
- Vertrag, der zur dauerhaften oder vorübergehenden Überlassung von Geldkapital an einen Kapitalnehmer verpflichtet.
- Finanzdienstleistung
- Marktleistung eines Unternehmens, die sich auf das Zustandekommen oder den Abschluss von Finanzkontrakten bezieht.
- Finanzdienstleistungsunternehmen
- Unternehmen als arbeitsteiliges, sozioökonomisches System, das im o. a. Sinne Finanzdienstleistungen anbietet.
- Finanzintermediär
- Rolle eines Finanzdienstleistungsunternehmens als Friktionen reduzierende, ökonomische Institution.
- Versicherungsunternehmen
- Finanzdienstleistungsunternehmen, das den Missnutzen von Unsicherheit dadurch reduziert, dass es Ausgleichszahlungen bei Schadenfällen verspricht.
- Bank
- Finanzdienstleistungsunternehmen, das vorrangig Finanzierungskontrakte anbietet und/oder vermittelt.
- Commercial Bank: Bank, die in Finanzierungskontrakte selbst eintritt.
- Investment Bank: Bank, die Finanzierungskontrakte vermittelt.
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