Ulrich Noack (Dekan)

Wohin steuert die Juristische Fakultät?


Vor der Schippe ist es dunkel, sagt der Bergmann. Woher soll der Dekan der Juristischen Fakultät wissen, wie es um deren Zukunft bestellt ist? Ein Versuch ist es dennoch wert, aus Vergangenem und Gegenwärtigem die eine oder andere Prognose für das Kommende abzuleiten.

1. In den Jahren 2002/2003 findet nichts weniger als eine zweite Gründung der Juristischen Fakultät statt, da das Führungspersonal um 40 Prozent aufgestockt wird. Zurzeit sind zehn Professuren besetzt (Busche, Dietlein, Frister, Looschelders, Lorz, Morlok, Noack, Olzen, Pohlmann, Schlehofer), weitere vier Professorenstellen sind in diesem Jahr ausgeschrieben. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird die Juristische Fakultät immer noch die kleinste in Deutschland sein – aber sie ist dann aus eigener Kraft aktionsfähig.

Der Hintergrund dieser massiven Aufstockung ist die im Jahr 2001 eingeleitete Trennung von unserem Kooperationspartner. Mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Fernuniversität in Hagen wurde seit 1993 der "Gemeinsame Studiengang Rechtswissenschaft" betrieben. Die in unklaren Konzepten enthaltene Idee einer Mischung von Präsenz- und Fernstudium ließ sich in der Praxis nicht verwirklichen, vielmehr hat sich rasch der herkömmliche Vorlesungs- und Seminarbetrieb etabliert. Die Akzeptanz des Präsenzangebots und die überwiegend gehobenen Ergebnisse studentischer Examina haben gezeigt, dass der Weg richtig war. Diese Bewertung bedeutet selbstverständlich nicht, dass ein anderes Modell der Juristenausbildung, das auf Fernlehre setzt, "falsch" ist. Für den hier anzustellenden kurzen Rückblick ist lediglich festzuhalten, dass es sich nicht durchsetzen konnte. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Das Jurastudium besteht schon seit langem zu einem gewichtigen Teil aus "Fernlehre", nämlich der intensiven Lektüre juristischer Texte außerhalb der Präsenzveranstaltungen. Unsere Hagener Kollegen konnten nicht deutlich machen, dass es von Nutzen sei, den Anteil gedruckten Materials drastisch zu vergrößern; auch boten die Fernlehrskripten keine qualitative Alternative zu dem reichhaltigen Angebot an juristischen Verlagserzeugnissen.

Es ist müßig, darüber zu räsonieren, ob bei einer besseren Vorbereitung des Starts die nachfolgend zu Tage getretenen Schwierigkeiten in struktureller und konzeptioneller Hinsicht hätten vermieden werden können. So haben etwa andere Bundesländer mehr oder weniger ernstzunehmende Bedenken gegen einen Ausbildungsgang vorgebracht, bei dem ein wesentlicher Studienteil nur noch in schriftlicher Unterweisung besteht. Das hätte zu einer Gefährdung der Wechselmöglichkeiten unserer Studierender innerhalb Deutschlands führen können, was selbstverständlich unzumutbar gewesen wäre. Wie auch immer: Nach einigen Jahren war klar, dass sich einerseits der "Gemeinsame Studiengang" in der Sache sehr gut etabliert hat, was unter anderem durch überaus erfreuliche Platzierungen in diversen Rankings zum Ausdruck kam. Andererseits sind die namentlich von Seiten der FernUniversität wohl gehegten Erwartungen nicht erfüllt worden, so dass schließlich von einem Gemeinschaftsprojekt nicht mehr gesprochen werden konnte.

Eine vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Expertenkommission hat von 1998 bis 2000 im Zuge einer Bestandsaufnahme der Hochschullandschaft auch den Gemeinsamen Studiengang begutachtet. In Umsetzung der eindeutigen Empfehlung dieser Kommission wurde der Gemeinsame Studiengang im Frühjahr 2001 durch eine ministerielle Rechtsverordnung beendet. Um zu gewährleisten, dass die Juristische Fakultät in der Lage ist, einen Studiengang mit Abschlussziel Staatsexamen anzubieten, wurden vier Professorenstellen zugewiesen. Mit der auf eigenen Wunsch erfolgten Versetzung von Professor Dr. Morlok aus Hagen nach Düsseldorf, die von der Fakultät einmütig gutgeheißen wurde, wurde die erste Ergänzung in diesem Zusammenhang vorgenommen.

2. Mit der Eigenständigkeit und personellen Aufstockung ist die Grundlage geschaffen, um den Herausforderungen an eine neue Juristenausbildung zu entsprechen. Auf Bundes- und Landesebene sind Reformen der Juristenausbildung in Vorbereitung, die voraussichtlich ab 2003 das Bild bestimmen werden.

Die Ausrichtung auf ein Staatsexamen wird nach diesen Plänen zwar beibehalten, doch soll es einen deutlichen Universitätsanteil von 30 Prozent bei der Abschlussprüfung geben. Vereinfacht gesagt: Pflichtfächer werden staatlich geprüft, Wahlfächer werden universitär geprüft. Für die Fakultät bedeutet dies zunächst einmal, dass ein Prüfungswesen organisiert werden muss. Darauf sind die Personalressourcen im Mitarbeiterbereich nicht ausgerichtet, denn bislang wurde diese Aufgabe von einem beim Oberlandesgericht Düsseldorf angesiedelten Prüfungsamt wahrgenommen. Es bedarf keiner Prophetenkunst, um hier einen viel Ärger und Verdruss bereitenden Engpass vorherzusagen.

Nach der Feststellung, dass es bislang an jeglicher technisch-administrativen Unterfangung einer Abschlussprüfung an der Fakultät fehlt, nun zur Chance, die sich aus der Stärkung des Wahlfachs ergibt: Nur mit einem klaren Schwerpunkt wird es für eine kleine Fakultät, die wir auch nach der Aufstockung sind und bleiben, möglich sein, sich mit kantigem Profil zu zeigen. Die Ausrichtung auf wirtschaftsrechtliche Themen aus zivil-, straf- und öffentlich-rechtlicher Sicht dürfte für uns entscheidend werden. Hier darf man nicht an alte Einteilungen anknüpfen, sondern muss den Mut haben, ein oder zwei Wahlrichtungen vorzusehen, mehr nicht. So könnte es etwa einen wirtschaftsprivatrechtlich ausgerichteten Studienabschnitt geben, innerhalb dessen verschiedene Module miteinander kombiniert werden können – Wahlfächer im Wahlfach. Hier würde dann auch der bisher als Zusatzangebot betriebene Kurs "Anglo-amerikanisches Recht", der von der internationalen Anwaltssozietät Lovells gefördert wird, einzugliedern sein. Da durch eine Initiative der Krupp-Stiftung auch das Steuerrecht in Kürze vertreten sein wird, sind bald die wesentlichen Rechtsgebiete im Angebot. Zusammen mit unseren Freunden aus der juristischen Praxis sollte es gelingen, dass "Düsseldorf" bei den über 40 juristischen Fakultäten Deutschlands für modernes Wirtschaftsrecht auf internationalem Niveau steht.

Ein anderes Thema ist das weiterbildende Studium, dem nach gesetzlicher Vorgabe die Hochschulen ebenfalls dienen (§ 3 Abs. 4 Hochschulgesetz). Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz bietet seit dem Wintersemester 2001/2002 einen sehr gut wahrgenommenen postgradualen Studiengang "Gewerblicher Rechtsschutz" gegen ein entsprechendes Entgelt an. Weitere Optionen für ein Weiterbildungsangebot eröffnet das wohl ab 2003 umzusetzende Projekt einer privatrechtlich organisierten Business & Law School in Zusammenarbeit mit Kollegen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Die Zusammenarbeit mit der hoch qualifizierten juristischen Praxis in Stadt und Region Düsseldorf ist seit Beginn ein Markenzeichen der Fakultät. Die Veränderungen im hauptamtlichen Personalbestand könnten zu der Haltung führen, dass nunmehr eine so zahlreiche Einbindung externer Kräfte nicht mehr vonnöten ist. Gewiss werden sich Veränderungen bei der Neustrukturierung des Studienaufbaus ergeben, doch auf unsere bewährten Mitstreiter aus der Praxis können und werden wir nicht verzichten. Dies schon deshalb nicht, weil ein Ziel der Reform der Juristenausbildung in der Integration rechtsberatender und -gestaltender Aspekte besteht. Diese Betonung der vorsorglichen Rechtsberatung kann nur im Zusammenwirken mit unseren Lehrbeauftragten gelingen. Die bislang gut angenommenen Kurse zur Vertragsgestaltung und die Fallstudien zu komplexen juristischen Projekten unter Anleitung der Berater, die solche Mandate wahrnehmen, werden wir fortsetzen.

Eine Brücke zur Praxis ist schon institutionell mit dem der Fakultät verbundenen Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz errichtet, das die Kompetenzen von Universität, Wirtschaft und Anwaltschaft insbesondere im Bereich biotechnologischer Innovationen bündeln soll und sich darüber hinaus den wichtigen Fragen immaterieller Rechtsgüter forschend und aufklärend widmet. Hier haben Privatwirtschaft und Wirtschaftsministerium eine Einrichtung geschaffen, die als Standortvorteil für die Ansiedlung und den Aufwuchs innovativer Unternehmen wahrgenommen werden will. Das Zentrum soll in den Räumen des der Universität benachbarten Life-Science-Centers am Merowinger Platz eine feste Bleibe beziehen.

Eine weitere große Chance eröffnet sich durch die Förderung eines Zentrums "Recht der Informationsgesellschaft" durch die Deutsche Telekom AG. Hier soll eine national und international beachtliche Kompetenz auf diesem Zukunftsfeld etabliert werden.

3. Die geschilderten Entwicklungen sind überwiegend schon auf die Gleise gesetzt, so dass die Titelfrage, wohin die Fakultät steuert, bis hierher noch einigermaßen verlässlich zu beantworten ist. Festen Boden verlässt man, wenn die mittlere Zukunft in den Blick rückt; für Zwecke dieser Betrachtung mag sie bis zum Ende der Dekade angesetzt werden.

Eine virtuelle Multimedia-Universität/Fakultät, wie sie noch in den späten neunziger Jahren vielfach für die Jahre nach 2005 für wahrscheinlich gehalten wurde, wird es hier nicht geben. Im Wesentlichen ist die Juristerei eine Textwissenschaft, deren Vermittlung über gefällige Kombinationen von Bildern und Tönen nur begrenzt gelingt. Dennoch steht außer Frage, dass man die Vorteile eines breiten und schnellen Internetzugangs, wie er auf dem Campus inzwischen selbstverständlich ist und sich im Privatbereich zu etablieren beginnt, für den Transfer juristischen Wissens nützen sollte. Ein Konzept der Medienintegration zu entwickeln, um die bestmögliche Kombination von Präsenzveranstaltung, Buch und Internet zu ringen: diesen Herausforderungen muss und wird sich die Fakultät stellen. Hierfür können wir auf allerhand Ansätze und Erfahrungen zurückgreifen, die in der Fakultät mit Versuchen einer computergestützten juristischen Ausbildung schon gemacht wurden.

Eine weitere Option für die Jahre bis 2010 ist, die bislang individuell gepflegte Zusammenarbeit mit den führenden Anwaltskanzleien institutionell zu vertiefen. Was wäre etwa von einer Teilfusion mit international tätigen Rechtsberatungsunternehmen zu halten? Schließlich sind Know-how-Transfer und Weiterbildung eine gemeinsame Aufgabe, die auch nach außen in einem gemeinsamen Auftritt sichtbar werden könnte. Und in diesem Zusammenhang wird es auch zu Osmosen im personellen Bereich kommen. Bislang waren die Laufbahnen eines deutschen Universitätsprofessors und eines Anwalts strikt getrennt; "nur" über die Honorarprofessur konnte die mehr oder weniger periphere Mitwirkung des Letzteren akademisch gewürdigt werden. Hier wäre – bei allen Gefahren der Rosinenpickerei – eine weit flexiblere Gestaltung angebracht.

Schließlich muss es einfach zu einer festen Verbindung mit einer ausländischen Rechtsfakultät kommen, die über den bislang praktizierten gelegentlichen Studierenden- oder Dozentenbesuch weit hinausgeht. Mittels dieser Verbindung wäre ein Studiengang anzubieten, der nicht das deutsche Staatsexamen zum Ziel hat, sondern einen europäisch geprägten Universitätsabschluss. Das traditionelle Staatsexamen wird mittelfristig eher an Boden verlieren, während die von den Fakultäten aufgelegten Bachelor- und Masterstudiengänge an Bedeutung gewinnen werden.

Eine gehörige Bedeutung könnte die Etablierung von Studienangeboten für ausländische Interessenten bekommen. Ist nicht Düsseldorf mit seinem gern gepflegten internationalen Image dafür ein sehr guter Standort? Die Vermittlung deutschen und europäischen Rechts (in der lingua franca der Globalisierung) an junge Menschen in aller Welt ist Einnahmequelle und politische Strategie für die Dominanz der eigenen Wertevorstellungen zugleich – die Konkurrenz aus den USA weiß das.

Diese und noch mehr Herausforderungen werden sich in der zweiten Phase der Juristischen Fakultät ergeben. Doch wie es so ist mit Prognosen, sie sind meistens falsch, weshalb es mit dem Spekulieren jetzt ein Ende hat.

4. Nicht spekulativ, sondern in konkreter Vorbereitung ist der für 2005 vorgesehene Bau eines zweiten Juridicums, das in südwestlicher Richtung an das 1996 bezogene Gebäude anschließt. Die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität wird sich damit zur Mitte des Jahrzehnts als eine personell und räumlich adäquat ausgestattete Einheit präsentieren, die in Lehre und Forschung den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mit dem Pioniergeist ihrer Gründung, geläutert mit den Erfahrungen der Aufbaujahre, gerecht wird.

Heinrich-Heine-Universität, Universitätsstr.1, 40225 Düsseldorf, Nummer der Telefonzentrale 0211/81-00
Letzte Änderung: 17.01.2006, 10:56
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