Fragen zur
Promotionsprüfung
F: Wie
lange dauert die Promotionsprüfung und was wird geprüft?
A: Die Prüfung dauert 60 Minuten und setzt sich aus drei Teilen zusammen: Vortrag über das Dissertationsthema, Fragen zum Vortrag und allgemeine Fragen zum Fach. Jeder Teil dauert ca. 20 Minuten.
F: Von wem werde ich geprüft?
A: Die Prüfungskommission setzt sich in der Regel zusammen aus den beiden Berichterstattern, dem Vorsitzenden und drei weiteren Prüfern, unter denen zwei dem Promotionsfach angehören müssen.
F: Was passiert, wenn ich vor der Prüfung krank werde?
A: Sie müssen ein ärztliches Attest vorweisen damit die Prüfung abgesagt und ein neuer Prüfungstermin festgelegt werden kann.
F: Was passiert, wenn ein Prüfer kurzfristig erkrankt?
A: In diesem Fall muss der Betreuer nach einem Ersatz für den Prüfer suchen.
F: Was passiert, wenn einer der Berichterstatter nicht zur Prüfung erscheint?
A: In diesem Fall entscheidet die Dekanin/der Dekan, ob die Prüfung stattfindet. In der Regel wird diese dann verschoben.
F: Wer darf an einer öffentlichen Prüfung teilnehmen?
A: Wenn Sie sich für eine öffentliche Prüfung entscheiden, findet diese in der Regel in einem Hörsaal statt und jeder der möchte darf als Zuschauer/in daran teilnehmen (Eltern, Freunde, Kollegen etc.).
F: Welche Präsentationsmöglichkeiten gibt es im Prüfungszimmer?
A: Als Präsentationsmöglichkeiten stehen ein Beamer, eine Tafel und ein Flipchart zur Verfügung.
F: Was muss ich zur Prüfung mitbringen?
A: Bitte bringen Sie Ihren eigenen Laptop mit dem benötigten Zubehör (z.B. Maus, Stromkabel, Fernsteuerung, Laser-Pointer) und ggf. Ersatz-Folien mit. Ein Kabel für die Verbindung zwischen Laptop und Beamer liegt im Prüfungszimmer für Sie bereit.
F: Wie viele Folien darf ich bei einem PowerPoint Vortrag verwenden?
A: Da gibt es keine Vorschriften, aber bitte beachten Sie, dass Sie für den Inhalt des mündlichen Vortrags benotet werden und nicht für „Mausklicken“. 13 Folien sollten ausreichend sein.
F: Wie groß ist die Tafel im Prüfungszimmer?
A: Die Tafel ist 2 x 2 Meter lang und 1 Meter hoch.
F: Gibt es im Prüfungszimmer Kreide?
A: Ja, es steht weiße und bunte sowie runde weiße „Schnellschreibkreide“ zur Verfügung.
F: Mit welchen Worten beginne ich meinen Vortrag?
A: Zu Beginn der Prüfung begrüßen Sie die Prüfungskommission z. B. mit „Sehr geehrte/r Vorsitzende/r“, „Sehr geehrte Prüfungskommission“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren“.
F: Darf ich den Vortrag auch in englischer Sprache halten?
A: Ja, der Vortrag kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache gehalten werden.
F: Was passiert nach den 60 Minuten?
A: Sie warten im Büro von Frau Simons, während die Prüfungskommission berät und über Ihre Note entscheidet. Anschließend werden Sie noch einmal ins Prüfungszimmer gebeten, wo der Vorsitzende Ihnen Ihre Gesamtnote mitteilt und die Benotung begründet.
F: Wie wird die Gesamtnote festgelegt?
A: Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus der Note für die Dissertation und der Note für die mündliche Prüfung. Bei schwierigen Leistungsbeurteilungen (z.B. mündlich 2, schriftlich 1) gibt es keine feste Regel in der Prüfungsordnung, sondern der Prüfungsausschuss entscheidet in seinem solchen Fall individuell.
F: Bekomme ich eine Bescheinigung wenn ich die Prüfung bestanden habe?
A: Ja, Sie erhalten im Anschluss eine Bescheinigung vom Vorsitzenden der Prüfungskommission, mit welcher Gesamtnote Sie die Prüfung bestanden haben.
F: Erhalte ich Einsicht in die Gutachten zu meiner Dissertation?
A: Nein, nur wenn Sie einen Antrag stellen und den Verdacht haben, dass etwas nicht „mit rechten Dinge“ zugeht.
F: Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
A: Falls Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Wiederholung hat frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der nicht bestanden Prüfung zu erfolgen. F: Was muss ich nach der bestandenen Prüfung noch machen?
A: Um Ihre Promotionsurkunde zu erhalten müssen Sie nach der Prüfung Ihre Dissertation auf dem Dokumentenserver der ULB veröffentlichen. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie HIER (http://www.math-nat-fak.uni-duesseldorf.de/Promotion/Dokumente/Veroffentlichung-Anleitung-12-05-11.pdf). Die Veröffentlichung muss innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung erfolgen.
F: Welches Datum muss ich bei der elektronischen Anmeldung in der ULB angeben?
A: Geben Sie als Datum der Anmeldung zum Promotionsverfahren das Datum ein, an dem Sie sich elektronisch bei Frau Simons angemeldet haben.
F: Muss ich die Korrekturvorschläge meines Betreuers nach der Prüfung in der Dissertation vornehmen?
A: Ja, redaktionelle Änderungen müssen vorgenommen werden, erst dann bekommen Sie den Revisionsschein.
F: Ab wann darf ich den Doktortitel führen?
A: Nach bestandener Prüfung dürfen Sie sich mit „Herr Dr.“/“Frau Dr.“ anreden lassen. Offiziell darf der Titel aber erst nach dem Erhalt der Promotionsurkunde geführt werden (z.B. auf dem Klingelschild, beim Melden am Telefon oder beim Unterschreiben). Die Promotionsurkunde erhalten Sie nachdem Sie Ihre Arbeit veröffentlicht haben im Rahmen der Promotionsfeier (i. d. Regel in der letzten Woche des Semesters).
A: Die Prüfung dauert 60 Minuten und setzt sich aus drei Teilen zusammen: Vortrag über das Dissertationsthema, Fragen zum Vortrag und allgemeine Fragen zum Fach. Jeder Teil dauert ca. 20 Minuten.
F: Von wem werde ich geprüft?
A: Die Prüfungskommission setzt sich in der Regel zusammen aus den beiden Berichterstattern, dem Vorsitzenden und drei weiteren Prüfern, unter denen zwei dem Promotionsfach angehören müssen.
F: Was passiert, wenn ich vor der Prüfung krank werde?
A: Sie müssen ein ärztliches Attest vorweisen damit die Prüfung abgesagt und ein neuer Prüfungstermin festgelegt werden kann.
F: Was passiert, wenn ein Prüfer kurzfristig erkrankt?
A: In diesem Fall muss der Betreuer nach einem Ersatz für den Prüfer suchen.
F: Was passiert, wenn einer der Berichterstatter nicht zur Prüfung erscheint?
A: In diesem Fall entscheidet die Dekanin/der Dekan, ob die Prüfung stattfindet. In der Regel wird diese dann verschoben.
F: Wer darf an einer öffentlichen Prüfung teilnehmen?
A: Wenn Sie sich für eine öffentliche Prüfung entscheiden, findet diese in der Regel in einem Hörsaal statt und jeder der möchte darf als Zuschauer/in daran teilnehmen (Eltern, Freunde, Kollegen etc.).
F: Welche Präsentationsmöglichkeiten gibt es im Prüfungszimmer?
A: Als Präsentationsmöglichkeiten stehen ein Beamer, eine Tafel und ein Flipchart zur Verfügung.
F: Was muss ich zur Prüfung mitbringen?
A: Bitte bringen Sie Ihren eigenen Laptop mit dem benötigten Zubehör (z.B. Maus, Stromkabel, Fernsteuerung, Laser-Pointer) und ggf. Ersatz-Folien mit. Ein Kabel für die Verbindung zwischen Laptop und Beamer liegt im Prüfungszimmer für Sie bereit.
F: Wie viele Folien darf ich bei einem PowerPoint Vortrag verwenden?
A: Da gibt es keine Vorschriften, aber bitte beachten Sie, dass Sie für den Inhalt des mündlichen Vortrags benotet werden und nicht für „Mausklicken“. 13 Folien sollten ausreichend sein.
F: Wie groß ist die Tafel im Prüfungszimmer?
A: Die Tafel ist 2 x 2 Meter lang und 1 Meter hoch.
F: Gibt es im Prüfungszimmer Kreide?
A: Ja, es steht weiße und bunte sowie runde weiße „Schnellschreibkreide“ zur Verfügung.
F: Mit welchen Worten beginne ich meinen Vortrag?
A: Zu Beginn der Prüfung begrüßen Sie die Prüfungskommission z. B. mit „Sehr geehrte/r Vorsitzende/r“, „Sehr geehrte Prüfungskommission“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren“.
F: Darf ich den Vortrag auch in englischer Sprache halten?
A: Ja, der Vortrag kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache gehalten werden.
F: Was passiert nach den 60 Minuten?
A: Sie warten im Büro von Frau Simons, während die Prüfungskommission berät und über Ihre Note entscheidet. Anschließend werden Sie noch einmal ins Prüfungszimmer gebeten, wo der Vorsitzende Ihnen Ihre Gesamtnote mitteilt und die Benotung begründet.
F: Wie wird die Gesamtnote festgelegt?
A: Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus der Note für die Dissertation und der Note für die mündliche Prüfung. Bei schwierigen Leistungsbeurteilungen (z.B. mündlich 2, schriftlich 1) gibt es keine feste Regel in der Prüfungsordnung, sondern der Prüfungsausschuss entscheidet in seinem solchen Fall individuell.
F: Bekomme ich eine Bescheinigung wenn ich die Prüfung bestanden habe?
A: Ja, Sie erhalten im Anschluss eine Bescheinigung vom Vorsitzenden der Prüfungskommission, mit welcher Gesamtnote Sie die Prüfung bestanden haben.
F: Erhalte ich Einsicht in die Gutachten zu meiner Dissertation?
A: Nein, nur wenn Sie einen Antrag stellen und den Verdacht haben, dass etwas nicht „mit rechten Dinge“ zugeht.
F: Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
A: Falls Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Wiederholung hat frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der nicht bestanden Prüfung zu erfolgen. F: Was muss ich nach der bestandenen Prüfung noch machen?
A: Um Ihre Promotionsurkunde zu erhalten müssen Sie nach der Prüfung Ihre Dissertation auf dem Dokumentenserver der ULB veröffentlichen. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie HIER (http://www.math-nat-fak.uni-duesseldorf.de/Promotion/Dokumente/Veroffentlichung-Anleitung-12-05-11.pdf). Die Veröffentlichung muss innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung erfolgen.
F: Welches Datum muss ich bei der elektronischen Anmeldung in der ULB angeben?
A: Geben Sie als Datum der Anmeldung zum Promotionsverfahren das Datum ein, an dem Sie sich elektronisch bei Frau Simons angemeldet haben.
F: Muss ich die Korrekturvorschläge meines Betreuers nach der Prüfung in der Dissertation vornehmen?
A: Ja, redaktionelle Änderungen müssen vorgenommen werden, erst dann bekommen Sie den Revisionsschein.
F: Ab wann darf ich den Doktortitel führen?
A: Nach bestandener Prüfung dürfen Sie sich mit „Herr Dr.“/“Frau Dr.“ anreden lassen. Offiziell darf der Titel aber erst nach dem Erhalt der Promotionsurkunde geführt werden (z.B. auf dem Klingelschild, beim Melden am Telefon oder beim Unterschreiben). Die Promotionsurkunde erhalten Sie nachdem Sie Ihre Arbeit veröffentlicht haben im Rahmen der Promotionsfeier (i. d. Regel in der letzten Woche des Semesters).
Freitag, 25. 05. 2012
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Angelika Simons
Gebäude 25.32
Ebene 00
Raum 30 und 36
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Verantwortlich für den Inhalt: Angelika Simons
Letzte Änderung: 11.12.2011, 11:55


