Erstattung von Startgeldern und Fahrtkosten
Dieses Merkblatt gilt mit Beginn des WS 2002/03.
Reisekostenerstattung Fahrtkosten und Meldegelder werden zukünftig nur noch vom Sportreferat erstattet, wenn eine rechtzeitige Anmeldung (eine Woche vor Meldeschluss) bei uns erfolgte.
Wir versuchen dann Fahrgemeinschaften zum Wettkampfort zu bilden. Für die Fahrgemeinschaften gelten die per SP-Beschluss festgelegten Zuschüsse in Tab.1. Sollte es nicht möglich sein, Fahrgemeinschaften zu bilden, so werden zukünftig nur noch die Fahrtkosten ab VRR-Grenzen erstattet (innerhalb des VRR gilt in Nahverkehrszügen das Semesterticket). Die VRR-Grenzen sind im Uhrzeigersinn folgende Orte: Haltern, Lünen, Kamen, Unna, Schwerte, Hohenlimburg, Rummenohl, Solingen, Langenfeld, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Duisburg, Bottrop und Dorsten.
Es wird auch hier versucht eine möglichst kostengünstige Anreise zu ermöglichen, d.h. Gruppenfahrten mit max. IC Zuschlägen. Startgelder werden nur noch in einer Höhe von max. 50,00 EUR je EinzelstarterIn und 100,00 EUR je Mannschaft erstattet.
Nach dem Wettkampf muss noch eine genaue Abrechnung und einen Wettkampfbericht im Sportreferat abgeben werden.
Wir wünschen allen Düsseldorfer TeilnehmerInnen viel Erfolg und hoffen auf viele gute Platzierungen.
Download: Antrag für Erstattung von Startgeldern und Fahrtkosten
| Zuletzt geändert am: 24. Januar 2012 |







