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Parkplätze und Zugang am Sportinstitut
Hausordnung Hochschulsport
Für die Erstellung und Durchführung des Düsseldorfer Hochschulsportprogramms und den Umfang und die Förderung des Wettkampfbetriebes ist das gemeinsame Sportreferat der ASten der Heinrich Heine Universität, der Fachhochschule Düsseldorf, der Robert Schumann Hochschule und der Kunstakademie Düsseldorf verantwortlich. Anfragen, Anregungen, Anträge zum Hochschulsport sind an das Sportreferat zu richten.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden, nichtwissenschaftliches und wissenschaftliches Personal (kurz Bedienstete) der Heinrich Heine Universität (HHU), der Fachhochschule Düsseldorf (FHD), der Robert Schumann Hochschule (RSH) und der Kunstakademie Düsseldorf, sowie Gäste.
Kosten
Kosten Studierende
Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Hochschulsports ist für Studierende der HHU, der FHD, der RSH und der Kunstakademie grundsätzlich kostenfrei.
Darüber hinaus werden in bestimmten Veranstaltungen und Kursen Beiträge von den TeilnehmerInnen erhoben.
Dies gilt u.a. für: Krafttraining an Geräten, Reiten, Segeln (Training und Ausbildungslehrgänge), Tauchen, Tennis, Fallschirmspringen. Der Beitrag ist auch von Gästen und nichtstudierenden TeilnehmerInnen zu entrichten. Nähere Einzelheiten sind den jeweiligen Ankündigungen für die betreffenden Sportarten zu entnehmen.
Bei allen Veranstaltungen ist der Studierenden-Ausweis mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Hochschulsports vorzuzeigen.
Kosten Bedienstete und Gäste
Lt. Gebührenordnung ist eine Gebühr für jeweils 2 Semester zu entrichten. Näheres hierzu kann der Gebührenordnung zum Hochschulsport entnommen werden. Die Ausgabe entsprechender Berechtigungskarten erfolgt (unter Vorlage des Kontoauszuges mit der Überweisung auf das Konto des Hochschulsports) im Sportreferat.
Bei allen Veranstaltungen ist ein Nachweis über die Teilnahmeberechtigung mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Hochschulsports vorzuzeigen.
Zulassung von Gästen
Aus versicherungsrechtlichen Gründen können Gäste nur zugelassen werden, wenn sie mit Erwerb des Berechtigungsausweises eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen. Gäste können vom AStA-Sportreferat nicht gegen Sportunfälle versichert werden. Sie müssen sich verpflichten, keine Regressansprüche gegen den Hochschulsport und Hochschulsportangehörige geltend zu machen.
Versicherungsschutz
Bei der Teilnahme am Allgemeinen Hochschulsport besteht für die Studierenden der HHU, FHD, RSH, Kunstakademie ein Unfallversicherungsschutz, soweit das Sportangebot des Hochschulsports den Charakter einer offiziellen Hochschulveranstaltung hat oder das Hochschulsportangebot von der Hochschule selbst oder einer hochschulbezogenen Institution (AStA) unter Aufsicht eines/einer bestellten Übungsleiters/in durchgeführt wird. Für Sportkurse die über Dritte Teil des Hochschulsports (z.B. Rudern, Tauchen, Fakkschirmspringen, Lauftreff) sind, gelten andere Versicherungsschutzrichtlinien. Diese können im Sportreferat erfragt werden. Der Unfallversicherungsschutz umfasst die sportlichen Übungen selbst, die notwendigen Vorbereitungshandlungen und die Wege zu und von den Übungsstätten. Die freie sportliche Betätigung (Freie Übungszeiten) außerhalb des organisierten Übungsbetriebes auf den Hochschulsportanlagen ist nicht gesetzlich versichert.
Unfälle sind unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter von Unfällen der entsprechenden Hochschule anzuzeigen!!! Zur Sicherstellung von Ansprüchen aus möglichen Spätfolgen sind bei kleinen Verletzungen, Zerrungen u.ä. die Unfalldaten durch den Übungsleiter im Verbandbuch (liegt in dem Erste-Hilfe-Kasten) einzutragen. Wichtig ist der Nachweis des Zusammenhanges mit dem Hochschulbesuch, d.h. die Immatrikulationsbescheinigung der HHU, FHD, RSH, Kustakademie.
Die zuständige Sachbearbeitung von Unfällen Studierender und MitarbeiterInnen der HHU liegt bei der Abteilung Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz, Geb. 25.12, Herr Mendzigall, Tel. 0211 81 15222.
Studierende der FHD melden sich beim zentraler Studierendenservice, Raum H 54, Josef-Gockeln-Strasse 9, Tel. 0211 4351 689, Fax 0211 4351 693.
Arbeiter und Angestellte der HHU, RSH, FHD, Kunstakademie sind bei allen offiziellen Veranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports gesetzlich unfallversichert, soweit die Veranstaltungen den Bedingungen des Betriebssportes genügen (u. a. Ausgleich arbeitsbedingter Belastungen, Regelmäßigkeit, Durchführung unter Aufsicht eines/r bestellten Übungsleiters/in). Bei Beamten gilt üblicherweise ein Unfall im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports nicht als Betriebsunfall. Es besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge.
Sonstige TeilnehmerInnen sind nicht gesetzlich unfallversichert, die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!
Gegenseitige Haftungsansprüche im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung (z. B. bei Diebstählen oder Beschädigungen von Privateigentum) durch die Träger des Hochschulsports und seine Mitarbeiter ist ausgeschlossen.
Allen TeilnehmerInnen wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen.
Zusätzliche Hinweise
- ACHTUNG !!! Wir warnen vor Diebstählen.
- Geld und Wertsachen bitte nicht in die Sportanlagen mitnehmen. Benutzt werden können – auch zur Sicherung Ihrer Bekleidung – die Garderobenschränke in den Umkleideräumen. Aufbruchsichere Vorhängeschlösser sollten mitgebracht werden.
- Wichtige Unterlagen — Geld und Wertsachen — nicht im Auto lagern !
Spielgruppenleiterregelung
Alle als Spielgruppen ausgewiesenen Veranstaltungen können nur stattfinden, wenn einer der Teilnehmer die Leitung der Veranstaltung übernimmt. Interessenten dafür melden sich bitte ab sofort im Hochschulsportbüro. Sie erhalten dort einen Spielgruppenleiterausweis. Findet sich niemand für diese Funktion, muß die Veranstaltung ersatzlos ausfallen.
Allgemeine Nutzer-Regelungen
- Das Betreten der Sporthallen mit JOGGINGSCHUHEN oder SCHUHEN MIT SCHWARZEN SOHLEN ist nicht gestattet !!!
- Die Hallen dürfen nur betreten werden, wenn der oder die vom Hochschulsport eingesetzte ÜbungsleiterIn oder Verantwortliche anwesend ist.
- Geräte dürfen nur unter fachkundiger Anleitung der ÜbungsleiterIn aufgebaut werden.
- Rauchen ist grundsätzlich in allen Sporthallen untersagt! Dies gilt auch für die Umkleideräume!
- Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältern ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für Abfälle stehen besondere Behälter bereit.
- Das Institut für Sportwissenschaft (IfS) Halle ABC, Kraftraum, Rasenplatz, Tennisplätze und Leichtathletikanlage, sowie alle Umkleiden müssen um spätestens 22.15 Uhr verlassen sein.
- Der Zugang zum IfS in den Abendstunden ist ausschließlich über den Weg vom Parkplatz Südpark gestattet.
- Die in der Sporthalle ABC befindlichen Trennwände dürfen nicht berührt oder mit Bällen beschossen werden. Insbesondere ist es nicht erlaubt, zwischen den Trennwänden hindurchzusteigen.
- Den Hinweisen und Anweisungen der Hausmeister, dem Zugangskontrolleuren und ÜbungsleiterInnen ist grundsätzlich Folge zu leisten.
- Alle HochschulsporteilnehmerInnen unterliegen der Ausweispflicht.
Verhaltensregeln
Wie überall, so gelten auch im Hochschulsport bestimmte Verhaltensregeln, deshalb:
- Haltet Ordnung und Sauberkeit, damit die Zustände im IfS nicht noch schlimmer werden
- Bedienstete im IfS, TrainerInnen, SportreferentInnen und HelferInnen bei Kontrollen sind Respektspersonen und sollten auch so behandelt werden
- Das Essen in den Hallen des IfS, sowie der Gebrauch von Glasflaschen ist verboten
- Diebstähle sind wenig kameradschaftlich, wer etwas beobachtet, bitte Meldung an das Sportreferat
- Trainingsgeräte sind sorgfältig und pfleglich zu behandeln
Kontrollen
Um die Gebührenordnung des Rektors umzusetzen sind leider immer wieder Kontrollen notwendig. Zugang zum Hochschulsport, ohne eine weitere Gebühr zu entrichten, haben ausschließlich StudentInnen der Uni, der FH, der Robert-Schumann-Musikhochschule und der Kunstakademie Düsseldorf. Alle anderen Sportbegeisterten entnehmen die zu entrichtenden Gebühren – die für zwei Semester gelten – der umseitigen Gebührenordnung. Alle TeilnehmerInnen des Hochschulsports müssen auf Verlangen ihren Berechtigungs- bzw. StudentInnenausweis vorzeigen können. Dies kann auch während der Veranstaltungen geschehen.
Wer bei Kontrollen keinen Ausweis vorweisen kann, darf am Hochschulsport nicht teilnehmen – es werden keine Ausnahmen gemacht!!!
Parkplätze und Zugang am Sportinstitut
Wir weisen darauf hin, dass das Sportinstitut abends nicht über die Christophstraße, sondern nur durch den Nordeingang (BUGA-Parkplatz) zu betreten ist. Grundsätzlich raten wir Euch, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit der Straßenbahn zum abendlichen Sport zu kommen.
Die Schuhproblematik
Leider betreten einige Studies und Bedienstete die Sporthallen immer noch mit dreckigen Schuhen. Dabei geht es nicht nur um Straßenschuhe, sondern auch um verschmutzte Turnschuhe, in denen die Teilnehmer den Weg zu den Sportstätten zurücklegen. Dies ist 1. unkameradschaftlich gegenüber allen, die Übungen auf dem Boden machen, und 2. VERBOTEN! Dies gilt sowohl für die Hallen des Sportinstitutes als auch für die Schulsporthallen. Wir bitten Euch also noch einmal, zum abendlichen Sport saubere Turnschuhe mitzubringen und diese erst in den Umkleiden anzuziehen, um Eure Hallenzeiten nicht zu gefährden!
| Zuletzt geändert am: 8. Oktober 2009 |







