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The Annual Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot

by Verena Meurers last modified 2011-04-06 14:31

Schwerpunkt des Willem C. Vis Moots sind Probleme aus dem Schiedsverfahrensrecht sowie dem internationalen Handelsrecht. Der Studentenwettbewerb findet im akademischen Jahr 2010/2011 bereits zum 18. Mal statt.

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Ist das angerufene Schiedsgericht zuständig? Ist die gelieferte Ware mangelhaft? Welches Recht ist anwendbar? Fragen wie diese stehen beim größten Moot Court-Wettbewerb im internationalen Wirtschaftsrecht - dem Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot - auf dem Programm. Namensgeber des in diesem Jahr zum 15. Mal stattfindenden Wettbewerbs ist der ehemalige Generalsekretär der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL), Willem C. Vis.

Der Moot Court wird von der UNCITRAL unterstützt.  Veranstalter ist die in White Plains im US-Bundesstaat New York ansässige Pace University. Materieller Schwerpunkt ist das UN-Kaufrecht (CISG). Das anzuwendende Verfahrensrecht bilden verschiedene Schiedsordnungen. Die Studententeams kämpfen um vier Preise, die am Ende des Wettbewerbs vergeben werden:

  • Den Frédéric Eisemann Award für das beste Team des Wettbewerbs in den mündlichen Verhandlungen   (Gewinner des Moots);

  • Den Pieter Sanders Award für das Team mit dem besten Klägerschriftsatz (memorandum for claimant);

  • Den Werner Melis Award für das Team mit dem besten Beklagtenschriftsatz (memorandum for respondent);

  • Den Martin Domke Award für den besten Einzelsprecher während der Vorrunden des Wettbewerbs.

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Das Finale findet jedes Jahr im März/April in Wien und parallel in Hongkong statt. Einen Eindruck von den Finalrunden lässt sich aus dem Video Vis Moot Highlights gewinnen, dass uns freundlicherweise von der City University of Hong Kong zur Verfügung gestellt wurde. Um das Video zu sehen, wird ein mp4-fähiges Programm wie Apple Quicktime 7.4 benötigt.

Hier treten die Teams gegeneinander vor einem Tribunal an, das mit schiedserfahrenen Rechtsanwälten und renommierten Wissenschaftlern besetzt ist. Durch die Teilnahme von Teams aus Civil-Code- und Common Law-Ländern ergibt sich die Möglichkeit, die Argumentationsstrukturen des anderen Systems kennenzulernen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von „social events“, in deren Rahmen man Kontakt zu den Teilnehmern aus aller Welt knüpfen kann.

Der Moot Court hat sich weltweit etabliert, so nahmen etwa am 12. Jahrgang Teams von 151 Universitäten aus 46 Staaten teil. (z.B.: Harvard Law School, Columbia University, Cornell Law School, Queen Mary University of London, Université Panthéon - Sorbonne Paris, Universität Genf, University of Hong Kong, University of New South Wales (Sydney), University of British Columbia).

Empfang-CMS Die Zahl der teilnehmenden Teams steigt jährlich. Im Jahr 2007 reisten insgesamt 178 Teams aus 51 Staaten zu den mündlichen Verhandlungen nach Wien. Deutschland stellte mit 19 teilnehmenden Mannschaften die zweitgrößte Teilnehmergruppe und wurde nur noch von den Vereinigten Staaten (43 Teams) übertroffen. Dass Masse auch gleich Klasse sein kann, bewies das Team der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, das die besten Schriftsätze einreichte und den Gesamtwettbewerb für sich entschied. Auch das Düsseldorfer Team wusste zu überzeugen und schied in der Runde der letzten 32 erst nach hartem Kampf gegen die National University of Singapore aus. Sieben der acht Teammitglieder erhielten eine sog. „honorable mention“ für herausragende  rhetorische Leistungen.

Der Willem C. Vis Moot Court gliedert sich wie die meisten Moot Court-Wettkämpfe in zwei Phasen: In der „Written Phase“ ist zunächst ein Schriftsatz aus Klägersicht zu verfassen. Danach ist auf den Schriftsatz einer anderen Universität aus Beklagtenperspektive zu erwidern. Die Veranstalter achten bei der Zuteilung darauf, dass Teams aus Civil Law-Ländern Schriftsätze erhalten, die von Universitäten aus Common Law-Staaten erstellt wurden. Genau wie bei realen Wirtschaftsschiedsverfahren „prallen“ also auch beim Willem C. Vis Moot Court die beiden großen Rechtsordnungen der Welt aufeinander.

Der zweite Abschnitt ist die sog. „Pleading-Phase“, während derer die teilnehmenden Teams bei zahlreichen Probepleadings in universitärer Umgebung und bei namhaften Wirtschaftskanzleien an ihren rhetorischen Fähigkeiten feilen. 

Teil der Plädierphase ist auch die Teilnahme an sog. „Pre Moot Courts“ - d.h. vorbereitenden Wettbewerben mit mindestens zwölf teilnehmenden Teams. Das Düsseldorfer Team wird voraussichtlich an den All Munich Rounds der Ludwig-Maximilians-Universität München, am Vorbereitungswettkampf der Bucerius Law School Hamburg und - vorbehaltlich der Finanzierung - an dem prestigereichen Pre Moot Court der „Dispute Resolution Society“ an der Fordham University in New York teilnehmen. Im Jahr 2007 nahmen am „Fordham-Moot“ 25 Teams aus Europa, Kanada, Südamerika und den Vereinigten Staaten teil. Neben diesen Auswärtsspielen ist aber auch ein Heimspiel geplant: Die DIS 40 Rhein/Ruhr- die Vereinigung junger Praktiker der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit - richtet im Februar 2008 erstmals einen eigenen „Rhein Pre Moot Court“ in Düsseldorf aus.

 Der „Anstoß“ zum eigentlichen Wettbewerb findet am 14. April 2011 in Wien bei der „Moot Court Alumni Association Welcome Party“ statt. Der Startschuss für die ersten Wettkampfpleadings erfolgt am Samstag, den 16. April. Schauplatz der Vor- und Zwischenrunden ist die juristische Fakultät der Universität Wien. Das öffentliche Finale findet in der Wiener Messehalle statt.

Die „Visler“ der Heinrich Heine Universität hoffen, dass ihnen die Kelten gut gesonnen sind: Schiedsort des Willem C. Vis- Wettbewerbs ist nämlich in jedem Jahr „Vindobona, Danubia“. Vindobona war eine ursprünglich keltische und später römische Ansiedlung auf dem Gebiet des heutigen Wiens. Die Einübung keltischer Schlachtrufe und die Anrufung von Druiden ist derzeit noch nicht geplant. Denn das Team beherzigt folgendes Motto: Erfolg ist der Sieg der Einfälle über die Zufälle.

Seit Januar 2001 erkennen die Justizprüfungsämter in NRW die Teilnahme an Moot Courts im Rahmen von § 18a Abs. 3, 2. HS. JAG NRW grundsätzlich an, damit bleibt das für den Moot Court aufgewendete Semester im Hinblick auf den Freiversuch unberücksichtigt.

Awards-Banquett

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