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Erfahrungsbericht Moot 2006

by Thorsten Henze last modified 2009-10-19 21:38

Erstmalig nahm im Frühjahr 2006 ein Team von Studenten der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot teil. Im Rahmen dieser Verfahrenssimulation verhandelten rund 150 Teilnehmergruppen aus aller Welt in englischer Sprache über einen Sachverhalt aus dem UN-Handelskaufrecht (CISG). Die Aufgabe bestand darin, eine Antragsschrift sowie eine Antragserwiderung in einer fiktiven Schiedsverhandlung zu verfassen und schließlich in Wien vor einem mit drei Juristen besetzten Schiedsgericht sowohl die Klägerseite wie auch die Beklagtenseite zu vertreten. In vier "General Rounds", sowie daran anschließenden "Elimination Rounds" sowie einem öffentlichen Finale wurde über die Ergebnisse der insgesamt sechsmonatigen Arbeit entschieden und die besten Teams nominiert.

 Die Initiative, zur erstmaligen Teilnahme entstand im Kreis einiger befreundeter Studenten bereits im Februar 2005. Mit großem Engagement gelang es diesen Initiatoren ein Team zusammenzustellen. Unterstützend konnte Herr Dr. Elsing, Lehrbeauftragter der Fakultät für Schiedsverfahrensrecht, gewonnen werden, der dem Team schon in der Gründungsphase unterstützend beiseite stand. Erst im Juni 2005 stand die endgültige Teamzusammenstellung mit zunächst sechs Mitgliedern (Thorsten Henze, Robert Christoffel, Daniel Drissen, Ewelina Sliwinska, Catharina Dehnen und Verena Luck) fest. Diese "Düsseldorfer" Gruppe zeichnete sich dadurch aus, dass sie "grenzenüberschreitend" durch zwei Kölner Teilnehmer verstärkt wurde. Keiner der Teilnehmer ahnte, was auf ihn zukommen würde.

Zunächst galt es, zahlreiche organisatorische Hürden zu überwinden. Sehr schnell fiel auf, dass zum Aufbau eines solchen Projekts viele verschiedene und oft nicht vorhersehbare Aufgaben gehören. Hierzu zählte etwa die Suche nach finanzieller wie fachlicher Unterstützung durch die Düsseldorfer Anwaltschaft, die Erstellung einer Internetpräsentation sowie die Suche nach einem betreuenden Lehrstuhl. Nachdem Herr Prof. Körber, der sich zunächst zur Betreuung bereit erklärt hatte, im letzten Moment einen Ruf an die Universität Jena erhielt, fand sich zum Glück in Person von Herrn Prof. Dr. Noack eine hervorragende Alternative. Parallel zu diesen organisatorischen Fragen begann in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006 aber auch die inhaltliche Vorbereitung. Dies geschah insbesondere durch den Besuch der von Prof. Dr. Berger in Köln angebotenen „Sommerakademie zur Internationalen Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit“.

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Kaum waren diese ersten Aufgaben angegangen, begann auch schon im Oktober 2005 mit Ausgabe des Falls die eigentliche Herausforderung, die Erstellung von Schriftsätzen in englischer Sprache. Der Fall betraf die Lieferung einer "Flexoprinter"-Maschine zum Bedrucken von Schokoladenpapieren - wobei die Parteien sich über den für den Käufer entscheidenden Umstand, dass Folien von "8 Mikrometer" (8/1000 Millimeter!) zu bedrucken waren nicht ausdrücklich geeinigt hatten. Einziger Anhaltspunkt für den Kläger war eine schwache Andeutung in seiner ersten Anfrage. Darüber hinaus hatte er drei Jahre bis zur Einleitung des Schiedsverfahrens gewartet, so dass nunmehr die Verjährung seiner Ansprüche drohte.

Bei Schadensersatzforderungen von über 3.2 Millionen (nach unserem Klägerschriftsatz über 6 Millionen) gab es für die Beteiligten eine überzeugende Motivation, den Anspruch nicht nur umfassend substantiell anzugreifen, sondern vor allem auch die Schadenshöhe zu bestreiten. Bei der fachlichen Auseinandersetzung mit den anwendbaren Verfahrensregeln der Chicago Dispute Resolution Association (CIDRA) oder dem UN-Kaufrecht (CISG), wurde auch die Herausforderung der Zusammenarbeit im Team deutlich. Kann man im Jurastudium üblicherweise frei auf eigene Art und Weise arbeiten, so muss man sich in einem Teamprojekt auf die Arbeitsweise und vor allem auch auf die Zielsetzung der anderen einstellen. Angesichts des erheblichen Zeitaufwandes sah sich Ewelina Sliwinska, insbesondere im Hinblick auf ihr simultan durchgeführtes Praktikum bei der Europäischen Kommission in Brüssel, gezwungen, ihre Teilnahme abzubrechen.

Bei der Schriftsatzerstellung zahlte sich die Unterstützung durch fakultätsangehörige Muttersprachler, namentlich Andrew Hammel und Christopher Wright sowie durch Dr. Elsing und Dr. Gebhardt aus. Das Team hatte hierzu einen eigenen Raum mit umfangreicher Fachliteratur sowie vollständiger EDV-Ausstattung zur Verfügung, in dem sich die Teilnehmer regelmäßig trafen, um ihre Zwischenergebnisse zu koordinieren und Sachfragen zu diskutieren. Pünktlich zu Beginn der Adventszeit reichte das Team den 35-seitigen Klägerschriftsatz per Email und per Briefpost in achtfacher Papierausfertigung bei den Veranstaltern des Moot-Courts ein. Die Antwort hierauf war von der University of Wellington (Neuseeland) zu erstellen.

Unmittelbar nach Abgabe erhielten wir ebenfalls in elektronischer Form den Schriftsatz der "University of Texas at Arlington", auf den bis Mitte Januar 2006 eine angemessene Antwort zu erstellen war. Dies stellte sich als nicht ganz einfach heraus, hatten wir uns doch gerade erst mit dem Kläger identifiziert und mussten nun spiegelbildlich für die Beklagtenseite argumentieren. Darüber hinaus lag eine Herausforderung darin, aus den für den deutschen Juristen oft schwer verständlichen Ausführungen der Texaner einzelne Sachargumente herauszuarbeiten und hierauf eine klar strukturierte Antwort zu erstellen Auch diese Aufgabe wurde aber fristgemäß im Frühjahr 2006 erledigt und mündete in einer ersten mündlichen Verhandlung im Rahmen der Vorlesung von Herrn Dr. Elsing.

Wenige Tage später erhielten wir dann die Antwort auf unsere Klageschrift aus Neuseeland. Obwohl einzelne Team-Mitglieder in der Folge ein Auslandssemester antraten, begann nun die intensive Vorbereitung auf die mündlichen Verhandlungen in Wien. Hierbei wurden wir von zahlreichen großen Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf, Köln und Frankfurt durch Probeverhandlungen unterstützt. Das Hinterfragen unserer Argumente half dabei, unsere Präsentation zu optimieren, unsere Reaktionsfähigkeit und Wordgewandtheit in der englischen Sprache zu verbessern sowie die im juristischen Beruf besonders wichtige Körpersprache zu erlernen.

Auch die „Frankfurt Advocacy School“ half uns auf dem Weg zur Vorbereitung auf die Verhandlungen in Wien. Im Rahmen dieser von der

Frankfurt Moot Alumni Association und Anwälten sowie Rhetoriktrainern von Freshfields Bruckhaus Derringer veranstalteten Probeverhandlung wurden uns wichtige Tipps und Tricks der Verhandlungstechnik verraten. Darüber hinaus erhielten wir dort erstmals Gelegenheit gegen andere Teams aus Deutschland anzutreten. Im Laufe der Vorbereitungen konnten wir eine stete Steigerung unserer Leistungen beobachten.

In der Woche vor Ostern war es endlich soweit. In der ersten Runde der mündlichen Verhandlungen traten wir gegen vier renommierte Universitäten aus dem anglo-amerikanischen Raum an. Unsere Gegner waren die University of Texas at Arlington (USA), die Campbell University (USA), die Victoria University (Australien) und die Wellington University (Neuseeland). Bei jeder Verhandlung wurde jede Partei durch jeweils zwei Studenten repräsentiert. Jeder Teilnehmer erhielt Gelegenheit, in mindestens einem Plädoyer aufzutreten, die drei Teilnehmer aus dem 5. Semester sogar jeweils zweimal (einmal auf Kläger und einmal auf Beklagtenseite).

Der Beklagte begann stets mit der Begründung der Einrede der Verjährung. Hierauf antwortete der Kläger, woraufhin der Beklagte Gelegenheit zu einem kurzen „Rebuttal“ hatte. In der Regel hatte auch der Kläger hiernach noch einmal Gelegenheit zu einem Schlusswort. Das international zusammengesetzte Schiedsgericht aus drei Praktikern unterbrach den Vortrag beider Parteien wiederholt durch Zwischenfragen. Hiernach trug der Kläger zum haftungsbegründenden Tatbestand sowie zum Schadensumfang vor. Unsere Plädoyers fanden an vier aufeinander folgenden Tagen jeweils am Nachmittag statt - glücklicherweise war unser Hotel sehr nahe an der Juristischen Fakultät als Austragungsort der Verfahrenssimulation gelegen. Bei den Plädoyers gelang es, unsere anfängliche Nervosität zu überwinden und dem Schiedsgericht unsere Argumente überzeugend zu präsentieren.

Neben der eigentlichen Simulation bot sich in Wien die Gelegenheit, Studenten von über 150 Universitäten sowie international bekannte Schiedsrichter, Anwälte und Professoren kennenzulernen. Außerhalb der harten Verhandlungen bot sich die Gelegenheit, ehemalige "Gegner" abends in angenehmer Atmosphäre im Ma Pitom, beim Schnitzelessen oder in coolen Clubs zu treffen Darüber hinaus blieb hinreichend Gelegenheit, die weltberühmten Sehenswürdigkeiten der Stadt zu besichtigen. Erschöpft, aber um viele praktische Erfahrungen und spannende Eindrücke reicher, kehrten wir schließlich nach Düsseldorf zurück. Der Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot war für uns alle eine wunderbare und uvergessliche Erfahrung.Des Weiteren knüpften wir Kontakte zu Studenten aus der ganzen Welt. Es war lehrreich zu sehen, wie sich andere Teams mit unterschiedlichen Vorgehensweisen an den Fall heranwagten und alle auf ihre eigene Art und Weise das Ziel verfolgten, ihre Argumente erfolgreich zu vertreten.

Die erfolgreiche Teilnahme verdanken wir unseren zahlreichen Förderern, die uns finanziell unterstützt und bei Probeverhandlungen als Schiedsrichter zur Seite standen Unser Dank gilt insoweit in erster Linie natürlich Herrn Dr. Siegfried H. Elsing und Herrn Dr. Denis Gebhardt, die uns immer mit Rat und Tat zur Seite standen. Aber in gleicher Weise möchten wir uns auch bei Herrn Dr. Thorsten Lörcher (CMS Hasche Sigle), Herrn Dr. Thomas Kreifels (Freshfields, Bruckhaus, Deringer), Herrn Dr. Dirk Mecklenbrauck (Peters Rechtsanwälte) und Herrn Jan Schäfer (Shearman & Sterling) bedanken.