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CERT »  Im Notfall

Im Notfall: Was tun?

Wenn Sie feststellen, daß ein Rechner im Bereich der HHU von einem Virus befallen ist oder offenbar zu verbotenen Zwecken mißbraucht wird, setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit dem HHU-CERT in Verbindung.

Falls Sie den betroffenen Rechner selbst betreuen oder den Betreuer bzw. die Betreuerin unmittelbar ausfindig machen können, helfen Sie bitte mit, daß alle wichtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge ausgeführt werden:

  1. weiteren Schaden verhüten
  2. Informationen sichern
  3. Verursacher ermitteln
  4. betroffenes System bereinigen
  5. Schutzmaßnahmen treffen
Bitte lesen Sie unsere Informationsseiten zu diesen Themen!

Zu all diesen Schritten können Sie beim HHU-CERT Beratung und Unterstützung finden.

Benachrichtigung weiterer Stellen

Je nach Art und Schwere des Vorfalls wird das HHU-CERT Informationen an das DFN-CERT oder an die Polizei weiterleiten. Wenn Sie selbst eine dieser Stellen informieren wollen, beachten Sie bitte:

DFN-CERT:

Das DFN-CERT verwaltet Meldungen über sicherheitsrelevante Vorfälle im Bereich des Wissenschaftsnetzes. Es verständigt andere zuständige bzw. betroffene Stellen und koordiniert Maßnahmen, die über den Bereich einer einzelnen Hochschule hinausreichen.

Das DFN-CERT vergibt für jeden Vorfall eine Identifikationsnummer. Diese sollten Sie dem HHU-CERT unbedingt mitteilen, sofern Sie selbst den Vorfall gemeldet haben, damit gegebenenfalls mehrere Ereignisse zusammengefaßt und unter einer gemeinsamen Identifikation bearbeitet werden können.

Auf Rückfragen erwartet das DFN-CERT eine möglichst kurzfristige und umfassende Antwort, damit umgehend die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen veranlaßt werden können. Wenn Sie selbst die Meldung erstatten, übernehmen Sie die Verantwortung für die Bearbeitung solcher Rückfragen.

Sensible Daten sollten nur verschlüsselt ans DFN-CERT übertragen werden, damit sie nicht in falsche Hände (womöglich die des Angreifers) geraten; ein Rechner, der von dem Sicherheitsvorfall betroffen ist, darf nicht an dem Kontakt beteiligt sein. Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne weiteres weitergeleitet werden.

Polizei:

Strafrechtlich relevante Vorfälle können oder müssen sogar - je nach Art des Gesetzesverstoßes - an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gemeldet werden.

Das HHU-CERT hat bereits in mehreren Fällen solche Anzeigen erstattet und kann Ihnen helfen, den Kontakt zu zuständigen (und kompetenten) Stellen herzustellen.

Für ein Strafverfahren ist es wichtig, daß Beweise gesichert und Tatsachen festgehalten werden, die in einem späteren Gerichtsverfahren verwertet werden können. Daher müssen alle relevanten Daten in möglichst unveränderter Form sichergestellt und aufbewahrt werden; Beobachtungen und Abläufe sollten ggf. durch Hinzuziehen von Zeugen abgesichert werden.

Bitte setzen Sie sich vor einer Anzeigeerstattung, sofern nicht Gefahr im Verzug eine sofortige Benachrichtigung der Verfolgungsbehörden notwendig macht, mit der Rechtsabteilung der HHU in Verbindung!

Besonders schwerwiegende Fälle

In besonders schwerwiegenden Fällen, wenn z.B. der Verdacht auf Kindesmißbrauch oder Verbreitung von Kinderpornographie besteht, können besondere, hierauf spezialisierte Ermittlungsstellen, u.a. beim Landeskriminalamt, eingeschalten werden. Auch dabei kann Sie das HHU-CERT unterstützen.

Bitte bedenken Sie, daß der/die Verdächtige nicht vorzeitig von Ihren Beobachtungen erfahren oder diese bemerken sollte, um nicht den Erfolg polizeilicher Ermittlungen zu gefährden. Davon abgesehen darf aber auch ein solcher Verdacht schon deswegen nicht publik werden, weil er sich als unzutreffend erweisen und einem Unschuldigen Schaden zugefügt werden könnte.


 
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