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| Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
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| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 029/022 | Entwicklungsstufe: | 1 + IDA |
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Zahlenmäßig stehen die Wundinfektionen mit ca. 25 % aller nosokomialen Infektionen zwar nur an 2. Stelle, sind aber für fast 50 % der Kosten verantwortlich, die durch alle nosokomialen Infektionen hervorgerufen werden (1, 14, 15).
Eine perioperative Antibiotikaprohylaxe ist angezeigt, wenn
Gefäß- oder Blasenkatheter sowie Wunddrainagen stellen keine Indikation zur Antibiotikaprohylaxe dar, ebenso nicht das Ziehen einer Drainage. Vielmehr erhöht sich dadurch das Risiko von Keimselektionen, Resistenzentwicklungen und von Nebenwirkungen des Arzneimittels.
Besondere Anforderungen wegen bereits vorhandener Implantate, wie z.B. bei einer TEP, sind zu berücksichtigen.
Die Verabreichung des Antibiotikums erfolgt im allgemeinen intravenös (Ausnahme z.B. intrakameral bei Augen-OP), damit ein ausreichender Wirkspiegel im Operationsgebiet und zum für die Operation relevanten Zeitraum vorhanden ist. Verteilunsprobleme bei einer eventuellen Blutleere / Blutsperre sind zu berücksichtigen (10, 11). Das "Prophylaxefenster" umfaßt den Zeitraum vom Hautschnitt bis zum Operationsende. Eine über die Einmaldosis hinausgehende Antibiotikaverabreichung hat in keiner wissenschaftlichen Studie eine belegt höhere Effizienz. Die einzige Ausnahme von dieser Eindosisregel stellt eine für die Operationsdauer zu kurze Halbwertzeit des verabreichten Antibiotikums dar, so daß bei einer längeren Operationsdauer nach ca. 3 - 5 Stunden eine zweite Dosis notwendig ist.
In speziellen Fällen muß die Antibiotikaprophylaxe unter Umständen postoperativ über einen längeren Zeitraum fortgesetzt werden (5).
| Beispiele für eine verlängerte postoperative Antbiotikaprophylaxe | |
|---|---|
| Postoperativ für 24 Stunden |
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| Postoperativ für 48 Stunden |
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Die eindeutige Abgrenzung zwischen Prophylaxe und Therapie ist in diesen Fällen nicht möglich und nicht nötig. Allgemein ist die Zusammenarbeit mit einem klinisch versierten Mikrobiologen, Hygieniker bzw. Infektiologen zu empfehlen (17, 18).
Grundbedingung ist, dass mit dem verwendeten Antibiotikum effektive Wirkspiegel im exponierten Bereich erreicht werden. Auf entsprechende Gewebegängigkeit (z.B. Knochen) ist daher zu achten. Lokale Antiinfektiva können eine Infektionsprophylaxe wirkungsvoll ergänzen. Entscheidend ist, dass das Antibiotikum nicht das gesamte Keimspektrum, sondern nur die für eine Infektion in Frage kommenden Keime abdeckt und sich an der lokalen Resistenzlage des Krankenhauses orientiert.
Nach wie vor erfüllen Cephalosporine der 2. Generation, d.h. die sogenannten Basis- oder Intermediär-Cephalosporine, diese Anforderungen. Alternativ kommen auch Aminopenicilline (in Kombination mit Beta-Lactamase-Hemmern) in Betracht. Bei Operationen in einem Gebiet mit anaerober Mischbesiedelung empfiehlt sich die Kombination mit einem Anaerobiermittel (z.B. Metronidazol).
Bei der Auswahl der Antibiotika sollte nicht auf sogenannte "Reserve-Antibiotika" zurückgegriffen werden. Nur bei Durchseuchung mit MRSA kann unter Umständen der Einsatz von Vancomycin notwendig sein (7, 8, 9, 12, 13, 16, 26).
