Das Studentenwerk ist eine rechtlich selbstständige, landesunmittelbare Einrichtung, die gemeinnützig tätig ist. Sozialauftrag, Zuständigkeit der Organe und Finanzierung des Studentenwerks sind gesetzlich festgelegt. Die Leitung des Studentenwerks obliegt der Geschäftsführung. Im Verwaltungsrat sitzen Vertreter/innen der Studierenden der Düsseldorfer Hochschulen und der Hochschule Niederrhein, ein Rektoratsmitglied, eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und ein Bedienstete oder ein Bediensteter des Studentenwerks.