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Gesetzliche Grundlagen

Gesetz der Studentenwerke NRW

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Studentenwerks Düsseldorf beruht auf dem „Gesetz über die Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen" vom 27.02.1974, in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.01.1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.09.2004. Die geltende Satzung des Studentenwerks wurde vom Verwaltungsrat am 06.12.2004 beschlossen.

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