In Nordrhein-Westfalen dürfen die Hochschulen Studiengebühren erheben. Außerdem werden eventuell Einschreibe-/Verwaltungsgebühren von der Hochschule erhoben.
Völlig unabhängig davon werden bei der Einschreibung Semesterbeiträge fällig, die von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich hoch sind. Sie bestehen in der Regel aus Anteilen für die verfasste Studentenschaft (AStA, StuRa), die Arbeit des Studentenwerks (Sozialbeitrag) und für die Nutzung des Semestertickets.
Zu den studienbedingten Aufwendungen kommen in einer Großstadt wie Düsseldorf relativ hohe Lebenshaltungskosten. Das Ausländeramt möchte bei der Erteilung eines Visums wissen, ob der Studierende für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, deshalb sollten Sie vor dem Studium die Finanzierung sichern. Über Stipendien informieren Sie die Deutschen Botschaften/Konsulate und die Außenstellen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in Ihrem Heimatland.