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KfW-Studienkredit A-Z

Euro Münze

Finanzierung des Lebensunterhalts

Die KfW-Förderbank(öffentlich-rechtliche Bank in der Trägerschaft des Bundes und der Länder)  bietet Studienkredite zur Ausbildungsfinanzierung eines Studiums an in Deutschland gelegenen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Der Kredit dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während des Erststudiums - unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern oder vorhandenen Sicherheiten. Als örtlicher Vertriebspartner berät das Studentenwerk die Studierenden, prüft die Formalien und vermittelt das Darlehen.

KfW-Studienkredit A-Z

A ..... F .. H ... K ......... T ...... Z

Ansprechpartner

Studentenwerk Düsseldorf
Markus Schardin
Gebäude 21.12 Ebene 00, Raum 00.10
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Tel. 0211 81-13378
Fax 0211 81-15778
finanzierungsberatung@studentenwerk-duesseldorf.de | Stadtplan
Sprechzeiten
Montag und Donnerstag: 11:00 - 12:30 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Antragsstellung/-verfahren

Im Online-Kreditportal der KfW-Förderbank können Sie das Antragsformular ausfüllen. Anhand der eingegebenen Daten wird ein Vertragsangebot erstellt, das Sie mit dem Antragsformular ausdrucken. Studierende in höheren Semestern füllen das zusätzliche Formular für den Leistungsnachweis aus. Das Antragsformular, das Vertragsangebot und ggf. der Leistungsnachweis bilden den Dokumentensatz, den Sie dem Vertriebspartner Ihrer Wahl vor Ort ausgefüllt und ausgedruckt vorlegen.
Außerdem benötigen Sie zur Antragstellung

Der Vertriebspartner berät Sie, prüft den Antrag anhand der vorliegenden Dokumente und sendet den Antrag und das Vertragsangebot an die KfW. Dort wird die Kreditentscheidung getroffen.

Während der Auszahlungsphase muss der Kreditnehmer bei einem Vertriebspartner halbjährlich - jeweils bis 15.03. und 15.09. - nachweisen, dass die Auszahlungsbedingungen des Studienkredits auch weiterhin vorliegen.

Auszahlung der Kreditmittel

Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus auf ein vom/von der Studierenden im Antrag benanntes inländisches Girokonto. Der/die Darlehensnehmer/in wählt bei Antragstellung im Rahmen des möglichen Höchstbetrages seinen/ihren monatlichen Finanzierungsbetrag aus. Soweit sich im Verlauf des Studiums ein veränderter Finanzierungsbedarf ergibt, sind Anpassungen jeweils zum 01.04. bzw. 01.10. möglich. (Änderungs-) Mitteilungen übermittelt der/die Darlehensnehmer/in der KfW ausschließlich direkt unter Nutzung des über PIN/ TAN gesicherten Kontozuganges.

Finanzierungsbedingungen

Der KfW-Studienkredit dient ausschließlich der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Die Auszahlung von monatlichen Förderbeträgen zwischen 100 und 650 Euro erfolgt i. d. R. bis zum 10. Fachsemester. Studierende können auch für ein Zweitstudium, Postgraduale Studiengänge wie Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudiengänge sowie Promotionen den Kredit beantragen. Auf begründeten Antrag können maximal vier zusätzliche Fachsemester gefördert werden, sofern nachgewiesen wird, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss bis zum Ende des zusätzlichen Finanzierungszeitraums voraussichtlich erfolgreich abgelegt werden kann. Für die zwingend erforderliche Mitwirkung des Vertriebspartners wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 238 Euro fällig. Die KfW finanziert diesen Betrag stets vor. Die Aufwandsentschädigung wird Bestandteil des Darlehensbetrages und auch bei einem oder mehrfachem Wechsel des Vertriebspartners nur einmal fällig. Weitere Kosten fallen in Verbindung mit dem Vertragsabschluss für die Darlehensnehmerin und den Darlehensnehmer nicht an.

Hinweis

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Studienkredit. Über einen Kreditantrag entscheidet ausschließlich die KfW-Förderbank.

Kreditlaufzeiten

Die Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltbar und liegt maximal bei 34 Jahren. Die Laufzeit gliedert sich in eine höchstens fünfjährige Auszahlungsphase, die auf Antrag und gegen Vorlage einer Bescheinigung der Hochschule um einmalig max. zwei Jahre verlängert werden kann. Hieran schließen sich die tilgungsfreie Zeit, die in Abhängigkeit vom letzten Auszahlungstermin zwischen 18 und 23 Monaten (sog. Karenzphase) beträgt, und die Tilgungsphase an. Die KfW schlägt am Ende der Karenzphase einen Tilgungsplan für eine zehnjährige Tilgungsdauer vor. Maximal kann die Tilgungsphase auf 25 Jahre ausgedehnt werden. Auf Antrag kann die Karenzphase verkürzt werden.

Kreditvoraussetzung

Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind. Zum Zeitpunkt des Finanzierungsbeginns darf der Studierende grundsätzlich das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Studierende, die dieses Alter überschritten haben und sich bereits im fortgeschrittenen Studium befinden, gilt, dass die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Fachsemester im geförderten ersten Studienfach sowie bereits in anderen Studiengängen absolvierte und mit einem KfW-Studienkredit geförderte Semester dem Höchstalter entsprechend zugeschlagen werden. Antragsberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, die sich mit der Bundesbürgerin oder dem Bundesbürger im Bundesgebiet aufhalten. Alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten, können ebenfalls Anträge stellen. Dies gilt auch für deren Familienangehörige, die sich mit der Unionsbürgerin oder dem Unionsbürger im Bundesgebiet aufhalten, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und der Dauer ihres bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet. Familienangehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder des Deutschen, der Unionsbürgerin oder des Unionsbürgers oder der Ehegattin oder des Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen ein Unterhaltsanspruch gegen diese zusteht.

Kumulierung mit anderen Fördermaßnahmen oder -programmen

Die Kombination des KfW-Studienkredits mit anderen Fördermaßnahmen oder -programmen ist möglich.

Tilgungsbedingungen

Die Tilgung beginnt nach Ablauf der Karenzphase, die in Abhängigkeit von dem letzten Auszahlungstermin 18 bis 23 Monate beträgt. Auf Wunsch kann die Karenzphase verkürzt werden.In der Karenz- und Tilgungsphase übermittelt der/die Darlehensnehmer/in der KfW ausschließlich direkt unter Nutzung des über PIN/ TAN gesicherten Kontozuganges seine/ihre (Änderungs-) Mitteilungen. Rechtzeitig vor Tilgungsbeginn übersendet die KfW dem/der Darlehensnehmer/in einen Tilgungsplan, der unter der Annahme eines gleich bleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vorsieht. Der/die Darlehensnehmer/in hat die Möglichkeit, diese zu akzeptieren oder eine andere Tilgungsdauer zu wählen. Das Darlehen ist in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten (Annuitäten), innerhalb von maximal 25 Jahren zurück zu zahlen. Die KfW zieht die fälligen Beträge per Lastschrifteinzug jeweils zum Monatsersten ein. Es gilt ein Mindestbetrag von 100 Euro.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de.

Zinskonditionen

Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst.

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