Die Antragsunterlagen können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafoeg.bmbf.de downloaden. Außerdem sind sie während der Öffnungszeiten im Amt für Ausbildungsförderung und am Info-Point erhältlich.
BAföG wird von Beginn des Antragsmonats geleistet. Verspätet eingegangene Anträge gelten nicht rückwirkend. Und beachten Sie: Wiederholungsanträge sollten zwei Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes (in der Regel 12 Monate) gestellt werden. Nur so kann eine kontinuierliche Förderung sichergestellt werden.