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Gefahren beim Umgang mit Laserpointern Stellungnahme der Laserzentren, betroffenen Normungsgremien
und Berufsverbände,
Laserpointer, die preisgünstig angeboten werden,
enthalten Laserdioden, die gebündeltes rotes Lieht abstrahlcn. Sie
dienen bei Vorträgen als optischer Zeigestock. Bei diesem bestimmungsgemäßen
Gebrauch sind Laserpointer bis 1 mW Strahlungsleistung (Laserklasse 2)
sichere Geräte. Auf dem Markt befinden sich auch wesentlich teurere
Laserpointer, die grünes Licht aussenden. Da das Auge hierfür
empfindlicher ist, erscheinen diese Laserpointcr bei gleicher Strahlungsleistung
heller, eine Gefährdung bei sachgemäßem Gebrauch ist jedoch
ebenfalls auszuschließen. Dringt der Laserstrahl unbeabsichtigt in
das Auge eines Zuhörers ein und trifft im schlimmsten Fall den Fleck
des scharfen Sehens auf der Netzhaut, dann löst diese momentane Blendwirkung
den Lidschlußreflex aus, der das Auge in längstens einer Viertelsekunde
schließt. Somit können keine Schäden am Auge entstehen.
Durch Untersuchungen wurde festgestellt, daß nicht zutreffend
klassifizierte Laserpointer mit höheren Strahlungswerten erhältlich
sind. Setzen Jugendliche diese Lasergeräte absichtlich mißbräuchlich
ein, dann können andere Personen gefährdet werden. Mit zunehmender
Aufklärung sind die dadurch entstehenden Schadensfälle rückläufig,
doch kommt es immer noch vor, daß Personen mit Augenschäden
durch Blendung mit einem Laserpointer ärztlich behandelt werden müssen.
Kurzfristige Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und auch Ödeme
(Schwellungen durch Wassereinlagerung in der Netzhaut) sind meist die Befunde.
Nur Laserpointer mit einer maximalen Strahlungsleistung von 1 mW und der Kennzeichnung ,,Laser Klasse 2" (nach DIN EN 60825-1, ,,Sicherheit von Laser-Einrichtungen"), sind bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch sicher und sollten auf dem Markt verfügbar sein. Laser, die nach ihren Leistungsdaten anderen Laserklassen angehören, sollten nicht als ,,Laserpointer" angeboten werden. Von diesen Lasergeräten geht eine Gefahr aus; deshalb sind die entsprechenden Schutzvorschriften der DIN EN 60825-1 sowie der Unfallverhütungsvorschrift ,,Laserstrahlung" (VBG 93 bzw. GUV 2.20) der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu beachten.
Laser, auch Laserpointer, sind kein Spielzeug. Der Laserstrahl darf nicht absichtlich auf Personen gerichtet werden, da bei Strahlungsleistungen über 1 mW die Gefahr einer Augenschädigung besteht, die eventuell langfristig die Sehfähigkeit des Betroffenen beeinträchtigt. Auch Laserpointer der Laserklasse 2 können eine Blendung, die zuanderen Unfällen führen kann, hervorrufen. Wird der Lidschlußreflex unterdrückt, ist auch bei Laserpointern der Laserklasse 2 die Gefahr einer bleibenden Augenschädigung gegeben. Es sollte darauf hingewirkt werden, daß Laserpointer nicht mißbräuchlich eingesetzt und damit Blendungen oder auch irreversible Netzhautschäden vermieden werden. Für weitergehende Informationen wird auf die Empfehlung ,,Gefahren durch Laserpointer" der Strahlenschutzkommission, Bundesanzeiger Nr.144 vom 6.8.1998, verwiesen.
gez.: Dr. T. Bahke DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Kommission Lasertechnik, Berlin Prof. Dr. H.-P. Berlien Krankenhaus Neukölln, Abteilung Lasermedizin, Berlin Prof. Dr. J.H. Bernhard BfS, Bundesamt für Strahlenschutz, Institut für Strahlenhygiene, Neuherberg Dipl.-lng. D. Beyer DKE, Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE, Komitee 812, Hamburg Prof. Dr .R. Birngruber MLL, Medizinisches Laserzentrum Lübeck GmbH, Lübeck Dr. P. Greve Normenausschuß Feinmechanik und Optik im DIN, Ausschuß ,,Laser", Oberkochen Prof. Dr. E. G. Hahn DGBMT, Deutsche Gesellschaft für Biomedizinische Technik e.V., Erlangen Prof. Dr. Hering ILM, Institut für Lasermedizin, Universität Düsseldorf, Düsseldorf Dr. R. Kellner BUK, Bundesverband der Unfallkassen e.V., München Prof. Dr. G. Müller LMTB, Laser- und Medizin-Technologie gGmbH, Berlin Dipl.-Phys. R. Peuker Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, Köln Prof. Dr. J. Richter DGMP, Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e.V., Würzburg Prof. Dr. R. Steiner ILM, Institut für Lasertechnologien in der Medizin und Meßtechnik, Universität Ulm, Ulm Dr. E. Sutter PTB, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, und DKE, Komitee 841, ,,Optische Strahlungssicherheit und Lasereinrichtungen", Braunschweig Prof. Dr. J. Waldschmidt DGLM, Deutsche Gesellschaft für Lasermedizin e.V., Berlin Dr. W. Wöllmer Gemeinsamer Arbeitskreis ,,Laser in der Medizin" der DKE und des DIN, Hamburg |
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Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel:
von Institut für Lasermedizin, Universität Düsseldorf, Postfach
101007, 40001 Düsseldorf
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