ILM - Duesseldorf:
Institut für Lasermedizin

Prof. Dr. rer. nat. ,
Prof. Dr. rer. nat.

Tel: 0211/81-12761 


 
 
 

 

Lehrveranstaltung "Lasermedizin für Physikerinnen und Physiker"
(Prof. Dr. rer. nat. P. Hering, Prof. Dr. rer. nat. M. Mürtz)

 

Diese Lehrveranstaltung kann durch einen formlosen Antrag beim Vorsitzenden des Diplomprüfungsausschuß Physik ( ) als Wahlpflichtfach II im Hauptstudium anerkannt werden. Laut neuer Diplomprüfungsordnung sind dafür insgesamt 12 Semesterwochenstunden nötig. Wir empfehlen diese Lehrveranstaltung für Studierende der Physik ab dem 7. Semester. Es sollte vorher eine Vorlesung über Laserphysik oder Laserspektroskopie (eventuell auch CO2 Laser, Materialbearbeitung mit Lasern ) besucht werden. 

 

NEU: Die Teilnehmer der Lehrveranstaltung erhalten eine von der Berufsgenossenschaft anerkannte Bescheinigung, daß sie die Fachkunde besitzen, die sie zum "Laserschutzbeauftragten im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich" in Firmen und Behörden befähigt.

 

Die Lehrveranstaltung, bestehend aus einer zweisemestrigen Vorlesung, einem Seminar und einem Laborpraktikum im Institut für Lasermedizin, gliedert sich wie folgt: 
 
 

Vorlesung "Lasermedizin für Physiker(innen)"

Vorlesung (2 Std.) "Lasermedizin für Physiker(innen) I" 

Vorlesung (2 Std.) "Lasermedizin für Physiker(innen) II" 

(Reihenfolge wichtig) 
 
 

Seminar:

Seminar zur Vorlesung (2 Std.), WS oder SS 

Seminarvortrag ( 45 min. + Diskussion)

Die Seminarthemen sind in Anlehnung an Forschungsarbeiten im Institut für Lasermedizin gestellt und sind im allgemeinen eine Vorbereitung auf das Laborpraktikum. 
 
 

Praktikum (in der vorlesungsfreien Zeit, WS oder SS):

2 Wochen Laborpraktikum (8 Std./tägl.) zur Vorlesung, Termin variabel nach Vereinbarung. 

Das Laborpraktikum findet im allgemeinen an laufenden Doktorarbeiten im Institut für Lasermedizin statt und wird von Doktoranden der Physik angeleitet. Es werden in enger Betreuung eigenständige Aufgaben gestellt, die z.B. selbständige Messungen, Auswertungen, kleinere Laboraufbauten, Programmierung oder Aufbau von elektronische Schaltungen beinhalten können. Abschließend muß ein Protokoll im Stil einer Minidiplomarbeit (ca. 20 Seiten) erstellt werden. Über die Ergebnisse wird ein 15 minütiger Kurzvortrag gehalten, wie er z.B. bei der Frühjahrstagung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft für Diplomanden und Doktoranden üblich ist. 
 
 

Diplomprüfung zum Wahlpflichtfach II (45 min.): siehe auch Prüfungsordnung
 
Master-Studiengang Physik (M.Sc.): siehe auch Prüfungsordnung
 

Umfang der Prüfung: Inhalt der Vorlesung und Laborpraktikum. 


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