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| Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. |
Die neue Kommission setzt sich zusammen aus H.C Diener, Essen (Vorsitz) W. Hacke, Heidelberg, W. Oertel, Marburg, P. Rieckmann, Würzburg, A. Hufnagel, H. Reichmann, Dresden, E. Schmutzhardt, Innsbruck, C.-W. Wallesch, Magdeburg, M. Weller, Tübingen, P. Berlit, Essen (für die leitenden Krankenhausärzte) und U. Meier, Grevenbroich (für den Berufsverband).
Wir sind diesmal wie folgt vorgegangen:
Einige Leitlinien, bei denen es schon bei der Entwicklung der entsprechenden Leitlinie deutliche Kontroversen gab, haben wir in vorläufiger Form in den Zeitschriften Aktuelle Neurologie, Nervenarzt, Stroke News oder Kopfschmerz News publiziert, um aus dem Kreis der Leser dieser Zeitschriften Feedback zur Verbesserung der entsprechenden Leitlinie zu erhalten.
Die aktuellen Versionen der Leitlinien wurden zeitgleich im Oktober 2003 auf der web-page der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (www.dgn.org) und im Leitlinien-Informationssystem der AWMF bekannt gemacht. Zur selben Zeit erscheinen die 86 Leitlinien, die fertiggestellt sind, im Thieme-Verlag. Die Versionen im Internet werden einmal im Jahr aktualisiert.
Die Kommission ist sich bewusst, dass Leitlinien diagnostische und therapeutische Fragen nur prototypisch vorgeben können. Für viele Situationen liegt keine ausreichende "Evidenz" vor. Die Autoren der Leitlinien haben das "Evidenzniveau" der Kernausagen jeweils bewertet. Die Kommission betont, dass Leitlinien nicht mit verbindlichen Richtlinien, deren Einhaltung dann auch justiziabel ist, verwechselt werden dürfen.
Essen, im September 2003
H. C. Diener
Vorsitzender der Leitlinien-Kommission der DGN
Geschützte Warennamen (Warenzeichen) werden nicht besonders kenntlich gemacht. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.
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| ↑↑ Aussage zur Wirksamkeit wird gestützt durch mehrere adäquate, valide klinische Studien (z.B. randomisierte klinische Studien) bzw. durch eine oder mehrere valide Metaanalysen oder systematische Reviews. Positive Aussage gut belegt. ↑ Aussage zur Wirksamkeit wird gestützt durch zumindest eine adäqute, valide klinische Studie (z.B. randomisierte klinische Studie). Positive Aussage belegt. ↓↓ Negative Aussage zur Wirksamkeit wird gestützt durch eine oder mehrere adäqute, valide klinische Studien (z.B. randomiserte klinische Studie), durch eine oder mehrere Metaanalysen bzw. systematische Reviews. Negative Aussage gut belegt. ↔ Es liegen keine sicheren Studienergebnisse vor, die eine günstige oder ungünstige Wirkung belegen. Dies kann bedingt sein durch das Fehlen adäquater Studien, aber auch durch das Vorliegen mehrerer, aber widersprüchlicher Studienergebnisse. |
| A | Hohe Empfehlungsstärke aufgrund starker "Evidenz" oder bei schwächerer "Evidenz" aufgrund besonders hoher Versorgungsrelevanz |
|---|---|
| B | Mittlere Empfehlungsstärke aufgrund mittlerer "Evidenz" oder bei schwacher "Evidenz" mit hoher Versorgungsrelevanz oder bei starker "Evidenz" und Einschränkungen der Versorgungsrelevanz |
| C | Niedrige Empfehlungsstärke aufgrund schwächerer "Evidenz" oder bei höherer "Evidenz" mit Einschränkungen der Versorgungsrelevanz |
| Die Einstufung der Empfehlungsstärke kann neben der "Evidenz"stärke die Größe des Effekts, die Abwägung von bekannten und möglichen Risiken, Aufwand, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit oder ethische Gesichtspunkte berücksichtigen. | |
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat folgende aktuelle Leitlinien zur elektronischen Publikation bei der AWMF eingereicht (die alten Versionen sind gelöscht und wurden z.T. nicht durch neue ersetzt):
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