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| Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 078/005 | Entwicklungsstufe: | 1 |
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Die jetzt vorliegende Leitlinie ersetzt die zweite Fassung der Leitlinie zur molekulargenetischen Diagnostik der Cystischen Fibrose, die 2006 in medgen 18:56-62 publiziert wurde.
Neben der typischen cystischen Fibrose mit PI oder Pankreassuffizienz (PS) finden sich atypische mildere Formen, die u. a. chronische Sinusitis, Pankreatitis, Nasalpolypen, disseminierte Bronchiektasen und eine congenitale bilaterale Aplasie des Vas deferens (CBAVD) einschließen (Tümmler & Stuhrmann, 2003).
Das Cystic Fibrosis Transmembrane Conductance Regulator (CFTR) - Gen (OMIM-Nr. 602421, GenBank accession number NB_000492), das auch als ABCC7-Gen (für ATP-BINDING CASSETTE, SUBFAMILY C, MEMBER 7) bezeichnet wird, liegt auf dem langen Arm von Chromosom 7 (7q31.2). Es besteht aus 27 Exons, wobei die Nummerierung von 1 bis 24 reicht, da die Exons 6b, 14b und 17b erst nachträglich beschrieben wurden. Die genomische Sequenz umfasst ca. 230 kb, die mRNA ist ca. 6,5 kb lang. Weltweit sind bisher über 1600 Mutationen im CFTR-Gen beschrieben (The Cystic Fibrosis Genetic Analysis Consortium;
http://www.genet.sickkids.on.ca/cftr/ externer Link). Beim größten Teil dieser Mutationen handelt es sich um Mutationen mit einer Häufigkeit von <0.1% oder um "private" Mutationen. Ungefähr die Hälfte der Mutationen sind Missense-Mutationen, daneben werden Nonsense-, Frameshift- und Spleiß-Mutationen und Deletionen einzelner Kodons gefunden. Größere Deletionen oder Insertionen werden ebenfalls beobachtet. Einige wenige de novo-Mutationen sind beschrieben, es existieren aber derzeit keine verlässlichen Angaben über deren tatsächliche Häufigkeit. Die Mutationen werden in fünf verschiedene Klassen eingeteilt. Die Klasse 1 umfasst Mutationen, die zu einer massiven Reduktion der Menge an vollständigem und funktionsfähigem CFTR Protein führen, Mutationen der Klasse 2 führen zu einer Reifestörung, Mutationen der Klasse 3 zu einer Blockierung der Kanalöffnung, Mutationen der Klasse 4 zur Störung der Leitfähigkeit des Anionenkanals und Mutationen der Klasse 5 zu einer eingeschränkten Synthese oder einem vorzeitigen Abbau (letztere Mutationen werden zuweilen auch als Mutationen der Klasse 6 bezeichnet). Die Verteilung und Häufigkeit der Mutationen ist populationsspezifisch. Die Hauptmutation F508del wird in Abhängigkeit von der ethnischen Zugehörigkeit europaweit bei 22% - 87% der CF-Chromosomen gefunden, bei einigen außereuropäischen Bevölkerungsgruppen ist F508del nur sehr selten vorhanden (WHO-Report). In den meisten europäischen Bevölkerungsgruppen können mit der Untersuchung von 20 bis 30 CFTR-Mutationen (mit einer Frequenz von über 1% in dieser Population) 50% bis 90% der mutierten CFTR-Allele erfasst werden. Die Kenntnis der ethnischen Zugehörigkeit der zu untersuchenden Person ist deshalb Voraussetzung für eine sinnvolle Untersuchung, da nur so die für die jeweilige Population wichtigen Mutationen ausgewählt werden können. So wurden bei deutschen CF-Betroffenen bisher mindestens 97 Mutationen beobachtet, aber nur 14 haben eine Häufigkeit von 0,5% oder mehr, wohingegen bei türkischen CF-Betroffenen bisher mindestens 43 Mutationen identifiziert wurden, von denen 19 eine Häufigkeit von 0,8% oder mehr erreichen (WHO-Report, Tabelle 1).
Tabelle 1: Die häufigsten CFTR-Mutationen bei deutschen und türkischen CF-Patienten. Die Daten sind der Tabelle 2 des WHO-Reports entnommen. Alle Mutationen, die in der jeweiligen Population eine Häufigkeit von ≥1% haben sind fett gedruckt. n.a.= Häufigkeit im Report nicht angegeben. *Im Report als 2181delA bezeichnet, in der Datenbank des Cystic Fibrosis Genetic Analysis Consortium als 2184delA aufgeführt (es handelt sich um die Deletion eines A in der polyA-Sequenz von Nukleotid 2178-2184.
| Mutation | Exon/Intron | Frequenz (%) bei CF-Patienten aus | |
| Deutschland | Türkei | ||
| F508del | 10 | 70,2 | 22,0 |
| N1303K | 21 | 2,5 | 2,4 |
| G542X | 11 | 2,1 | 2,9 |
| G551D | 11 | 2,0 | n.a. |
| R553X | 11 | 1,5 | n.a. |
| CFTRdele2,3(21kb) | 2-3 | 1,5 | n.a. |
| R347P | 7 | 1,4 | n.a. |
| 1717-1G>A | 10 | 1,2 | n.a. |
| 3849+10kbC>T | 19 | 1,1 | n.a. |
| R117H | 4 | 0,9 | n.a. |
| 2789+5G>A | 14b | 0,8 | 2,0 |
| 2143delT | 13 | 0,6 | n.a. |
| 2183AA>G | 13 | 0,6 | 2,9 |
| 3272-26A>G | 17a | 0,5 | n.a. |
| W1282X | 20 | 0,4 | 0,8 |
| 3659delC | 19 | 0,4 | n.a. |
| 1078delT | 7 | 0,3 | n.a. |
| R334W | 7 | 0,3 | n.a. |
| I336K | 7 | 0,3 | n.a. |
| Y1092X(C>A) | 17b | 0,3 | n.a. |
| M1101K | 17b | 0,3 | n.a. |
| R1162X | 19 | 0,3 | n.a. |
| 1342-2A>C | 8 | 0,2 | n.a. |
| I507del | 10 | 0,2 | n.a. |
| 394delTT | 3 | 0,15 | n.a. |
| 621+1G>T | 4 | 0,15 | n.a |
| 2184insA | 13 | 0,15 | n.a. |
| 1677delTA | 10 | n.a. | 4,5 |
| E92K | 4 | n.a. | 2,0 |
| R347H | 7 | n.a. | 1,6 |
| 2043delG | 13 | n.a. | 1,6 |
| G85E | 3 | n.a. | 1,2 |
| 2181delA* | 13 | n.a. | 1,2 |
| 296+9A>T | 2 | n.a | 0,8 |
| D110H | 4 | n.a. | 0,8 |
| I148T | 4 | n.a. | 0,8 |
| M152V | 4 | n.a. | 0,8 |
| L571S | 12 | n.a | 0,8 |
| F1052V | 17b | n.a. | 0.8 |
| R1158X | 19 | n.a. | 0,8 |
Unabhängig davon, welche der folgenden Methoden zum gezielten Nachweis oder Ausschluss einer einzelnen Mutation eingesetzt wird, müssen stets positive und negative oder heterozygote Kontrollen in der Analyse mitgeführt werden (Ausnahme: direkte Sequenzierung).
Wenn durch die Mutation keine natürliche Erkennungssequenz für ein Restriktionsenzym entstanden oder verloren gegangen ist, kann mit Hilfe speziell modifizierter Primer ("amplification-created restriction site", ACRS) eine artifizielle Erkennungssequenz eingeführt werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass durch die Mutation eine Erkennungssequenz für ein Restriktionsenzym erzeugt wird und nicht verloren geht, da der Verlust einer Erkennungssequenz durch unterschiedliche Mutationen im Bereich der Erkennungssequenz verursacht werden kann.
Da die direkte Sequenzierung des gesamten CFTR-Gens und auch die anderen oben genannten Methoden auf der PCR genomischer DNA basieren und die Primer in aller Regel die Exons flankieren, können große Insertionen oder Deletionen wie CFTRdele2(ins186) und CFTRdele2,3(21kb) im heterozygoten Zustand oder Intronmutationen wie 3849+10kb(C>T) unerkannt bleiben. Vor einer vollständigen Sequenzierung des CFTR-Gens sollten daher diejenigen Mutationen ausgeschlossen werden, welche mittels der Sequenzierung nicht erkannt werden können und in der Population der Testperson eine Häufigkeit von mindestens 1% haben.
Es besteht die Möglichkeit einer Stufendiagnostik. Zunächst wird auf die weltweit häufigste Mutation F508del hin untersucht. F508del findet sich z. B. auf etwas mehr als 70% der CF-Chromosomen in der deutschen Bevölkerung. Das bedeutet, dass bei knapp der Hälfte der Betroffenen Homozygotie für F508del vorliegt. Die meisten anderen Betroffenen sind heterozygot für F508del, und nur ca. 9% tragen diese Mutation nicht.
In einem weiteren Schritt werden diejenigen Mutationen untersucht, welche mit einer Häufigkeit von ≥ 1% auf CF-Chromosomen vorkommen(Tab. 1). Hierbei ist das simultane Testen mehrerer Mutationen z. B. mittels eines Diagnostik-Kits sinnvoll. Mit den meisten derzeit erhältlichen kommerziellen Kits lässt sich in der deutschen Population eine Detektionsrate von mehr als 85% erreichen. Eine alternative Strategie besteht im Sequenzieren einzelner Abschnitte des CFTR-Gens in Kombination mit einer vorausgehenden separaten Testung einzelner Mutationen. Die molekulargenetische Diagnostik bei CF-Patienten sollte auf jeden Fall alle Mutationen erfassen, die in der entsprechenden Population mit einer Häufigkeit von mindestens 1% vorkommen. Werden z. B. die Mutationen F508del, CFTRdele2,3(21kb) und 3849+10kbC>T einzeln getestet und dann die Exons 7, 11 und 21 sequenziert, so werden hierdurch alle Mutationen mit einer Häufigkeit von mindestens 1% in der deutschen Population erfasst, was einer Detektionsrate von mindestens 84% aller CF-Mutationen entspricht. Hierbei ist darauf zu achten, dass in bestimmten Regionen der Bundesrepublik häufiger vorkommende Mutationen (z. B. M1101K in Süddeutschland auf 2,1% von 282 untersuchten CF-Chromosomen) bei entsprechender Herkunft in die Untersuchung eingeschlossen werden. In gleicher Weise muss bei der Untersuchung von Patienten aus anderen ethnischen Gruppen verfahren werden (WHO, Bobadilla et al. 2002). Bei Patienten, die aus Populationen stammen, zu denen keine Daten bezüglich Mutationsverteilung und -häufigkeit vorhanden sind, bleibt nur die Möglichkeit, auf die weltweit häufigsten Mutationen hin zu untersuchen. Dies gilt auch für Patienten, deren ethnische Zugehörigkeit nicht bekannt ist.
Labors, in denen nicht alle Mutationen getestet werden können, die in der entsprechenden Population eine Häufigkeit von mindestens 1% haben, sollten gegebenenfalls DNA-Proben an andere Labors zur Fortführung der Diagnostik weiterleiten. DNA-Proben von CF-Patienten, bei denen trotz der Untersuchung aller in Tabelle 1 genannten Mutationen (sowie gegebenenfalls weiterer häufiger Mutationen) keine vollständige Identifizierung des CFTR-Genotyps gelang, sollten an ein spezialisiertes Labors weitergegeben werden, wenn im eigenen Labor keine weiterführende Diagnostik möglich ist.
In einem letzten Schritt können mit Hilfe von "Scanning"-Methoden wie SSCP, DGGE oder DHPLC oder auch der Komplett-Sequenzierung Sequenzveränderungen im ganzen CFTR-Gen erfasst werden. Eine komplette Untersuchung des gesamten CFTR-Gens ohne vorherige gezielte Suche nach den häufigsten Mutationen (siehe vorherigen Absatz) ist abzulehnen. In Ausnahmefällen (wenn durch die gezielte Mutationssuche nur ein sehr geringer Anteil von mutierten Allelen nachweisbar ist, z.B. aufgrund der ethnischen Herkunft der zu untersuchenden Person) kann gegebenenfalls auf eine vorherige gezielte Mutationssuche verzichtet werden. Vor der Durchführung einer kompletten Untersuchung muss mit dem Auftraggeber die Indikation hierfür geklärt werden. Es ist zu beachten, dass der Ausschluss einer CF auch bei einer kompletten Untersuchung des CFTR-Gens nicht möglich ist, da sich mit den derzeit eingesetzten Untersuchungsverfahren nicht alle CFTR-Mutationen (z. B. keine Promotor- oder intronischen Spleißmutationen) nachweisen lassen. 4.2. Eltern eines CF-Patienten Die Untersuchung der Eltern des eines CF-Patienten kann die beim Patienten nachgewiesenen Mutationen bestätigen. Weiterhin können hierdurch ggf. eine falsche Paternität oder eine Probenverwechslung entdeckt werden, was für eine eventuelle vorgeburtliche Untersuchung in der betroffenen Familie von Bedeutung ist. Bei vermeintlicher Homozygotie des CF-Patienten kann durch die Untersuchung der Eltern eine uniparentale Isodisomie oder eine Hemizygotie entdeckt oder ausgeschlossen werden, und bei vermeintlicher Compound-Heterozygotie die Möglichkeit, dass zwei Mutationen auf einem Allel liegen oder dass eine Neumutation vorliegt. Die Zuordnung der Mutationen zu den Eltern erlaubt bei weiteren Verwandten eine gezielte Untersuchung auf die jeweilige Mutation. Im Einklang mit den Europäischen Konsensuspapieren (Castellani et al., 2008; Dequeker et al., 2008) sollte daher der Genotyp des Indexpatienten durch eine gezielte Mutationssuche bei dessen Eltern gesichert werden.
Es ist allerdings sinnvoll, bei allen Patienten mit der Verdachtsdiagnose CF durch die Untersuchung der in der jeweiligen Population häufigen Mutationen zu versuchen, die Verdachtsdiagnose zu bestätigen. Häufige Symptome, die zur Verdachtsdiagnose (atypische) CF führen können, sind Auffälligkeiten eines Feten im pränatalen Ultraschall (echogener Darm oder Mekoniumileus), ein Mekoniumileus oder andere gastrointestinale Symptome bei Neugeborenen, Nasalpolypen im Kindesalter, disseminierte Bronchiektasen, chronische Pankreatitis, grenzwertige Schweißteste etc. Bei diesen Symptomen können häufig Mutationen im CFTR-Gen als Krankheitsursache nachgewiesen werden, es findet sich jedoch ein anderes Mutationsspektrum als bei der typischen CF. Bei Identifizierung nur einer oder keiner Mutation kann die Diagnose einer CF nicht ausgeschlossen werden. Ausgehend von der klinischen Verdachtsdiagnose kann anhand des Ergebnisses der molekulargenetischen Untersuchung allerdings eine deutliche Präzisierung der posterioren Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer CF erfolgen. Die Abbildung 1 ermöglicht die Abschätzung der posterioren Wahrscheinlichkeit unter der Voraussetzung, dass die Häufigkeit der untersuchten Mutationen in der jeweiligen Population bekannt ist.
Bei einer eventuellen kompletten Untersuchung des CFTR-Gens bei Patienten mit der Verdachtsdiagnose CF ist analog der in den entsprechenden Absätzen in den Abschnitten 2.6 und 2.7 aufgeführten Vorgehensweise zu verfahren.
Abbildung 1: Kombination klinischer und molekularer Diagnostik bei CF. Die Graphik basiert auf der Anwendung des Bayes-Theorems. Sie ermöglicht die Abschätzung der posterioren Wahrscheinlichkeit für eine CF bei gegebener klinischer Evidenz für eine CF (apriori-Wahrscheinlichkeit) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der molekularen Diagnostik (Aus Stuhrmann et al., 1995; mit freundlicher Genehmigung des Springer-Verlages).
Auch bei Untersuchung der beiden Genveränderungen R117H und 5T sowie aller in Tabelle 1 genannten Mutationen lassen sich nur bei ca. 56 % der CFTR-Allele von CBAVD-Patienten ohne Nierenbeteiligung Mutationen nachweisen, wohingegen sich mittels Analyse des kompletten CFTR-Gens Mutationen bei ca. 87% der Allele von CBAVD-Patienten ohne Nierenbeteiligung finden (Dörk et al., 1997). Darüber hinaus finden sich gehäuft (allerdings deutlich weniger als bei der CBAVD) auch bei Betroffenen einer einseitigen Aplasie der Samenleiter (CUAVD) und bei Betroffenen einer obstruktiven Azoospermie mit beidseitig tastbaren Samenleitern Mutationen im CFTR-Gen. Es ist allerdings sehr fraglich, ob sich auch bei Männern mit einer nicht-obstruktiven Azoospermie oder Oligozoospermie gehäuft krankheitsrelevante Mutationen im CFTR-Gen finden (siehe auch Castellani et al., 2008 und Dequeker et al., 2008). Die Indikation für eine CFTR-Untersuchung ist in den letztgenannten Fällen männlicher Infertilität üblicherweise nicht gegeben. Zur Vorgehensweise bei männlicher Infertilität sei auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin zur genetischen Diagnostik bei Kinderwunschpaaren (Ludwig et al., 2004) verwiesen.
Sind bei der Schwangeren und deren Partner die CFTR-Mutationen bekannt, so ist eine sichere Pränataldiagnostik möglich. Ist eine oder sind beide Mutationen bei den Eltern eines klinisch sicheren CF-Patienten nicht bekannt, so kann eine Kopplungsanalyse zur indirekten Gendiagnostik (siehe 3.) erfolgen. Bei Feten mit echogenem Darm sollte auf die in der Population häufigsten Mutationen untersucht werden.
Immer dann, wenn der fetale und der maternale Genotyp identisch sind, muss eine Untersuchung bezüglich maternaler Zellkontamination erfolgen (näheres siehe Leitlinie zur molekulargenetischen Diagnostik).
Weiterhin kann die komplette Untersuchung des CFTR-Gens zur Identifizierung von Sequenzveränderungen mit unklarer Bedeutung führen. Eine Mutation kann als krankheitsverursachend bezeichnet werden
Für jede Sequenzveränderung, die im Befund aufgeführt wird, muss deren klinische Bedeutung eindeutig erläutert werden. Umfangreiche Erläuterungen zur klinischen Relevanz finden sich insbesondere bei Castellani et al., 2008 (z.B. Tabelle 3), aber auch bei Dequeker et al., 2008. Weitere Informationen zu möglichen phenotypischen Auswirkungen von CFTR-Mutationen finden sich auch in der Datenbank des Cystic Fibrosis Genetic Analysis Consortiums. Findet man für seltene Mutationen keine oder nur wenig Information, muss gegebenenfalls darauf hingewiesen werden, dass keine sichere Aussage über die klinische Bedeutung gemacht werden kann.
7.1 Die schriftliche humangenetische Beurteilung eines molekulargenetischen Befundes sollte auch für Ärzte ohne humangenetisches Spezialwissen verständlich sein. Der Befund selbst und die Schlussfolgerungen müssen klar hervorgehoben sein und die diagnostische Fragestellung muss beantwortet werden. Gegebenenfalls muss im Befundbericht auf die genetische Beratung und ihre Bedeutung im Hinblick auf die Konsequenzen des erhobenen Befundes für den Untersuchten und dessen Familie hingewiesen werden.
7.2 Im Einzelnen sollte die schriftliche humangenetische Beurteilung eines molekulargenetischen Befundes Folgendes enthalten:
Internetadressen
WHO-Report;
http://www.who.int/genomics/publications/en/ externer Link
The Cystic Fibrosis Genetic Analysis Consortium;
http://www.genet.sickkids.on.ca/cftr/ externer Link
Prof. Dr. med. Manfred Stuhrmann-Spangenberg, Hannover, Dr. rer. nat. Christa Aulehla-Scholz, Stuttgart, Prof. Dr. rer. nat. Bernd Dworniczak, Münster, Prof. Dr. rer. nat. Jochen Reiss, Göttingen.
Die Erstellung der Vorversion der Leitlinie erfolgte unter Beteiligung folgender Institutionen und Personen:
Der Leitlinienentwurf wurde von den deutschen Teilnehmern des CF-Ringversuchs 2004 einstimmig angenommen. Die Verfasser bedanken sich bei Dr. Nadja Bogdanova Markov, Münster, Prof. Peter Steinbach, Ulm, Dr. Ingrid Bauer, Rostock, Birgit Neitzel, München, Dr. Sibylle Jakubiczka, Magdeburg und Dr. Gabriele Wildhardt, Ingelheim, für Anregungen und Hinweise.
Verabschiedung der aktualisierten Version durch:
Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH)
Vorsitzender
Prof. Dr. André Reis, Institut für Humangenetik, Universität Erlangen
Berufsverband Deutscher Humangenetiker e.V. (BVDH)
Präsident
Dr. Bernt Schulze, Hannover
Leitlinien-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik
Prof. Dr. Manfred Stuhrmann-Spangenberg, Hannover (Sprecher), PD. Dr. Thomas Liehr, Jena, PD Dr. Barbara Fritz, Marburg (Delegierte des BVDH), Dr. Dieter Gläser, Neu-Ulm (Delegierter des BVDH)
Anschrift der Verfasser
Prof. Dr. med. Manfred Stuhrmann-Spangenberg
Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Str.1
30625 Hannover
Tel. 0511-532 3719
Fax 0511-532 5865
Dr. rer. nat. Christa Aulehla-Scholz
Institut für Klinische Genetik, Olga-Hospital
Bismarckstr. 3
71176 Stuttgart
Tel. 0711-992-4008
Fax 0711-992-4000
Prof. Dr. rer. nat. Bernd Dworniczak
Institut für Humangenetik
Universität Münster
Vesaliusweg 12-14
48149 Münster
Tel. 0251-83-56990
FAX 0251-83-55431
Prof. Dr. rer. nat. Jochen Reiss
Institut für Humangenetik
Universität Göttingen
Heinrich-Düker-Weg 12
37073 Göttingen
Tel. 0551-39 12926
FAX 0551-39 9303
Erstellungsdatum: September 1997
Veröffentlicht: medgen 9 (1997) 553-559
1. Überarbeitung: 2006 durch Prof. Dr. med. Manfred Stuhrmann-Spangenberg, Hannover, Dr. rer. nat. Christa Aulehla-Scholz, Stuttgart, Prof. Dr. rer. nat. Bernd Dworniczak, Münster, Prof. Dr. rer. nat. Jochen Reiss, Göttingen.
2. Überarbeitung: 10.2.2009 durch Prof. Dr. med. Manfred Stuhrmann-Spangenberg, Hannover, Dr. rer. nat. Christa Aulehla-Scholz, Stuttgart, Prof. Dr. rer. nat. Bernd Dworniczak, Münster, Prof. Dr. rer. nat. Jochen Reiss, Göttingen.
Verabschiedung: 11.2.2009 durch den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik
