Besichtigung der entkleideten Leiche
Der äußeren Besichtigung kommt als einem der beiden Hauptteile einer Obduktion eine entscheidende Bedeutung zu. Sie erfüllt im wesentlichen zwei Funktionen:
- Sie dient der Identifizierung des Leichnams.
- Sie bietet erste Anhaltspunkte für bestehende oder abgelaufene Erkrankungen und kann bei gewaltsamen Todesfällen mit der Erhebung makroskopischer Befunde an der Körperoberfläche schon für sich allein die bestimmende Komponente der späteren Diagnose bilden. Nicht nur ihre unmittelbare diagnostische Wertigkeit begründet ihren hohen Stellenwert, sondern auch ihre Eigenschaft, nicht selten zum "Leitsymptom" zu werden, dass das weitere Procedere bei der Sektion entscheidend bestimmt.
- Sie dient aber auch der Erhebung sicherer Todeszeichen.
Vorgehensweise:
Bevor man zu einer systematischen Besichtigung und Beschreibung der einzelnen Körperregionen übergeht, verschafft man sich einen allgemeinen Eindruck von der äußeren Beschaffenheit der Leiche mit Ermittlung von:
- Geschlecht, Alter, Konstitutionstyp, Körperhöhe und -gewicht, Ernährungs- und Pflegezustand
- Beurteilung der Haut- und Weichteilverhältnisse (allgemeine Hautfarbe der Leiche, Schwellungen, Asymmetrien, Narben) und Feststellung besonderer Charakteristika (Tätowierungen, Mäler, Zustand nach Amputationen u.a.)
- Feststellung und Beschreibung früher und später Leichenveränderungen:
Ausprägung der Totenstarre, Lage, Farbe, Intensität und Wegdrückbarkeit der Totenflecke, Zeichen der Fäulnis, der Mumifikation oder Fettwachsbildung mit Angabe der Art und des Grades sowie der Ausdehnung der Veränderungen, Tierfraßspuren.
- Beschreibung von Verunreinigungen der Leiche mit Blut, Kot, Sekreten, anderen körperfremden Materialien und erforderlichenfalls Sicherung dieser Spuren für weitere Untersuchungen vor der Reinigung der Leiche.
Die Besichtigung und Untersuchung der einzelnen Körperregionen sollte in der Regel systematisch in der Reihenfolge über Kopf, Hals, Rumpf, obere und untere Gliedmaßen und Rücken erfolgen.
Inspektion der Kopfes
- Beschreibung des Kopfhaares mit Angabe der Farbe, Länge, Dichte und Begrenzung sowie von Besonderheiten (z. B. herausgerissene Haarbüschel, Rasur des Haupthaares, Spuren von Parasiten, Zeichen thermischer Schäden, wie angesengte Haarspitzen u.ä.).
Sorgfältige Untersuchung der Kopfhaut, erforderlichenfalls unter Absetzen der Kopfhaare und Prüfung des Schädelskeletts auf Intaktheit bzw. Deformierungen.
- Beurteilung des knorpligen und knöchernen Nasengerüstes, des Inhalts in den Nasenöffnungen, Abrinnspuren und ihr Verlauf.
- Beschreibung des Lidschlusses, der Augenfarbe, der Pupillenweite und möglicher Pupillendifferenzen, der Sklera und Konjunktiven hinsichtlich Farbveränderungen, Füllungszustand der Blutgefäße und Vertrocknungserscheinungen, Eintrübungen und/oder Vertrocknungen der Hornhäute, Konsistenz der Augäpfel.
- Die Gesichtshaut, die Haut der Augenlider sowie die Bindehaut der Lider durch Ektropionieren sowie die Bindehaut der Augäpfel und die Mundschleimhaut sind prinzipiell auf das Vorhandensein von petechialen Blutungen zu prüfen.
- Die Ohrmuscheln, die äußeren Gehörgänge einschließlich ihres Inhalts sowie die retroaurikulären Regionen (petechiale Blutungen, Verletzungen) sind zu inspizieren.
- Beurteilung der Lippenschleimhaut (Vertrocknungen, Einrisse), des Mund- und Rachenraumes, seines Inhalts sowie der Mundschleimhaut (verletzt, unverletzt). In besonders gelagerten Fällen bereits jetzt Entnahme von Abstrichen aus der Mundhöhle.
Prüfung der Beschaffenheit des Gebisses einschließlich vorhandenen Zahnersatzes, des Dentitionszustandes, der Zunge und ihrer Lage (hinter/zwischen den Zahnreihen, verletzt, unverletzt). Überprüfung auf frische Zahnverluste, Zahnbeschädigungen und abnorme Beweglichkeit der Kiefer.
- Fremdinhalt im Mund- und Rachenraum, in den äußeren Gehörgängen sowie in der Nase ist nach Art, Farbe und Geruch zu dokumentieren.
Prüfung auf "Mundgeruch" (aromatisch, azetonämisch, urämisch, nach Bittermandel, knoblauchartig) durch Druck auf linken Rippenbogenrand in der Medioklavikularlinie.
Inspektion der Halsregion
Prüfung auf abnorme Beweglichkeit, Beschreibung vorhandener Hautabschürfungen und -vertrocknungen, von Unterblutungen einschließlich Petechien, anderen für bestimmte gewaltsame Einwirkungen auf den Hals typische "Marken" (Strang-, Drosselmarke, Würgemale), Punktionsmale; aber auch die ausdrückliche Feststellung, wenn derartige Befunde fehlen; Nackeninspektion.
Messung des Halsumfanges in besonders gelagerten Fällen.
Inspektion des Brustkorbes
Beurteilung der Thoraxform und -wölbung, Beurteilung der Symmetrie, Prüfung seiner Stabilität. Obligat ist die Untersuchung der Brüste mit Beurteilung auch der Brustwarzen und ihrer Höfe sowie ihres Pigmentationszustandes.
Sicherung von Unterblutungen und Verletzungen durch exakte Beschreibung nach Lokalisation, Farbe, Ausdehnung und Beschaffenheit.
Inspektion der Bauchdecken
Bestimmung der Lageverhältnisse der Bauchdecken im Verhältnis zum Brustkorb (über oder unter Thoraxniveau) und der Form und Wölbung des Abdomens. Zu achten ist auf das Behaarungsmuster von der Symphyse zum Nabel, auf Hautveränderungen (auffällige Pigmentierungen, Striae, Verfärbungen), auf Narben sowie auf Unterblutungen, Verletzungen und Abnormitäten.
Inspektion des äußeren Genitale und der Analregion
In Abhängigkeit vom Geschlecht, Beurteilung des Penis, Skrotum sowie der Lage der Hoden bzw. Inspektion der großen und kleinen Labien sowie des Hymen. Untersuchung auf Fremdinhalt (Blut, Fremdkörper in Vulva oder Vagina). Bei Verdacht auf Sexualdelikt Entnahme von ersten Abstrichen aus der Vagina und Entnahme von Analabstrichen.
Beschreibung des Zustandes der Analregion (frische Verletzungen, Fremdmaterial, Blut, Teerstuhl), Beurteilung des Analringes.
Inspektion der oberen und unteren Extremitäten
Beschreibung der Form und Gestalt der oberen und unteren Extremitäten. Prüfung auf abnorme Beweglichkeit. Untersuchung der unteren Extremitäten auf sichtbare Venenerweiterungen, Öedeme, Atrophie, Seiten- und Umfangsdifferenzen. Beschreibung von Abnormitäten (Verkürzung einer Extremität, Zustand nach Amputationen u.a.), Hautblasen, Injektionsstellen, Narben und gegebenenfalls "Narbenstraßen" sowie von Narbenfeldern an der Handgelenksinnenseite, von Verletzungen wie Griffspuren und Abwehrverletzungen an den oberen Extremitäten.
Betrachtung und Beurteilung der Handinnenflächen (Abwehrgreif- und sturzbedingte Verletzungen) und Fußsohlen (Verunreinigungen mit Blut und/oder anderen Substanzen bzw. Materialien).
Feststellung und Beschreibung besonderer Charakteristika, wie Strommarken, Waschhaut, Beschmauchung oder Einsprengung von Pulverteilchen und Gewebsteilchen an der Schusshand.
Form, Farbe und Beschaffenheit der Finger- und Zehennägel; Nagelbetten (Farbe) inspizieren. Sicherung von Spurenmaterialien unter den Fingernägeln durch Abschneiden oder mittels sog. "weicher Sicherung" bei gewaltsamen Todesfällen für eine spätere histomorphologische bzw. DNA-Diagnostik. Abkleben der Handinnenflächen mittels Klebebandmethode (Frei´sche Faserprobe) bei Strangulationstodesfällen. Diese Vorgehensweise bei der Spurensicherung ist in Absprache mit den bei der Sektion anwesenden Kriminalisten zu entscheiden.
Inspektion des Rückens
Die Haut des Rückens ist zu besichtigen sowie auf Verletzungen, Druckstellen und Druckgeschwüre sowie Verfärbungen zu untersuchen.
Inspektion des Nackens.
Vorhandene Verletzungen sind in der Regel bei der äußeren Besichtigung der einzelnen Körperregionen aufzuführen; erstrecken sie sich jedoch über mehrere Regionen, so ist ihre Beschreibung im Zusammenhang mit der Aufnahme der allgemeinen Befunde empfehlenswert. Alle Verletzungen - Abschürfungen, Unterblutungen und penetrierende Verletzungen - sind ausführlich nach Form, Gestalt, Größe und Ausdehnung durch exakte Messung von Länge, Breite oder Durchmesser sowie Lage und Richtung mit Beziehung zu anatomischen Orientierungspunkten oder -ebenen zu beschreiben. Bei penetrierenden Verletzungen sind zusätzlich Wundränder, Wundwinkel, Wundgrund und Wundumgebung zu untersuchen. Die Vitalität der Verletzungen ist ausdrücklich zu prüfen und Vitalitätszeichen sind aufzuführen, ebenso sekundäre Wundreaktionen (wie Verfärbungen, Heilung, Infektionen). Fremdmaterial in der Wunde oder Wundumgebung ist zu charakterisieren und fallabhängig für weitere Untersuchungen zu sichern.
Wenn und wo erforderlich Entnahme von Wundproben für histomorphologische und/oder histochemische Untersuchungen. Die Indikation zur Probenentnahme sollte breit sein. Bei zahlreichen Verletzungen kann auch die Entnahme einer repräsentativen Stichprobe (z.B. zur Wundalterbestimmung) oder die Entnahme einer "typischen" Wunde genügen.
Zur Feststellung der Ausdehnung und Form sowie des Grades der Gewebszerstörung von kutanen und subkutanen Unterblutungen ist es in der Regel notwendig, die Haut zu inzidieren, erforderlichenfalls auch weiter zu präparieren. Neben der ausführlichen Beschreibung von Verletzungen sind ebenso sämtliche Zeichen einer eventuell vorausgegangenen medizinischen Behandlung, einer chirurgischen Intervention oder Wiederbelebung zu dokumentieren. Medizinische bzw. medizinisch-technische Behandlungsgegenstände bzw. -apparate - wie z.B. Beatmungstuben, Sonden, Katheter, Verbände u.a. - sind bis zur Sektion an der Leiche zu belassen.