AWMF online |
| Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 052/006 | Entwicklungsstufe: | 3 + IDA |
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Die DEGRO-Leitlinie "Radiotherapie des Mammakarzinoms" 2005 orientiert sich an der Interdisziplinären Leitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der beteiligten medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften "Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau", die vom Informationszentrum für Standards in der Onkologie (ISTO) der Deutschen Krebsgesellschaft herausgegeben, von der AWMF unter der Register Nr. 032/045 in der Version Juni 2004 ins Internet (www.leitlinien.net) gestellt und als Buch veröffentlicht worden ist (1 , 2). Die in dieser Leitlinie aufgeführten "Statements" wurden in die DEGRO-Leitlinie unverändert übernommen, durch Kastenformatierung kenntlich gemacht und in den entsprechenden Abschnitten zitiert und kommentiert.
Die S3-Leitlinie der DKG erhebt den Anspruch, den aktuellen Wissensstand zur Mammakarzinom-Erkrankung nach den Kriterien der "evidenz"basierten Medizin (EBM) darzustellen (3). "Evidenz"basierte Empfehlungen bieten wissenschaftlich begründete, systematische Entscheidungshilfen über angemessene Vorgehensweisen in Diagnostik und Therapie zur Vermeidung unnötiger oder wirkungsloser bzw. schädlicher Maßnahmen an und stellen Handlungskorridore im Sinne von "Clinical Practice Guidelines" dar.
Die hier vorgelegten DEGRO-Empfehlungen sind ein Beitrag zur Aktualisierung und Ergänzung der interdisziplinären Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft vom Juni 2004 durch Empfehlungen für den Radioonkologen unter Berücksichtigung neuer Daten aus großen prospektiven randomisierten und kontrollierten Studien. Diese Studien erlauben eine objektive Beurteilung des Nutzens von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und sind Grundlage der modernen "evidenz"basierten Medizin. Die aufgrund systematischer Literaturrecherchen angegebenen "Evidenz"grade, die Level of Evidence (LOE), und ihre sich daraus ableitenden Empfehlungsgrade wurden in einem formalen Konsensusverfahren festgelegt und in einem nominalen Gruppenprozess verabschiedet (S2-Verfahren, Tab. 1 und 2). In Fällen, in denen keine LOE angegeben sind, repräsentiert das Statement das der Expertengruppe der DEGRO.
Tabelle 1: Hierarchie der wissenschaftlichen "Evidenz" (abnehmend von Stufe IA - V) nach Definition des Oxford Centre for Evidence Based Medicine (http://www.cebm.net, externer Link).
| Stufe | "Evidenz"typ/Therapiestudien |
| IA | "Evidenz" aufgrund von Meta-Analysen randomisierter klinischer Studien in systematischen Übersichtsarbeiten |
| IB | "Evidenz" aufgrund mindestens einer randomisierten kontrollierten Studie |
| IC | "Alles oder nichts" - Fallserien |
| IIA | "Evidenz" aufgrund eines systematischen Überblicks von mindestens einer gut angelegten kontrollierten systematischen Kohorten-Studie ohne Randomisierung oder aus einer randomisierten Studie im Vergleich zu einer unbehandelten Kohorte |
| IIB | "Evidenz" aufgrund mindestens einer gut angelegten, quasi-experimentellen Kohorten-Studie einschließlich eines Vergleichs mit einer nicht behandelten Kohorte oder randomisierter kontrollierter Studien mit ungenügendem "follow up" |
| IIC | "Outcome"-Untersuchungen |
| IIIA | "Evidenz" aufgrund gut angelegter, nicht experimenteller deskriptiver Studien (z.B. Fallkontrollstudien, retrospektiv) |
| IIIB | Individuelle Fallkontrollstudien |
| IV | Fallserien |
| V | "Evidenz" aufgrund von Berichten/Meinungen von Expertenkreisen, Konsensuskonferenzen und/oder klinischer Erfahrung anerkannter Autoritäten ohne transparenten Beleg |
Tabelle 2: Empfehlungsgrade auf Basis der Levels of Evidence (LOE) des Oxford Centre for Evidence Based Medicine (http://www.cebm.net, externer Link).
| Grad der Empfehlung | "Evidenz"stufen (LOE) als Bewertungsgrundlage |
| A | Konsistente LOE I - Studien |
| B | Konsistente LOE I oder II- Studien oder Extrapolationen von LOE I - Studien |
| C | LOE IV - Studien oder Extrapolationen von LoE II oder III - Studien |
| D | LOE V - "Evidenz" oder inkonsistente oder inkonklusive Studien aller Stufen |
Die Aussagekraft der klinischen Untersuchung ist relativ eingeschränkt, dennoch gilt die klinische Tastuntersuchung als ein wesentlicher und bedeutender Bestandteil der Basisdiagnostik. Alle Patientinnen sollen hinsichtlich der Tumorausbreitung vollständig klinisch untersucht und entsprechend dem TNM-System der UICC klassifiziert werden (4). Dies entspricht Good Clinical Practice.
Jede suspekte Mammaläsion sollte durch Biopsie bezüglich der Dignität geklärt werden. Vor der operativen Therapie sollte bei tastbaren Befunden in mehr als 90 % der Fälle eine histologische Sicherung erfolgt sein. Bei nicht tastbaren Befunden sollte dies in mehr als 80 % der Fälle erreicht werden. Ist eine primäre systemische antineoplastische Therapie geplant, ist die histologische Sicherung prätherapeutisch obligat.
Statement 1
| Als notwendige Basisuntersuchungen gelten: Tastuntersuchung von Mamma und Lymphabflussgebieten (GCP) Mammographie in Standardaufnahmetechnik, cc = craniocaudal und mlo = mediolateral oblique = Schrägaufnahme (LOE 1a, Empfehlungsgrad A) (5,6) Ultraschalldiagnostik mit Hochfrequenzsonden (LOE 2b, Empfehlungsgrad B) (6,7) ggf. ergänzend: MRT zum lokalen Staging nach histologisch nachgewiesenem Tumor. (LOE 4, Empfehlungsgrad C) (6,8) |
Statement 2
| Bei Karzinomverdacht muss eine histologische Abklärung erfolgen. (LOE 1c, Empfehlungsgrad A) (9) Zur besseren Therapieplanung wird prätherapeutisch eine Stanzbiopsie empfohlen. (LOE 3b, Empfehlungsgrad B) (6) |
Statement 3
| Bereits prätherapeutisch sollte bei lokal fortgeschrittenem oder symptomatischem Karzinom ein Staging erfolgen mit folgenden Einzeluntersuchungen: Röntgen-Thorax-Untersuchung Lebersonographie Skelettszintigraphie (LOE 2b, Empfehlungsgrad B) (10,11) |
1.3.1 Primärtumor
Der histologische Befund beschreibt:
1.3.2 Lymphknoten
Axilläre Lymphadenektomie oder Sentinel-Lymphknoten-Biopsie: Anzahl der metastatisch befallenen Lymphknoten in Relation zur Gesamtzahl der untersuchten Lymphknoten, maximale intranodale Tumorgröße und perinodale Infiltration.
Statement 13
| Wenn die Entfernung des Sentinel-Lymphknoten durchgeführt wird, müssen die Qualitätskriterien der Fachgesellschaften eingehalten werden. (LOE 2a, Empfehlungsgrad B) (12,13) |
Statement 15
| Alle invasiven Karzinome werden histologisch klassifiziert (nach WHO 2003). (GCP) |
Statement 18
| Zur Abschätzung der Prognose ist die Erhebung des pTNM-Status (Tumorgröße, axillärer Lymphknotenbefall, Fernmetastasierung) (LOE 1a, Empfehlungsgrad A) (14, 15, 16, 17, 18, 19), der R-Klassifikation, der Sicherheitsabstände (LOE 2b, Empfehlungsgrad B), (14, 20, 21), des histologischen Typs (LOE 2b, Empfehlungsgrad B) (22), des Gradings (LOE 2a, Empfehlungsgrad A) (23) sowie die Bestimmung des Östrogen- und Progesteronrezeptorstatus obligat (LOE 2a, Empfehlungsgrad B) (24, 25). Beim nodal negativen Mammakarzinom können die Invasionsfaktoren uPA und PAI-1 weitere prognostische Informationen liefern (LOE 1a Empfehlungsgrad A) (26, 27) |
Statement 21
| Der Lymphknotenstatus wird anhand der histologischen Untersuchung aller entfernten Lymphknoten erhoben. Nach axillärer Dissektion sind anzugeben: Zahl entfernter und befallener Lymphknoten, Kapseldurchbruch, pN-Kategorie (nach TNM-Klassifikation, 6. Aufl., UICC 2002). (GCP) |
Statement 13
| Wenn die Entfernung des Sentinel-Lymphknoten durchgeführt wird, müssen die Qualitätskriterien der Fachgesellschaften eingehalten werden. (LOE 2a, Empfehlungsgrad B) (31,32) |
Die postoperative Radiotherapie sollte nach abgeschlossener Wundheilung begonnen werden, spätestens jedoch 6-8 Wochen nach der Operation (33, 34).
Sofern eine adjuvante Chemotherapie vorgesehen ist, können Chemo- und Radiotherapie grundsätzlich simultan oder sequentiell erfolgen (35). Eine simultane Applikation ist in der Regel mit einer erhöhten Toxizität verbunden und muss individuell entschieden werden. Für gewöhnlich werden Radio- und Chemotherapie sequentiell appliziert. Der optimale Zeitpunkt für den Beginn der postoperativen Radiotherapie ist in diesem Fall ebenso wenig wie die optimale Sequenz der Therapiemodalitäten durch prospektive und randomisierte Studien definiert. Eine an individuellen Risikofaktoren orientierte interdisziplinäre Entscheidung über die geeignete Sequenz ist anzustreben (z.B. bei exulzerierten oder T4-Karzinomen).
Grundsätzlich ist die Sequenz von Chemo- und Radiotherapie postoperativ nach dem dominierenden Rezidivrisiko (systemisch oder lokoregional) auszurichten (33, 34, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42).
Die Begründung für die Strahlentherapie als erste postoperative Therapiemaßnahme ist gegeben nach Tumorresektionen mit Schnitträndern <2 mm (43, 44).
Gegen die Einnahme von Antihormonen simultan zur Radiotherapie gibt es nach derzeitiger Datenlage keine Kontraindikationen (45, 46, 47, 48).
Statement 29
| Die Überlegenheit einer speziellen zeitlichen Sequenz von Systemtherapie und Radiotherapie ist nicht ausreichend belegt. (LOE 3a, Empfehlungsgrad B) (49, 50, 51) |
Statement 30
| Antiöstrogene Therapieformen können simultan zur Radiotherapie durchgeführt werden. (LOE 1a, Empfehlungsgrad A) (49, 52, 53, 54, 55) |
Statement 51
| Lymphödem Alle Patientinnen mit axillärer Lymphonodektomie oder axillärer Radiatio müssen über die Optionen der Erkennung, Prophylaxe und Therapie eines Lymphödems aufgeklärt werden. Ggf. sind therapeutische Maßnahmen einzuleiten. (GCP) |
Kommentar der DEGRO-Expertengruppe
Der optimale Zeitpunkt für den Beginn einer postoperativen adjuvanten Therapie ist ebensowenig wie die optimale Sequenz der dafür eingesetzten Therapiemodalitäten definiert. Klinische und experimentelle Daten weisen, zumindest für Subgruppen, auf Vorteile für einen frühestmöglichen Beginn der adjuvanten Therapie. Dieses ist allerdings aufgrund fehlender prospektiver Studien bisher nicht ausreichend validiert.
Aus prognostischen Überlegungen heraus steht die Verhinderung systemischer Metastasen aus einer okkulten Frühmetastasierung im Vordergrund der adjuvanten Therapie. Ein systemischer Progress kann sich jedoch auch aus einem lokoregionalen Rezidiv entwickeln (56, 57, 58). Damit sind sowohl die adjuvante systemische Therapie als auch die Radiotherapie als jeweils unabhängige prädiktive Faktoren mit jeweils positivem Einfluss auf die lokale/lokoregionale Tumorkontrolle, das krankheitsfreie Intervall und das Gesamtüberleben nachgewiesen. Derzeit wird die Chemotherapie eher aus traditionellen Überlegungen und Gründen der Praktikabilität (z.B. abgeschlossene Wundheilung) an den Anfang der adjuvanten Therapie gestellt.
Der günstigste Zeitpunkt für den Beginn einer adjuvanten Radiotherapie ist bislang nicht ausreichend prospektiv und randomisiert untersucht, um den Einfluss auf die Gesamtüberlebenszeit beurteilen zu können. In einer Metaanalyse der verfügbaren Studien sowie in der einzigen echten randomisierten Studie zu dieser Fragestellung zeigten sich höhere Lokalrezidivraten bei verzögertem Beginn der Strahlentherapie, insbesondere im Falle einer Tumorresektion knapp in sano (< 2 mm) (43, 44, 50, 59, 60).
Die theoretischen Vorteile eines synchronen adjuvanten kombinierten lokoregionalen und systemischen Behandlungskonzeptes bestehen in der Vermeidung von Verzögerungen onkologisch notwendiger Therapien und das Ausnutzen einer Radiosensibilisierung von Tumorzellen durch die Chemotherapie (61). Diese Vorteile werden allerdings durch die höhere Akut- und Spättoxizität eingeschränkt, insbesondere bei Anwendung anthrazyklin- bzw. anthrachinonhaltiger Zytostatika. Aggressivere und sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Chemotherapiekonzepte erhöhen das bestehende Dilemma der Therapiesequenz und müssen daher systematisch weiter untersucht werden. Eine an individuellen Risikofaktoren orientierte interdisziplinäre Entscheidung über die geeignete Sequenz ist anzustreben (z.B. bei exulzerierten oder T4-Karzinomen).
Statement 7
| Eine brusterhaltende Therapie (BET) mit nachfolgender Bestrahlungsbehandlung ist bezüglich des Überlebens mindestens gleichwertig zu einer alleinigen modifiziert radikalen Mastektomie (MRM) (LOE 1a, Empfehlungsgrad A) (62, 63, 64, 65, 66) Deshalb sollten alle Patientinnen über die Möglichkeit der brusterhaltenden Therapie (BET) und der modifiziert radikalen Mastektomie (MRM) mit und ohne Sofortrekonstruktion aufgeklärt werden. Ihnen muss Zeit für die Entscheidungsfindung eingeräumt werden. Der Wunsch der Patientin ist zu respektieren. (GCP) |
Voraussetzungen für eine BET mit Radiotherapie sind:
Kontraindikationen gegen eine brusterhaltende Therapie sind:
Statement 9
| Eine Indikation zur modifiziert radikalen Mastektomie wird gestellt bei: Diffuse ausgedehnte Kalzifikation von malignem Typ (entsprechend europäischer Leitlinien) Ausgedehntes assoziiertes intraduktales Karzinom > 4-5 cm Multizentrizität (Definition nach Faverly et al. 1994) Inkomplette Tumorentfernung, auch nach Nachexzision Inflammatorisches Mammakarzinom ggf. nach Vorbehandlung Fehlende technische Möglichkeit zur Nachbestrahlung nach brusterhaltender operativer Therapie (Patientin kann nicht flach liegen, kann Arm nicht abduzieren) Ablehnung einer Nachbestrahlung von Seiten der Patientin Wunsch der Patientin (LOE 2b, Empfehlungsgrad B (67, 68) |
Der Tumor soll mit ausreichendem Sicherheitsabstand von mindestens 1 mm beim invasiven Karzinom und 5 mm beim DCIS entfernt werden. Bei zu schmalen Sicherheitssäumen ist bis zum Erreichen eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nachzuresezieren. Sollte kein R0-Status erreicht werden, ist eine modifiziert radikale Mastektomie zu erwägen.
Statement 4
| Die komplette Exstirpation des Tumors mit einem tumorfreien Resektionsrand (R0) ist die Basis der Therapie für alle nicht fortgeschrittenen Mammakarzinome. (LOE 1c, Empfehlungsgrad A) (69, 70) |
Statement 5
| Der mikroskopisch gemessene Sicherheitsabstand zwischen Tumor und Resektionsrand sollte 1 mm oder mehr für das invasive Karzinom bzw. die intraduktale Tumorkomponente betragen. (LOE 1b, Empfehlungsgrad B) (69, 71) |
Statement 6
| Der mikroskopisch gemessene Sicherheitsabstand zwischen Tumor und Resektionsrand sollte 5 mm oder mehr für das intraduktale Karzinom (DCIS) betragen. (LOE 1a, Empfehlungsgrad A) (72,73) |
Im Rahmen der brusterhaltenden Therapie ist eine homogene Bestrahlung der Brust obligat, also integraler Bestandteil des Behandlungskonzepts.
In prospektiven randomisierten Studien wurden die Ergebnisse einer alleinigen brusterhaltenden Operation mit denen nach einer zusätzlichen postoperativen Homogenbestrahlung der operierten Brust verglichen. Alle Studien wiesen eine signifikante Senkung der In-Brust-Rezidivrate im Strahlentherapiearm nach und erbrachten auch Überlebensvorteile (66, 74, 75, 76, 77, 78, 79 80). In keiner dieser Studien wurde ein Subkollektiv definiert, das nicht von einer Bestrahlung profitiert hätte.
Statement 23
| Bei invasivem Karzinom ist eine Nachbestrahlung der verbliebenen Brust nach brusterhaltender Operation indiziert. Verbesserungen der lokalen Kontrolle sind eindeutig belegt. (LOE 1a Empfehlungsgrad A) (83, 83). |
3.2.2 Lokale Dosiserhöhung im Tumorbett (Boost)
Rationale für die umschriebene Dosiserhöhung ist die Tatsache, dass die Tumorkontrolle einer Dosis-Wirkungs-Beziehung unterliegt und die Wahrscheinlichkeit von okkulten Tumorzellen im Bereich des ehemaligen Tumorbettes am höchsten ist (84, 85).
Drei prospektiv randomisierte Studien zeigten, dass die Lokalrezidivrate durch eine Boostbestrahlung des Tumorbettes signifikant gesenkt wird. Auf der Basis dieser Daten wird aktuell für alle Patienten im Alter ≤ 50 Jahren eine Boostbestrahlung empfohlen. Bei Patientinnen > 50 Jahren ist die Datenlage hinsichtlich des Nutzens einer Boostbestrahlung nicht eindeutig. Allerdings gelten folgende Parameter als Risikofaktoren für ein Lokalrezidiv:
Insbesondere bei knappen Resektionsrändern oder Vorliegen mehrerer dieser Faktoren sollte die Indikation für eine Boostbestrahlung auch bei dieser Altersgruppe gestellt werden (86). Inwiefern bei Patientinnen mit einem primär nicht brusterhaltend operablen Tumor, der nach neoadjuvanter Chemotherapie remittierte und deshalb organerhaltend operiert wurde, eine Boostbestrahlung von Vorteil ist, wurde noch nicht untersucht.
Statement 24
| Das Zielvolumen der perkutanen Nachbestrahlung schließt die gesamte verbliebene Brust und die angrenzende Thoraxwand ein. Die Dosis beträgt ca. 50 Gy in konventioneller Fraktionierung (1,8-2,0 Gy). (LOE 1a, Empfehlungsgrad A) (87) Eine lokale Dosisaufsättigung (Boost) des Tumorbettes kann die lokale Rezidivrate insbesondere bei Frauen mit hohem Lokalrezidivrisiko weiter senken. (LOE 1b, Empfehlungsgrad B) (56, 88) |
3.2.3 Teilbrustbestrahlung
Teilbrustbestrahlungen sind für gewöhnlich akzelerierte, also zeitlich verkürzte Strahlenbehandlungen (APBI = accelerated partial breast irradiation). Sie wird in jüngerer Zeit vielerorts als Alternative zur Homogenbestrahlung der Brust für Patientinnen mit vermutlich niedrigem Rezidivrisiko diskutiert; das sind vor allem ältere Frauen mit günstigen pathohistologischen und molekularen Prognosefaktoren.
Folgende Techniken kommen in Betracht: interstitielle Multikathetertechnik, 3d-konformale perkutane Radiotherapie, Ballon-Katheter-Technik (MammoSite™) sowie die intraoperativen Bestrahlungen mit Linearbeschleuniger-Elektronen (IOERT) oder mit 50 kV-Röntgenstrahlen (Intrabeam™). Diese Teilbrustbestrahlungen unter Verzicht auf die Homogenbestrahlung der Brust sind derzeit als experimentelle Therapie einzustufen, die nur im Rahmen prospektiv geplanter und kontrollierter klinischer Studien durchgeführt werden dürfen (89). Ihre biologische Effektivität, Nebenwirkungs- und chronische Komplikationsrate können noch nicht beurteilt werden.
Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Rezidive des Mammakarzinoms nach einer adjuvanten systemischen Therapie erst zeitlich verzögert auftreten, verbietet sich eine abschließende Beurteilung der bisher publizierten Fallsammel-Studien mit einer relativ zur Biologie des Mammakarzinoms noch viel zu kurzen Nachbeobachtungszeit. So lange Daten aus prospektiven randomisierten Studien mit einer mehrjährigen Nachbeobachtungszeit noch nicht vorliegen, bleibt die Homogenbestrahlung der gesamten Brust im Rahmen der brusterhaltenden Behandlung des Mammakarzinoms Standard.
Das klinische Zielvolumen (CTV) umfasst die gesamte Brustdrüse. Um Bewegungs- und Lagerungsunsicherheiten zu berücksichtigen, wird ein allseitiger Sicherheitssaum von 1-1,5 cm zur Generierung des Planungszielvolumens (PTV) hinzugefügt. Der mitbestrahlte Lungensaum sollte möglichst < 2 cm sein.
Zum Anschluss an das Bestrahlungsfeld des supraklavikulären Lymphabflussgebietes verläuft die kraniale Feldgrenze wenn möglich durch den medialen Anteil des 2. Interkostalraums.
Das CTV des Boostes umfasst das Tumorbett mit einem Sicherheitssaum. Die Größe des Sicherheitssaumes ist nach brusterhaltender Therapie nicht definiert und wird dementsprechend kontrovers diskutiert. Bei histopathologischen Untersuchungen wurden in ≥3 cm Abstand von der Resektionshöhle noch okkulte Tumorzellen gefunden (84). Im EORTC-Boost- Trial waren als Sicherheitssaum nach R0-Resektion 1,5 cm und nach R1-Resektion 3 cm Brustgewebe (unter Ausschluss von Haut, Muskeln und Rippen) als Sicherheitssaum vorgeschrieben. Zur Lokalisation des Tumorbettes dient die Zusammenschau von präoperativer Mammographie, Lokalisation der Narbe, postoperativem Ultraschall und Bestrahlungsplanungs-CT. Eine zusätzliche Orientierungshilfe bietet die intraoperative Platzierung von Titanclips (90). Ist nach onkoplastischen Operationen das Tumorbett nicht mehr sicher zu identifizieren, muss ein großzügig bemessenes Boostvolumen gewählt werden.
3.3.2 Technik und Dosierung
Zur Bestrahlung liegt die Patientin in Rückenlage mit erhobenem oder abgewinkeltem Arm. Die Bestrahlungsplanung erfolgt unter Zuhilfenahme der Computertomographie. Die konventionelle oder virtuelle Simulation mit Dokumentationsaufnahmen eines jeden Feldes und regelmäßig durchzuführenden Feldkontrollaufnahmen am Bestrahlungsgerät sind unverzichtbar.
Die Bestrahlung der Mamma und Thoraxwand erfolgt in der Regel über opponierende Felder mit Photonenstrahlung, eventuell auch mit Kobalt 60 (80 cm Fokus-Achs-Abstand). Eine Optimierung und Homogenisierung der Dosisverteilung durch 3D-Planung ist sinnvoll.
Die Gesamtdosis für die Brustbestrahlung beträgt 50/50,4 Gy mit Einzeldosen von 1,8-2 Gy, fünfmal wöchentlich. Dosiert wird auf einen Referenzpunkt nach ICRU-50/62-Report. Eine Dosisinhomogenität, die -5 bis +7% nicht überschreitet, ist anzustreben. Abweichungen sind im Einzelfall und insbesondere bei Einsatz von Kobalt 60-Gammabestrahlung nicht immer zu vermeiden.
Die lokale Dosiserhöhung im Bereich des Tumorbettes (Boost) kann mit Teletherapie (Photonen, Elektronen), Brachytherapie (HDR, PDR, LDR) oder intraoperativen Techniken durchgeführt werden. In der Regel erfolgt sie mit Elektronen. Hierbei liegt der Referenzpunkt für die Dosisangabe im Maximum der Tiefendosisverteilung. Das Zielvolumen soll mindestens von der 80%-Isodose umschlossen sein.
Die Einzeldosis am Referenzpunkt beträgt bei teletherapeutischen Techniken 1,8 Gy bis 2 Gy und wird fünfmal wöchentlich bis zu einer Gesamtreferenzdosis von 10 -16 Gy appliziert (56, 88). Nach inkompletter Resektion kann die Dosis auf 20 Gy erhöht werden.
Bei interstitieller Boostbestrahlung wird mit der HDR-Technik eine Dosis von 10 Gy bzw. 16 Gy im PDR- oder LDR-Verfahren (Dosisleistung 40-100 cGy/h) empfohlen, nach inkompletter Resektion mit dem LDR- oder PDR-Verfahren 20 Gy (91, LOE III). Wenn die PDR/LDR-Technik nicht verfügbar ist, kann die Dosis von 20 Gy auch fraktioniert im HDR-Verfahren gegeben werden. Dieses erfordert einen stationären Krankenhausaufenthalt.
In einer Reanalyse der Subgruppen des EORTC-Boost-Trials konnte kein Einfluss der Boosttechnik (Elektronen, Photonen, Brachytherapie) auf die lokale Kontrolle, die Toxizität und Kosmesis festgestellt werden (92, LOE IIb).
Statement 24
| Das Zielvolumen der perkutanen Nachbestrahlung schließt die gesamte verbliebene Brust und die angrenzende Thoraxwand ein. Die Dosis beträgt ca. 50 Gy in konventioneller Fraktionierung (1,8-2,0 Gy) (LOE 1a, Empfehlungsgrad A) (87) Eine lokale Dosisaufsättigung (Boost) des Tumorbettes kann* die lokale Rezidivrate insbesondere bei Frauen mit hohem Lokalrezidivrisiko senken. (LOE 1b*, Empfehlungsgrad B*) (56, 88) |
*Kommentar der DEGRO-Expertengruppe:
Die Verminderung des Lokalrezidivrisikos ist durch 3 randomisierte Studien bewiesen (56, 88, 93). Somit bestehen ein LOE 1a und ein Empfehlungsgrad A.
Statement 25
| Die postoperative Radiatio nach Mastektomie kann* das Risiko eines lokalen bzw. lokoregionalen Rezidivs vermindern und die Heilungswahrscheinlichkeit erhöhen. (LOE 1a, Empfehlungsgrad A) (94, 87). |
*Kommentar der DEGRO-Expertengruppe:
Gemeint ist hier nicht die Möglichkeit, sondern die Tatsache der Verminderung der lokoregionalen Rezidivrate durch eine postoperative Radiotherapie.
Statement 26
| Indikationen zur postoperativen Radiotherapie nach Mastektomie sind: nicht ausreichende Resektion (R1-R2) im Gesunden (LOE 3, Empfehlungsgrad B) (95) axillärer Lymphknotenbefall mit ≥ 4 positiven Lymphknoten (LOE 2, Empfehlungsgrad B) (96) pT3/T4-Karzinome (LOE 2, Empfehlungsgrad B) (97) |
Der Wert einer adjuvanten Radiotherapie bei Patienten mit 1-3 positiven Lymphknoten oder anderen Risikofaktoren (siehe unten) wurde bisher nur in Subgruppenanalysen untersucht und kann daher noch nicht eindeutig belegt werden. Auch bei diesen Patienten besteht ein nicht zu vernachlässigendes Metastasierungsrisiko. Es ist zwar im Vergleich mit den o. g. Risikofaktoren zum Zeitpunkt der Lokaltherapie geringer bzw. eine mögliche okkulte Metastasierung noch so minimal ausgeprägt, dass diese mit einer systemischen Therapie beherrscht werden kann. Die postoperative Strahlentherapie reduziert in diesen Fällen die Wahrscheinlichkeit des lokoregionalen Rezidivs als mögliche Quelle einer sekundären Metastasierung. Daher wird bei diesen Patienten in der jüngsten Literatur eine postoperative Strahlentherapie empfohlen (81, 98, 99, 100).
Auf der Basis der vorliegenden Literaturdaten empfiehlt die DEGRO die postoperative Strahlentherapie bei 1-3 befallenen axillären Lymphknoten (LOE IIb, Empfehlungsgrad B) und bei Frauen, die jünger als 40 Jahre sind (LOE IIc, Empfehlungsgrad C). Auch bei der Kombination von mindestens zwei der weiteren Risikofaktoren ist die postoperative Radiotherapie der Thoraxwand ggf. einschließlich der regionären Lymphabflußwege zu erwägen (LOE IIc, Empfehlungsgrad C, Tabelle 3).
Tabelle 3: Die Indikationen zur postoperativen Radiotherapie nach Mastektomie sind im Folgenden zusammengefasst:
| Gesicherte Indikationen | Fakultative Indikationen bei Kombination |
|---|---|
| Empfehlungsgrad A | Empfehlungsgrad C |
| pT3/4 | Alter < 40 Jahre |
| Inklusive inflammatorisches Karzinom* | Lymphangiosis carcinomatosa oder Gefäßeinbrüche |
| ≥ 4 befallene Lymphknoten (pN2a)* | pT2 > 3 cm |
| R1/2-Resektion | Entdifferenziertes Karzinom (G3) |
| Multizentrizität oder -fokalität | |
| Empfehlungsgrad B | Infiltration der Pektoralisfaszie oder < 5 mm Sicherheitsabstand |
| 1-3 befallene Lymphknoten (pN1a)* |
*Kommentar der DEGRO-Expertengruppe:
Nach primärer (neoadjuvanter) systemischer Therapie richtet sich die Indikation zur Radiotherapie nach der prätherapeutischen T- und N-Kategorie unabhängig vom Ausmaß des Ansprechens (LOE IIc, Empfehlungsgrad B) (101).
Das Planungszielvolumen (PTV) umfasst die Thoraxwand, die von der abladierten Brust ursprünglich bedeckt wurde inklusive Ablationsnarbe und Sicherheitssaum. Die kranialen und kaudalen Feldgrenzen orientieren sich an der Größe und Lage der kontralateralen Mamma. Die kaudale Feldgrenze und verläuft ca. 1,5 cm unterhalb der ursprünglichen Submammärfalte. Die Bestrahlungsfelder sollten nicht mehr als 2 cm Lungensaum erfassen.
Bei Vorliegen kleinvolumiger Risikoareale kann die Indikation für einen Boost bestehen, z. B. bei fraglich tumorfreien Resektionsrändern oder R1-Resektion, bei lokalisierbarer Infiltration der Pektoralisfaszie, Pektoralismuskulatur oder Thoraxwand. Das Problem liegt in erster Linie in der postoperativen Lokalisierbarkeit dieser Risikoareale, besonders bei gleichzeitig erfolgter Rekonstruktion bzw. Wiederaufbau der abladierten Mamma.
4.2.2Vorgehen bei Brustrekonstruktion
Eine Brustrekonstruktion kann mit alloplastischem (z.B. Silikon-Gel) oder autologem Material, z. B. Latissimus-Dorsi-Lappen (Defektdeckung für gewöhnlich nur nach Quadrantektomie) oder TRAM (Wiederaufbau mit Rectus-Abdominis-Lappen, Transrectal Abdominis Muscle), erfolgen. Die autologe ist der alloplastischen Rekonstruktion bezüglich des kosmetischen Ergebnisses und der Komplikationsrate überlegen (LOE V, 102, 103, 104, 105). Die Strahlentherapie kann die Komplikationsrate erhöhen, wobei dies besonders nach alloplastischer Rekonstruktion zu beachten ist (Kapselfibrose), weniger nach Latissimus-Dorsi-Lappen oder TRAM-Flabs (LOE V, 106, 107, 108).
Prinzipiell hat die onkologische Sicherheit Priorität vor dem kosmetischen Ergebnis. Aus diesem Grunde ist prätherapeutisch der Radioonkologe zu konsultieren (109). Die optimale Sequenz von Strahlentherapie und Rekonstruktion hinsichtlich onkologischer Sicherheit und kosmetischem Ergebnis ist nicht für alle Rekonstruktionsverfahren einheitlich und insgesamt nicht ausreichend untersucht. Es gibt Hinweise, dass eine Rekonstruktion nach Bestrahlung günstiger ist in Bezug auf kosmetisches Ergebnis und Komplikationsrate als vor Radiotherapie. Insbesondere bei der alloplastischen Rekonstruktion ist auf ein ausreichendes Intervall zwischen Radiotherapie und Rekonstruktion zu achten (LOE V, 109, 110, 111, 112). Eine Augmentationsplastik muss vor geplanter Strahlentherapie nicht zwingend entfernt werden (LOE V, 113, 114, 115, 116, 117).
Eine sofortige autologe Rekonstruktion ist in der Rezidivsituation auch nach sekundärer Mastektomie und vorausgegangener Strahlentherapie ohne wesentlich erhöhtes Komplikationsrisiko möglich (LOE V, 103, 104, 106, 113, 118, 119, 120).
Technik und Durchführung der Strahlentherapie unterscheiden sich nicht gegenüber dem Vorgehen nach Mastektomie ohne Brustaufbau. Prothesen verändern die Dosisverteilung nicht. Es kann jedoch zu einer Farbänderung und zu einem Elastizitätsverlust der Prothese kommen (121).
4.2.3 Technik und Dosierung
Patientenlagerung, Strahlenqualität, Einzel- und Gesamtdosis entsprechen denen bei der homogenen Bestrahlung der Brust im Rahmen des brusterhaltenden Therapiekonzepts. Die Boostdosis von 10 bis 16 Gy kann kleinvolumig über tangentiale Photonenfelder oder mit Elektronen gegeben werden. Bei Anwendung direkter Elektronenfelder, statt zangenförmig angesetzter Photonenfelder, muss in allen Bereichen des bestrahlten Volumens die Dicke der Brustwand mit Ultraschall oder Computertomographie zuverlässig ausgemessen werden. Zwar werden auch dann die Elektronen noch Lungengewebe erreichen, doch wird hierdurch eine klinisch relevante Mitbestrahlung der Lunge durch eine zu hoch gewählte Elektronenenergie vermieden. Gewebeäquivalentes Bolusmaterial sollte verwendet werden, um eine Unterdosierung der Haut zu vermeiden.
Statement 27
| Der Wert einer Nachbestrahlung des regionalen Lymphabflusses ist bisher nicht durch prospektive und randomisierte Studien eindeutig belegt und muss individuell entschieden werden. (LOE 3b, Empfehlungsgrad D) (123) |
Das PTV umfasst das ipsilaterale Lymphabflussgebiet entlang der A. und V. mammaria interna in den ersten 3-4 Interkostalräumen mit einem Sicherheitssaum von 1cm. Es bestehen zwar Anastomosen zur Gegenseite, aber eine Mitbestrahlung der kontralateralen Lymphknoten wird in der Regel nicht empfohlen.
5.2.2 Technik und Dosierung
Patientenlagerung, Einzel- und Gesamtdosis entsprechen denen bei der Homogenbestrahlung der Brust. Bezogen auf den Referenzpunkt, der im Bereich der A. bzw. V. mammaria interna liegt, beträgt die Gesamtdosis 50,4 Gy, eingestrahlt in Einzeldosen von 1.8 - 2 Gy fünfmal pro Woche.
Zur optimalen Schonung von Herz und Lunge haben sich der kombinierte Einsatz von Elektronen- und Photonenbestrahlungen an den meisten Institutionen durchgesetzt. Dabei sollte die Herzbelastung 30 Gy in 30 % des Herzvolumens nicht überschreiten. Nach Vorbehandlung mit Anthrazyklinen und anderen kardiotoxischen Substanzen sollten 20 Gy in 30% nicht überschritten werden (124, 125). Eine 3d-Bestrahlungsplanung ist obligat.
Die Bestrahlung der Axilla sollte bei nicht erfolgter oder inkompletter Axilladissektion (< 10 axilläre Lymphknoten) erfolgen und kann bei histologisch nachgewiesenem Kapseldurchbruch, insbesondere wenn der Verdacht auf eine inkomplette Resektion besteht, sinnvoll sein. Die Indikation sollte sich an den individuellen operativen Gegebenheiten orientieren und interdisziplinär diskutiert werden. Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass in Studien der jüngeren Zeit, die einen Überlebensgewinn durch die postoperative Radiotherapie zeigten, auch der gesamte Lymphabfluss einschließlich Achselhöhle bestrahlt wurde (57, 98, 99).
Die nicht erfolgte Axilladissektion wegen negativer Sentinel-Node-Biopsie rechtfertigt keine postoperative Bestrahlung der Achselhöhle.
Statement 27
| Der Wert einer Nachbestrahlung des regionalen Lymphabflusses ist bisher nicht durch prospektive und randomisierte Studien eindeutig belegt und muss individuell entschieden werden. (LOE 3b, Empfehlungsgrad D) (123) |
Statement 51
| Lymphödem Alle Patientinnen mit axillärer Lymphonodektomie oder axillärer Radiatio müssen über die Optionen der Erkennung, Prophylaxe und Therapie eines Lymphödems aufgeklärt werden. Ggf. sind therapeutische Maßnahmen einzuleiten. (GCP) |
Das PTV für den supraklavikulären Lymphabfluss umfasst die supraklavikulären Lymphknoten und die axillären Lymphknoten im Level III mit einem Sicherheitssaum von 1-2 cm.
Das PTV des axillären Lymphabflusses beinhaltet Level I und II mit einem Sicherheitssaum von 1-2 cm.
6.2.2 Technik und Dosierung
Eine 3d-Planung ist wünschenswert, aber nicht obligat. In diesem Fall liegt der Referenzpunkt bei Bestrahlung der Axilla zwischen Level I und II, bei Bestrahlung der Supraklavikulargrube am Hinterrand von A. und V. subclavia.
Bei Anwendung einfacherer Techniken werden Achselhöhle und Supraklavikularregion über opponierende Stehfelder isozentrisch bestrahlt. In diesem Fall liegt der Referenzpunkt in der Zentralstrahlebene in Körpermitte. Bei ausschliesslicher Bestrahlung der Supraklavikularregion ist der Referenzpunkt, abhängig von der individuellen Anatomie, in 3-5 cm von der ventralen Körperoberfläche, d. h. in der Verlaufsebene der A. und V. subclavia. Werden Supra- und Axillarregion zusammen opponierend bestrahlt, ist ihr unterschiedlicher Durchmesser zu berücksichtigen, um supraklavikulär eine Überdosis zu vermeiden. Dabei sollte man nicht nur numerisch die Stoppdosis berechnen, sondern auch die erhöhte biologische Effektivität der größeren Einzeldosis im Bereich der Supraklavikularregion berücksichtigen.
Die Dosis im Referenzpunkt beträgt 50/50,4 Gy. Bei besonders hohem Risiko für supraklavikuläre Metastasen, z.B. bei massivem axillären Lymphknotenbefall, kann die Dosis bis auf 56 Gy erhöht werden. Hierbei wird die Toleranzdosis (TD 5/5) bei einer täglichen Einzeldosis von 2 Gy mit 56 Gy für den Plexus brachialis angenommen. Die Fraktionsdosis im Referenzpunkt sollte deshalb 1,8/2 Gy pro Tag nicht überschreiten.
Bei dem DCIS handelt es sich um eine biologisch sehr heterogene Gruppe, die sich in ihrer pathomorphologischen Struktur, ihrem biologischen Verhalten, ihrem Malignitätsgrad und in der Tumorausdehnung unterscheidet. Selbst die derzeit aktuelle tabellarische Zusammenfassung der WHO ist irreführend, weil sie Entitäten enthält, die im Textteil der WHO-Publikation nicht als eigenständige Entität akzeptiert werden (126).
Die praktische Bedeutung dieser Erkrankung nimmt zu, da sie mit verbessertem Screening zunehmend häufiger diagnostiziert wird (20-30% aller Mammakarzinome). Im Falle eines Rezidives weist die Hälfte ein invasives Wachstum auf.
Prinzipiell unterscheidet sich die Therapie des DCIS nur in wenigen Punkten von der eines invasiven Mammakarzinoms:
Die Standardtherapie des DCIS besteht aus einer brusterhaltenden Operation, nachfolgender Radiotherapie und im Falle einer ER-Positivität ggf. einer zusätzlichen Behandlung mit Tamoxifen. Der zeitliche Beginn einer adjuvanten Radiotherapie kann aufgrund der aktuellen Datenlage nicht näher konkretisiert werden.
Eine Indikation zur Mastektomie ist in erster Linie durch kosmetische Aspekte begründet, nämlich bei ungünstiger Tumor-Brust-Volumen-Relation. Mit der Größe des DCIS nimmt die Wahrscheinlichkeit von okkulten mikroinvasionen Läsionen zu (127).
Nach brusterhaltender Operation eines DCIS ist grundsätzlich eine Strahlentherapie indiziert. Diese halbiert nicht nur das Risiko für In-Brust-Rezidive ganz allgemein, sondern auch das Risiko für invasive Karzinome nach 7 Jahren um 60% (127) bzw. nach 10 Jahren um 85% (129, 130). Ohne Strahlentherapie beträgt die Rate an In-Brust-Rezidiven ca. 30 % nach 10 Jahren. 50 % der Patientinnen verlieren dann ihre Brust. Die postoperative Radiotherapie senkt das Risiko dieser sekundär notwendigen Mastektomie auf ca. 6 %.
Bisher wurde in prospektiven Studien keine Patientengruppe definiert, die nach brusterhaltender Operation nicht von einer Strahlentherapie profitiert hätte. Auf der Basis retrospektiver Daten ist individuell zu entscheiden, ob bei Patienten mit mutmaßlich günstiger Tumorkonstellation (Tumorgröße < 2cm und low grade und 10 mm Sicherheitsabstand und Alter > 50 Jahre) auf eine Nachbestrahlung verzichtet werden kann.
Da Lokalrezidive nach Mastektomie in weniger als 2 % auftreten, ist eine postoperative Radiotherapie der Thoraxwand nur nach inkompletter Resektion indiziert.
7.2.2 Technik und Dosierung
Bestrahlungstechnik und Dosierung siehe 3.3.2. Der Stellenwert einer lokalen Dosiserhöhung (Boost) ist nicht belegt, diese erscheint aber sinnvoll bei knappen oder positiven Resektionsrändern.
Die technische Durchführung der Radiotherapie orientiert sich an der Radiotherapie des invasiven Karzinoms nach brusterhaltender Operation. Die Gesamtdosis beträgt 50 Gy in konventioneller Fraktionierung.
Bisher wurde in Studien nur die Hormontherapie mit Tamoxifen untersucht, die aktuellen Daten aus prospektiv randomisierten Studien sind widersprüchlich (127, 131, 132).
Statement 22
| Nach brusterhaltender Operation wegen eines DCIS kann die Nachbestrahlung der Brust die Rate an invasiven und nicht-invasiven Rezidiven senken*. Eine Nachbestrahlung ist im Allgemeinen indiziert, hat aber bei geringem Risiko nur einen minimalen Effekt. (LOE 1b, Empfehlungsgrad A) (132, 133) Bei einer Tumorgröße <2cm, low grade und 10 mm Sicherheitsabstand im Resektat (alle Kriterien sollten erfüllt sein) kann deshalb auf eine Bestrahlung verzichtet werden. Die zusätzliche Gabe von Tamoxifen kann bei positivem Hormonrezeptorstatus die Rezidivrate weiter senken. LOE 1b, Empfehlungsgrad A (134, 135) |
*Kommentar der DEGRO-Expertengruppe
Diese sprachliche Ungenauigkeit widerspricht den Daten der neueren Literatur, nach der die Radiotherapie der gesamten Brust nach Operation eines DCIS das Risiko für nichtinvasive Karzinome und für invasive Karzinome nach 7 bzw. 10 Jahren um relativ 60% bzw. 70 % senkt.
Die zu applizierende Gesamtdosis der Strahlentherapie beträgt 50 Gy an der Brust (eventuell ergänzt von einem Boost) und 50 Gy im Bereich der Lymphabflusswege.
Die Dosis beträgt 50 Gy an der Brust und am Lymphabflussgebiet. Sofern dann keine Mastektomie durchführbar ist, wird die Dosis an der Brust bzw. Brustwand auf 60 Gy erhöht. Eventuell erfolgt ein zusätzlicher Boost auf makroskopische Tumorareale.
Statement 46
| Eine primäre (präoperative, neoadjuvante) systemische Therapie ist beim inflammatorischen Mammakarzinom im Rahmen eines multimodalen Therapiekonzeptes erforderlich. (LOE 4 Empfehlungsgrad B) (136, 137, 138, 139) |
Die optimale Sequenz von Radio- und Chemotherapie ist in prospektiven Studien nicht untersucht. Es erscheint aber sinnvoll, bei Progress oder schlechtem Ansprechen auf die Chemotherapie die Radiotherapie im Behandlungsablauf zeitlich vorzuziehen im Sinne einer simultanen Radiochemotherapie. In diesem Falle sind die Chemotherapeutika so auszuwählen, dass eine sinnvolle Relation von lokaler Effektivität und Toxizität erreicht wird.
Die zu applizierende Gesamtdosis der Strahlentherapie beträgt im Allgemeinen 50 Gy mit eventueller Dosiserhöhung in Risikobereichen.
Statement 28
| Lokal fortgeschrittene Tumoren sollen bei Inoperabilität mit Systemtherapie in Kombination mit einer Radiotherapie behandelt werden. (LOE 1b, Empfehlungsgrad B) (49, 140) |
Das Rezidiv in der im Rahmen der Primärbehandlung bereits bestrahlten Brust stellt bezüglich der präoperativen Diagnostik, der multimodalen Therapie und Nachsorge eine besondere interdisziplinäre Herausforderung dar. Dabei ist den individuellen Wünschen der Patientin Rechnung zu tragen. Das In-Brust-Rezidiv ist aber selbst beim invasiven Karzinom nicht zwangsläufig eine Indikation zur Mastektomie, obwohl diese hier allgemein als Standardbehandlung empfohlen wird.
Der nochmalige Versuch eines Brusterhalts erscheint nämlich selbst in der bereits bestrahlten Brust noch zu rechtfertigen. Das gilt insbesondere für günstige Rezidivformen, z. B. DCIS oder kleine invasive Karzinome, histologisch low grade, ohne Lymphangiosis und Lymphknotenbefall, mit positivem Hormonrezeptorstatus und langem rezidivfreien Intervall. Dabei sind die Tumorgröße und der primäre Lymphknotenbefall zu berücksichtigen. Das Rezidiv muss R0 reseziert sein. In diesen Fällen kann die erneute kleinvolumige Bestrahlung, interstitiell oder perkutan, das lokale Rezidivrisiko von ca. 30 %, wie es nach alleiniger Operation ohne Bestrahlung angenommen werden muss, deutlich senken.
Statement 55
| Beim invasiven intramammären Rezidiv wird durch die sekundäre Mastektomie die beste lokale Tumorkontrolle erzielt. (LOE 3b, Empfehlungsgrad B) (141) |
Statement 56
| Bei günstiger Ausgangssituation: DCIS oder invasives Karzinom mit langem rezidivfreien Intervall, keinem Hautbefall, großem räumlichen Abstand zur ersten Tumorlokalisation kann in Einzelfällen organerhaltend operiert werden. (LOE 4, Empfehlungsgrad C) (142, 143) Bei organerhaltender Operation muss die Patientin auf ein erhöhtes Risiko für ein erneutes intramammäres Rezidiv hingewiesen werden. (GCP) |
9.2.1 Vorschläge für die Zielvolumendefinition:
Im Falle eines Narbenrezidivs kleinvolumige, bei anderen Rezidiven großvolumige Bestrahlung der Thoraxwand.
Da die Zielvolumendefinitionen nicht mit Daten aus prospektiven Studien belegt sind, erfolgt die Entscheidung, inwieweit beim Thoraxwandrezidiv der Lymphabfluss oder beim nodalen Rezidiv die Thoraxwand mitbestrahlt werden soll, individuell. Dabei sind folgende Faktoren eine Entscheidungshilfe:
Ist bereits eine Strahlentherapie vorausgegangen, richten sich Indikation, Bestrahlungsvolumen und Dosierung nach der Rezidivlokalisation, der operativen Radikalität (R0 versus R1/R2) und den Zielvolumina sowie der Dosierung der vorangegangenen Strahlentherapie.
Auch für bereits bestrahlte Rezidivregionen gilt, dass zur Sanierung subklinischer Tumorzellverbände eine Dosis von 50 Gy, konventionell fraktioniert, notwendig ist.
Keine vorangegangene Strahlentherapie
Vorangegangene Strahlentherapie der Brust- bzw. Brustwand
Vorangegangene Strahlentherapie der Brust- bzw. Brustwand und der Supraklavikularregion
Vorangegangene Strahlentherapie der Brust- bzw. Brustwand, Axilla und Supraklavikularregion
Statement 57
| Ein Thoraxwandrezidiv ist nach Möglichkeit operativ vollständig (R0) zu entfernen. (LOE 2a, Empfehlungsgrad B) (144) |
Statement 58
| Im Fall eines isolierten regionalen Rezidivs sollte eine lokale Kontrolle der Erkrankung durch Operation/Radiotherapie angestrebt werden. Der Nutzen einer Chemotherapie zur Verbesserung der Überlebensrate ist nicht bewiesen. Das krankheitsfreie Intervall wird durch die zusätzliche Chemotherapie verlängert. (LOE 3b, Bewertungsgrad A) (141) |
Statement 59
| Der Wert einer postoperativen Systemtherapie nach Rezidivresektion ist hinsichtlich des Gesamtüberlebens nicht durch prospektive randomisierte Studien belegt, kann jedoch in Einzelfällen erwogen werden. Bei postmenopausalen Patientinnen mit positivem Hormonrezeptorstatus kann durch eine endokrine Therapie die krankheitsfreie Zeit verlängert werden. (LOE 1b, Empfehlungsgrad B) (145) |
Basis-Labor
Mindestens zu Beginn und am Ende der Radiotherapie, bei auffälligen Befunden und nach vorangegangener oder simultaner Chemotherapie risikoadaptiert häufiger.
Hautpflege
Im Allgemeinen ist eine besondere Hautpflege mit Puder oder Salben zur Vorbeugung von Strahlenreaktionen nicht zwingend notwendig. Sollten im Verlauf der Behandlung Hautreizungen auftreten, wird eine spezielle Salbenbehandlung empfohlen. In randomisierten Studien konnte kein Unterschied bezüglich des Erythemgrades in Abhängigkeit von der Hautpflege mit Puder, Waschen ohne Seife, Waschen mit Seife, Panthenol, Theta-Creme, Aloe vera oder anderen getesteten Substanzen gezeigt werden (LOE II B).
Feuchte Epitheliolysen sind mit geeigneten Wundverbänden zu behandeln (z.B. Algenat, Hydrocolloid, Polyfoam etc.). Farbstoffhaltige Lösungen (Brillantgrün, Gentiana violett etc.) und mit Öl oder mit Antibiotika beschichtete Gaze (Oleotüll etc.) haben sich in der chirurgischen Wundpflege als nachteilig herausgestellt und sollten daher in der Behandlung feuchter Epitheliolysen vermieden werden (146, 147).
Die bestrahlte Haut sollte keiner zusätzlichen Reizung, z.B. durch Sonne, Solarium, Infrarot-Licht oder Fön, ausgesetzt werden. Waschen ist grundsätzlich erlaubt, solange die Haut nicht gereizt ist. (148, 149, 150).
Erschöpfungszustände (Fatigue)
Im Bestrahlungsverlauf kann sich eine Fatigue verstärken oder auftreten. Eine kausale Therapie ist bisher nicht bekannt. Das Fatigue-Management zielt hauptsächlich auf die Therapie der Kofaktoren Anämie, Depression, Schmerzen, Hypothyreose, Schlafstörungen u. a.. Eine moderate sportliche Betätigung (z. B. Aerobic, Walken, Schwimmen) unter sportmedizinischer oder physiotherapeutischer Anleitung hat in randomisierten Studien die Fatigue gelindert und wird empfohlen (151, 152, 153, LOE I B). Zusätzlich haben sich eine Anpassung des Tagesablaufes an das Aktivitätsmuster der Patientin (Führen eines Aktivitäts-Tagebuches sinnvoll) sowie eine psychotherapeutische und psychosoziale Intervention bewährt (LOE III C). Eventuell ist eine medikamentöse Therapie mit Psychostimulantien und Antidepressiva zu erwägen.
Prinzipien, Inhalte und Angaben zu Häufigkeiten von Nachsorgeuntersuchungen sind im Abschnitt A9 der S3-Leitlinie "Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau" des ISTO der DKG dargestellt und erläutert (1, 2). Die Nachsorge ist symptomorientiert zu konzipieren und den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen anzupassen (154). Sie beginnt nach Abschluss der Behandlung und erfolgt interdisziplinär durch Gynäkologen und Radioonkologen. Sie ist neben der oben ausgeführten Verlaufskontrolle auch als Beitrag zur physischen, psychischen und psychosozialen Rehabilitation zu verstehen.
Statement 47
| Die Nachsorge zum Mammakarzinom beginnt mit der abgeschlossenen Primärbehandlung. Sie besteht aus Anamnese und körperlicher Untersuchung (LOE 1c, Empfehlungsgrad A) (155) Bei Bedarf ist die Nachsorge symptomorientiert zu konzipieren (GCP) |
Die Empfehlungen der American Society of Clinical Oncology (ASCO) von 2001 zu Umfang und Häufigkeit der Nachsorge bei asymptomatischen Patientinnen zeigen die folgenden Tabellen:
Tabelle 4: Nachsorgeuntersuchungen beim Mammakarzinom
| Nachsorge | Früherkennung | ||
| Jahre nach Primärtherapie | 1, 2, 3 | 4, 5 | 6 und weitere Jahre |
| Anamnese, körperliche Unter-suchung, Aufklärung / Information | vierteljährlich | halbjährlich | jährlich |
| Laboruntersuchungen, Unter-suchungen mit bildgebenden Verfahren (Ausnahme: Mammographie) | nur bei klinischem Verdacht auf Rezidiv und/oder Metastasierung | ||
Tabelle 5 Nachsorgeuntersuchungen bei Mammakarzinom - Mammographie
| 1. Jahr - 3. Jahr | ab 4. Jahr | |
| Brusterhaltende Operation- befallene Brust- kontralaterale Brust | alle 6 Monate | einmal jährlich |
| einmal jährlich | ||
| Mastektomie - kontralaterale Brust | einmal jährlich | |
Das lokale oder lokoregionale Rezidiv nach Mastektomie und nach axillärer Dissektion lässt sich am besten klinisch diagnostizieren. Die Tastuntersuchung der Thoraxwand sowie sämtlicher Lymphabflussgebiete ist zentraler Bestandteil der Nachsorge.
Lokale und lokoregionale Rezidive nach brusterhaltender Therapie werden am sichersten mit der Mammographie entdeckt und rechtfertigen deren regelmäßige Durchführung. Da sich das Bild der Narbenregion postoperativ noch verändert und die Differentialdiagnose gegenüber einem Rezidiv schwierig sein kann, wird die Mammographie in den ersten 3 postoperativen Jahren alle 6 Monate empfohlen (156). In besonders schwer zu beurteilenden Situationen kann die MRT zur weiterführenden Diagnostik hilfreich sein.
Nach den bisherigen Erfahrungen hat die frühzeitige Erkennung von Fernmetastasen und deren Behandlung dagegen keinen Vorteil für die Patientin. Daher ist bei Symptomfreiheit bezüglich des Einsatzes von apparativen und laborchemischen Untersuchungen Zurückhaltung geboten (154).
Statement 50
Statement 52
Statement 53
| Bei symptomfreien Frauen nach abgeschlossener brusterhaltender Therapie ist die apparative Diagnostik (z.B. Mammographie, Sonographie, ggf. MRT) im Bereich der ipsilateralen Brust unverzichtbar. (LOE 2a, Empfehlungsgrad B) (159, 160, 161) |
Statement 54
Bis heute gibt es kein ausreichend hohen Level of Evidence (LoE) für die diagnostische und therapeutische Gleichwertigkeit der SNB mit der herkömmlichen Axilladissektion in Bezug auf das rezidivfreie, metastasenfreie und das Gesamtüberleben. Die Daten aus zahlreichen mono- und multizentrischen Studien, die den histologischen Status des SN mit dem der übrigen axillären Lymphknoten vergleichen, sowie von mehreren Beobachtungsstudien nach alleiniger SNB veranlassten die Deutsche Gesellschaft für Senologie zu folgender Bewertung: "Unter der Voraussetzung einer geeigneten Patientenselektion sowie einer standardisierten und qualitätsgesicherten Durchführung stellt die SNB eine geeignete Alternative für das axilläre Staging beim Mammakarzinom dar. Zielsetzung ist die Reduktion der operationsbedingten Morbidität im Schulter-Arm-Bereich ohne Verminderung der Genauigkeit des Staging."
Auswertung und Dokumentation unterliegen - ebenso wie die pathologische Aufarbeitung - definierten Kriterien, die von der entsprechenden Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Senologie publiziert wurden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass mit der Zahl der untersuchten Wächterlymphknoten (drei bis fünf) die Nachweissicherheit eines axillären Lymphknotenbefalls auf über 98% steigt.
Die Bedeutung von Mikrometastasen im SNL ist anhand der vorliegenden Daten noch unklar, ebenso wie die Konsequenzen für die weitere Therapie. In 7-34% dieser Patienten wurde ein Befall weiterer Lymphknoten in der Achselhöhle gefunden. Deshalb wird in diesen Fällen standardmäßig die axilläre Dissektion empfohlen. Es gibt jedoch auch Hinweise darauf, dass Mikrometastasen nicht in jedem Falle klinisch manifest werden und eine kleine Anzahl sekundärer axillärer Rezidive für das Gesamtüberleben nicht entscheidend ist (1).
Bei Befolgung des von der Deutschen Gesellschaft für Senologie empfohlenen Protokolls für die histopathologische Beurteilung des Resektates ist die theoretische Wahrscheinlichkeit, Metastasen nicht zu entdecken, geringer als 2% (2).
Unter den DCIS wird eine biologisch sehr heterogene Gruppe von intraduktalen Karzinomen zusammengefasst, die sich in ihrer pathomorphologischen Struktur, ihrem biologischen Verhalten, ihrem Malignitätsgrad und in ihrer Tumorausdehnung bzw. -größe unterscheiden (Consensus Conference on the Classification of Ductal Carcinoma in Situ. The Consensus Conference Committee, 1997 (9)). Die Einteilung des DCIS in der WHO-Klassifikation von 1981 wurde 1993 modifiziert und 2003 aktualisiert (10-12). Die derzeit aufgeführte tabellarische Zusammenstellung ist allerdings irreführend, weil sie Entitäten enthält, die von der Expertenkommission im nachfolgenden Textteil nicht mehr als eigenständige Entitäten akzeptiert werden (12).
Da ein DCIS in aller Regel mit Mikrokalzifikationen assoziiert ist, kann die Ausdehnung anhand der Mammographie meistens präoperativ gut abgeschätzt werden. Durch die technischen Verbesserungen und den systematischen Einsatz der Mammographie im Rahmen des Screenings und bei der Früherkennung kam es in den letzten Jahren zu einem scheinbar massiven Anstieg der Inzidenz des DCIS um den Faktor 10 (13-15).
Aufgrund des Fehlens einer international akzeptierten Klassifikation der DCIS werden vom Pathologen Angaben zum nukleären Grading und zum Vorhandensein komedoartiger Nekrosen erwartet (Consensus Conference on the Classification of Ductal Carcinoma in Situ. The Consensus Conference Committee, 1997 (9)), um anhand dieser Kriterien Zuordnungen zu differenten Prognosegruppen, wie beispielsweise dem Van Nuys Prognostic Index (VNPI), vornehmen zu können (17).
Die Mastektomie war bis vor etwa 20 Jahren die übliche Therapie beim DCIS. Die Multizentrizität in ca. 30% und der Nachweis von residuellen DCIS-Manifestationen in 40% der Fälle in den Mastektomiepräparaten nach großzügiger Tumorexzision begründeten diesen Therapieansatz (20). Die Mastektomie ist aber auch mit einer Rezidivrate von 1-2% verbunden und im Vergleich zur brusterhaltenden Therapie bei invasiven Karzinomen unverhältnismäßig aggressiv (21). Ein prospektiver, randomisierter Vergleich zwischen Mastektomie und einem brusterhaltenden Vorgehen wurde bisher nicht vorgenommen. Es ist auch nicht zu erwarten, dass ein solcher Vergleich noch erfolgen kann. Die Kernfragen sind:
Die Standardtherapie besteht heute aus einer brusterhaltenden Operation, nachfolgender Radiotherapie und bei positivem Hormonrezeptorstatus einer adjuvanten antihormonellen Therapie mit Tamoxifen. Diese Therapiebausteine sind im wesentlichen durch vier große prospektive und randomisierte Studien belegt, der NSABP B-17 und B-24, der EORTC 10853- und der UKCCCR-Studie, jeweils mit sehr hoher "Evidenz" (LoE IB bzw. IIA entsprechend den Oxford Centre for Evidence based Medicine Levels of Evidence (May 2001; http://minerva.minervation.com/cebm, belegt (13, 22-29).
Das Therapieergebnis wird durch unterschiedliche prädiktive Faktoren beeinflusst: Bei Operation und Radiotherapie durch den Resektionsstatus - bei der Radiotherapie kommen das biologische Wachstumsmuster, das Vorhandensein oder Fehlen einer Komedonekrose hinzu - bei der endokrinen Therapie der Hormonrezeptorstatus.
Abhängig von Größe und Ausmaß des DCIS und unter Beachtung der Relation zur Größe der Brust sowie vom Abstand zu den Resektionsrändern erfolgt eine brusterhaltende Operation (Lumpektomie, Segmentresektion, Quadrantektomie) oder eine Mastektomie. Eine Mastektomie wird immer dann erwogen, wenn das DCIS größer als 4 cm im Durchmesser ist, da dann das Risiko für eine Mikroinvasion ansteigt, und wenn axilläre Metastasen bereits auf eine Mikroinvasion deutlich hinweisen. Eine Mastektomie kann ebenfalls indiziert sein, wenn das DCIS auch bei mehreren Nachresektionen nicht im Gesunden entfernt werden konnte (38, 39).
Heute wird die Resektion des DCIS mit einem 5 mm breiten tumorfreien Resektionsrand gefordert. Bei Resektionen unter 1 mm im Gesunden oder bei positiven Schnitträndern ist die Lokalrezidivrate hoch (30, 31, 33). Zwar kann dann die Rate von invasiven, aber auch von nicht-invasiven Lokalrezidiven durch eine postoperative Bestrahlung signifikant gesenkt werden, doch insgesamt nicht ausreichend genug entsprechend einer R0-Resektion (23-31). Das führte zur Forderung, dass mindestens ein 2 mm breiter tumorfreier Resektionsrand gewährleistet sein sollte (32-36).
Die Inzidenz von Lymphknotenmetastasen bei der Diagnose DCIS liegt unter 2%. Tatsächlich besteht dann aber bereits ein invasives Karzinom, das zuvor vom Pathologen nicht als solches erkannt wurde. Bei High-Risk-DCIS-Patientinnen wurde mit der Immunhistochemie ein positiver Nodalstatus in 5-13% nachgewiesen (40, 41). Daher sollte lediglich bei Patientinnen, bei denen aufgrund der Größe des DCIS eine Indikation zur Ablatio gegeben ist, eine Axilladissektion von Level I oder eine Sentinel-Lymph-Node-Biopsie (SNB) erwogen werden. Aufgrund der bekannten Morbidität einer axillären Lymphonodektomie (Lymphödem, Sensibilitätsstörungen, Bewegungseinschränkungen) ist die systematische Axilladissektion trotzdem nicht indiziert.
Nach brusterhaltender Operation wegen eines DCIS ist immer die Strahlentherapie indiziert, denn bei ausschließlich operierten DCIS-Patientinnen werden nach 25 Jahren in 25-50 % Rezidive beobachtet (8, 27). Etwa die Hälfte aller Rezidive hat eine invasive Komponente. Eine postoperative Radiotherapie senkt die Lokalrezidivrate um 65-85% signifikant auf 8% nach fünf Jahren (42). Dieser Therapiestandard ist durch methodisch hochwertige Studien mit sehr hohem "Evidenz"grad (LoE Ib) abgesichert und daher mit höchstem Empfehlungsgrad A belegt (13, 23-29). Der durch eine Radiotherapie zu erzielende absolute Gewinn kann dabei für Subgruppen mit 2-6 % allerdings relativ gering sein. Subgruppenanalysen deuten auf ein erhöhtes Rezidivrisiko, wenn das DCIS präoperativ tastbar war, wenn der Resektionsrand nicht sicher tumorfrei ist, bei Vorliegen von Komedonekrosen und nach alleiniger Tumorektomie (23-27, 29, 43).
Zur Zeit ist es nicht möglich, eine gesicherte Aussage darüber zu treffen, bei welchen Patientinnen auf eine Strahlentherapie verzichtet werden kann. Weder kleine Tumoren und größere Sicherheitsabstände bei der Resektion, noch eine Unterteilung nach histologischen Kriterien oder nach dem van-Nuys-Prognose-Index, der nie an einem unabhängigen Kollektiv prospektiv überprüft wurde, erlauben es, eine Patientengruppe zu definieren, bei der auf eine Radiotherapie verzichtet werden kann. Diese Frage wird derzeit im RTOG-9804-Trial geprüft (44). Bis die Ergebnisse dieser Studie vorliegen, scheint es vertretbar - wie in der S3-Leitlinie "Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau" vorgeschlagen (45) - , einen Verzicht auf die Radiotherapie von individuellen Faktoren abhängig zu machen: Tumorgröße <2 cm, niedriges Grading und minimaler Sicherheitsabstand ≥10 mm, Alter > 50 Jahre. Alle Kriterien müssen dabei erfüllt sein. Ein langfristig sehr geringes Risiko für strahleninduzierte kontralaterale Mammakarzinome ist jeweils gegen das Risiko von invasiven Rezidivtumoren abzuwägen (13, 23-29, 31, 32, 46).
Nach Mastektomie wegen DCIS treten Lokalrezidive in weniger als 2% auf. Deshalb ist eine postoperative Radiotherapie der Thoraxwand nur nach einer inkompletten Resektion indiziert.
Als prädiktive Faktoren für das Auftreten eines Lokal- oder lokoregionalen Rezidivs wurden in der Multivarianzanalyse der EORTC-10853-Studie mit 863 Patientinnen das Alter (</> 40 Jahre), die Art der Diagnosestellung (Mammographie, Tastbefund), der Befund des Resektionsrandes, die histologische Typisierung (gut, mäßig, entdifferenziert), die Architektur (clinging, kribriform sowie clinging/solide, Komedonekrosen) und auch die Therapie (Tumorektomie +/- Radiotherapie) beschrieben (29, 42). In der NSABP-B17-Studie (25) war eine mäßige oder ausgeprägte Komedonekrose einziger unabhängiger prädiktiver Faktor. Eine nachfolgende zentrale histopathologische Auswertung belegte die überragende Bedeutung des Resektionsstatus für die weitere Prognose (31).
Die wichtigsten und ausreichend validierten prognostischen bzw. prädiktiven Faktoren sind assoziiert mit dem primären chirurgischen Ergebnis, nämlich verbliebenen Tumorresten mit nachweisbarem Mikrokalk. Demgegenüber sind patienten- und tumorbezogene Faktoren deutlich schwächer validiert. Die beste "Evidenz" und den höchsten Empfehlungsgrad besitzt die postoperative Radiotherapie nach brusterhaltender operativer Therapie (13, 14, 23, 24, 29, 30).
Ob eine abermalige brusterhaltende Therapie äquieffektiv zur Mastektomie ist, wurde nicht ausreichend belegt. Des weiteren fehlen auch valide Daten zur Frage, ob die Prognose eines invasiven Rezidivs nach DCIS günstiger ist als nach einem primären invasiven Karzinom.
In Einzelfällen kann bei vermuteter günstiger Ausgangssituation, also fehlenden invasiven Karzinomanteilen, langem rezidivfreien Intervall, großem räumlichen Abstand zur ersten Tumorlokalisation noch einmal organerhaltend operiert werden. Die "Evidenz" für diese Aussage ist allerdings auf sehr niedrigem Niveau (LoE 4) (49, 50). Die Patientin muss auf ein hohes Risiko für ein erneutes intramammäres Rezidiv hingewiesen werden.
Koordinator:
Prof. Dr. R. Sauer, Erlangen
Organgruppe "Mammakarzinom" der DEGRO
Expertengruppe:
Frau Prof. Dr. P. Feyer, Berlin
Frau Prof. Dr. M. L. Sautter-Bihl, Karlsruhe
Prof. Dr. W. Budach, Düsseldorf
Prof. Dr. J. Dunst, Halle
Dr. W. Haase, Karlsruhe
PD Dr. W. Harms, Heidelberg
PD Dr. R. Souchon, Hagen
Prof. Dr. F. Wenz, Mannheim
Leitlinienbeauftragter der DEGRO:
Prof. Dr. J. Karstens, Hannover
