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| Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
Leitlinie in Anlehnung an Royal H, Pierson R Jr, Fletcher J, Dillehay G. Guidelines for Guideline Development. J Nucl Med 1996; 37: 878-81.
Es ist der Bestimmungszweck von Leitlinien, wissenschaftliche Erkenntnisse und Expertenmeinungen für nuklearmedizinische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zusammenzufassen. Da häufig kontrollierte Studien fehlen, muß als Basis für die Leitlinie die gegenwärtig verfügbare wissenschaftliche Literatur dienen.
Zweck einer Leitlinie ist es, ein Untersuchungsverfahren so zu beschreiben, daß ein Maximum an diagnostischer Information gewonnen werden kann bei einem minimalen Einsatz der verwendeten Hilfsmittel. Leitlinien sollen weder ganz spezielle auf einzelne Institutionen zugeschnittene Untersuchungen beschreiben, die an akademischen medizinischen Zentren entwickelt wurden, noch sollen sie als starre Regeln dienen. Außerdem sind sie nicht dazu da, minimale, gerade noch zu akzeptierende Untersuchungsmethoden festzulegen.
Im Gegensatz zum englischen Einheitsbegriff »Guidelines« wird im Deutschen zwischen »Leitlinien« und »Richtlinien« entschieden. Während Leitlinien als Hilfestellung für den Kliniker gedacht sind und nicht generell befolgt werden müssen, haben Richtlinien eine gesetzlich verbindliche Wirkung und können bei Nichtbeachtung Sanktionen nach sich ziehen.
Die meisten Leitlinien können in einem einheitlichen Format - wie folgt - geschrieben werden:
II. Hintergrundinformationen und Definitionen
III. Indikationen
IV. Untersuchungsmethode, Vorgehensweise, Verfahren
A) Vorbereitung des Patienten
B) Informationen für die Durchführung der Untersuchung
Dieser Abschnitt sollte eine Aufstellung aller wichtigen Daten über den Patienten beinhalten, die der Arzt während der Untersuchung und bei der Befundung wissen muß. Außerdem sollten die Ergebnisse der Anamnese und der körperlichen Untersuchung durch den Nuklearmediziner vorliegen.
C) Vorsichtsmaßnahmen
D) Radiopharmaka
Vorzugsweise sollte die applizierte Aktivität für einen bestimmten Bereich angegeben werden. Anstelle des Ausdruckes »injizierte Dosis« sollte der Begriff »verabreichte bzw. applizierte« Aktivität verwendet werden. Alle Leitlinien sollten eine Tabelle mit der Dosimetrie enthalten. Die Tabellenwerte sind gewöhnlich leicht erhältlich über das MIRD-Komitee (Medical Internal Radiation Dosimetry) der SNM sowie aus den ICRP-Publikationen ICRP 53 und ICRP 62 zu entnehmen. Es sollte angegeben werden, welche Quelle für die Dosiswerte benutzt wurde. Die Tabelle sollte aus vier Spalten bestehen. Ein Beispiel für die Leitlinie Schilddrüsenszintigraphie wird in den Tabellen 1 und 2 gezeigt.
| Radiopharmazeutikum | Applizierte Aktivität (MBq) | Kritisches Organ (mGy/MBq) | Effektive Dosis (mSv/MBq) |
|---|---|---|---|
| I-131-Iodid 1 | 1,85–7,4 p.o. | 210 SD | 6,6 |
| I-123-Iodid 2 | 7,5–25 p.o. | 1,9 SD | 0,075 |
| Tc-99m-Pertechnetat 3 | 75–370 i.v. | 0,062 Dickdarm | 0,013 |
| 1 ICRP 53, S. 276, unter der Annahme von 15% Uptake; 2 ICRP 53, S. 264, unter der Annahme von 15% Uptake; 3 ICRP 53, S. 199, Schilddrüse nicht blockiert | |||
Tab. 2 Dosimetrie bei Kindern (5 Jahre).
| Radiopharmazeutikum | Applizierte Aktivität (MBq) | Kritisches Organ (mGy/MBq) | Effektive Dosis (mSv/MBq) |
|---|---|---|---|
| I-131-Iodid 1 | 0,025–0,1 p.o. | 1100 SD | 34 |
| I-123-Iodid 2 | 0,1–0,3 p.o. | 9,8 SD | 0,35 |
| Tc-99m-Pertechnetat 3 | 1–5 i.v. | 0,21 Dickdarm | 0,04 |
| 1 ICRP 53, S. 276, unter der Annahme von 15% Uptake; 2 ICRP 53, S. 264, unter der Annahme von 15% Uptake; 3 ICRP 53, S. 199, Schilddrüse nicht blockiert | |||
E) Datenakquisition
F) Interventionen
G) Datenauswertung
H) Befundung und Dokumentation
I) Qualitätssicherung
J) Fehlerquellen
Die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin gibt Leitlinien heraus, um die Anwendung kostengünstiger Untersuchungsverfahren und Behandlungsmethoden in der Nuklearmedizin zu fördern. Diese Art von Empfehlungen gilt nicht für alle Gegebenheiten in der Praxis. Die Leitlinien sollen nicht den Anspruch erheben, als ob sie alle in Frage kommenden Verfahren enthielten oder, als ob sie Methoden, die zum gleichen Ergebnis führen, ausschließen würden. Das Leistungsspektrum für Patienten in einer speziellen Praxis kann ganz anders aussehen als für Patienten, die in einem mehr allgemein medizinischen Rahmen untersucht werden. Ob ein Untersuchungsverfahren angemessen ist, hängt zum Teil von der Prävalenz der Erkrankung in der Patientenpopulation ab. Außerdem können sich die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bei verschiedenen medizinischen Einrichtungen sehr unterscheiden. Aus diesen Gründen dürfen Leitlinien nicht starr angewendet werden.
Fortschritte in der Medizin vollziehen sich schnell. Deshalb muß bei der Benutzung einer Leitlinie auf ihr Entstehungsdatum geachtet werden.
VI. Offene Fragen (die einer weiteren Abklärung bedürfen)
VII. Literatur (Kurzfassung) Das mit Anmerkungen versehene Literaturverzeichnis sollte nicht mehr als zehn Literaturhinweise auf Veröffentlichungen enthalten, die möglichst nicht älter als fünf Jahre sind.
VIII. Anhang: Beschreibung der Entstehung der Leitlinie
(Dieser Anhang wird nicht mit veröffentlicht, sondern ist auf Anfrage bei der DGN erhältlich.)
A) Liste der Mitglieder des Ausschusses »Klinische Qualitätskontrolle« der DGN, die an der Erstellung der Leitlinie mitgewirkt haben.
B) Namen der Experten, die den ursprünglichen Entwurf 0.0 und die weiteren Entwürfe 0.1 etc. erstellt haben.
C) Datum der Fertigstellung der einzelnen Entwürfe und der endgültigen Version 1.0.
D) Das Verfahren zur Konsensbildung und die Namen der daran beteiligten Wissenschaftler
Fortschritte in der Medizin vollziehen sich schnell. Deshalb muß bei der Benutzung einer Leitlinie auf ihr Entstehungsdatum geachtet werden.
