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| Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 030/128 | Entwicklungsstufe: | 1 + IDA |
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Resttumorbestimmung
Verlaufsbeurteilung
Ein bei höhergradigen zystischen Gliomen in der Differenzialdiagnose in Betracht kommender Hirnabszess sollte mit zusätzlichen MRT-Verfahren wie der diffusionsgewichteten MRT oder der Magnetresonanzspektroskopie (MRS) möglichst rasch zuverlässig diagnostiziert werden, da das therapeutische Vorgehen und dessen Dringlichkeit in beiden Fälle unterschiedlich ist.
Besteht der Verdacht auf einen zur Dissemination in die Meningen neigenden ZNS-Tumor oder eine Meningeosis neoplastica, sollte möglichst noch vor einer Resektion oder Biospie der gesamte Liquorraum mit T1-gewichteten Serien nach Kontrastmittelgabe dargestellt werden. Zur Dissemination neigen besonders PNETs, zu denen das Medulloblastom, der stPNET und das Pineoblastom gehören. Auch der ATRT, das Plexuskarzinom, alle Keimzelltumoren und das anaplastische Ependymom disseminieren häufig. Unter den Tumoren im Erwachsenenalter zeigen höhergradige Gliome bis zur Terminalphase eine Zunahme der Inzidenz einer Meningeose. Dennoch wird hier die Notwendigkeit einer Abklärung des Spinalkanals fakultativ gehandhabt.
Tabelle 1 Standardempfehlungen bei bestimmten diagnostischen Konstellationen bei Hirntumoren
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Der Schädelinnenraum muss kontinuierlich vollständig dargestellt werden. Axiale Schichten sind Standard und können bei Spiraltechnik, die jedoch wegen der meist höheren Strahlenexposition nicht die primäre Technik der Wahl sein sollte und bestimmten Indikationen vorbehalten ist, durch Rekonstruktionen in den übrigen Raumebenen ergänzt werden. Auch unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes muss die Bildqualität besonders bei den in ihrer Strahlendosis erheblich reduzierten "Kinderprogrammen" noch zur Beurteilung des Gehirns adäquat sein. Soll lediglich eine Raumforderung nachgewiesen oder ausgeschlossen werden und ist eine weitere Diagnostik mittels MRT geplant, so kann besonders auch aus Gründen des Strahlenschutzes eine alleinige native CT durchgeführt werden. Eine Raumforderung, die eine unmittelbare Therapie erfordert, ist auch ohne Kontrastmittelgabe erkennbar. Die Sensitivität der Kontrastmittel-unterstützten CT für eine Meningeosis neoplastica ist verglichen mit der MRT derart gering, dass sich hierfür eine Kontrastmittelapplikation nicht lohnt. Ist eine Raumforderung nachgewiesen, so ist deren weitere Abklärung mittels Kontrastmittelgabe von der Dringlichkeit der Abklärung, den Zugangsmöglichkeiten zu einer MRT und eventuellen Kontraindikationen gegen das Kontrastmittel abhängig.
In der hinteren Schädelgrube empfehlen sich Schichtdicken von 3-5 mm, supratentoriell genügen meist 6-8 mm dicke Schichten. Bei der Möglichkeit einer Knochenbeteiligung sollte zusätzlich zu der an das Gehirn adaptierten Berechnung und Darstellung eine Berechnung in einem an Knochen adaptierten Algorithmus und Fenster erfolgen.
Nach der Kontrastmittelgabe in Form einer langsamen Injektion oder Infusion (Dosierung und Kontraindikationen nach den Richtlinien der radiologischen Fachgesellschaften und der Hersteller) soll eine ausreichende Zeit abgewartet werden, um eine Anreicherung des Kontrastmittels in den Arealen einer gestörten Blut-Hirn-Schranke zu ermöglichen. Hierzu erfolgt der Schichtbeginn frühestens nach Beendigung einer langsamen Injektion oder Infusion oder besser noch einige Minuten später.
Die Angulierung der Gantry soll den Schutz der Augenlinse vor der direkten Bestrahlung berücksichtigen.
Wird die CT nur als Ergänzung zu einer bereits durchgeführten oder geplanten MRT z. B. zum Ausschluss oder Nachweis von Verkalkungen oder zur Beurteilung der Zelldichte eines Tumors empfohlen, so sollte sie sich ausschließlich auf das Tumorareal beschränken und es soll auf Kontrastmittel verzichtet werden.
Auch hier sollte die transversale Ebene als Standard- und Ausgangssequenz gewählt werden, auch wenn z. B. für die infratentoriellen Tumoren manche europäische Fachgesellschaften der sagittalen Schichtebene besondere Bedeutung einräumen. Zusätzliche Ebenen lassen sich nach Belieben und verfügbarer Zeit ergänzen. Wegen des bei allen MR-Untersuchungen bei Hirntumoren wichtigen Vergleichs zu Voraufnahmen sollte möglichst immer eine standardisierte Untersuchungstechnik und zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit das Vorhandensein dieser Voraufnahmen bei der Untersuchungsplanung angestrebt werden. Besonders die T1-Serien nach Kontrastmittelgabe müssen den gesamten Schädelinnenraum erfassen, da sonst eine Meningeosis neoplastica nicht zuverlässig beurteilt werden kann. Die Schichtlücken (Interslice-Gap) sollten nicht mehr als 20% der Schichtdicke betragen. Bei kleinen Läsionen muss die Schichtdicke entsprechend erniedrigt werden. Die Darstellung eines Tumors sollte zur Größenbestimmung nach der Formel des Rotationselipsoids (a x b x c/2) in mindestens 2 Ebenen erfolgen. Deshalb muss auch immer ein Maßstab auf den Bildern abgebildet oder ein sonstiges Messtool zugänglich sein. Für die OP-Planung können Darstellungen in den 3 Raumebenen oder eine lückenlose Dünnschichtuntersuchung je nach den Erfordernissen der speziellen Software zur Neuronavigation erforderlich werden.
Verlaufsuntersuchungen sollten möglichst noch vor einer Liquorpunktion durchgeführt werden, um verwirrende Artefakte wie das postpunktionelle subdurale Enhancement zu vermeiden.
Bei Verlaufsuntersuchungen ist darauf zu achten, dass die Untersuchungssequenzen und die Schichtdicken möglichst identisch durchgeführt werden. So ist z. B. eine T1-TSE-Sequenz weniger sensitiv für ein Kontrast-Enhancement als eine konventionelle SE-Sequenz, so dass Unterschiede im Kontrast-Enhancement einer Läsion vorgetäuscht werden können. Deshalb sollten auch bei der präoperativen Untersuchung nicht ausschließlich für die OP-Vorbereitung erforderliche 3 D-MPR-Sequenzen durchgeführt werden, da hier wegen der unterschiedlichen Grau-Weiß-Kontraste der Vergleich mit z. B. SE-Sequenzen sehr schwer ist. In Vergleichsstudien zur Detektierbarkeit kleiner Kontrastmittel aufnehmender Läsionen hat die MPR-Sequenz im Vergleich zur SE-Sequenz Nachteile gezeigt (Bluml et al. 1996, Brant-Sawadzki 1992, Wetzel et al. 2002). Der Größenvergleich kleiner Läsionen ist per se für Artefakte anfällig (Partialvolumen). Noch schwieriger wird der Größenvergleich, wenn die Schichtdicken oder Schichtabstände unterschiedlich sind. Im strengen Sinne dürfen nur Läsionen vermessen werden, deren Größe mindestens das Doppelte der Schichtdicke beträgt, um diese Fehlerquellen auszuschließen (Therasse et al. 2000). Dies ist jedoch in der Praxis nicht immer möglich. Eine tendenzielle Einschätzung sollte machbar sein. Aufgrund der bekannten T1-Verlängerung bei höheren Feldstärken (z. B. 3 T), sollte zudem ein Wechsel zwischen Geräten mit unterschiedlicher Feldstärke vermieden werden.
Die T2-Wichtung sollte als stark T2-gewichtete Sequenz immer ergänzt durch eine Protonendichte- oder FLAIR-Sequenz durchgeführt werden. Wegen häufiger stärkerer Pulsationsartefakte in der FLAIR-Sequenz in der hinteren Schädelgrube und an Stellen mit hohem Liquorfluss ist der Protonendichte-Sequenz besonders bei Tumoren dieser Region der Vorzug zu geben. Die Schichtdicken sollten nicht über 6 mm liegen.
Die T1-gewichteten Schichten sollten als konventionelle SE-Sequenz vor und nach Kontrastmittelgabe (ca. 0,1 mmol/kg KG Gadolinium-DTPA oder eine vergleichbare Dosis einer anderen Gadoliniumverbindung) durchgeführt werden. Besonders die erst kürzlich bekannt gewordenen Kontraindikationen gegen einige Gadoliniumpräparate sind zu beachten. Eine Gabe von weniger stabilen Gadoliniumpräparaten bei einer eingeschränkten glomerulären Filtrationsrate (GFR) gilt derzeit als relativ bis absolut kontraindiziert und auch eine Dialyse nach Gadoliniumgabe kann das Risiko einer nephrogenen systemischen Fibrose nicht ausschalten. Besonders bei älteren Patienten (z. B. ab 60 Jahre) und auch jüngeren mit einer potenziellen Einschränkung der Nierenfunktion muss das Kreatinin und, falls dieses pathologisch ist, die GFR bestimmt werden. Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Kontrastmittelpräparaten sollte, soweit dies unter dieser Voraussetzung möglich ist, vermieden werden. Zur sicheren Beurteilung einer Kontrastmittelanreicherung sollte prinzipiell die gleiche Sequenz mit unveränderten Parametern vor und nach der Kontrastmittelinjektion unter Berücksichtigung der Anflutungszeit eingesetzt werden. Bei Erkrankungen der suprasellären Region empfiehlt sich die Dünnschichtung der Sella sagittal zur leichten Beurteilung des im nativen Bild hyperintensen Signals des Hypophysenhinterlappens. Der Verlust des hyperintensen Signals ist das morphologische Korrelat eines Diabetes insipidus und hat bei der Differenzialdiagnose von suprasellären Raumforderungen besonders bei Kindern und jungen Erwachsenen große Bedeutung.
Die Durchführung von 3 D-Gradientenechosequenzen mit dünnen Schichten erlaubt zwar die schnelle Rekonstruktion in allen beliebigen Schichtrichtungen, kann aber durch eine Kombination von Kontrastmittel-Enhancement und Flow-related-Enhancement in den Gefäßen u. U. zu Schwierigkeiten in der Beurteilung einer Meningeose führen. Nach Griffiths et al. (2003) bietet eine Post-Kontrast-T1-FLAIR-Untersuchung die Möglichkeit, zwischen Meningeose und Gefäß-Enhancement sicher zu unterscheiden. Allerdings wurde in einer Studie (Singh et al. 2002), in der die relative Sensitivität der T1-FLAIR-Sequenz mit einer konventionellen T1-Sequenz verglichen wurde, die konventionelle Sequenz bei verblindeter Auswertung als die sensitivere erkannt. Auch bei Zhou et al. (2006) war die Zahl an Kontrastmittel aufnehmenden Läsionen mit einer FLAIR-Sequenz im Vergleich zur SE-Sequenz geringer, wenn auch die Läsionsgröße in der FLAIR-Sequenz signifikant größer war als in der regulären T1-Post-Kontrast-Sequenz.
Selten ist bei intrakraniellen Tumoren eine fettunterdrückte Sequenz erforderlich und die manchmal nicht ideale Fettsuppression und die Erhöhung der TR mit der Möglichkeit des T2-Einflusses auf das Bild sowie mögliche Artefakte in der Nähe lufthaltiger Nasennebenhöhlen sind zu bedenken. Vorteile bietet die Fettsuppression bei Knochenläsionen z. B. im Rahmen einer Histiozytose oder bei Knochenbeteiligung von Metastasen oder Meningeomen.
Mittels Magnetization-Transfer-(MT-)Technik ist eine Verstärkung der Detektierbarkeit einer Kontrastmittelaufnahme von z. B. Metastasen möglich. Allerdings hat die Technik den Nachteil, dass der Kontrast zwischen grauer und weißer Substanz deutlich schlechter wird. Außerdem kann es zu einem möglicherweise verwirrenden scheinbaren Enhancement kommen, wenn die MT-Sequenz nicht vor und nach Kontrastmittelgabe durchgeführt wurde, da sich häufig bereits vor Kontrastmittelgabe ein erhöhtes Signal in MT-Sequenzen findet, so dass nicht nur eine Kontrastmittelaufnahme dargestellt wird (Meyer et al. 1997).
Zu empfehlen sind sagittale T1- (und ggf. T2-gewichtete) TSE-Sequenzen, deren Schichtdicke nicht über 3 mm liegen sollte. Es ist darauf zu achten, dass der gesamte Spinalkanal lückenlos und vollständig abgebildet wird. Der Duralsack reicht meist bis in Höhe des 2. Sakralwirbels kann jedoch u. U. länger oder kürzer sein. Da eine Meningeosis neoplastica keine klinischen Symptome hervorrufen muss und ungleichmäßig kraniell und spinal ausgeprägt sein kann, muss der gesamte Liquorraum untersucht werden. Bei fehlendem Nachweis einer kraniellen Meningeose sollte nicht auf die spinale Untersuchung verzichtet oder nur Teile des spinalen Liquorraumes erfasst werden.
Die zunehmend häufig durchgeführten T1-Sequenzen mit Fettunterdrückung haben den Nachteil einer meist nicht über den gesamten Spinalkanal gleichmäßigen Signalintensität und einer dadurch mehr oder weniger stark beeinträchtigten Signalausbeute. Oft sind weite Teile des Spinalkanals überhaupt nicht beurteilbar. Zusätzlich nehmen auch physiologische Strukturen, wie z. B. die Nervenwurzeln, Kontrastmittel auf, was die Abgrenzbarkeit eines physiologischen von einem durch eine Meningeose bedingten Enhancement erschwert. Wegen der Schwierigkeit, ein Enhancement in den physiologischen Rückenmarksvenen - besonders in Höhe des Konus und Epikonus, wo die Venen am kräftigsten sind, - ausschließlich anhand sagittaler Schichten von einer Meningeose zu unterscheiden, sollten in dieser Höhe zusätzlich axiale Schichten durchgeführt werden, deren Schichtdicke an die zu erfassende Region angepasst werden kann. Koronare Sequenzen empfehlen sich wegen des Gefäßverlaufs hierzu nicht. Anhand der axialen Schichten können auch radikuläre Venen gut erkannt und von kleinen Meningeoseknoten unterschieden werden. Axiale Schichten sind auch in Höhe einer nachgewiesenen Meningeose oder an verdächtigen Stellen außerhalb der Konus/Epikonusregion sinnvoll, da im Verlauf die ohnehin schwierige Beurteilung der Entwicklung einer Meningeose erleichtert wird. Die Wichtigkeit einer Darstellung in weiteren Ebenen wird unterstrichen durch das Ergebnis einer Vergleichsstudie. Hier war die alleinige sagittale Schichtung mit relativ dicken 4 mm Schichten erwartungsgemäß einer 3 D-Darstellung in der Differenzierung von Gefäßen und einer Meningeose deutlich unterlegen (Sugahara et al. 1998). Wie kraniell ist auch spinal auf eine möglichst identische Durchführung der Untersuchung zum Zweck der Vergleichbarkeit zu achten.
Die Problematik spinaler Untersuchungen am 3-T-Gerät wurde bereits unter dem Unterpunkt "MRT bei 3 T Feldstärke" behandelt.
Früh postoperativ (0-28 Tage nach der Operation) vorkommende unspezifische subdurale Veränderungen am Spinalkanal dürfen nicht mit einer intraduralen Meningeose verwechselt werden. Sie werden nahezu ausschließlich nach Operationen der hinteren Schädelgrube gefunden, sind ätiologisch nicht eindeutig geklärt, haben kein klinisches Korrelat und bilden sich immer spontan wieder zurück (Warmuth-Metz et al. 2004). Es handelt sich um band- oder kissenartige Läsionen mit unterschiedlich starker Kontrastmittelaufnahme in der Dura. Um eine Fehlinterpretation zu vermeiden, kann die präoperative Durchführung der spinalen MRT empfohlen werden. Falls ein subdurales Enhancement postoperativ nachweisbar ist und trotz des dann charakteristischen Befundes Zweifel bestehen oder die Veränderungen so Raum fordernd sind, dass eine korrekte Beurteilung einer Meningeose nicht mehr möglich ist, kann dies durch eine Wiederholungsuntersuchung nach einer Wartezeit von 1-2 Wochen geklärt werden. Eine postoperative Karenzzeit für die spinale Staging-MRT von 2 Wochen kann deshalb nicht empfohlen werden, da die unspezifischen Läsionen bis zu 4 Wochen nachweisbar sein können und auch nach 2 Wochen recht breite Enhancement-Säume gesehen werden konnten. Da vom Ergebnis des Staging therapeutische Entscheidungen abhängen, kann auch mit der Durchführung von Staging-Untersuchungen nicht unbegrenzt lange gewartet werden. Ähnliche unspezifische subdurale intrakranielle oder spinale Veränderungen sind auch nach Liquorpunktionen möglich, so dass eine MR-Diagnostik immer möglichst vor einer Liquorpunktion durchgeführt werden sollte.
Jede unklare kranielle oder spinale klinische Symptomatik bei systemischer Neoplasie oder bei Nachweis von Tumorzellen im Liquor sollte zu einer Abklärung mittels MRT veranlassen. Bei den höhergradigen Gliomen sollte die Indikation von den therapeutischen Optionen abhängig gemacht werden und auch bei den niedriggradigen Gliomen wurden Meningeosen bei bis zu 10% der Patienten gefunden. Allerdings sind diese sich nicht wie bei den höhergradigen Tumoren immer als Zeichen einer sehr schlechten Prognose zu werten, sondern können klinisch unbemerkt und über lange Zeit bildmäßig konstant sein, so dass der bildmäßige oder liquorzytologische Nachweis einer Meningeose z. B. bei einem pilozytischen Astrozytom nicht "per se" eine Behandlungsindikation darstellt (Perilongo et al. 2003).
H. C. Diener, N. Putzki, P. Berlit, G. Deuschl, E. Elger, R. Gold, W. Hacke, A. Hufschmidt, H. Mattle, U. Meier, W. H. Oertel, H. Reichmann, E. Schmutzhard, E. W. Wallesch, M. Weller
Expertengruppe:
Prof. Dr. H. Brückmann, Neuroradiologie, Universität München Großhadern
Prof. Dr. A. H. Jacobs, Neurologie, Klinikum Fulda
Prof. Dr. R. Kortmann, Universitätsklinik für Radioonkologie Leipzig
Prof. Dr. H. Lanfermann, Neuroradiologie, Universität Hannover
Prof. Dr. H. M. Mehdorn, Universitätsklinik für Neurochirurgie, Kiel
Prof. Dr. W. Reith, Neuroradiologie, Universität Homburg Saar
Prof. Dr. R. von Kummer, Neuroradiologie, Universität Dresden
Prof. Dr. M. Warmuth-Metz, Neuroradiologie, Universität Würzburg
Prof. Dr. M. Weller, Neurologische Klinik, Universitätsspital, Zürich
Für Österreich: Prof. Dr. G. Stockhammer, Neurologie Universitätsklinik Innsbruck
Federführend:
Prof. Dr. Monika Warmuth-Metz
Abteilung für Neuroradiologie der Universitätsklinik Würzburg
Josef-Schneider-Straße11
97080 Würzburg
E-Mail: warmuth@neuroradiologie.uni-wuerzburg.de
Bei dieser Leitlinie handelt es sich um eine gemeinsame Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR) und der Neuroonkologischen Arbeitsgemeinschaft (NOA) in der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG). Diese Leitlinie entstand ohne Unterstützung oder Einflussnahme durch die Industrie. Ein großer Teil der Empfehlungen beruht auf den langjährigen Erfahrungen der federführenden Autorin mit der zentralen Befundung der Bildgebung in multizentrischen Therapieoptimierungsstudien (Hirntumor-Studien der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie GPOH).
