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| Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 030/108 | Entwicklungsstufe: | 1 |
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Für die Erregeridentifikation sind die rasche Gewinnung von Abszessinhalt durch Punktion, Drainage oder Abszessexzision sowie Blutkulturen entscheidend. Das Abszessmaterial soll sofort mikroskopisch untersucht werden. Abhängig vom erwarteten Erreger kommen verschiedene Färbungen zum Einsatz (z. B. Gram, Ziehl-Neelsen, Giemsa, optische Aufheller). Der kulturelle Nachweis erfordert auch anaerobe Nährmedien. Es ist sinnvoll, einen Teil der Probe unmittelbar nach der Entnahme in ein supplementiertes Flüssignährmedium zu überführen. Weitere einzusetzende Medien sollen die Identifizierung von Mykobakterien oder Pilzen ermöglichen. Zum Nachweis nur schwer oder nicht kultivierbarer bzw. langsam wachsender Mikroorganismen (z. B. Mykobakterien) kann die Polymerasekettenreaktion (PCR) versucht werden. Das Anlegen von Blutkulturen vor Beginn der antibiotischen Behandlung darf nicht vergessen werden, um den/die Erreger auch dann identifizieren zu können, wenn die Anzucht aus dem Abszessmaterial misslingt. Andererseits ist es beim Hirnabszess und subduralen Empyem gefährlich, nur den in der Blutkultur nachgewiesenen Erreger zu therapieren, denn bei Mischinfektionen lassen sich insbesondere Anaerobier aus der Blutkultur oft nicht anzüchten. Für die Empfindlichkeitsbestimmung der Erreger ist der Reihenverdünnungstest mit Angabe der minimalen Hemmkonzentration (MHK) nötig.
Die Fokussuche schließt die Inspektion der Mundhöhle, Erhebung des Zahnstatus, Untersuchung des Rachens und des Gehörgangs (HNO-ärztliche Konsiliaruntersuchung) sowie CT-Aufnahmen der Schädelbasis, von Nebenhöhlen, Mastoid und Mittelohr ein. Bei Verdacht auf einen von einer Infektion der Umgebung fortgeleiteten Abszess sollte die Fokussuche im Vorfeld des neurochirurgischen Eingriffs erfolgen, um eine einzeitige operative Sanierung von Fokus und Abszess zu ermöglichen. Sind Nachbarschaftsprozesse ausgeschlossen, muss an einen kardialen (cave: Endokarditis), pulmonalen, kutanen oder ossären Primärherd gedacht und entsprechende Zusatzuntersuchungen (transösophageale Echokardiographie, Röntgen-Thorax, Thorax-CT u. a.) durchgeführt werden. Ein Imaging Severity Index (ISI) ist für eine relativ frühe prognostische Beurteilung hilfreich (Demir et al, 2007).
Tabelle 1: Beim Hirnabszess am häufigsten isolierte Bakterien (nach Wispelwey et al. 1997)
| Streptokokken, vorzugsweise Streptococcus milleri und andere vergrünende und nichthämolysierende Arten, aber auch obligat anaerobe Erreger des Genus Peptostreptococcus | ca. 50% |
| Bacteroides-Spezies | 20-40% |
| Enterobakterien und Pseudomonas-Subspezies | 20-30% |
| Staphylococcus aureus | 10-15% |
Die jährliche Inzidenz des Hirnabszesses liegt bei 0,3-1,3/100000. Die Einführung von Antibiotika in den vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts verbesserte die Prognose des Hirnabszesses, der zuvor nahezu immer letal verlief, bereits erheblich. Die Fortschritte in der Diagnostik durch das CCT senkten die Letalität auf Werte von 5-15%.
Die Identifikation des Erregers ist allerdings in diesen Fällen nur mittels Blutkulturen und/oder bei der Sanierung des Primärfokus möglich. Das Anlegen von Blutkulturen darf deshalb nicht vergessen werden. Gegebenenfalls wird bei multiplen kleinen Abszessen ein oberflächlich gelegener Abszess punktiert, um den Erreger zu identifizieren.
Die stereotaktische Abszesspunktion ist auch für kleinere Herde mit tiefer Lokalisation und bei multiplen Abszessen geeignet. In den meisten Fällen ist die stereotaktische Aspiration des Hirnabszesses die Therapie der ersten Wahl. Sie steht allerdings für Notfalleingriffe nicht überall jederzeit zur Verfügung. Neuerdings werden alternativ zur Stereotaxie zunehmend ultraschallgesteuerte Aspirationen durchgeführt (Strowitzki et al. 2001), die eine Abszesspunktion in Echtzeitbildgebung ermöglichen. Dies ist weniger aufwändig als die stereotaktische Punktion und berücksichtigt intraoperative Hirnverschiebungen.
Die sog. Free-hand-Aspiration kann in seltenen Fällen bei großen supratentoriellen Abszessen durchgeführt werden, wenn in der Notfallsituation eine Einklemmung droht oder bereits vorliegt und keine Zeit für eine stereotaktische Punktion bleibt. Das Verfahren ist gefährlich bei kleinen oder tief sitzenden Läsionen. Multilokuläre Abszesse sind zur freihändigen Punktion nicht geeignet.
Die offene Exzision eines Abszesses ist nicht indiziert
Die Hirngewebsläsion, die beim Freipräparieren eines Abszesses entsteht, ist größer als die durch eine Abszesspunktion entstehende.
Tabelle 2: Empirische antibiotische Therapie beim Hirnabszess (Tagesdosen bei normalgewichtigen Erwachsenen ohne ausgeprägtere Beeinträchtigung der Nieren- oder Leberfunktion)
| Außerhalb des Krankenhauses erworben: Cefotaxim 3 × 2-4 g oder Ceftriaxon 2 × 2 g i. v. + Metronidazol 3 × 0,5 g i. v. + Staphylokokken-Antibiotikum (z. B. Vancomycin 2 × 1 g* i. v., Rifampicin 1 × 0,6 g i. v., Flucloxacillin 4 × 2-3 g i. v.) |
| Posttraumatisch oder innerhalb des Krankenhauses erworben: Vancomycin 2 × 1 g* i. v. + Cefotaxim 3 × 2-4 g oder Ceftriaxon 2 × 2 g i. v. + Metronidazol 3 × 0,5 g i. v. oder Vancomycin 2 × 1 g* i. v. + Meropenem 3 × 2 g * |
In mehreren neurochirurgischen Zentren werden Kortikoide, gestützt auf retrospektive Untersuchungen (Wallenfang et al. 1981), beim Hirnabszess routinemäßig verabreicht (⇔). Eine rasche Dosisreduktion des verwendeten Steroidpräparats in Abhängigkeit von der Klinik und dem neuroradiologischen Befund wird empfohlen. Die Osmotherapeutika Mannit, Sorbit und Glyzerin senken beim Hirnödem den erhöhten intrakraniellen Druck (Dosierung siehe Nau 2000). Der Nutzen eines vorbeugenden Einsatzes ist nicht bewiesen. Eventuell wird bei bestimmten Hirnabszessen (insbesondere mit anaeroben Keimen) die Therapie mit hyperbarem Sauerstoff (HBO) zusätzlichen Nutzen bringen (Kutlay et al. 2007).
Federführend: Prof. Dr. med. R. Nau, Neurologische Universitätsklinik, Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen, Tel.: 0551/398-455, Fax: 0551/398-405
E-Mail: rnau@gwdg.de
Die Konsensbildung erfolgte mit einem modifizierten Delphi-Verfahren. Die Leitlinie wurde Überarbeitet durch die Leitlinienkommission der DGN. Es bestehen keine Besonderheiten für Österreich und die Schweiz.
