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| Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 030/107 | Entwicklungsstufe: | 1 |
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Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Auftreten unerwünschter Nebenwirkungen einen stationären Aufenthalt erforderlich machen kann bzw. eine Verlängerung des stationären Aufenthaltes zur Folge haben kann. Unter bestimmten Bedingungen kann es notwendig werden, eine zweite Punktion (Blutpatch) durchzuführen, in sehr seltenen Fällen können operative Maßnahmen erforderlich sein, um Komplikationen zu behandeln (z. B. Subduralhämatom).
Bei der Durchführung einer Subokzipitalpunktion ist zusätzlich hinzuweisen auf:
Für die Aufklärung stehen vorgefertigte Aufklärungsbögen zur Verfügung, die kommerziell erhältlich sind.
Eine Kontamination der Kanüle ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Dazu zählen:
In der Literatur wird die Notwendigkeit des Tragens einer Gesichtsmaske bei der Durchführung einer Lumbalpunktion kontrovers beurteilt (Baer 2000, Gelfand u. Cook 1996, Moen 1998, Schneeberger et al.). Prospektive Studien zu dieser Frage wurden nicht durchgeführt, es finden sich jedoch zahlreiche Fallbeschreibungen iatrogen induzierter Meningitiden in der Literatur. Molekulargenetische Untersuchungen wiesen nach, dass die Infektion durch Keime erfolgte, die sich in der Mundhöhle der durchführenden Ärzte nachwiesen ließen (Veringa et al. 1995).
Die Fallberichte deuten darauf hin, dass die Inzidenz iatrogener Infektionen mit der Injektion von diagnostischen (Myelographie) oder therapeutischen Lösungen (Chemotherapie, Lokalanästhesie) wächst. Unter pathogenetischen Gesichtspunkten wird die Wahrscheinlichkeit außerdem mit dem Vorliegen eines respiratorischen Infektes beim Punktierenden und dem Sprechen bei der Durchführung einer Liquorpunktion in Verbindung gebracht (Baer 2000).
Hieraus ergibt sich die Empfehlung, dass unter folgenden Bedingungen eine Gesichtsmaske getragen werden sollte:
Bei der Auswahl der geeigneten Nadel muss das Risiko postpunktioneller Komplikationen gegen den Nachteil der notwendigen Punktionszeit sowie die Erfahrung mit den jeweiligen Punktionsnadeln und Punktionstechniken abgewogen werden. Vor diesem Hintergrund stellen Punktionsnadeln mit einem mittleren Durchmesser einen sinnvollen Kompromiss dar (Carson u. Serpell 1996). Punktionsnadeln mit einem kleineren Durchmesser verzögern die Durchführung der Lumbalpunktion und beeinflussen den gemessenen Liquordruck, da durch den geringen Querschnitt die Fließgeschwindigkeit herabgesetzt wird.
Die Studien zur Auswahl der Punktionsnadel (traumatisch - atraumatisch) zeigen keine übereinstimmenden Ergebnisse für die Frage nach dem Auftreten postpunktioneller Kopfschmerzen bei diagnostischen Lumbalpunktionen (Sharma et al. 1995, Braune u. Huffmann 1992, Müller et al. 1994, Lavi et al. 2006, Popp 2007). Anästhesiologische Studien zeigen eine gewisse Überlegenheit atraumatischer Nadeln (⇑) (Halpern u. Preston 1994, Flaatten et al. 2000). Strupp et al. (2001) führten eine doppelblinde Untersuchung an 230 Patienten durch, die die Inzidenz postpunktioneller Beschwerden bei Verwendung unterschiedlicher Nadeln untersuchte. 24,4% der Patienten, die mit einer "traumatischen Nadel" punktiert wurden, zeigten postpunktionelle Kopfschmerzen, während in der atraumatisch punktierten Gruppe nur 12,2% postpunktionelle Kopfschmerzen entwickelten (p< 0,05).
Das Auftreten postpunktioneller Kopfschmerzen wurde in einer retrospektiven Studie mit dem Alter (Popp 2007) und in einer prospektiven Untersuchung mit dem BMI (Lavi et al. 2006) in Verbindung gebracht.
Bei Wahl der Sprotte-Nadel ist ein Introducer zu verwenden und an der vorgesehenen Stelle zu applizieren. Bei einem Teil der Patienten kann die Lumbalpunktion mit der Sprotte-Nadel allerdings nicht erfolgreich durchgeführt werden und es muss eine traumatische Nadel gewählt werden (Jager et al. 1993). Ein weiterer Nachteil besteht in der eingeschränkten Möglichkeit, die vorgewählte Punktionsrichtung zu wechseln. Der Bruch einer Sprotte-Nadel ist beschrieben (Benham 1996, Lipov et al. 1994, Yokoyama 1994). Aus diesen Gründen spricht sich die Autorengruppe zurzeit gegen eine verbindliche Empfehlung für die Wahl einer bestimmten Punktionsnadel aus.
Vor dem Entfernen der Nadel sollte die Führungsnadel wieder eingeführt werden. Nach Untersuchungen von Strupp et al. (1998), gestützt durch eine Metaanalyse (Straus et al. 2006) (⇑⇑), senkt die Wiedereinführung der steril zu lagernden Führungsnadel vor dem endgültigen Entfernen der Punktionsnadel das Risiko eines postpunktionellen Kopfschmerzes. Die Untersuchung wurde mit einer Sprotte-Nadel durchgeführt, es ist aber davon auszugehen, dass dies auch für die traumatische Nadel zutrifft.
Die Nadelöffnung der Punktionsnadel sollte so eingestellt werden, dass sie parallel zum Verlauf der Durafasern gerichtet ist (⇑⇑). Es liegen mehrere Studien vor, die die Inzidenz postpunktioneller Kopfschmerzen mit der Einstichrichtung der Nadelöffnung in Verbindung bringen (Lybecker et al. 1990, Mihic 1985, Norris et al. 1989, Tarkkila et al. 1989, Flaaten et al. 1998). Dabei ist die Punktionsnadel so einzustechen, dass eine gedachte plane Ebene auf der angeschrägten Nadelöffnung in axialer Richtung verläuft und damit auch parallel zu den in kraniokaudaler Richtung verlaufenden Durafasern. Diese Maßnahme senkt die Inzidenz postpunktioneller Kopfschmerzen um bis zu 50% (Lybecker et al. 1990, Mihic 1985, Norris et al. 1989, Tarkkila et al. 1989, Flaaten et al 1998) (⇑).
Sollte die Indikation zu einer Liquordruckmessung bestehen, so ist diese der diagnostischen Liquorentnahme voranzustellen. Die Punktion zur Liquordruckmessung ist im Liegen vorzunehmen. Hierbei ist auf Sterilität zu achten. Normwerte für den Liquordruck in liegender Position liegen zwischen 100 und 250 mmH2O (2,5 und 97,5 Perzentile) (Whiteley et al. 2006). Der Liquordruck zeigt eine Abhängigkeit vom Body-Mass-Index (BMI) (⇑) (Whiteley et al. 2006). Pulssynchron treten Pulsationen von 2-5 mm, im Liegen von 4-10 mm auf.
Im Anschluss an eine eventuelle Liquordruckmessung können beim Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken bis zu 15 ml Liquor entnommen werden. Bei speziellen Fragestellungen wird es unter Umständen notwendig sein, eine größere Menge Liquor zu entnehmen. Die Menge des entnommenen Liquors hat keinen Einfluss auf das Auftreten einer postpunktionellen Kopfschmerzsymptomatik (Kuntz et al. 1997). Die Liquorentnahme solle nach Möglichkeit als 3-Gläser-Probe erfolgen, um artifizielle von pathologischen Blutbeimengungen zu differenzieren.
Subokzipitale Punktion
Ventrikelpunktion
Der Nachweis eines fehlenden Papillenödems vor Durchführung der Liquorpunktion durch Beurteilung des Augenhintergrundes ist von eingeschränkter Aussagekraft. Insbesondere ergibt sich beispielsweise aus dem Nachweis eines Papillenödems beim Pseudotumor cerebri keine Kontraindikation für die Punktion.
Bei einigen Erkrankungen können weitere Punktionen erforderlich sein, um den Krankheitsverlauf zu kontrollieren. Detaillierte Hinweise zum Zeitpunkt weiterer Punktionen sind den Leitlinien für die entsprechenden Krankheitsbilder zu entnehmen.
Eine Beurteilung der Immunglobuline lässt sich am besten in der graphischen Darstellung der Quotientendiagramme nach Reiber, der Bestimmung der oligoklonalen Banden und Beurteilung der Antikörper-Spezifitätsindizes (ASI) erzielen (Reiber 1994, Reiber et al. 2001, 2003). Hierbei können krankheitstypische Muster und krankheitstypische Verläufe beobachtet werden.
Für die ÖGN:
Univ.-Prof. Dr. Franz Fazekas, Universitätsklinik für Neurologie, Medizinische Universität Graz
Für die SNG:
Dr. Robert Bühler, Neurologie Bürgerspital, Solothurn
Federführend: PD Dr. Dirk Woitalla, Neurologische Universitätsklinik im St. Josef-Hospital, Ruhr-Universität Bochum, Gudrunstraße 56, 44791 Bochum
E-Mail: Dirk.Woitalla@ruhr-uni-bochum.de
Diese Leitlinie entstand ohne Einflussnahme oder Unterstützung durch die Industrie. Endgültig verabschiedet wurde sie durch die Autorengruppe am 20. 09. 2007.
