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Unter Wissenschaft wird ganz allgemein die Denk- und Kommunikationsstruktur verstanden, die bei der Gewinnung und Vermittlung von Erkenntnissen zur Anwendung kommt. Es gibt verschiedene Forderungen an die Wissenschaft, die auch zur allgemeinen Beschreibung und Definition dienen können. Neben der grundlegenden Forderung an die Wissenschaft, daß zu jeder Aussage die Methode gehört, mit der die zugrundeliegende Erkenntnis gewonnen wurde, zählen hierzu auch die Forderungen nach Reproduzierbarkeit und Übertragbarkeit der Ergebnisse. Ich persönlich neige beim Versuch, die Wissenschaft zu definieren, sehr den Gedanken Poppers zu.
Auf Karl Popper gehen die grundlegenden philosophi-schen Auseinandersetzungen mit dem Wissenschaftsbegriff in diesem Jahrhundert zurück. Nach ihm ist Wissenschaft nicht Gewißheit, auch nicht Suche nach Gewißheit. Die wissenschaftliche Erkenntnis besteht vielmehr in der permanenten Suche nach objektiv wahren, erklärenden Theorien. Diese Suche besteht darin, den Fehler, den Irrtum zu bekämpfen und alles zu tun, um Unwahrheiten zu entdecken und auszuschließen. Ausgehend von der sokratischen Einsicht in unser Nichtwissen hat Popper seine Fehlbarkeitslehre begründet. Statt von Wissen im Sinne von Gewißheit redet er von Vermutungswissen oder Theorien. Manche Theorien können wahr sein, aber auch wenn sie wahr sind, so können wir das niemals sicher wissen, weil es kein objektives Kriterium der Wahrheit gibt. Es gibt aber ein Kriterium der Wissenschaftlichkeit, nämlich die Bereitschaft zur ständigen kritischen Überprüfung und gegebenenfalls Verwerfung der Hypothesen. Der ständige Zweifel, der zu immer neuen Versuchen der Falsifikation führt, ist somit einer der wesentlichen Motoren für den wissen-schaftlichen Erkenntnisgewinn. Wissenschaftlicher Fortschritt entsteht durch die Bemühung, immer feinere Siebe der Falsifikation zu konstruieren und dadurch zu immer richtigeren Aussagen über unsere Welt zu gelangen.
Die Theorien von Popper über den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn sind auch auf die Medizin anwendbar. Wenn selbst für die exakte Naturwissenschaft gilt, daß alles Wissen nur Vermutungswissen ist, - Popper hat dies oft mit der Ablösung des Newton'schen Weltbildes durch Einsteins Theorien belegt, - dann gilt dies für die Medizin um so mehr. Uns fallen leicht Beispiele von vermeintlich gesichertem Wissen in der Medizin ein, das durch wissenschaftlichen Fortschritt, durch neue Methoden oder einfach durch eine vorurteilsfreie Überprüfung widerlegt wurde.
Keinesfalls darf die Wissenschaft in der Medizin allein als Naturwissenschaft verstanden werden. Die Gleichsetzung von Wissenschaft und Naturwissenschaft in diesem Zusammenhang wäre nicht nur falsch sondern dem Wissenschaftsgedanken sogar abträglich. Sie würde es den Gegnern der wissenschaftlichen Medizin zu leicht machen, diese zu diskriminieren und die unwissenschaftliche Medizin zu rechtfertigen. Unbestreitbar hat die Naturwissenschaft Wesentliches zum Fortschritt der Medizin beigetragen. Die medizinische Wissenschaft ist aber mehr als Naturwissenschaft. Sie geht häufig nach ganz anderen Methoden als die exakte Naturwissenschaft vor. Nach einer Definition von K.D. Bock ist die Medizin "eine Anwendungs- und Handlungswissenschaft, die Methoden und Theorien anderer Wissenschaften, der Chemie, der Physik, der Biologie, der Psychologie und der Sozialwissenschaften unter dem Gesichtspunkt ihrer Brauchbarkeit für die Erkennung, Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten auswählt, modifiziert und empirisch Regeln für die Anwendung in Forschung und Praxis der Medizin erarbeitet". Für alle diese Teilaspekte, nicht nur für die naturwissenschaftlichen, gelten die Kriterien der Wissenschaftlichkeit, wie sie von Popper erarbeitet wurden.
Die Bemühungen um eine Definition der Wissenschaft in der Medizin gewinnen eine Bedeutung bei der erforderlichen Abgrenzung von der Unwissenschaftlichkeit. Wie bekannt, gibt es neben der Medizin, wie sie als ernsthafte und wissenschaftlich überprüfbare Heilkunde an den Hochschulen gelehrt und überall von verantwortungsvollen Ärztinnen und Ärzten ausgeübt wird, eine Vielzahl diagnostischer und therapeutischer Verfahren, die unter verschiedenen Begriffen zusammengefaßt werden, um sie von der eigentlichen Medizin abzugrenzen. In früheren Jahren war der negativ besetzte Begriff "Kurpfuscherei" verbreitet, heute heißt es häufig vornehmer und vermeintlich aufgeklärt "unkonventionelle medizinische Verfahren", "Alternativmedizin" oder "Komplementärmedizin". Aus verschiedenen Gründen verwende ich den Begriff Paramedizin, womit alle Verfahren zusammengefasst sein sollen, die außerhalb der wissenschaftlichen Medizin stehen. Ein anderer geeigneter Überbegriff wäre Glaubensmedizin.
Die Liste der unter Paramedizin oder Glaubensmedizin zusammenzufassenden Verfahren ist groß. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit darf ich einige der therapeutischen Verfahren nennen: Zellulartherapie, Ozontherapie, Chelattherapie, Symbioselenkung, Magnetfeldtherapie, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie, Ganzheits-Zellregenerationstherapie, Bioresonanztherapie, Bach'sche Blütentherapie sowie Homöopathie und anthroposophische Medizin. Nicht weniger vielfältig sind die diagnostischen Verfahren wie Iris-, Zungen- oder Ohrmuscheldiagnostik, die verbreitete Elektroakupunktur nach Voll in verschiedenen Varianten, die sogenannte Decoderdermografie, die Anthroposkopie, die Thermoregulationsdiagnostik, der sogenannte Kristallisationstest, der kapillardynamische oder der holistische Bluttest, bis hin zur Anwendung von Detekto-ren für Erdstrahlen.
Zwischen den Verfahren gibt es eine Abstufung ihrer Plausibilität, aber allen genannten Verfahren ist gemeinsam, daß sie keine überprüfbaren diagnostischen Ergebnisse liefern und keine überprüfbare therapeutische Wirksamkeit besitzen. Dies gilt auch für die Homöopathie und die Anthroposophie, die bekanntlich eine gewisse Sonderstellung einnehmen. Sie unterscheiden sich nicht prinzipiell in ihrer Qualität von anderen pa-ramedizinischen Verfahren, haben aber die Ehre, gemeinsam mit der Phytotherapie im Arzneimittelgesetz als "besondere Therapierichtungen" genannt und bevorzugt behandelt zu werden. Im Gegensatz zu anderen Medikamenten bedürfen die Therapeutika dieser Verfahren keiner Zulassung mit Wirksamkeitsnachweis, zur Registrierung genügt die Vorlage von einfachem sogenannten Erkenntnismaterial nach der Art "wir haben nur Gutes gesehen".
Auf Einzelheiten dieser und anderer Verfahren können wir hier nicht eingehen, - das wäre schon wegen der Vielfalt und der Heterogenie der Methoden kaum mög-lich. Wir müssen uns vielmehr fragen, was die paramedizinischen Verfahren gemeinsam haben. Nichts von den verschiedenen Begriffen, die landläufig zur Be-schreibung und zur Grenzziehung verwandt werden, gibt den Sachverhalt richtig wieder. Begriffe werden hier bereits zu Programmen und es erfordert eine hohe Sensibilität um zu verhindern, daß mit diesen Begriffen allein Glaubwürdigkeit und Plausibilität geschaffen werden.
Das Operieren mit falschen Begriffen beginnt bereits damit, daß die eigentliche Medizin als "Schulmedizin" bezeichnet wird. Wohlwollend könnte man den Begriff so interpretieren, daß dies die Medizin ist, die an den Hochschulen gelehrt wird. Der Begriff wurde aber bereits von Hahnemann verwandt, um die zu seiner Zeit etablierte Medizin abzuqualifizieren, übrigens nicht ganz zu Unrecht. Schule war in diesem Zusammenhang als starres, unflexibles System gemeint, das in festen Denkstrukturen verhaftet und unfähig zu Innovationen ist. Der Begriff Schulmedizin besagt also genau das Gegenteil von dem, was ausgedrückt werden müßte, denn die wissenschaftliche Medizin vertritt ja gerade nicht ein geschlossenes System, sondern ist dadurch gekennzeichnet, daß sie sich kontinuierlich in Frage stellt. Ich habe mir deshalb angewöhnt, den Begriff Schulmedizin konsequent zu vermeiden und von Medizin schlechthin zu sprechen bzw. von wissenschaftlicher Medizin, wenn die Abgrenzung zur unwissenschaftlichen Medizin oder Paramedizin beabsichtigt ist. Aus ähnlichen Gründen verwende ich für die Paramedizin auch nicht die positiv klingenden Begriffe wie Alterna-tivmedizin, unkonventionelle Verfahren, Ganzheitsmedizin, Erfahrungsmedizin, Naturheilkunde oder sanfte Medizin, weil sie zu Unterstellungen gegenüber der wissenschaftlichen Medizin führen bei gleichzeitiger Ideologisierung der anderen Seite durch die Verwendung von Eigenkonstrukten, die dem wahren Sachverhalt nicht gerecht werden.
Etwas schwieriger durchschaubar wird die falsche Grenzziehung, wenn hochtrabende und wissenschaftlich anmutende Begriffe verwandt werden, die zum Teil speziell hierfür erfunden werden, wie z.B. "autonomie- versus heteronomieorientierte Medizin" oder "hygeogenetisch-salutogenetisch ausgerichtete Medizin". Mit der Verwendung solcher leeren Worthülsen wird nur die Eitelkeit derer befriedigt, die vom Inhalt her gern auf Wissenschaft verzichten möchten, sich aber das Renommée der Wissenschaftlichkeit nicht gerne entgehen lassen.
Der wirkliche, aber entscheidende Gegensatz zwischen Medizin und Paramedizin liegt darin, daß nur bei der wissenschaftlichen Medizin Methoden und Theorien grundsätzlich für eine Prüfung offen sind und daß deren Vertreter das Ergebnis dieser Prüfung akzeptieren. Nicht alles innerhalb der Medizin ist geprüft, und wir können sicher davon ausgehen, daß vieles, was heute für wahr und gültig angesehen wird, bei einer entsprechenden Überprüfung fallengelassen werden muß. Wenn aber bestimmte Bereiche der Medizin sich prinzipiell einer Prüfung widersetzen, gelangen sie in den Bereich der Paramedizin. Wenn anstelle der Überprüfung der Wirksamkeit der einfache Glaube an die Wirksamkeit tritt, dann ist es eben Glaubensmedizin. Im Grunde ist also die Grenzziehung zwischen Medizin und Glaubens- bzw. Paramedizin ganz einfach. Das Erkennen der Grenzen kann zwar im Einzelfall für medizinische Laien recht schwierig sein kann, - um so mehr müssen wir uns aber bemühen, die Grenzen klar zu markieren.
Es gibt aber auch für Laien erkennbare Merkmale der Paramedizin, die zur Unterscheidung von der wissenschaftlichen Medizin beitragen können. Ein wichtiges Merkmal der Paramedizin ist die Nennung sehr unspezifischer Wirkungen mit Listen möglichst breiter Indikationen. Sehr häufig findet sich ein fast allumfassender Anspruch solcher Therapieverfahren. Ein anderes Merkmal ist die Weichheit der Formulierung bei Therapieberichten, die überwiegend auf kasuistischen Mitteilungen oder retrospektiven Studien beruhen. Ein weiteres Merkmal ist das Fehlen an Sachlichkeit und kritischer Distanz, das von einem Übermaß an Enthusiasmus, fanatischen Heilungsberichten und üppig ins Kraut schießenden Spekulationen übertüncht wird. Kasuistisch untermauerte Wirkbehauptungen werden dann als gesicherte Tatsachen behandelt, Kritik wird nicht akzeptiert, Zweifel werden als persönliche Anfeindung und böswillige Verleumdung empfunden. Dies alles sind Zeichen eines Sektiererverhaltens, die sich durch weite Teile des paramedizinischen Schrifttums ziehen. Viele paramedizinische Verfahren sind Teil eines geschlossenen Lehrgebäudes, z.T. eines Weltbildes. Nicht selten beruft man sich auf uralte Kulturen oder auf einen charismatischen Begründer der Lehre, der so sehr verehrt wird, daß Veränderungen an dem Lehrgebäude tabuisiert werden.
Die Kriterien der Wissenschaftlichkeit sind nicht fachbezogen sondern übergreifend. Als einige übereifrige Psychosomatiker vor vielen Jahren die Forderung erhoben, daß die psychosomatische Medizin sich nur selbst kritisieren darf, eine Forderung übrigens, die auf das abzielt, was heute "Binnenanerkennung" genannt wird, hat Paul Martini mit folgenden Worten Einspruch erhoben: "Weder eine sogenannte naturwissenschaftliche noch die wissenschaftliche noch auch die psychosomatische Medizin können ihre eigenen Gesetze ihrer Methodologie und Kritik ihrer Heilerfolge selbst erlassen. Diese Gesetze sind präexistent und zwar sind es die für uns alle verbindlichen Gesetze der Logik und der Erkenntnistheorie". Diese einfache Wahrheit scheint in Vergessenheit zu geraten.
Aufgrund eines Gutachtens, das sich mit der Frage der Erstattungspflicht von Leistungen für "besondere The-rapierichtungen" aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung befaßte und in dem die Auffassung vertreten wird, daß der Begriff der "allgemein anerkannten Regeln" sich jeweils nur auf die einschlägigen Fachkreise zu beziehen habe, berufen sich Sozialgerichte in ihren Urteilen immer mehr auf diese sogenannte "Binnenanerkennung". Das Bundessozialgericht hat z.B. in einem Urteil folgendes ausgeführt: "Der maßgebende allgemeine Standard kann deshalb nur "therapieimmanent" ermittelt werden. Als Maßstab ist sowohl der Denkansatz der Schulmedizin als auch der der "besonderen Therapierichtungen" heranzuziehen. Dabei kommt es im Verhältnis zu den "besonderen Therapierichtungen" nicht darauf an, ob deren Denkansatz richtig oder falsch sei. Behandlungsmethoden der "besonderen Therapierichtungen" sind daher vom Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen dann nicht ausgeschlossen, wenn sie innerhalb der jeweiligen Therapierichtung anerkannt sind". Der hieraus abgeleitete Begriff der "Binnenanerkennung" ist in mehreren Sozialgerichtsurteilen wiederholt worden.
Obwohl ein solcher Satz in meinen Augen eine geistige Verwirrung darstellt, ist er fast auf dem Wege, zu einem Standard zu werden. Die Vertreter der unwissenschaftlichen Medizin maßen sich selbst die exklusive Befähigung zur Beurteilung und ggf. Anerkennung ihrer Therapieverfahren an, und diese Anmaßung wird vom Bundessozialgericht akzeptiert. Hier müßte ein Aufschrei durch die Wissenschaft gehen! Innerhalb der Medizin muß sich doch jedes Verfahren der Anerkennung sämtlicher anderer Gebiete erfreuen. Wenn wir es recht betrachten, ist dieser Anspruch auf "Binnenanerkennung", der ja die Überprüfbarkeit durch Nichtbeteiligte ausschließt, der endgültige Beweis der Nichtwissenschaftlichkeit. Vor wenigen Monaten hat der Deutsche Bundestag tatsächlich dem Ansinnen von parame-dizinischen Lobbyisten nachgegeben und im Sozialgesetzbuch festgeschrieben, daß der zur Beurteilung der Vergütungsfähigheit bei den gesetzlichen Krankenkassen geforderte "Stand der wisenschaftlichen Erkenntnis" mit dem Zusatz "in der jeweiligen Therapierichtung" zu versehen ist. Noch bestreitet der Gesundheitsminister, daß damit eine Verabschiedung von der Forderung nach wissenschaftlicher Überprüfung beab-sichtigt sei. Ob ihm allerdings die Gerichte in dieser Auffassung folgen werden, ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit sehr fraglich.
Eigentlich hat auch der Gesetzgeber dem Wortlaut nach weder den sogenannten besonderen Therapierichtungen noch anderen Formen der Parawissenschaft eine Sonderstellung hinsichtlich der Anforderungen an die Messung von Qualität und Wirksamkeit am allgemeinen Stand der medizinischen Kenntnisse und dem medizinischen Fortschritt eingeräumt. Da Wirksamkeitsnachweise bisher nicht vorliegen, haben sich mehrere Innungs- und Betriebskrankenkassen in dem durch den Wettbewerb der Kassen induzierten Bemühen, trotzdem auch Leistungen der besonderen Therapierichtungen erstatten zu können, auf eine sogenannte Erprobungsregelung berufen. Die gesetzlich erforderliche wissenschaftliche Begleitung der Erprobung wurde aber dem Zentrum zur Dokumentation für Naturheilverfahren e.V. in Essen übertragen. Damit wurde die Binnenanerkennung quasi vorweggenommen. Diesen Schutz durch eine Binnenanerkennung sollen in diesem Zusammenhang nicht etwa nur Verfahren mit einem Rest an Plausibilität oder Seriosität genießen, sondern expressis verbis auch so obskure Verfahren wie Aurasskopie und Auratest, Blut-Kristall-Analyse, ein holistischer Bluttropfentest, elektromagnetische Bluttests, Bio-Elektronik und ähnliche Methoden mit wohlklingenden Namen aber ohne ernstzunehmenden Gehalt.
Wenn wir nicht laut und deutlich dieser Sprach- und Geistesverwirrung der sogenannten "Binnenanerkennung" widersprechen und dieser Tendenz Einhalt gebieten, geht jede Grenze verloren. Es kann sich dann jedes medizinische Sektierertum frei entfalten, und sogar in betrügerischer Absicht erfundene neue Verfahren könnten ungehemmt reüssieren.
Lassen Sie mich abschließend zum Problem der Binnenanerkennung ein Zitat eines unverdächtigen Zeugen anführen: "Ist dieses aber klar, so ist es auch klar, daß es nicht Sache der jeweiligen Wissenschaft ist, ihre eigentümlichen Prinzipien zu beweisen. Denn dazu sind Prinzipien erforderlich, die für alle gelten." Diese Sätze stammen von Aristoteles aus seiner Schrift "Der Erwerb begründeten Wissens" (Zweite Analytik, Ka-pitel I, 1-2).
Als verantwortliche Ärzte dürfen wir es nicht hinnehmen, daß immer mehr Kollegen paramedizinische Verfahren völlig gleichwertig neben medizinischen Verfahren anwenden, und daß auch damit die Grenzen bewußt verwischt werden. Besonders bedenklich ja verwerflich ist es, wenn zunehmend sogar ärztliche Standesorganisationen angesichts der wirtschaftlichen Probleme dazu raten, sich über ein Angebot an paramedizinischen Verfahren eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Aus der Beobachtung, daß zunehmend Ärzte sich den "unkonventionellen medizinischen Verfahren" zuwenden, leitete die Gesundheitsministerkonferenz der Länder allerdings im November 1997, übrigens mit einem Stimmenverhältnis von 16 zu 0, die gegensätzliche Forderung ab, daß nämlich diese Methoden nun auch in Universitäten etabliert werden sollten, um diese intensiv zu beobachten und, wie es heißt, "wissenschaftlich weiterzuentwickeln". Die Begründung für diesen Beschluß ist so voller sprachlicher und inhaltlicher Widersprüche, daß eine ernsthafte Auseinandersetzung kaum möglich ist.
Es droht, wenn wir nicht aufpassen, eine völlige Verwischung von Definition und Grenzziehung der Wissenschaft in der Medizin, ein Zustand, der den Vertretern nicht-wissenschaftlicher Verfahren offensichtlich durchaus recht ist. Wir wollen mit diesem Symposium aber versuchen, eine Gegenbewegung einzuleiten. Dabei kommen wir ohne eine klare Definition der Grenzen nicht aus.