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Informationen und Beratungen
Anja BerlitzSprechzeiten
Montag und Donnerstag: 09:00 - 12:00 UhrWährend der Bewerbungsphase und in allen mietvertraglichen Angelegenheiten ist für Sie eine feste Ansprechpartnerin oder ein fester Ansprechpartner zuständig.
In den einzelnen Wohnanlagen gibt es eine Hausverwaltung und einen Hausmeister. Sie finden sie zu den angegebenen Sprechzeiten im Wohnanlagenbüro. Die Hausverwaltung ist für alle Belange, die Ihr Zimmer oder die Wohnanlage betreffen, Ihre erste Anlaufstelle; sie führt die Wohnungsübergabe und -abnahme durch und übergibt Ihnen die Wohnungsschlüssel.
Einen Aufnahmeantrag können Sie an den Terminals in der Geschäftsstelle des Studentenwerks (Gebäude 21.12) oder online stellen.
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus, es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt.
Ihr Antrag wird drei Monate lang gespeichert. Wenn Ihnen in dieser Zeit kein Wohnraum angeboten werden konnte, verlängern Sie bitte Ihre Bewerbung telefonisch oder formlos schriftlich. Andernfalls wird Ihre Bewerbung nach dieser Zeit automatisch gelöscht.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sobald ein Wohnplatz in der von Ihnen gewünschten Wohnanlage frei wird, erhalten Sie ein Wohnraumangebot. In dem Angebotsschreiben wird eine Frist festgelegt, innerhalb der Sie uns informieren können, ob Sie das Angebot annehmen. Wenn wir nichts von Ihnen hören, löschen wir Ihre Bewerbung. Damit der Mietvertrag abgeschlossen werden kann, benötigen wir von Ihnen die Annahme des Wohnraumangebotes, ein Passfoto und eine aktuelle Studienbescheinigung.
Eine Bewerbung begründet nicht den Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Mietvertrages und ein unter falschen Voraussetzungen abgeschlossener Mietvertrag kann fristlos gekündigt werden.
Auch Stipendiaten bzw. Praktikanten können sich um einen Wohnplatz in den Wohnanlagen des Studentenwerks bewerben (Bewerbung für Praktikanten PDF). Mit ihnen werden Gastmietverträge zu geänderten Konditionen abgeschlossen.
Ein Appartement beim Studentenwerk Düsseldorf ist eine Wohnung mit eigenem Bad und Kocheinrichtung.
Auszug (siehe Einzug/Auszug)
Der Wohnraum für Menschen mit Behinderung muss besondere Bedingungen erfüllen, die der jeweiligen Beeinträchtigung individuell angepasst sind. Das Studentenwerk Düsseldorf stellt Studierenden mit Behinderungen barrierefreie Plätze in den Wohnanlagen zur Verfügung.
Bei Fragen und für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an:
Studentenwerk DüsseldorfÖffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Wohnberechtigt sind alle Studierenden, die an einer der folgenden Hochschulen ordentlich immatrikuliert sind:
Bei der Wohnraumvergabe werden folgende Studierendengruppen in der angegebenen Reihenfolge bevorzugt:
Betriebskosten sind bei den meisten Wohnanlagen bereits als Pauschale in der Miete enthalten. Bei einigen Wohnanlagen ist der Stromverbrauch direkt mit dem Energieversorgungsunternehmen abzurechnen.
Mietverträge mit dem Studentenwerk Düsseldorf sind auf höchstens sechs Semester befristet. So soll möglichst vielen Studierenden und besonders Studienanfängern die Möglichkeit gegeben werden, einen günstigen Wohnraum zu bekommen.
Ein Einzelzimmer ist ein Zimmer mit Waschgelegenheit, jedoch ohne eigenes Bad und Küche. Hier stehen Gemeinschaftsküchen, -duschen und -toilettenanlagen zur Verfügung.
Einzüge bzw. Schlüsselübergaben durch die Hausverwaltung können nur an Werktagen und unter Vorlage des Mietvertrages erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin mit der Hausverwaltung. Bei Einzug werden Wohnungsausstattung und -zustand in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
Auszüge können nur an Werktagen erfolgen, die Wohnungen müssen bis spätestens 11:00 Uhr übergeben werden. Vor dem Auszug wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem festgestellte Schäden aufgenommen und ggf. mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden.
Fallen Mietende oder Mietbeginn auf ein Wochenende, so ist der letzte Miettag der vorhergehende Freitag bzw. der erste Miettag der darauf folgende Montag. In den Mietverträgen wird immer der volle Monat angegeben, die Miete wird in diesen Fällen jedoch taggenau berechnet.
Studienbeginn, neue Umgebung, noch keine Freunde. In einer Studierendenwohnanlage können Sie in der Regel schnell erste Kontakte knüpfen.
Wenn Sie in Düsseldorf, Krefeld oder Mönchengladbach studieren möchten, sollten Sie sich so früh wie möglich - am besten ein Semester vor Studienbeginn - um einen Wohnplatz bewerben. Eine Studienbescheinigung müssen Sie erst bei Abschluss des Mietvertrages vorlegen.
Die Wohnanlagen des Studentenwerks Düsseldorf verfügen über einen Internetzugang, meist über das Rechenzentrum der jeweiligen Hochschule.
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten zu hinterlegen, die Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück bekommen, sofern keine Mietrückstände bestehen oder keine Beschädigungen oder Abnutzungen vorhanden sind, die auf einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zurückzuführen sind.
Die Kaution wird gem. § 551 BGB nicht verzinst; die Zinsen, die während Ihrer Mietzeit angefallen sind, werden in die Instandhaltung der jeweiligen Wohnanlage investiert. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bei mängelfreier Rückgabe des Wohnraums in der Regel zwei bis drei Monate nach Auszug.
Alle Wohnanlagen sind mit Kfz-Stellplätzen in ausreichender Zahl ausgestattet. Bei einigen Wohnanlagen können Sie auch Stellplätze in einem abgesperrten Bereich oder Tiefgaragen-Stellplätze gegen eine geringe Nutzungsgebühr anmieten.
Die meisten Wohnanlagen liegen in unmittelbarer Nähe der Hochschulinstitutionen und verfügen über gute Verkehrsanbindungen.
Die Mieten sind als Kostenmieten kalkuliert und liegen somit deutlich niedriger als die Mieten auf dem privaten Wohnungsmarkt.
Möblierte Wohnräume sind in der Regel mit einem Bett, einem Schreibtisch, einem Stuhl und einem Kleiderschrank ausgestattet. Diese Möbel dürfen nicht aus dem Wohnraum entfernt werden. Bettwäsche, Handtücher etc. werden nicht gestellt.
Stellen Sie frühzeitig bei der Postfiliale Ihres bisherigen Wohnortes oder über den Umzugsservice der Deutschen Post im Internet einen Nachsendeantrag. Ihre Post wird dann ein halbes Jahr lang von der bisherigen Adresse an den neuen Wohnort umgeleitet.
Das Studentenwerk hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Post AG auf dem Campus, vor der Wohnanlage Universitätsstraße, Haus 18, neben der Bushaltestelle eine Packstation eingerichtet. Hier können Sie rund um die Uhr Pakete abholen und aufgeben. An Gebühren fallen nur die üblichen Paket-Versandgebühren an, die Serviceleistung ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.dhl.de.
Alle Wohnanlagen sind über Satelliten-Empfangsanlagen oder Breitbandkabel mit Rundfunk- und Fernsehanschlüssen ausgestattet. Das Anbringen eigener Satelliten-Schüsseln an den Wohnhäusern ist nicht gestattet.
Bitte beachten Sie, dass die GEZ bzw. deren Mitarbeiter berechtigt sind, unangemeldete Kontrollen durchzuführen.
Unter Schönheitsreparaturen sind Malerarbeiten in den gemieteten Räumen zu verstehen. Das Studentenwerk überträgt seinen Mieterinnen und Mietern per Vertrag die Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen. Das heißt, die Mieterin oder der Mieter trägt die Kosten der Schönheitsreparaturen im Verhältnis Frist zu Wohnzeit, es sei denn, sie oder er führt die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht aus oder der Abnutzungsgrad lässt eine Verlängerung der Fristen zu oder erfordert eine Verkürzung der Fristen.
Das Halten von Haustieren ist in den Wohnanlagen des Studentenwerks Düsseldorf nicht erlaubt.
Isolation ist ein Gefühl, das auch Bewohnerinnen und Bewohner kleinerer Wohnanlagen kennen, denn ein Gemeinschaftsleben entsteht nicht ohne Engagement der/des Einzelnen. Das Tutorenprogramm gibt einen Anstoß. Durch Angebote allgemein bildender, politischer, kultureller und sportlich orientierter Aktivitäten sollen die Tutorinnen und Tutoren das Gemeinschaftsleben fördern und den Kontakt zwischen den Mieterinnen und Mietern und der Hausverwaltung verbessern. Die Tätigkeit einer Tutorin/eines Tutors verlangt viel Einsatzbereitschaft und Fantasie, aber auch Spaß am Organisieren. Sie wird z. B. durch einen Mietnachlass honoriert. Die angebotenen Programme sind allen Studierenden zugänglich.
Ein Kraftfahrzeug müssen Sie ummelden, wenn es auf Ihren Namen zugelassen ist und Ihr Hauptwohnsitz gewechselt hat. Zuständig sind die Kfz-Zulassungsstellen. Sie benötigen dazu Ihren gültigen Personalausweis (mit neuer Anschrift), Kfz-Brief und -Schein, einen Nachweis über eine Kfz-Versicherung, die Kfz-Kennzeichen und die ASU-Bescheinigung.
Ein Umzug innerhalb der Wohnanlagen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes wird dafür eine Umzugspauschale berechnet.
Eine Untervermietung ist nur in Ausnahmefällen, ausschließlich an Studierende und nur mit Zustimmung des Studentenwerks möglich. Dazu ist ein besonderer Untermietvertrag abzuschließen, den die Hausverwaltung bereithält. Der Untermietvertrag ist genehmigungspflichtig und muss unbedingt vor beginn des Untermietverhältnisses bzw. vor Einzug des Untermieters/der Untermieterin bewilligt worden sein. Unerlaubte Untervermietung kann zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen.
Das Studentenwerk haftet nicht für Schäden am Eigentum der Bewohner/innen, auch dann nicht, wenn sie durch Schäden am Gebäude, z.B. durch einen Wasserrohrbruch verursacht wurden. Wir empfehlen deshalb dringend, eine eigene Hausratversicherung abzuschließen.
Als zweckmäßig hat sich auch der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung erwiesen, die dann eintritt, wenn Sie Dritten fahrlässig einen Schaden zugefügt haben. In beiden Fällen sollten Sie prüfen, ob Sie noch bei Ihren Eltern mitversichert sind.
Es gibt keine Wartelisten nach nummerierten Plätzen. Die Vermietung erfolgt nach den oben beschriebenen Bewerbungskriterien unter Berücksichtigung der Wohnwünsche der Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge der frei werdenden Wohnungen.
In jeder Wohnanlage gibt es Waschmaschinen und Trockner. In den meisten Wohnanlagen können die Geräte mit der MensaCard in Betrieb genommen werden. In den übrigen Anlagen sind die Geräte mit Münzzählern ausgestattet, für die Sie die Münzen bei der Hausverwaltung kaufen können.
Für einige unserer Wohnhäuser benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, der zum Bezug einer Sozialwohnung (mit Wohnungsbaumitteln öffentlich geförderter Wohnraum) berechtigt. Ein Wohnberechtigungsschein kann immer nur für den Hauptwohnsitz ausgestellt werden, er ist außerdem an Einkommensgrenzen gebunden. Antragsformulare und genaue Auskünfte über Ihre Aussichten für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie bei den zuständigen Wohnungsämtern. Für den Antrag benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, eine Meldebescheinigung, einen Einkommensnachweis, eine Studienbescheinigung und unser Angebotsschreiben. Der Wohnberechtigungsschein stellt eine Berechtigung dar, ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Wohnung besteht aber nicht.
Die Höhe des Wohngeldes ist nicht pauschal anzugeben, sie errechnet sich auf der Basis des anzusetzenden Einkommens, des Baujahres des Gebäudes, der Ausstattung der Wohnung, der Mietstufe des betreffenden Wohnortes und der Zahl der Haushaltsmitglieder anhand der so genannten Wohngeldtabelle. Wohngeldtabellen finden Sie unter www.bmvbw.de (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) genannten Wohngeldtabelle. Wohngeld wird längstens für die Dauer von 18 Monaten gewährt. Folgeanträge müssen rechtzeitig gestellt werden. Beachten Sie: Wohngeld wird nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung gewährt.
Anträge können beim Amt für Wohnungswesen gestellt werden:
In den Wohngemeinschaften teilen sich zwei bis acht Studierende eine Wohnung. Für das Sauberhalten von Küche, Bad und Toilette sind alle Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam verantwortlich. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ihr/sein eigenes, abschließbares Zimmer.
Die Durchführung der Schönheitsreparaturen in dem separaten Wohnraum ist Aufgabe jeder einzelnen Mieterin bzw. jedem einzelnen Mieter (siehe Schönheitsreparaturen). Die Gemeinschaftsräume werden regelmäßig durch das Studentenwerk renoviert.
Wenn ein Mitglied einer Wohngemeinschaft auszieht, können die anderen eine Nachmieterin oder einen Nachmieter vorschlagen, die oder der jedoch bereits in die Bewerberliste aufgenommen sein und die Bewerbungskriterien erfüllen muss. Die Entscheidung über die Nachmieterin oder den Nachmieter trifft das Studentenwerk.