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Pressemitteilung 06. Februar 2012

Pressemitteilung

Studentenwerk bereitet sich auf die Doppelabiturjahrgänge vor (PDF)

(Düsseldorf, 06. Februar 2012) Im Hinblick auf die ab dem Wintersemester 2013 weiter steigenden Studierendenzahlen - vor allem durch die anstehenden Doppelabiturjahrgänge - bereitet sich auch das Studentenwerk Düsseldorf darauf vor, diesem zusätzlichen Ansturm auf seine Wohnanlagen gerecht zu werden, es muss dabei aber im Auge behalten, dass sich die verstärkte Nachfrage voraussichtlich ab ca. 2020 ins Gegenteil verkehren wird und spätestens dann wahrscheinlich wieder deutlich weniger Wohnplätze nachgefragt werden.

Ziel und Aufgabe der Wohnraumbewirtschaftung des Studentenwerks Düsseldorf ist es seit jeher, möglichst vielen Studierenden, die aufgrund Studienbeginns oder Studienortwechsels neu an den Hochschulstandort kommen, einen preiswerten Wohnplatz zur Verfügung zu stellen. Deshalb beträgt die Regelwohndauer in der Regel 6 Semester. Bei rechtzeitig gestelltem Antrag konnte und kann diese Regelwohnzeit durch Abschluss eines neuen, befristeten Mietvertrages verlängert werden bei:
bevorstehendem Examen oder Prüfungsphase
- Studienunterbrechung wegen Krankheit.

Schon immer wurden die Mieter und Mieterinnen regelmäßig vor Ablauf der dreijährigen Regelwohnzeit an den Ablauf Ihrer Mietzeit erinnert. Bisher wurde aber die Ausnahmeregel kulant gehandhabt, wenn ausreichende Wohnraum zur Verfügung stand. Für die Zeit des höheren Bedarfs an Wohnplätzen für Erstsemester werden jedoch bestehende Mietverhältnisse außer in begründeten Ausnahmefällen nach der Höchstwohndauer von drei Jahren beendet. Zurzeit werden in allen Wohnanlagen vor allem die Langzeitmieter / -mieterinnen mit Wohnzeiten von über 3 Jahren angeschrieben und informiert, dass weitere Anschlussmietverträge nicht mehr abgeschlossen werden können, auch hier gelten aber nach wie vor die genannten Ausnahmeregeln. Die Mieter, deren Regelwohndauer von drei Jahren zum 31.03.2012 oder zum 30.09.2012 endet, werden mit dem Standard­erinnerungsschreiben informiert, können aber auf Wunsch noch einen Anschlussmietvertrag von maximal bis zu einem Jahr erhalten (Ende Sommersemester 2013). Insgesamt erhalten rund 1000 Mieterinnen und Mieter ein entsprechendes Schreiben. Das Studentenwerk Düsseldorf legt Wert auf die Feststellung, dass keinem Mieter / keiner Mieterin gekündigt wird; es werden „nur“ die von vorn herein befristeten Mietverträge vertragsgemäß beendet.

Das Studentenwerk Düsseldorf wird zusätzlich in begrenztem Umfang auch neue Wohnplätze durch eigene Neubauten schaffen, derzeit sind dazu in Düsseldorf zwei Wohnanlagen mit insgesamt ca. 180 Wohnplätzen und in Mönchengladbach eine Wohnanlage mit ca. 120 Wohnplätzen für Studierende der Hochschule Niederrhein in Vorbereitung. Dazu kommen noch ca. 270 Wohnplätze für die Hochschule Rhein-Waal in Kleve und ca. 130 Wohnplätze in Kamp-Lintfort. Mit diesen Neubauten wird der Wohnungsbestand des Studentenwerks Düsseldorf in beiden nächsten Jahren von rund 3.400 auf rund 4.100 Wohnplätze steigen, noch nicht berücksichtigt sind neu zu schaffende Wohnplätze im Bereich des Neubaus der Fachhochschule Düsseldorf in Derendorf. Zusätzlich finden Verhandlungen mit Investoren über die zeitlich befristete Anmietung von geeigneten Bestandsimmobilien statt, die im Bedarfsfall an Studierende weitervermietet werden sollen.

 

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