Wahlergebnis
Personalratswahl 2012
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Weihnachtsgeld
(Jahressonderzahlung)
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Wiedereingliederung bei Krankheit
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Wissenschaftszeitvertragsgesetz
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Wissenschaftliche Hilfskräfte
- worauf Sie achten sollten![]()
Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung)
Nach § 20 Absatz 1 TV-L haben Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld"). Gemäß $ 20 absatz 4 TV-L vermidnert sich der Anspruch um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat in dem der/die Beschäftigte keine Anspruch auf Entgelt oder auf Entgeltfortzahlung nach § 21 TV-L hat.
Keine Kürzung der Jahressonderzahlung um vor einer Unterbrechung liegende Beschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber
Hatten Sie auch ein "Weihnachtsgeld" welches nicht so hoch ausgefallen ist wie Sie es sich gedacht hatten? Bereits 2011 hatten uns verschieden Anfragen erreicht, da das LBV die Jahressonderzahlung gekürzt hatte.
Zitat: Gemäß eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes wurde entschieden, dass für die Höhe des Anspruches auf eine Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst alle Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen sind, die im laufenden Kalenderjahr mit demselben Arbeitgeber bestanden haben. (BAG vom 12.12.2012 - 10 AZR 922/11)
Überprüfen Sie Ihre Abrechung von November! Im Falle einer zu geringen Höhe muss der Differenzbetrag bis spätestens 21. Mai 2013 schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden!
Wie oben beschreiben, ist in NRW zum 16. Juli 2011 ein neues Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Neuerungen dabei ist, dass ab sofort auch auf Wissenschaftlichen Hilfskraftstellen (WHK) geführte Beschäftigte durch eine Personalvertretung vertreten werden. Für Sie ist das der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Heinrich-Heine-Universität (PRwiss), der Sie hiermit als neues Mitglied im Kreis der von ihm vertretenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen herzlich begrüßt.
Nach den Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird die Zeitdauer einer WHK-Stelle auf die Befristungsdauer der Beschäftigungsmöglichkeit an der Universität voll angerechnet, wenn diese ein Viertel der regelmäßigen Wochenarbeitszeit nach TV-L (derzeit 39,5 h) übersteigt. Dies betrifft ab dem Master- oder gleichwertigen Abschlüssen folglich auch die vielfach abgeschlossenen WHK-Verträge mit 10 Wochenstunden, andererseits wirken sich etwa 9,75 Wochenstunden WHK nicht auf die Befristungsdauer aus. Hier würde also lediglich eine Viertelstunde weniger Wochenarbeitszeit später eine längere Vertragsdauer (in der Qualifizierungsphase) ermöglichen.
(siehe auch "Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)
Bis zum 13. Juni 2012 fand die Wahl für den Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten statt.
|
|
gesamt |
Wahlbezirk I |
Wahlbezirk II |
|
wahlberechtigt |
2974 |
1403 |
1571 |
|
Wahlbeteiligung |
962 |
551 |
371 |
|
Prozent |
32,34 |
39,27 |
23,62 |
Die Auszählung
ergab
|
962 |
abgegebene Stimmzettel |
|
922 |
gültige Stimmzettel |
|
12 |
Enthaltungen |
|
28 |
ungültige Stimmzettel |
Die Stimmenverteilung in den beiden Wahlbezirken entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle
|
|
gesamt |
Wahlbezirk I |
Wahlbezirk II |
|
Stimmen |
5366 |
3484 |
1882 |
|
Prozent |
|
64,93 |
35,07 |
Zur Wahl war nur eine
Liste angetreten, darum wurde Personenwahl durchgeführt. Die
Stimmenverteilung auf die Kandidaten und die daraus resultierende
Mitgliedschaft im Personalrat sind:
|
Kandidatin / Kandidat |
Stimmen |
|
|
Karin Vehlhaber |
471 |
Ordentliches Mitglied |
|
Bernd Cappel |
450 |
Ordentliches Mitglied |
|
Dr. Anna Marie Nilges |
421 |
Ordentliches Mitglied |
|
Dr. Stefan Mollner |
338 |
Ordentliches Mitglied |
|
Dr. Ingrid-Charlotte Wolter |
326 |
Ordentliches Mitglied |
|
Dr. Michael Thewissen |
323 |
Ordentliches Mitglied |
|
Dr. Heike Merten |
320 |
Ordentliches Mitglied |
|
Dr. Hans Ippendorf |
300 |
Ordentliches Mitglied |
|
Gerhard Schwinger |
297 |
Ordentliches Mitglied |
|
Dr. Theodorus Akerboom |
286 |
Ordentliches Mitglied |
|
PD Dr. Dr. Ing. Wilfried Linder |
285 |
Ordentliches Mitglied |
|
Holger Ehlert |
283 |
Ordentliches Mitglied |
|
Tobias Siebenlist |
280 |
Ordentliches Mitglied |
|
Dr. med. dent. Birte Barbian |
261 |
Ordentliches Mitglied |
|
Christof Rumpf |
261 |
Ordentliches Mitglied |
|
Dr. Thomas Frankewitsch |
238 |
Ersatzmitglied |
|
Harald Spiegl |
226 |
Ersatzmitglied |
Der Wahlvorstand:
D. Lannert), Dr. U. Hinke-Dörnemann, Dr. G. Reiß
Letzte Änderung:
08.02.2013
Redaktion:
Karin Vehlhaber,
Gerhard Schwinger