Personalrat
der
 wissenschaftlich Beschäftigten

  Der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten

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Interessante Themen finden Sie hier alphabetisch sortiert, aktuelle Informationen darunter.
Die Stichwortliste wird laufend aktualisiert, Anregungen und Hinweise zur Ergänzungen werden gerne entgegengenommen.

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Weihnachtsgeld - Hatten Sie Vertragslücken in 2011 oder 2012?

 

Hatten Sie auch ein "Weihnachtsgeld" welches nicht so hoch ausgefallen ist wie Sie es sich gedacht hatten?  Bereits 2011 hatten uns verschieden Anfragen erreicht, da das LBV die Jahressonderzahlung gekürzt hatte.

Für die Höhe des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst sind entgegen der bisherigen Praxis des LBV alle Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, die im Kalenderjahr mit demselben Arbeitgeber bestanden haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

Nach § 20 TV-L haben Beschäftigte, die sich am 1. Dezember des Jahres in einem Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber  befinden, einen Anspruch auf eine Sonderzahlung. Dabei ist unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr unterbrochen war, beispielsweise weil sich eine weitere Befristung nicht nahtlos anschloss. Eine Kürzung des Anspruchs um jeweils ein Zwölftel darf nur für die Monate erfolgen, in denen keinerlei Entgelt gezahlt wurde. (BAG- Urteil vom 12.12.2012, AZ 10 AZR 922/11).

Überprüfen Sie Ihre Abrechung von November! Im Falle einer zu geringen Höhe muss der Differenzbetrag bis spätestens 21. Mai 2013 schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden!

       


Urlaubsanspruch 2013 - Wie viel Urlaub habe ich das nächste Jahr? Das ist nicht so klar!

Die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (TdL) hat den Paragraphen des Tarifvertrages betreffend die Urlaubsregelungen zum Ende des Jahres 2012 gekündigt.

Die Dienststelle teilt aus beiden Verwaltungen mit, dass sie mit Urlaubsansprüchen bis zum Abschluss der Tarifverhandlungen wie folgt verfährt:

Auswirkung auf Altverträge:

aufgrund der sogenannten Nachwirkung des Urlaubsparagraphen gilt die alte Regelung fort (Staffelung nach Alter).

      bis zum vollendeten     30. Lebensjahr        26 Arbeitstage,

      bis zum vollendeten     40. Lebensjahr        29 Arbeitstage und

      nach dem vollendeten  40. Lebensjahr        30 Arbeitstage

Diese verstößt jedoch laut  Bundesarbeitsgericht gegen das "Verbot der Diskriminierung wegen des Lebensalters". Aufgrund des Urteils hatte die Dienststelle allen Beschäftigten bis Ende 2012 30 Urlaubstage gewährt.
Nun müssen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen abgewartet werden.

Verlängerungsverträge aufgrund von "Nacharbeit" Verträge die aufgrund des Wissenschaftszeitvertrages verlängert werden (Nacharbeit z.B. Elternzeit oder Auslandaufenthalt) werden wie die Altverträge behandelt.
Auswirkung auf Neuverträge inkl. Verlängerungsverträge Die Urlaubstage müssen vertraglich getrennt vereinbart werden, da sonst die Arbeitnehmer lediglich den Anspruch nach Bundesurlaubsgesetz hätten. Die AdL hat die Arbeitgeber in NRW angeschrieben und empfohlen mit den Beschäftigten eine Nebenabrede über 26 Tage Urlaub abzuschließen. (Nebenabrede: Vertragsbestandteil den Sie getrennt vom Arbeitsvertrag unterschreiben)

 

Auf Rechtsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, finden die gekündigten Tarifvorschriften keine unmittelbare Anwendung mehr. Endet das Rechtsverhältnis (z. B. Ausbildungsverhältnis), so endet auch die Nachwirkung, und zwar selbst dann, wenn der Beschäftigte im unmittelbaren Anschluss vom selben Arbeitgeber in ein neues Rechtsverhältnis (z. B. Arbeitsverhältnis) übernommen wird. Es ist daher zulässig, in dem neu abzuschließenden Arbeitsvertrag auch solche Regelungen zu vereinbaren, die von den gekündigten Tarifvorschriften abweichen

Zitat aus den Schreiben der AdL

 


Beihilfebearbeitung ab dem 01.01.2013

Ab dem 01.01.2013 wird die Beihilfebearbeitung für Bedienstete und emeritierte Professoren der HHU im engeren Sinne von der Ruhr-Universität Bochum (RUB) übernommen. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben Beihilfebearbeitung ab dem 01.01.2013.

weitere Hinweise zur Beihilfebeantragung ab 1.1.2013


Unsere Bitte - Teilen Sie uns Ihre email-Adresse mit:
Wir bauen eine email-Liste auf, um Sie mit wichtigen Informationen oder Einladungen zu Versammlungen direkt versorgen zu können. Wenn Sie zu den wissenschaftlich Beschäftigten der Heinrich-Heine-Universität gehören, so senden Sie uns eine Mail .

Hinweis: Wir können nur solche Adressen von Kolleginnen und Kollegen übernehmen, die auch in der Beschäftigtenliste der Verwaltung HHU und UKD (für Med.Fak.) enthalten sind.


Der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Gebäude 16.11, Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf

Tel.: (0211) 81-14963, Fax: (0211) 81-15618, Email:   Raum: 00.88

Letzte Änderung: 14.02.2013
Redaktion: Karin Vehlhaber, Gerhard Schwinger