Fortbildungsangebote zusammengefasst: Personalentwicklungsabteilung (PEO)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie hiermit auf die neue Broschüre „blaues Heft“ der Abteilung für Personalentwicklung (PEO) aufmerksam machen, die Sie auch über das Internet erreichen können.
Die Fortbildungsangebote sind laut Vereinbarung mit dem wissenschaftlichen Personalrat auch für wissenschaftlich Beschäftigte offen. Dies gilt natürlich insbesondere für die Hochschuldidaktische Fortbildung.
Für die Kurse, wie auch für andere Fortbildungen die Sie auf der Seite finden (z.B. HÜF (Hochschulübergreifende Fortbildung, LDS (IT-Fortbildungen)), melden Sie sich bitte über die Fortbildungsbeauftragte der Universität Frau Ziesemer an (links zu den Anmeldeformularen finden Sie in der 3. Spalte der Tabelle am Seitenende)
Wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihren Personalrat, denn der kann Ihnen vielleicht helfen.
Nach Paragraph 72 Abs. 4 Nr. 16 LPVG (Landes Personal Vertretungs Gesetz) ist dem Personalrat ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt bei "der Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen". Das bedeutet, dass sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrates auf die Festlegung von Richtlinien oder Grundsätzen für die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und die Auswahl im Einzelfall bezieht. Die Auswahl der Teilnehmer betrifft die Entscheidung der Dienstelle, ob und gegebenenfalls welche Beschäftigten zu den einzelnen Fortbildungsveranstaltungen entsandt werden. Die Mitbestimmung erschöpft sich nicht in der bloßen Personenwahl, sondern schließt die Aufstellung von sachgerechten Auswahlmaßstäben (Richtlinien) ein. Zur Beteiligung bei der Auswahl der Teilnehmer, d. h. der konkreten Benennung der Teilnehmer durch die Dienstelle, ist diese verpflichtet, dem Personalrat gemäß Paragraph 65 die erforderlichen Unterlagen einschließlich der Bewerbungen der Teilnehmer vorzulegen.
Bei Problemen mit der Anmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen kann somit der Personalrat versuchen eine Einigung zwischen der Dienstelle und dem Antragsteller zu vermitteln. Die "Dienstelle" ist aber nicht vertreten durch den (die) direkte Vorgesetzte(r) sondern je nach Beschäftigungsverhältnis letztendlich durch den Kanzler oder den Rektor.
Letzte Änderung:
08.02.2013
Redaktion:
Karin Vehlhaber,
Gerhard Schwinger