Personalrat
der
 wissenschaftlich Beschäftigten

Stichwortliste   A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z  PR-Aktuell

 

Eigenabrechnung des vom Universitätsklinikums Düsseldorf (UKD) betreuten Personals


Elternzeit 

          Neuregelung des Erziehungsurlaubs: Nun heißt er Elternzeit und darf von beiden Eltern wahrgenommen werden

Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie ...

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html


            
 

Erziehungsurlaub / Drittmittelstelle

Sie möchten in Erziehungsurlaub gehen, und die von Ihnen besetzte Stelle ist über Drittmittel finanziert, die während Ihrer Beurlaubung ablaufen? Das ist kein Problem. Der Dienstherr ist zu einer Nachfinanzierung der Stelle (aus eigenen Mitteln) bis zu einer Zeit von zwei Jahren verpflichtet. Sie können also den Erziehungsurlaub antreten und nach der Beendigung die Restlaufzeit Ihres Vertrages noch arbeiten gehen.

Beamte


Letzte Änderung: 08.02.2013
Redaktion: Karin Vehlhaber, Gerhard Schwinger