Personalrat
der
 wissenschaftlich Beschäftigten

  Der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten

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Interessante Themen finden Sie hier alphabetisch sortiert, aktuelle Informationen darunter.
Die Stichwortliste wird laufend aktualisiert, Anregungen und Hinweise zur Ergänzungen werden gerne entgegengenommen.

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16. Mai 2012 - Bekanntmachung des Wahlvorstandes- HHU

Dem Wahlvorstand wurde bis zum Ende der Einreichungsfrist 1 Wahlvorschlag für die Wahl zum Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Heinrich-Heine-Universität eingereicht.

In der Sitzung vom 16. Mai 2012 wurde die Gültigkeit der eingereichten Liste festgestellt.

 

Es wird für die Wahl mit Abgabeschluss 15:00 Uhr am 13. Juni 2012 Personenwahl angeordnet.

 

Jede/jeder Wahlberechtigte kann bis zu 15 Kandidatinnen oder Kandidaten dieser Liste wählen. Kumulation der Stimmen ist nicht möglich. Nachstehend geben wir Ihnen die Liste gekannt.

 

Name der Liste: „Wir – gemeinsam für die Beschäftigten der HHU“

    

 

Vor- und Nachname

Dienstbezeichnung

Beschäftigungsstellstelle

1

Karin Vehlhaber

Universitätsbeschäftigte

ZIM

2

Gerhard Schwinger

Universitätsbeschäftigter

Sektion klinische Anatomie

3

Dr. Theodorus Akerboom

Universitätsbeschäftigter

Zentrallabor

4

Dr. med. dent. Birte Barbian

Universitätsbeschäftigte

Sektion klinische Anatomie

5

Bernd Cappel

Universitätsbeschäftigter

ZIM

6

Holger Ehlert

Universitätsbeschäftigter

Germanistik IV

7

Dr. Thomas Frankewitsch

Universitätsbeschäftigter

Anatomie I

8

Dr. Hans Ippendorf

Universitätsbeschäftigter

Zentrales Chemikalienlager

9

PD Dr. Dr.-Ing.

Wilfried Linder

Universitätsbeschäftigter

Institut für Informatik

10

Dr. Heike Merten

Universitätsbeschäftigte

Institut für Parteienrecht und Parteienforschung

11

Dr. Stefan Mollner

Universitätsbeschäftigter

Institut für Biochemie und Molekulare Biologie II

12

Dr. Anna Maria Nilges

Bibliotheksoberrätin

Universitäts- und Landesbibliothek

13

Christof Rumpf

Universitätsbeschäftigter

Abteilung für Computerlinguistik

14

Tobias Siebenlist

Universitätsbeschäftigter

Institut für Sprache und Information

15

Harald Spiegl

Universitätsbeschäftigter

ZIM

16

Dr. Michael Thewissen

Universitätsbeschäftigter

Institut für Neuro- und Sinnesphysiologie

17

Dr. Ingrid-Charlotte Wolter

Universitätsbeschäftigte

Institut für Anglistik und Amerikanistik

 


Die Amtszeit des Personalrats der wissenschaftlich Beschäftigten endet Ende Juni 2012

Dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW ist zu entnehmen, dass die Personalräte für vier Jahre gewählt werden. Die Amtszeit des jetzigen Personalrats der wissenschaftlichen Beschäftigten endet Ende Juni 2012. Der Personalrat hat die Aufgabe eine Wahlvorstand für die Wahl der wissenschaftlich Beschäftigten der Heinrich-Heine-Universität  zu bestellen, dieser wurde durch Aushang bekanntgegeben.

Der Wahlvorstand hat für die Wahl Briefwahl angeordnet und den Wahltermin auf den 13. Juni 2012 festgelegt. Das Wahlausschreiben benennt die Fristen und die Orte der Wahlurnen für die persönliche Stimmabgabe. Die Briefwahl soll aus Kostengrüden möglichst über die Dienstadresse durchgeführt werden. Die Kolleginnen und Kollegen wurden vom Wahlvorstand angeschrieben mit der Aufforderung gegebenenfalls  Fehler der Dienstadresse zu korrigieren bzw. bekanntzugeben, falls sie die Zusendung an die Privatadresse wünschen. Sollten Sie wahlberechtigt sein und ein solches Schreiben nicht erhalten haben, so können Sie die Zusendung der Wahlunterlagen hier beantragen:

HHU Zusendung an Dienstadresse: Bitte Vornamen, Nachnamen und Dienstadresse angeben

HHU Zusendung an Privatadresse:  Bitte Vornamen, Nachnamen und Adresse angeben

Wissenschaftlich Beschäftigte der Medizinischen Fakultät sind wahlberechtigt zur Wahl des Personalrates der wissenschaftlich Beschäftigten der Heinrich-Heine-Universität und des Personalrats der wissenschaftlichen Beschäftigten am Universitätsklinikum (Information zum Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats der wissenschaftlich Beschäftigten am UKD). Diese werden von den Wahlvorständen ebenso angeschrieben oder können die Auswahl der Zusendung der Wahlunterlagen hier treffen:

MEDIZIN Zusendung an Dienstadresse: Bitte Vornamen, Nachnamen und Dienstadresse angeben

MEDIZIN Zusendung an Privatadresse:  Bitte Vornamen, Nachnamen und Adresse angeben

 


Mehr Urlaub für jüngere Mitarbeiter

Der Presse ist zu entnehmen, dass das Bundesarbeitsgericht ein Urteil zum Urlaubsanspruch von Beschäftigten die im Bereich des TVÖD arbeiten gefällt hat. Die Urlaubsregelungen des TV-L und TV-Ä sind analog denen des TVÖD. Der Mitteilung des Arbeitgeberverbandes können Sie entnehmen, dass die Auswirkungen des Urteils auf die Beschäftigten seitens der Arbeitgeber geprüft werden. Wir erwarten hierzu von Seiten der Verwaltung informiert zu werden wie diese verfahren wird. Wir werden Sie dann umgehend informieren.

Interessanter Link hierzu: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/oeffentlicher-dienst-mehr-urlaub-fuer-juengere-beschaeftigte-11690939.html


Verursacht der Personalrat längere Bearbeitungszeiten bei Einstellung und Vertragsverlängerung ??? 

Immer wieder wird der Personalrat damit konfrontiert, dass es sehr lange Vorlaufzeiten bei der Bearbeitung von Vertragsangelegenheiten geben soll, weil dem Personalrat Unterlagen vorgelegt werden müssten, für deren Bearbeitung der Personalrat einen längeren Zeitraum benötigen würde.

Das ist so nicht richtig!

In der Tat gibt es regelmäßig eine Vielzahl von zu bearbeitenden Vertragsangelegenheiten. Diese werden vom Personalrat in wöchentlichen Sitzungen abgehandelt: Alle Vorgänge, die uns bis Mittwoch, 11 Uhr, von der Verwaltung vorgelegt werden, werden bereits am darauf folgenden Donnerstag in der wöchentlichen Sitzung des Personalrats behandelt. Den Anträgen der Verwaltung kann zumeist zugestimmt werden, nur in sehr wenigen Ausnahme­fällen hat der Personalrat konkrete Nachfragen oder begründete Einwendungen, die bisher immer innerhalb einer Woche nachbearbeitet werden konnten.

Der Personalrat hat sich bereits im Vorfeld der Gesetzesänderung zum Landespersonal­vertretungs­gesetz (LPVG) mit der Verwaltung auf Verfahren geeinigt, um die gestiegene Zahl der Vorgänge schnellstmöglich bearbeiten zu können. Lag die Fallzahl vor der Gesetzesänderung bei etwa 10 innerhalb von zwei Wochen, liegen dem Personalrat derzeit jede Woche etwa 100 neue Vertragsangelegenheiten vor.

Die Neuregelung im Landespersonalvertretungsgesetz, nach der dem Personalrat nun alle Vertragsangelegenheiten zur Mitbestimmung vorgelegt werden müssen, ist der Hauptgrund für den rasanten Anstieg der Fallzahlen. Ein weiterer Grund sind aber auch die manchmal extrem kurzen Vertragslaufzeiten, die sogar schon nach ein oder zwei Monaten zu einer neuen mitbestimmungspflichtigen Verlängerungsvorlage führen können.  Wir weisen darauf hin, dass man sich bei der Unterschrift eines Arbeitsvertrages für zwei Monate unmittelbar bei der Serviceagentur für Arbeit arbeitsuchend melden muss.

Ein oft vermeidbarer Verzögerungsgrund ist die zu kurzfristige Antragstellung auf Verlängerung durch die Fachvorgesetzten. Jeder Verlängerungsantrag muss in der Verwaltung eine Reihe von Vorgängen durchlaufen, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen: Ist die gewünschte Stelle da und auch besetzbar, ist die Finanzierung der Stelle gesichert, hat der Einzustellende seine Vertragshöchstzeit noch nicht überschritten, usw.?

Es gibt also nachvollziehbare Gründe, warum die Bearbeitung von Vertrags­angelegenheiten nicht immer so schnell erfolgen kann wie gewünscht. Verlängerte Bearbeitungszeiten gehen in den allermeisten Fällen jedoch bestimmt nicht auf das Konto der gesetzlich vorgeschriebenen Personalratsbeteiligung.  

 


Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte (vom 5. November 2011)

Aus dem Internet entnahmen wir die folgenden Informationen. Kolleginnen und Kollegen in der Uniklinik können mit einer Gehaltserhöhung rechnen. Die ersten drei Punkte der Vereinbarung sind hier zitiert den Gesamttext können Sie weiter unten anwählen.

1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-Ärzte

Die Tabellenentgelte werden ab 1. November 2011 um 3,6 v.H. erhöht.

2. Einmalzahlung

Beschäftigten der Entgeltgruppen Ä 1 bis Ä 4, die für November 2011 Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis erhalten, wird schnellstmöglich eine Einmalzahlung von 350 Euro gewährt. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verhältnis der mit ihnen am 1. November 2011 vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten entspricht. Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.

3. Zusätzliche Stufe in der Entgeltgruppe Ä 2

In der Entgelttabelle wird in Entgeltgruppe Ä 2 ab dem 1. Januar 2012 eine zusätzliche Stufe 5 eingefügt, die den Betrag der Stufe 4 nach der linearen Anhebung gemäß Nummer 1 um 120 Euro übersteigt. Die Stufe 5 erhält den Zusatz „ab dem 13. Jahr“.

Gesamttext der Einigung


Personalrat begrüßt die Regelung zur Vertragsgestaltung für Mitarbeiter in DFG Projekten

Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität weist in seinem Schreiben vom 27.10.2011 an die Dekane/Dekanin und Führungspersonen der Zentralen Einrichtungen darauf hin, dass Arbeitsverträge in DFG-Projekten nicht weiterhin bis zum Jahresende befristet werden müssen:

Vor dem Hintergrund der von der DFG gelebten Praxis der jährlichen Bewilligung von Projektmitteln, die üblicherweise im Dezember des Vorjahres erteilt werden und der anstehenden Feiertage zum Jahresende, die zu einer weiteren Verkürzung der verbleibenden Bearbeitungszeit führen, hat die Heinrich-Heine-Universität entschieden, die bisherige Verwaltungspraxis, Arbeitsverträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in solchen Projekten unabhängig von der bewilligten Gesamtdauer derselben grundsätzlich bis zum Jahresende zu befristen, zu verwerfen. Ab sofort werden solche Verträge überjährig für den beantragten Zeitraum ausgestellt.

Der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Heinrich-Heine-Universität begrüßt diese Regelung. Sie bietet den Vorteil, dass Arbeitsverträge von Anfang an mit längeren Vertragslaufzeiten geschlossen werden können. Für die Beschäftigten bringt dies mehr Sicherheit für ihre Zukunftsplanung.

Der Rektor weist in seinem  Brief auch darauf hin, dass Verlängerungsanträge für die entsprechenden Verträge umgehend gestellt werden sollen, damit die Weiterbeschäftigung durchgeführt werden kann. Weisen Sie bitte Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Bereich auf diese Informationen hin.


Neues LPVG gültig ab 16. Juli 2011

Am 16. Juli 2011 trat ein neues Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Kraft. Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für den Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten sind im Sinne der Beschäftigten deutlich erweitert worden. Den Gesetzestext können Sie unter folgendem Link

   Gesetz- und Verordnungsblatt NRW - LPVG

 

nachlesen. Da uns bekannt ist, dass man diese Veröffentlichung nicht gut lesen kann, finden Sie auf unserer Homepage eine Textversion mit farblichen Änderungen:

 Was bringt das neue Gesetz für Sie?

  • Sie benötigen keinen Antrag mehr, damit der Personalrat Sie bei Vertragsangelegenheiten unterstützt. Die Personalabteilung beteiligt den Personalrat der wissenschaftlichen Beschäftigten automatisch.

  • Sie sind ab jetzt auch von uns vertreten, wenn Sie Zeitbeamte oder wissenschaftliche Hilfskraft sind.

  • Sie können auch Unterstützung finden bei der Durchsetzung von Teilzeitarbeit.

Die wesentlichen Tatbestände, bei denen Ihnen der Personalrat mit Rat und Tat zur Seite stehen kann, finden Sie in § 72 LPVG.

Wie kommen Sie zu einer Vertragsverlängerung?

Da viele Arbeitsverträge beim wissenschaftlichen Personal bedauerlicherweise immer noch recht kurze Laufzeiten haben, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Fachvorgesetzten über eine Vertragsverlängerung reden. Diese muss dann sobald wie möglich bei der Verwaltung beantragt werden, da die Verwaltung gewisse Vorlaufzeiten für die Bearbeitung benötigt. Bereits drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrages müssen Sie sich bei der Serviceagentur für Arbeit als arbeitsuchend melden, sofern der Arbeitsvertrag bis dahin nicht unterschrieben ist. Ansonsten riskieren Sie finanzielle Abschläge.

Abschließend hat der Personalrat noch eine Bitte: Teilen Sie uns Ihre aktuelle Mail-Adresse mit, damit wir Sie bei eventuellen Rückfragen zu Ihren Vertragsangelegenheiten schnell erreichen können.


Wissenschaftliche Hilfskräfte - worauf Sie achten sollten

Wie oben beschreiben, ist in NRW zum 16. Juli 2011 ein neues Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Neuerungen dabei ist, dass ab sofort auch auf Wissenschaftlichen Hilfskraftstellen (WHK) geführte Beschäftigte durch eine Personalvertretung vertreten werden. Für Sie ist das der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Heinrich-Heine-Universität (PRwiss), der Sie hiermit als neues Mitglied im Kreis der von ihm vertretenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen herzlich begrüßt.

Nach den Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird die Zeitdauer einer WHK-Stelle auf die Befristungsdauer der Beschäftigungsmöglichkeit an der Universität voll angerechnet, wenn diese ein Viertel der regelmäßigen Wochenarbeitszeit nach TV-L (derzeit 39,5 h) übersteigt. Dies betrifft ab dem Master- oder gleichwertigen Abschlüssen  folglich auch die vielfach abgeschlossenen WHK-Verträge mit 10 Wochenstunden, andererseits wirken sich etwa 9,75 Wochenstunden WHK nicht auf die Befristungsdauer aus. Hier würde also lediglich eine Viertelstunde weniger Wochenarbeitszeit später eine längere Vertragsdauer (in der Qualifizierungsphase) ermöglichen.

(siehe auch "Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)


Eingruppierung von Tarifbeschäftigten mit Bachelor-Abschluss

Mitarbeiter, die ihre Berufstätigkeit als wissenschaftlich Beschäftige mit dem Bachelor-Abschluss antreten, werden nach dem geltenden Tarifrecht (TVL - Tarifvertrag der Länder) an den Universitäten nach Entgeltgruppe 13 (EG13) eingruppiert jedoch wegen "fehlender persönlicher Voraussetzungen" herabgruppiert und bekommen dann nur EG 12. Grundlage ist die momentan noch geltende Eingruppierungsordnung, die für die Entgeltgruppe 13 als Eingangsvoraussetzung eine Abschluss eines Studienganges von mindestens 7 Semestern verlangt.

Das Rektorat der Heinich-Heine-Universität hat im Februar 2011 einen wegweisenden Beschluss zu der Eingruppierung der Bachelor-Absolventen gefasst, dach dem nach drei jähriger Berufstätigkeit können die Beschäftigen einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Für Absolventen eines Fast-Track Promotionsstudiums besteht diese Möglichkeit schon nach einem Jahr. Auch hier müssen Sie selbst den Antrag stellen.

 Beschluss des Rektorats von Feburar 2011


Unsere Bitte - Teilen Sie uns Ihre email-Adresse mit:
Wir bauen eine email-Liste auf, um Sie mit wichtigen Informationen oder Einladungen zu Versammlungen direkt versorgen zu können. Wenn Sie zu den wissenschaftlich Beschäftigten der Heinrich-Heine-Universität gehören, so senden Sie uns eine Mail .

Hinweis: Wir können nur solche Adressen von Kolleginnen und Kollegen übernehmen, die auch in der Beschäftigtenliste der Verwaltung HHU und UKD (für Med.Fak.) enthalten sind.


Der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Gebäude 16.11, Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf

Tel.: (0211) 81-14963, Fax: (0211) 81-15618, Email:   Raum: 00.88

Letzte Änderung: 23.05.2012
Redaktion: Karin Vehlhaber, Gerhard Schwinger