AWMF online

 

Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen
Medizinischen
Fachgesellschaften

Interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) und der
Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

[Informationszentrum für Standards in der Onkologie - ISTO]


 AWMF-Leitlinien-Register  Nr. 032/034   Entwicklungsstufe:  2k 

Diagnostik und Therapie des Endometriumkarzinoms

Inhaltsverzeichnis

  1. Epidemiologie und Risikofaktoren
  2. Früherkennung und Screening
  3. Diagnostik
  4. Pathologisch-anatomische Diagnostik
  5. Versorgungsstrukturen
  6. Patientinnenaufklärung
  7. Grundlagen der Therapie des primären Endometriumkarzinoms
  8. Therapie der Vorstufen des Endometriumkarzinoms
  9. Konservative Therapie des frühen Endometriumkarzinoms
  10. Operataive Therapie
  11. Strahlentherapie
  12. Systemische Therapie
  13. Rezidiv, Metastasen
  14. Supportivtherapie
  15. Psychoonkologie
  16. Rehabilitation
  17. Nachsorge


  1. Epidemiologie und Risikofaktoren
  2. Das Endometriumkarzinom nimmt in der Inzidenz unter allen Malignom­erkrankungen der Frau mit jährlich 142000 Neuerkrankungen weltweit die 7. Stelle ein. Es finden sich regionale Unterschiede in der Häufigkeit des Auftretens, wobei Nordamerika und die westeuropäischen Länder mit einer altersstandardisierten Inzidenz zwischen 9,9 und 15,0 pro 100000 Frauen jährlich an der Spitze stehen. Das kumulative Risiko, bis zum 75. Lebensjahr an einem Endometriumkarzinom zu erkranken, wird in den USA als dem Land mit der höchsten Erkrankungsrate mit 1,7% angegeben. Die Erkrankungshäufigkeit nimmt mit steigendem Alter zu; der Gipfel der Erkrankung liegt zwischen 75 und 80 Jahren.

    Jährlich sterben 42000 Frauen weltweit an dieser Erkrankung; dies sind nur 1,9% aller krebsbedingten Todesfälle des weiblichen Geschlechts. Das mittlere 5-Jahres-Überleben wird in den Ländern mit der höchsten Inzidenz zwischen 72% in Europa und 84% in den USA angegeben.

    In Deutschland gibt es jährlich etwa 11300 Neuerkrankungen (vierthäufigstes Malignom der Frau). Mit 2,7% aller krebsbedingten Todesfälle des weiblichen Geschlechts nimmt das Endometriumkarzinom in unserem Lande die neunte Stelle ein.

    Es gibt zwei Typen von Endometriumkarzinomen - ein östrogenabhängiges (sogenanntes Typ-I-Karzinom) und ein östrogenunabhängiges Karzinom (sogenanntes Typ-II-Karzinom).

    Als gesicherte Risikofaktoren in der Kanzerogenese insbesondere des Typ-I-Endometriumkarzinoms gelten die Langzeit-Einnahme von Östrogenen ohne Gestagenschutz, eine Hormontherapie mit einer kürzer als 12 Tage/Monat dauernden Gestagen-Gabe, ein metabolisches Syndrom mit Adipositas (Body mass index von mehr als 25 kg/m2), ein Diabetes mellitus, ein PCO-Syndrom, eine lange Lebensphase mit Menstruationsblutugen, Nulliparität, ein Mammakarzinom in der Eigenanamnese, hohe Estradiolserumkonzentrationen (u.a. bei ­estradiol- bzw. androgensezernierenden Tumoren), eine Tamoxifen-Therapie und das HNPCC-Syndrom als autosomal-dominant vererbte Erkrankung.

    Multiparität, Rauchen, körperliche Belastung, Kontrazeptiva-Einnahme und eine lebenslange sojareiche Ernährung senken das Risiko der Entstehung eines Endometriumkarzinoms.

    Wichtiges hinweisendes Symptom auf ein Endometriumkarzinom ist die uterine Blutung bei postmenopausalen Frauen. Eine Variation der Intensität und Frequenz der Blutungen bei perimenopausalen Frauen ist ebenfalls verdächtig.

  3. Früherkennung und Screening
  4. Ein generelles Screening durch endovaginale Ultraschalluntersuchungen und Zytologie ist bei asymptomatischen Frauen ohne Risikofaktoren ineffektiv, eine Endometrium-Biopsie im Screening bei Niedrig-Risiko-Patientinnen zu aufwendig.

    Gezielte Früherkennungsuntersuchungen mit endovaginaler Sonographie und anschließender Endometrium-Biopsie sind möglicherweise sinnvoll für Hochrisikogruppen (Adipositas, Diabetes mellitus, bekannte Endometriumhyperplasie, PCOS). Bei einer hereditären Belastung durch ein HNPCC-Syndrom besteht ein Lebenszeitrisiko, an einem Endometriumkarzinom zu erkranken, von 40-60%. Jedoch steht auch bei diesen Frauen der Beweis der Effektivität entsprechender systematischer Untersuchungen durch Studien aus. Beim HNPCC-Syndrom ist die prophylaktische Hysterektomie unter Mitnahme der Adnexe zur sekundären Prävention des Endometriumkarzinoms möglicherweise sinnvoll.

    Statements
    Früherkennung und Screening

    • Ein generelles Screening kann nicht empfohlen werden.

    • Eine Mortalitätsverminderung durch Screening von Hochrisikopopulationen ist nicht belegt.

  5. Diagnostik
  6. Diagnostik bei symptomatischen Patientinnen

    Prätherapeutisches Staging

    Statements
    Diagnostik

    • Zur Sicherung der Diagnose ist die Gewinnung einer Histologie notwendig.

    • Es existiert keine apparative Maßnahme, die ein operatives Staging beim Endometriumkarzinom ersetzen kann. Bei den aufgrund von Komorbiditäten inoperablen Patienten kann eine Kernspintomographie zur Therapieplanung hilfreich sein.

  7. Pathologisch-anatomsiche Diagnostik
  8. Histopathologische Klassifikation

    Aufarbeitung des Gewebes

    Prognosefaktoren

    Statements
    Pathologisch-anatomische Diagnostik

    • Die histologische Klassifikation der Endometriumkarzinome und ihrer Vorstufen erfolgt nach den Vorgaben der WHO.

    • Mindestanforderungen an den histopathologischen Befundbericht des Endometriumkarzinoms sind: Tumortyp, Grading, Invasionstiefe in das Myometrium, Zervixinfiltration und Lymphknotenbefall, R-Klassifikation, Gefäß- und Lymphgefäßeinbruch.

  9. Versorgungsstrukturen
  10. Die Versorgung von Patientinnen mit präinvasiven Läsionen oder mit Endometriumkarzinom sollte in Kooperation zwischen niedergelassenen FrauenärztInnen und spezialisierten Zentren für Genitalkrebs erfolgen. Im Zentrum für Genitalkrebs werden umfänglich alle Genitalkarzinome der Frau, insbesondere auch Patientinnen mit Endometriumkarzinom und dessen Vorstufen behandelt. Das Zentrum verfügt über die dazu erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten, die im Rahmen eines Anforderungskataloges für zertifizierte Zentren definiert worden sind. Es erfolgt eine Vernetzung mit den zusätzlichen Disziplinen wie z.B. Radioonkologie, operative und medikamentöse Onkologie, Nuklearmedizin, Pathologie, etc. Ziel des Zentrums ist eine leitlinienorientierte und qualitätsgesicherte Behandlung der Patientin mit präinvasiven Läsionen oder mit Endometriumkarzinom auf hohem Niveau und die ständige Verbesserung dieser Behandlungsqualität. Das Zentrum ist Weiterbildungseinrichtung für den Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie. Neben der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer und den nationalen Anforderungen im Rahmen von onkologischen Zentren nach Kriterien der DKG werden auch internationale Anforderungen der European Society of Gynaecological Oncology (ESGO) berücksichtigt.

  11. Patientinnenaufklärung
  12. Hintergrund und Rahmenbedingungen

    Aufklärung über Diagnose

    Aufklärung über Behandlung

    Statements
    Patientinnenaufklärung

    • Die Bereitstellung qualifizierter und sachkompetenter Informationsmaterialien (Print- oder Internetmedien) soll nach den Qualitätsforderungen der Leitlinie Fraueninformation erfolgen, um Patientinnen durch eine verständliche Risikokommunikation (u. a. Angaben von Häufigkeiten statt Relativprozenten) in ihrer selbstbestimmten Entscheidung für oder gegen medizinische Maßnahmen zu unterstützen.

    • Die Art der Vermittlung von Informationen und die Aufklärung der Patientin sollte umfassend sowie wahrheitsgemäß sein und nach folgenden Grundprinzipien einer patientenzentrierten Kommunikation erfolgen:

      • Ausdruck von Empathie und aktives Zuhören
      • direktes und einfühlsames Ansprechen schwieriger Themen
      • wenn möglich, Vermeidung von medizinischem Fachvokabular, gegebenenfalls Erklärung von Fachbegriffen
      • Strategien, um das Verständnis zu verbessern (Wiederholung, Zusammenfassung wichtiger Informationen, Nutzung von Graphiken u. ä.)
      • Ermutigung, Fragen zu stellen
      • Erlaubnis und Ermutigung, Gefühle auszudrücken
      • weiterführende Hilfe anbieten (beispielsweise Selbsthilfegruppen, Psychoonkologie, psychosoziale Krebsberatung)

  13. Grundlagen der Therapie des primären Endometriumkarzinoms
  14. Die Entscheidung über die adäquate Therapie erfolgt interdisziplinär unter Einbeziehung der gynäkologischen Onkologie, der Strahlentherapie, der Anästhesiologie und der Pathologie. Dieses sollte die Diskussion über Kurz- und Langzeitfolgen der verschiedenen Therapiemöglichkeiten mit einschließen. Die Therapieentscheidung ist individuell und gemeinsam mit der Patientin zu treffen. Berücksichtigt werden müssen Allgemeinzustand und Lebenssituation der Patientin sowie das Stadium der Erkrankung und die Risikofaktoren.

    In der Primärsituation wird die operative Therapie grundsätzlich durchgeführt. Bei Kontraindikationen zur Operation, Hochrisikopatientinnen oder in der palliativen Situation ist eine alleinige oder zusätzliche Strahlentherapie indiziert. Medikamentöse Therapien sind risikoadaptiert durchzuführen.

  15. Therapie der Vorstufen des Endometriumkarzinoms
  16. Prämenopausal kann bei Hyperplasien ohne Atypien, deren Karzinomrisiko zwischen 1-3% liegt, eine zyklische Gestagenbehandlung empfohlen werden (12.-25. Zyklustag, Einsatz von Medroxyprogesteronacetat 10-20 mg/d oder Äquivalent). Diese führt in 60-80% der Fälle zu einer Regression. Bei Patientinnen mit PCO-Syndrom ist die Gabe eines oralen Kontrazeptivums sinnvoll. Ein hormonbildender Ovarialtumor sollte sonographisch und laborchemisch (FSH, Estradiol, Testosteron, gegebenenfalls Inhibin) ausgeschlossen werden. Nach 3 bis 6 Monaten ist eine Sonographie und bei Auffälligkeiten eine hysteroskopische Kontrolle einschließlich Abrasio erforderlich.

    Postmenopausal kann nach Ausschluss iatrogener Faktoren (Hormontherapie) die Hysterektomie mit beidseitiger Adnexexstirpation erwogen werden, da ein östrogen- bzw. androgenproduzierender Tumor (auch ein Ovarialkarzinom) vorliegen kann oder aber bei Adipositas und metabolischem Syndrom mit der Entwicklung von atypischen Hyperplasien zu rechnen ist. Alternativ ist eine konsequente Überwachung zu empfehlen.

    Bei Hyperplasien mit Atypien ist prämenopausal bei Frauen mit abgeschlossener Familienplanung und bei postmenopausalen Frauen aufgrund des Karzinomrisikos von bis zu 30% eine Hysterektomie zu empfehlen. Da die endgültige Untersuchung des Hysterektomiepräparates in ca. 20-40% ein invasives Karzinom zeigt, ist bei postmenopausalen Frauen eine gleichzeitige Adnexektomie dringend zu empfehlen.

    Bei Frauen mit Kinderwunsch und bei Patientinnen mit einem erhöhten Operationsrisiko ist ein konservatives Vorgehen unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem gut differenzierten endometrioiden Karzinom ohne Myometriuminfiltration (s. u.) möglich.

    Die Gestagentherapie sollte bei Hyperplasien mit Atypien höher dosiert sein (z.B. Medroxyprogesteronacetat 100 mg/d, Megestrolacetat 60 mg/d). Möglich ist auch die Anwendung eines gestagenhaltigen IUPs.

    Die Nebenwirkungen einer hochdosierten Gestagentherapie sind bei der Therapieplanung zu berücksichtigen. Ist die histologische Kontrolle nach 3 und 9 Monaten unauffällig, kann eine Schwangerschaft angestrebt werden. Bei noch nicht aktuellem Kinderwunsch sollte die Gestagentherapie unter sonographischer Kontrolle fortgeführt werden. Bei Persistenz und Progress der morphologischen Veränderungen oder bei Erfüllung bzw. Aufgabe des Kinderwunsches ist eine Hysterektomie zu empfehlen.

    Statements
    Therapie der Vorstufen des Endometriumkarzinoms

    • Hyperplasien des Endometriums ohne Atypien können konservativ behandelt werden.

    • Hyperplasien des Endometriums mit Atypien haben ein hohes Entartungsrisiko. Ein konservativer Behandlungsversuch sollte nur bei Kinderwunsch und hoher Compliance der Patientin erwogen werden.

  17. Konservative Therapie des frühen Endometriumkarzinoms
  18. Die konservative, fertilitätserhaltende Therapie ist eine Behandlungsoption für Frauen mit gut differenziertem, endometrioidem Endometriumkarzinom im Stadium T1a und dringendem Kinderwunsch.

    Sie kann bei diesen Patientinnen nach Aufklärung über die hohe Rezidivwahrscheinlichkeit, die Möglichkeit des Progresses unter konservativer Therapie und der Notwendigkeit eines engmaschigen Follow-up erwogen werden. Hinweise auf eine Myometriuminfiltration sowie eine Ovarialmetastasierung müssen vor Behandlungsbeginn durch einen transvaginalen Ultraschall und ein MRT ausgeschlossen werden. Das Fehlen von extrauterinen Manifestationen des Karzinoms sollte durch eine Laparoskopie nachgewiesen werden. Eine vollständige Entleerung des Cavum uteri muss durch den Einsatz der Hysteroskopie im Zusammenhang mit der Kürettage gewährleistet sein.

    Eine kontinuierliche orale Gestagenapplikation mit Megesterolacetat 160 mg/d bzw. Medroxyprogesteronacetat 200 mg/d ist die Medikation der Wahl. Die Behandlungsdauer beträgt mindestens 3 Monate. Ein Follow-up mittels transvaginalem Ultraschall, Hysteroskopie und Endometriumbiopsie muss zunächst alle 3 Monate erfolgen. Erst nach unauffälligem Re-Staging ist eine Schwangerschaft anzustreben. Der Einsatz der assistierten Reproduktion kann erwogen werden, um die Zeitdauer bis zum Eintritt einer Schwangerschaft möglichst gering zu halten.

    Aufgrund der hohen Rezidivwahrscheinlichkeit nach konservativer Therapie ist nach erfülltem Kinderwunsch eine chirurgische Therapie entsprechend dem Stadium erforderlich.

    Statements
    Konservative Therapie des frühen Endometriumkarzinoms

    • Für Frauen mit gut differenziertem, progesteronrezeptorpositivem endometrioidem Endometriumkarzinom des klinischen Stadiums 1a und dringendem Kinderwunsch kann eine konservative Therapie erwogen werden.

  19. Operative Therapie
  20. Ein systematisches operatives Staging bestehend aus Hysterektomie mit Adnexexstirpation sowie pelviner und paraaortaler Lymphonodektomie ist für die meisten Frauen mit Endometriumkarzinom die entscheidende Basistherapie und ermöglicht den stadiengerechten Einsatz zusätzlicher adjuvanter Maßnahmen. Auch in nicht mehr kurablen fortgeschrittenen Stadien ist eine operative Intervention (Hysterektomie im Sinne der Blutungsprophylaxe; Debulking von großen Tumormassen) meist mit einem Nutzen für die Patientin verbunden und verbessert die Effektivität anderer palliativer Maßnahmen.
    Möglicherweise ist mit der operativen Entfernung von Lymphknotenmetastasen auch eine Prognoseverbesserung verbunden. Es sollte deshalb, sofern der Allgemeinzustand der Patientin dies zulässt, in allen Fällen, bei denen eine vollständige Entfernung der Tumormanifestationen möglich erscheint, eine pelvine und paraaortale Lymphonodektomie (LN) durchgeführt werden.

    Die LN sollte nicht in Form eines Samplings, sondern muss als systematische Lymphonodektomie erfolgen und die pelvinen sowie die paraaortalen Lymphknoten bis zum Nierenstiel einbeziehen. Es sollten mindestens 15 pelvine und 10 paraaortale Lymphknoten entfernt werden.

    Im Falle relevanter Komorbidität kann auf die Lymphonodektomie verzichtet werden. Die fehlende Erfahrung des Operateurs mit der Lymphonodektomie bei adipösen Patientinnen oder die fehlende Infrastruktur zur Betreuung multimorbider Patientinnen darf nicht der Grund für den Verzicht auf eine Lymphonodektomie sein. In diesen Fällen sollte eine Verlegung in ein gynäkologisch-onkologisches Zentrum erfolgen.

    In den Stadien pT1a bzw. pT1b, G1 oder G2 ist die LN fakultativ.

    Eine routinemäßige Schnellschnittuntersuchung des Hysterektomiepräparates oder der pelvinen Lymphknoten wird nicht empfohlen, da diese Methode nicht ausreichend zuverlässig ist und nur bei Fällen mit geringem Risiko die komplette pelvine und paraaortale Lymphonodektomie (s. o.) fakultativ ist. Im Einzelfall kann eine Schnellschnittuntersuchung bei individueller Fragestellung von Nutzen sein.

    Die laparoskopische Lymphonodektomie in Kombination mit einer laparoskopisch-assistierten vaginalen (radikalen) Hysterektomie mit Adnexexstirpation scheint, wenn sie durch in dieser Technik versierte Operateure erfolgt, ähnlich sicher zu sein wie die abdominalen Operationen. Möglicherweise sind laparoskopische Verfahren vor allem bei multimorbiden Patientinnen dem konventionellen Verfahren überlegen.

    Ist durch die präoperative fraktionierte Abrasio ein seröses oder klarzelliges Karzinom gesichert worden, sollte zusätzlich eine Omentektomie sowie die Entnahme multipler Peritonealbiopsien (inklusive Zwerchfellkuppeln) erfolgen.

    Grundprinzipien der Operation

    Stadienabhängige operative Therapie

    Besonderheiten bei serösen und klarzelligen Karzinomen

    Vorgehen bei fehlender oder unzureichender Lymphonodektomie bzw. fehlender Adnexexstirpation

    Statements
    Operative Therapie

    • Die operative Behandlung des Endometriumkarzinoms sollte die Entnahme einer Zytologie aus der Bauchhöhle, die Hysterektomie, die beidseitige Adnexexstirpation sowie die pelvine und paraaortale Lymphonodektomie bis zum Nierenstiel umfassen.

    • Beim Vorliegen eines serösen oder klarzelligen Karzinoms sollte zusätzlich die Entnahme von multiplen peritonealen Biopsien sowie eine Omentektomie erfolgen.

    • In den Stadien pT1a, pT1b und Vorliegen von G1 oder G2 ist die Lymphonodektomie fakultativ.

    • Im Stadium pT2b sollten die Parametrien mitreseziert werden.

    • In fortgeschrittenen Stadien sollte eine möglichst komplette Resektion des Tumors erfolgen, um die Effizienz der adjuvanten systemischen und strahlentherapeutischen Maßnahmen zu verbessern.

  21. Strahlentherapie
  22. Primäre Strahlentherapie

    Adjuvante Strahlentherapie nach Hysterektomie mit bilateraler Adnexexstirpation (pNx)

    Indikationen für eine adjuvante Strahlentherapie nach Hysterektomie mit bilateraler Adnexexstirpation ohne systematische Lymphonodektomie

    Adjuvante Strahlentherapie nach Hysterektomie mit bilateraler Adnexexstirpation und systematischer Lymphonodektomie

    Statements
    Strahlentherapie

    • Eine primäre Strahlentherapie des Endometriumkarzinoms ist indiziert, wenn durch eine Komorbidität keine Operabilität gegeben ist.

    • Bei Patientinnen mit hohem Lokalrezidivrisiko sollte eine adjuvante Strahlentherapie durchgeführt werden, um das lokoregionäre Rezidivrisiko zu senken.

    • Die adjuvante Strahlentherapie hat keinen Effekt im Stadium I und II auf das Gesamtüberleben.

    • Für fortgeschrittenere Stadien gibt es diesbezüglich keine ausreichenden Daten.

  23. Systemische Therapie
  24. Adjuvante Therapie

    Statements
    Systemische adjuvante Therapie

    • Eine adjuvante endokrine Therapie mit Gestagenen hat keinen therapeutischen Effekt.

    • Bei optimal operiertem Endometriumkarzinom des Stadiums III und IV ist die Chemotherapie eine Alternative zur Strahlentherapie.

    • Bei Endometriumkarzinomen des Stadiums Ic G3, II G3 und III kann die adjuvante Chemotherapie eine Alternative zur Strahlentherapie darstellen.

    Palliative Therapie

    Statement
    Systemische palliative Therapie

    • Sind bei einem Rezidiv oder bei Metastasen eine Operation und/oder eine Strahlentherapie nicht mehr möglich, wird bei progesteronrezeptorpositiven Karzinomen und asymptomatischen Metastasen die Therapie mit Gestagenen empfohlen.

    • Bei Progress unter endokriner Therapie, bei rezeptornegativen Tumoren und bei symptomatischen und lebensbedrohlichen Tumormanifestationen kann eine palliative Chemotherapie sinnvoll sein.

    • Angesichts der fehlenden oder nur marginalen Effekte auf das Gesamtüberleben ist die Indikation für systemische Kombinations-Chemotherapien streng zu stellen.

  25. Rezidiv, Metastasen
  26. Etwa 25% der Patientinnen mit Endometriumkarzinom (alle Stadien) erleiden im Verlauf ihrer Erkrankung ein Rezidiv bzw. Fernmetastasen. Dabei entfallen 17% auf die Vagina, 32% auf das Becken und 51% manifestieren sich als Fernmetastasen. 70 bis 90% der Rezidive treten in den ersten beiden Jahren nach Primärtherapie auf. Vaginale Rezidive sind einer kurativen Therapie zugänglich. Bei früher Erkennung liegt die 5-Jahres-Überlebensrate bei 40 bis 50%. Bei nicht operablen lokalen Scheidenstumpfrezidiven ist die Kombination aus perkutaner Strahlentherapie und Brachytherapie indiziert, wenn keine adjuvante Bestrahlung erfolgte. Beim Beckenwandrezidiv wird in aller Regel die Radiotherapie favorisiert, wenn keine adjuvante Radiatio erfolgte. In dieser Situation können 5-Jahres-Überlebensraten von 68 bis 88% erreicht werden.

    Bei umschriebenen Befunden am Scheidenende kann die operative Resektion, gegebenenfalls gefolgt von einer Nachbestrahlung, sinnvoll sein. Ist bereits eine Strahlentherapie in der adjuvanten Situation erfolgt, kann bei Inoperabilität in ausgewählten Fällen noch eine weitere Brachytherapie durchgeführt werden. In den übrigen Fällen ist bei kurativer Intention die radikale Resektion, d. h. in der Regel die Exenteration indiziert. Diese ist mit einer erhöhten Rate an perioperativen Komplikationen und einer relevanten Mortalität verbunden. Gelingt eine R0-Resektion, sind 5-Jahres-Überlebensraten von 40% beschrieben worden. Ist bei einem Rezidiv oder Metastasen keine Operation/Strahlentherapie möglich, ist eine palliative Systemtherapie indiziert
    (siehe Kapitel "Systemische Therapie").

    Statements
    Rezidiv, Metastasen

    • Resezierbare Rezidive eines Endometriumkarzinoms sollten operativ behandelt werden.

    • Bei Inoperabilität sollte eine Strahlentherapie durchgeführt werden.

    • Sind weder Operation noch Strahlentherapie möglich, sollte eine palliative Systemtherapie durchgeführt werden.

  27. Supportivtherapie
  28. Allgemeine Nebenwirkungen

    Lokale Nebenwirkungen

    Statement
    Supportivtherapie

    • Eine leitliniengerechte Supportivtherapie zur Prophylaxe und Minimierung therapie- oder tumorbedingter Symptome ist erforderlich.

  29. Psychoonkologie
  30. Die Berücksichtigung psychosozialer Aspekte ist ein integraler Bestandteil der Betreuung im gesamten Krankheitsverlauf. Die Konzepte psychoonkologischer Maßnahmen bei Patientinnen mit Endometriumkarzinom entsprechen den an anderer Stelle ausgeführten diagnoseübergreifenden Leitlinien psychoonkologischer Beratung und Behandlung erwachsener Krebspatienten. An dieser Stelle sollen daher nur die wichtigsten Aspekte ausgeführt werden. Die Patientin ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf psychosoziale Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen, insbesondere auf psychoonkologische Behandlungsmöglichkeiten inklusive Paar- und Sexualberatung, Selbsthilfegruppen sowie sozialrechtliche Beratung. Neben den allgemeinen psychosozialen Problemen wie Angst, Depression und Krankheitsverarbeitung sind insbesondere die spezifischen Probleme im Bereich Sexualität, Partnerschaft, Selbstkonzept, Körperbild sowie Tod und Sterben anzusprechen. Bei entsprechendem Bedarf ist eine qualifizierte psychoonkologische Betreuung der Patientin sicherzustellen und in das Gesamtkonzept der onkologischen Versorgungsstruktur zu integrieren. Die psychoonkologische Versorgung der Patientinnen beinhaltet eine patientengerechte Information und Beratung, eine qualifizierte psychologische Diagnostik und Bedarfsfeststellung sowie eine gezielte psychoonkologische Behandlung zur Unterstützung bei der Bewältigung der Erkrankungs- und Behandlungsfolgen. Inhalt und Ausmaß der psychoonkologischen Diagnostik und Interventionen sind am individuellen Bedarf der Patientin auszurichten. Falls es die Patientin wünscht, können ihr Partner oder Angehörige zu jedem Zeitpunkt im Krankheitsverlauf in die Betreuung mit einbezogen werden.

    Statements
    Psychoonkologie

    • Die psychoonkologische Betreuung von Patientinnen mit Endometriumkarzinom ist ein integraler Bestandteil der onkologischen Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Nachsorge und stellt eine interdisziplinäre Aufgabe dar.

    • Die Patientin sollte frühzeitig über die Möglichkeit der stationären und ambulanten psychoonkologischen Hilfestellung informiert werden und bei Bedarf eine qualifizierte psychoonkologische Betreuung erhalten.

    • Die Lebensqualität der Patientin ist während der Therapie, Rehabilitation und der Nachsorge regelmäßig zu beurteilen, auch um einen möglichen psychoonkologischen Handlungsbedarf zu beurteilen.

  31. Rehabilitaion
  32. Der Rehabilitationsbedarf im somatischen und psychosozialen Bereich ergibt sich aus der Feststellung der Krankheits- und Behandlungsfolgestörungen in Orientierung an Einteilungsprinzipien der ICF-Klassifikation der WHO (2001). Diese lassen sich in Funktionsstörungen, Fähigkeitsstörungen, Beeinträchtigungen sowie Kontext- und Risikofaktoren detaillierter unterscheiden und auch kodiert erfassen: Am häufigsten sind genitale Atrophieerscheinungen mit radiogener Komponente als Dyspareunie, Lymphödeme der unteren Extremitäten, radiogene Reaktionen von Ureter, Harnblase und Darm und Hormonausfallserscheinungen.

    Bei Vorliegen von Beeinträchtigungen im Sinne einer Rehabilitationsbedürftigkeit kann nach den gesetzlichen Bestimmungen (SGB V, VI, IX) binnen 2 Wochen nach Beendigung der Primärtherapie eine Anschlussheilbehandlung in einer geeigneten Rehabilitationsklinik aufgenommen werden. Alternativ kann auch eine sogenannte Regelheilbehandlung binnen 2 Jahren nach Primärtherapie über die gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherungen beantragt und genehmigt werden. Alle Patientinnen sind über die gesetzlichen Möglichkeiten zu Anschlussheilbehandlung, Regelheilbehandlung und ambulanten Reha-Angeboten durch den jeweils behandelnden Arzt eingehend zu informieren und zu beraten.

    Die Rehabilitationsfähigkeit ergibt sich aus einer positiven Motivation der Patientin und der körperlichen und psychischen Fähigkeit, die angebotenen Reha-Programme zielorientiert zu nutzen.

    Eine ergebnisorientierte Rehabilitation sollte hierzu je nach Notwendigkeit individuelle Therapieziele aus somatischen, funktionsbezogenen, sozialen, edukativen und psychoonkologischen Bereichen auswählen.

    Neben spezifischen symptomatischen oder funktionellen Behandlungen erfolgen krankheitsorientierte edukative Begleitprogramme sowie gegebenenfalls eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und berufsorientierte Leistungserprobung bezogen auf den bisher ausgeübten Beruf und den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der gesetzliche Auftrag lautet "Rehabilitation vor Rente!". Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist einer maximalen Krankengeldfortzahlung von 18 Monaten können Fragen eventueller Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit eingehend geklärt und die Patientinnen sozial abgesichert werden.

    Globales Gesamtziel der Rehabilitation ist die Wiedererlangung eines körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Bei bleibenden Krankheitsfolgeschäden soll durch Begleitung und Betreuung Hilfestellung gegeben werden, unvermeidliche Behinderungen und Beschwerden zu akzeptieren oder zu kompensieren und das Leben wieder zur eigenen Zufriedenheit eigengestalterisch zu führen. Unterstützen können hier Krebs-Selbsthilfegruppen oder -Sportgruppen.

    Statements
    Rehabilitation

    • Alle Patientinnen sind über die gesetzlichen Möglichkeiten zu Anschlussheilbehandlung, Regelheilbehandlung und ambulanten Reha-Angeboten durch den jeweils behandelnden Arzt eingehend zu informieren und zu beraten

  33. Nachsorge
  34. Nachsorge dient der Sicherung des Heilerfolges und der Lebensqualität. Dabei ist eine symptomorientierte Nachsorge einer klinisch und bildgebenden Nachsorge nicht unterlegen.

    Das frühzeitige Erkennen eines Lokalrezidivs ist wichtig, da ein kurativer Ansatz bestehen kann. Hingegen bedeutet der Nachweis von Fernmetastasen in den meisten Fällen den Übergang zur palliativen Situation. Die tumorspezifisch orientierte Nachsorge der Patientin erfolgt mit regelmäßigen Untersuchungen wegen bestehender Behandlungsoptionen, insbesondere beim Vaginalrezidiv und beim zentralen Rezidiv am Vaginalabschluss. Die allgemeine Nachsorge der Patientin zielt auf die psychosozialen und sozialmedizinischen Aspekte.

    Die Betreuung muss berücksichtigen, dass eventuelle Begleiterkrankungen den Schweregrad der kurz-, mittel- und langfristigen Therapienebenwirkungen nach einer OP und/oder perkutanen Radiatio sowie einer medikamentösen/zytostatischen Behandlung erhöhen können. Darüber hinaus lassen sich bei 6 bis 10% der Patientinnen mit Endometriumkarzinom im Nachsorgeverlauf Zweitmalignome nachweisen, am häufigsten Mammakarzinome. Die Krebsvorsorge als Tertiärprävention stellt somit bei der Endometriumkarzinom-Patientin einen wesentlichen Inhalt der Nachsorge dar. Für definierte klinische Nachsorgeintervalle gibt es aufgrund der aktuellen Literatur keinen effektiven Benefit im Hinblick auf das Gesamtüberleben. Da aber im Stadium I und II mit 15% Lokalrezidiven zu rechnen ist, wird in den ersten zwei Jahren ein drei- bis sechsmonatiges Untersuchungsintervall angeraten. Klinisch-apparative Nachsorgemaßnahmen wie zytologischer Abstrich der Scheide oder Röntgenuntersuchungen konnten keinen Vorteil für das Gesamtüberleben der Patientinnen erbringen.

    Wenn relevante klimakterische Beschwerden vorliegen, kann durch mittelhoch dosierte Gestagene (z.B. 20 mg Medroxyprogesteronacetat) eine Symptomkontrolle erreicht werden, ohne dass ungünstige Effekte auf das Rezidivrisiko zu erwarten sind.

    Statements
    Nachsorge

    • In der Nachsorge sind zu beachten: genitale Atrophieerscheinungen (Dyspareunie), Lymphödem der unteren Extremitäten, radiogene Reaktionen von Ureter, Harnblase und Darm sowie Hormonausfallserscheinungen.

    • Da beim frühzeitigen Erkennen eines Lokalrezidivs ein kurativer Ansatz besteht, sollte in den ersten 2-3 Jahren nach Primärtherapie ein 3-monatiges Nachsorgeintervall mit Spekulumeinstellung, vaginaler und rektaler Untersuchung, gegebenenfalls Ultraschall erfolgen.

    • Eine weiterführende bildgebende Diagnostik ist nur bei symptomatischen Patientinnen erforderlich.

    • Im Gespräch in der Nachsorge sollten nachfolgende Punkte angesprochen werden:
      • orübergehende und langfristige Auswirkungen von Erkrankung und Therapie
      • Hilfsangebote (Selbsthilfegruppen, psychosoziale Krebsberatungsstellen)
      • psychoonkologische/psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten
      • Sexualität und Partnerschaft
      • Lebensqualität


Anhang


Verfahren zur Konsensbildung

Methodenreport

  1. Einführung
  2. Zusammensetzung der Leitliniengruppe
  3. Konsensusverfahren
  4. Publikation
  5. Literaturverzeichnis
    1. Deutsche Krebsgesellschaft. Kurzgefasste interdisziplinäre Leitlinien 2002. Diagnose und Therapie maligner Erkrankungen. Junginger Th. (Hrsg.). Zuckschwerdt, München, 2002
    2. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), and (Hrsg.). Deutsches Instrument zur methodischen Leitlinienbewertung DELBI. Verfügbar: www.delbi.de; Zugriff am 21.01.2008
    3. Schmitt-Reißer B, Abu-Hani M, Junginger Th, Kopp I, Lorenz W. Anleitung zur Erstellung interdisziplinärer Leitlinien der Stufe 2, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Frankfurt am Main, 2002
    4. Delbecq AL, Van de Ven AH, Gustafson DH. Group techniques for program planning. Scott foresman and Company, Glenview, IL, 1975, pp. 1-174
    5. Bundesärztekammer, AWMF, Kassenärztliche Bundesvereinigung (Hrsg.). Programm für Nationale Versorgungsleitlinien - Methodenreport, 3. Auflage, Version 1.1, März 2007. Berlin, ÄZQ. Internet: www.methodik.n-v-l.de (externer Link) (Zugriff: 20.01.2008)
    6. Deutsche Krebsgesellschaft. Kurzgefasste interdisziplinäre Leitlinien 2006. Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie maligner Erkrankungen. Garbe C. et al (Hrsg.). Zuckschwerdt, München, 2006

  6. Anhang
  7. Koordination und Herausgeber:
    Informationszentrum für Standards in der Onkologie (ISTO)
    Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
    Steinlestrasse 6
    60596 Frankfurt
    Tel: 069 - 63 00 96 - 0
    Email: isto@krebsgesellschaft.de

Erstellungsdatum:

12/1999

Letzte Überarbeitung:

01/2008

Nächste Überprüfung geplant:

06/2010


Zurück zum Index spezielle Leitlinien Onkologie
Zurück zum Index Leitlinien der Gynäkologie und Geburtshilfe
Zurück zur Liste der Leitlinien
Zurück zur AWMF-Leitseite


Stand der letzten Aktualisierung: 01/2008
©: Dt. Krebsgesellschaft / Dt. Ges. f. Gynäkologie und Geburtshilfe
Autorisiert für elektronische Publikation: AWMF online
HTML-Code optimiert: 09.10.2009; 09:44:23