AWMF online |
| Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 032/034 | Entwicklungsstufe: | 2k |
|---|
Jährlich sterben 42000 Frauen weltweit an dieser Erkrankung; dies sind nur 1,9% aller krebsbedingten Todesfälle des weiblichen Geschlechts. Das mittlere 5-Jahres-Überleben wird in den Ländern mit der höchsten Inzidenz zwischen 72% in Europa und 84% in den USA angegeben.
In Deutschland gibt es jährlich etwa 11300 Neuerkrankungen (vierthäufigstes Malignom der Frau). Mit 2,7% aller krebsbedingten Todesfälle des weiblichen Geschlechts nimmt das Endometriumkarzinom in unserem Lande die neunte Stelle ein.
Es gibt zwei Typen von Endometriumkarzinomen - ein östrogenabhängiges (sogenanntes Typ-I-Karzinom) und ein östrogenunabhängiges Karzinom (sogenanntes Typ-II-Karzinom).
Als gesicherte Risikofaktoren in der Kanzerogenese insbesondere des Typ-I-Endometriumkarzinoms gelten die Langzeit-Einnahme von Östrogenen ohne Gestagenschutz, eine Hormontherapie mit einer kürzer als 12 Tage/Monat dauernden Gestagen-Gabe, ein metabolisches Syndrom mit Adipositas (Body mass index von mehr als 25 kg/m2), ein Diabetes mellitus, ein PCO-Syndrom, eine lange Lebensphase mit Menstruationsblutugen, Nulliparität, ein Mammakarzinom in der Eigenanamnese, hohe Estradiolserumkonzentrationen (u.a. bei estradiol- bzw. androgensezernierenden Tumoren), eine Tamoxifen-Therapie und das HNPCC-Syndrom als autosomal-dominant vererbte Erkrankung.
Multiparität, Rauchen, körperliche Belastung, Kontrazeptiva-Einnahme und eine lebenslange sojareiche Ernährung senken das Risiko der Entstehung eines Endometriumkarzinoms.
Wichtiges hinweisendes Symptom auf ein Endometriumkarzinom ist die uterine Blutung bei postmenopausalen Frauen. Eine Variation der Intensität und Frequenz der Blutungen bei perimenopausalen Frauen ist ebenfalls verdächtig.
Gezielte Früherkennungsuntersuchungen mit endovaginaler Sonographie und anschließender Endometrium-Biopsie sind möglicherweise sinnvoll für Hochrisikogruppen (Adipositas, Diabetes mellitus, bekannte Endometriumhyperplasie, PCOS). Bei einer hereditären Belastung durch ein HNPCC-Syndrom besteht ein Lebenszeitrisiko, an einem Endometriumkarzinom zu erkranken, von 40-60%. Jedoch steht auch bei diesen Frauen der Beweis der Effektivität entsprechender systematischer Untersuchungen durch Studien aus. Beim HNPCC-Syndrom ist die prophylaktische Hysterektomie unter Mitnahme der Adnexe zur sekundären Prävention des Endometriumkarzinoms möglicherweise sinnvoll.
| Statements Früherkennung und Screening
|
Im Einzelfall nützliche Untersuchungen:
Die operative Stadieneinteilung setzt eine Exploration des Abdomens mit Hysterektomie und beidseitiger Adnexexstirpation sowie die pelvine und paraaortale Lymphonodektomie in den FIGO Stadien I und II voraus.
Tabelle: Stadieneinteilung des Endometriumkarzinoms
| TNM | FIGO | |
| TX | Primärtumor kann nicht beurteilt werden. | |
| T0 | Kein Anhalt für Primärtumor. | |
| Tis | 0 | Carcinoma in situ |
| T1 | I | Tumor begrenzt auf Corpus uteri. |
| T1a | IA | Tumor begrenzt auf Endometrium. |
| T1b | IB | Tumor infiltriert weniger als die Hälfte des Myometriums. |
| T1c | IC | Tumor infiltriert die Hälfte oder mehr des Myometriums. |
| T2 | II | Tumor infiltriert Zervix, breitet sich jedoch nicht jenseits des Uterus aus. |
| T2a | IIA | Lediglich endozervikaler Drüsenbefall. |
| T2b | IIB | Invasion des Stromas der Zervix. |
| T3 und/oder N1 | III | Lokale und/oder regionäre Ausbreitung wie in T3a, b, N1 bzw. FIGO IIIA, B, C, beschrieben. |
| T3a | IIIA | Tumor befällt Serosa und/oder Adnexe (direkte Ausbreitung oder Metastasen) und/oder Tumorzellen in Aszites oder Peritonealspülung. |
| T3b | IIIB | Vaginalbefall (direkte Ausbreitung oder Metastasen). |
| N1 | IIIC | Metastasen in Becken- und/oder paraaortalen Lymphknoten. |
| T4 | IVA | Tumor infiltriert Blasen- und/oder Rektumschleimhaut. |
| M1 | IVB | Fernmetastasen |
Zusätzliche prätherapeutische Untersuchungen:
|
Statements Diagnostik
|
Die Präkanzerose der Typ-I-Karzinome ist die atypische Hyperplasie. Nach der WHO-Klassifikation wird zwischen der einfachen Hyperplasie mit einem Karzinomrisiko von < 1%, der komplexen Hyperplasie (Karzinomrisiko zwischen 5% und 10%) und der atypischen Hyperplasie (Karzinomrisiko etwa 30%) unterschieden. Der Begriff der adenomatösen Hyperplasie Grad I-III sollte nicht mehr verwendet werden.
Als Vorstufe der serösen Tumoren gilt das endometriale intraepitheliale Karzinom (EIC).
Fehlt eine eindeutige, morphologisch nachweisbare Beziehung zwischen dem Karzinom und zervikalen Strukturen, so handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle um disloziertes Tumorgewebe. Lediglich bei zweifelsfreiem Nachweis einer Infiltration des Karzinoms in endozervikale Drüsen bzw. in das endozervikale Stroma lässt sich durch die Abrasio ein Stadium T2a bzw. T2b diagnostizieren.
Anforderungen an den histologischen Befund beim Abradat:
Anforderungen an den histologischen Befund bei Nachweis einer Hyperplasie:
Anforderungen an den histologischen Befund bei Nachweis eines Karzinoms:
Hysterektomiepräparat
Anforderungen an den histologischen Befundbericht bei Hysterektomiepräparaten:
Anforderungen an den histologischen Befund bei erfolgter Lymphonodektomie:
|
Statements Pathologisch-anatomische Diagnostik
|
Eine gelungene Aufklärung wirkt sich positiv z.B. auf die Compliance, die Toleranz von Nebenwirkungen und die Behandlungszufriedenheit aus. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften über Form und Inhalt der Patiententinnenaufklärung, sie ist aber nach deutschem Recht zwingend vorgeschrieben, sofern die Patientin einsichtsfähig ist. Als Vorbedingung für das informierte Einverständnis der Patientin (informed consent) ermöglicht die Aufklärung erst ärztliches Handeln. Sie dient der Selbstbestimmung der Patientin, der rechtlich ein höheres Gewicht beigemessen wird als der ärztlichen Hilfeleistungspflicht. Es existieren eine Reihe von ausführlichen Leitfäden zu diesem Thema, die bei Bedarf zurate gezogen werden können.
Als allgemeine Rahmenbedingungen sind folgende Aspekte zu beachten: Ein angemessener Rahmen (störungsfreie und angenehme Umgebung, ausreichend Zeit) sollte gewährleistet sein. Es liegt im Ermessen der Patientin, ob der Partner, Angehörige oder Dritte einbezogen werden sollen. Förderlich für die Gesprächsführung sind aktives Zuhören und das Ausdrücken von Empathie sowie die Ermutigung der Patientin, Gefühle auszudrücken und Fragen zu stellen. Es wurden eine Reihe von Trainingsprogrammen entwickelt, um Ärzten die Möglichkeit zu geben, patientenzentrierte Gesprächsführung und den Umgang mit schwierigen Kommunikationssituationen einzuüben. Die Aufklärung sollte umfassend, verständlich (möglichst unter Verzicht auf medizinische Fachbegriffe) und wahrheitsgemäß sein. Hierbei ist insbesondere auf das Informationsbedürfnis und die Belastbarkeit der Patientin Rücksicht zu nehmen. Die Aufklärung ist in der Krankenakte zu dokumentieren.
Die Aufklärung von Angehörigen einer einsichtsfähigen Patientin ist in der Regel unzulässig, es sei denn, die Patientin hat dem ausdrücklich zugestimmt.
|
Statements Patientinnenaufklärung
|
In der Primärsituation wird die operative Therapie grundsätzlich durchgeführt. Bei Kontraindikationen zur Operation, Hochrisikopatientinnen oder in der palliativen Situation ist eine alleinige oder zusätzliche Strahlentherapie indiziert. Medikamentöse Therapien sind risikoadaptiert durchzuführen.
Postmenopausal kann nach Ausschluss iatrogener Faktoren (Hormontherapie) die Hysterektomie mit beidseitiger Adnexexstirpation erwogen werden, da ein östrogen- bzw. androgenproduzierender Tumor (auch ein Ovarialkarzinom) vorliegen kann oder aber bei Adipositas und metabolischem Syndrom mit der Entwicklung von atypischen Hyperplasien zu rechnen ist. Alternativ ist eine konsequente Überwachung zu empfehlen.
Bei Hyperplasien mit Atypien ist prämenopausal bei Frauen mit abgeschlossener Familienplanung und bei postmenopausalen Frauen aufgrund des Karzinomrisikos von bis zu 30% eine Hysterektomie zu empfehlen. Da die endgültige Untersuchung des Hysterektomiepräparates in ca. 20-40% ein invasives Karzinom zeigt, ist bei postmenopausalen Frauen eine gleichzeitige Adnexektomie dringend zu empfehlen.
Bei Frauen mit Kinderwunsch und bei Patientinnen mit einem erhöhten Operationsrisiko ist ein konservatives Vorgehen unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem gut differenzierten endometrioiden Karzinom ohne Myometriuminfiltration (s. u.) möglich.
Die Gestagentherapie sollte bei Hyperplasien mit Atypien höher dosiert sein (z.B. Medroxyprogesteronacetat 100 mg/d, Megestrolacetat 60 mg/d). Möglich ist auch die Anwendung eines gestagenhaltigen IUPs.
Die Nebenwirkungen einer hochdosierten Gestagentherapie sind bei der Therapieplanung zu berücksichtigen. Ist die histologische Kontrolle nach 3 und 9 Monaten unauffällig, kann eine Schwangerschaft angestrebt werden. Bei noch nicht aktuellem Kinderwunsch sollte die Gestagentherapie unter sonographischer Kontrolle fortgeführt werden. Bei Persistenz und Progress der morphologischen Veränderungen oder bei Erfüllung bzw. Aufgabe des Kinderwunsches ist eine Hysterektomie zu empfehlen.
|
Statements Therapie der Vorstufen des Endometriumkarzinoms
|
Sie kann bei diesen Patientinnen nach Aufklärung über die hohe Rezidivwahrscheinlichkeit, die Möglichkeit des Progresses unter konservativer Therapie und der Notwendigkeit eines engmaschigen Follow-up erwogen werden. Hinweise auf eine Myometriuminfiltration sowie eine Ovarialmetastasierung müssen vor Behandlungsbeginn durch einen transvaginalen Ultraschall und ein MRT ausgeschlossen werden. Das Fehlen von extrauterinen Manifestationen des Karzinoms sollte durch eine Laparoskopie nachgewiesen werden. Eine vollständige Entleerung des Cavum uteri muss durch den Einsatz der Hysteroskopie im Zusammenhang mit der Kürettage gewährleistet sein.
Eine kontinuierliche orale Gestagenapplikation mit Megesterolacetat 160 mg/d bzw. Medroxyprogesteronacetat 200 mg/d ist die Medikation der Wahl. Die Behandlungsdauer beträgt mindestens 3 Monate. Ein Follow-up mittels transvaginalem Ultraschall, Hysteroskopie und Endometriumbiopsie muss zunächst alle 3 Monate erfolgen. Erst nach unauffälligem Re-Staging ist eine Schwangerschaft anzustreben. Der Einsatz der assistierten Reproduktion kann erwogen werden, um die Zeitdauer bis zum Eintritt einer Schwangerschaft möglichst gering zu halten.
Aufgrund der hohen Rezidivwahrscheinlichkeit nach konservativer Therapie ist nach erfülltem Kinderwunsch eine chirurgische Therapie entsprechend dem Stadium erforderlich.
|
Statements Konservative Therapie des frühen Endometriumkarzinoms
|
Die LN sollte nicht in Form eines Samplings, sondern muss als systematische Lymphonodektomie erfolgen und die pelvinen sowie die paraaortalen Lymphknoten bis zum Nierenstiel einbeziehen. Es sollten mindestens 15 pelvine und 10 paraaortale Lymphknoten entfernt werden.
Im Falle relevanter Komorbidität kann auf die Lymphonodektomie verzichtet werden. Die fehlende Erfahrung des Operateurs mit der Lymphonodektomie bei adipösen Patientinnen oder die fehlende Infrastruktur zur Betreuung multimorbider Patientinnen darf nicht der Grund für den Verzicht auf eine Lymphonodektomie sein. In diesen Fällen sollte eine Verlegung in ein gynäkologisch-onkologisches Zentrum erfolgen.
In den Stadien pT1a bzw. pT1b, G1 oder G2 ist die LN fakultativ.
Eine routinemäßige Schnellschnittuntersuchung des Hysterektomiepräparates oder der pelvinen Lymphknoten wird nicht empfohlen, da diese Methode nicht ausreichend zuverlässig ist und nur bei Fällen mit geringem Risiko die komplette pelvine und paraaortale Lymphonodektomie (s. o.) fakultativ ist. Im Einzelfall kann eine Schnellschnittuntersuchung bei individueller Fragestellung von Nutzen sein.
Die laparoskopische Lymphonodektomie in Kombination mit einer laparoskopisch-assistierten vaginalen (radikalen) Hysterektomie mit Adnexexstirpation scheint, wenn sie durch in dieser Technik versierte Operateure erfolgt, ähnlich sicher zu sein wie die abdominalen Operationen. Möglicherweise sind laparoskopische Verfahren vor allem bei multimorbiden Patientinnen dem konventionellen Verfahren überlegen.
Ist durch die präoperative fraktionierte Abrasio ein seröses oder klarzelliges Karzinom gesichert worden, sollte zusätzlich eine Omentektomie sowie die Entnahme multipler Peritonealbiopsien (inklusive Zwerchfellkuppeln) erfolgen.
Besteht Unklarheit, ob ein Stadium T2b vorliegt, das gegebenenfalls eine erweiterte radikale Hysterektomie erfordert, kann zu Beginn der Operation eine Hysteroskopie durchgeführt werden.
Stadium pT1a, pT1b G3 und Stadium pT1c G1-G3
Stadium pT2a
Stadium pT2b
Stadium pT3a
Stadium pT3b (vaginaler Befall)
In den übrigen Fällen:
Stadium pN1 (= FIGO IIIC)
Stadium pT4 (= FIGO IVA)
Stadium M1 (FIGO IVB)
|
Statements Operative Therapie
|
Zu den fortgeschrittenen Tumoren in den Stadien pT3, 4a existieren keine großen prospektiven Studien, jedoch muss das lokoregionäre Rezidivrisiko als so hoch eingeschätzt werden, dass eine adjuvante Strahlentherapie indiziert ist.
In einer Studie konnte für Patientinnen mit optimal operiertem Endometriumkarzinom der Stadien III und IV (keine hämatogenen Metastasen) ein Vorteil durch eine adjuvante Chemotherapie (Adriamycin plus Cisplatin) gegenüber einer Ganzabdomenbestrahlung mit Becken- und paraaortalem Boost nachgewiesen werden.
| pT1a G1/2 und pT1b G1 Nx/cN0 | keine adjuvante Therapie |
| pT1b G2 Nx/nN0 | Brachytherapie der Vagina |
Falls ein sekundäres komplettes operatives Staging nicht möglich ist:
| pT1a G3, 1b G3 Nx/cN0 | Brachytherapie der Vagina, eine zusätzliche Teletherapie kann erwogen werden |
| pT1c, pT2 Nx/cN0 | Teletherapie ± Brachytherapie |
| pT3/4a Nx/cN0 sowie alle cN1 | Teletherapie ± Brachytherapie und/oder Chemotherapie (siehe Kapitel "Systemische Therapie") |
| Seröse und klarzellige Karzinome | Teletherapie ± Brachytherapie und/oder Chemotherapie |
Indikationen für eine adjuvante Strahlentherapie nach Hysterektomie mit bilateraler Adnexexstirpation und mit systematischer Lymphonodektomie (15 pelvine und 10 paraaortale LK):
| pT1a G1/2, pT1b G1; pN0 | keine adjuvante Therapie |
| pT1a G3, pT1b G2/3, pT1c, pT2; pN0 | Brachytherapie der Vagina |
| pT3, pT4; pN0 oder pN1 | Teletherapie ± Brachytherapie und/oder Chemotherapie |
| Seröse und klarzellige Karzinome | Teletherapie ± Brachytherapie und/oder Chemotherapie |
| Statements Strahlentherapie
|
In einer Studie konnte für Patientinnen mit optimal operiertem Endometriumkarzinom der Stadien III und IV (keine hämatogenen Metastasen) ein Vorteil durch eine adjuvante Chemotherapie (Adriamycin plus Cisplatin) gegenüber einer Ganzabdomenbestrahlung mit Becken- und paraaortalem Boost nachgewiesen werden. Dies galt auch für High-risk-Karzinome.
| Statements Systemische adjuvante Therapie
|
| Statement Systemische palliative Therapie
|
Bei umschriebenen Befunden am Scheidenende kann die operative Resektion, gegebenenfalls gefolgt von einer Nachbestrahlung, sinnvoll sein. Ist bereits eine Strahlentherapie in der adjuvanten Situation erfolgt, kann bei Inoperabilität in ausgewählten Fällen noch eine weitere Brachytherapie durchgeführt werden. In den übrigen Fällen ist bei kurativer Intention die radikale Resektion, d. h. in der Regel die Exenteration indiziert. Diese ist mit einer erhöhten Rate an perioperativen Komplikationen und einer relevanten Mortalität verbunden. Gelingt eine R0-Resektion, sind 5-Jahres-Überlebensraten von 40% beschrieben worden. Ist bei einem Rezidiv oder Metastasen keine Operation/Strahlentherapie möglich, ist eine palliative Systemtherapie indiziert
(siehe Kapitel "Systemische Therapie").
| Statements Rezidiv, Metastasen
|
Antiemetische Therapie
(s. auch ISTO-Leitlinien Supportivtherapie)
Antiemetische Therapie bei der Chemotherapie
| Emetogenes Potenzial | Akute Phase, bis 24 h nach Chemotherapie | Verzögerte Phase, ab 24 h bis 5 Tage nach Chemotherapie |
| Hoch* | 5-HT3-RA + Steroid + NK-1-RA | Steroid (3 Tage) + NK-1-RA (2 Tage) |
| Moderat | Anthrazyklin-/Cyclophosphamid-basierte Chemotherapien: wie bei hoch emetogener CTX Andere Chemotherapien: | Anthrazyklin-/Cyclophosphamidbasierte Chemotherapien: wie bei hoch emetogener CTX Andere Chemotherapien: |
| Gering | Steroid | keine Routineprophylaxe |
| Minimal | keine Routineprophylaxe | keine Routineprophylaxe |
| * z.B. 5-FU/Cisplatin; CTX = Chemotherapie; 5-HT3-RA: 5-HT3-Rezeptor-Antagonist, NK-1-RA: Neurokinin-1-Rezeptor-Antagonist | ||
Antiemetische Therapie bei der Strahlentherapie
| Risiko | Feldlokalisation | Medikamente |
| Moderat | Paraaortalregion, oberes Abdomen | 5-HT3-Prophylaxe |
| Gering | Becken, unterer Thorax, Schädel (RTX, STX), Neuroachse | 5-HT3-RA-Prophylaxe oder Rescue |
| Bei der kombinierten Radiochemotherapie sollte die Gabe von einem 5-HT3-RA + Steroid + NK-1-RA erfolgen. | ||
Stimulation der Granulopoese mit G-CSF
(s. auch ISTO-Leitlinien Supportivtherapie)
Die Myelotoxizität kann dosislimitierend sein und zu Therapieunterbrechungen führen. Die Prophylaxe der Neutropenie mit G-CSF bei alleiniger Strahlentherapie ist nicht erforderlich und wird nicht empfohlen. Die aktuellen Leitlinien empfehlen bei der Chemotherapie, G-CSF bereits bei einem Risiko der febrilen Neutropenie ≥ 20 % einzusetzen.
Therapie der Anämie
(s. auch S3-Leitlinie der DKG und ISTO-Leitlinien Supportivtherapie)
Eine Anämie kommt bei Tumorpatienten häufig vor und sollte sorgfältig beurteilt werden. Ursachen einer Anämie, wie z.B. absoluter Eisenmangel, Blutung, Mangel- oder Fehlernährung, hämatologische Systemerkrankung, Hämolyse oder Infektionen sollten vor der Therapie mit Erythrozytenkonzentraten und Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESF) untersucht werden. Die beiden Hauptziele einer Therapie mit ESF sollten sein: Verbesserung der Lebensqualität und/oder Vermeiden von Bluttransfusionen. Wenn bei Tumorpatienten mit einer therapiebedingten Anämie Symptome vorliegen, die im Zusammenhang mit einer Anämie stehen, kann eine Therapie mit ESF begonnen werden. Wenn ESF außerhalb der Zulassung verwendet werden, und/oder der Zielhämoglobinwert von 12 g/dl überschritten wird, können klinische Probleme (z.B. Thrombosen) bei bestimmten Patientengruppen auftreten. Die Datenlage zum Einfluss von Erythropoietin auf das Tumoransprechen und Überleben ist derzeit noch widersprüchlich.
Durch eine individuelle 3D-gestützte Bestrahlungsplanung kann das Volumen der Mukosa im Bestrahlungsfeld reduziert werden. Bei radiogener Enteritis wird eine fettarme, glutaminreiche Diät, gegebenenfalls mit Zusatz von Vitamin-E-Präparaten empfohlen. Die Therapie der Enteritis ist wie auch bei der Chemotherapie symptomatisch mit Loperamid, Spasmolytika und Anticholinergika. Bei therapierefraktären Situationen wird Octreotid angewendet; bei Nachweis von Clostridiumtoxin im Stuhl orales Metronidazol oder Vancomycin.
Proktitis
(s. auch ISTO-Leitlinien Supportivtherapie)
Eine medikamentöse Prophylaxe der radiogenen Proktitis ist nicht bekannt. 5-ASA sind aufgrund erhöhter Komplikationsraten während der Strahlentherapie im Abdomen kontraindiziert. Die akute Proktitis kann topisch mit Butyraten therapiert werden. Die Behandlung der späten radiogenen Veränderungen des Rektums ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Es liegen einzelne Daten zu endoskopischen Verödungen vor. Bei Therapieversagen können lokale antiphlogistische Behandlungen und Einläufe mit Sucralfat (2 x 2 g in 20 ml Wasser Supp./Tag), Natrium-Pentosanpolysulfat oder Metronidazol mit Kortison erfolgen. Diese Therapien sollten in erfahrenen Zentren durchgeführt werden. Bei therapierefraktären Fällen kann eine hyperbare Sauerstofftherapie erwogen werden.
Zystitis
Im Vordergrund steht die symptomatische Behandlung der Beschwerden mittels Analgesie und Spasmolyse (Metamizol, zentral wirksame Analgetika, Buscopan). Eine Alkalisierung des Harns sowie die Eisensubstitution bis hin zu Transfusionen bei rezidivierenden Mikro- und Makrohämaturien ergänzen die Therapie. Bakterielle Superinfektionen erfordern eine entsprechende antibiotische Therapie.
Sekundäres Lymphödem
Die Effizienz der manuellen Lymphdrainage gilt beim Lymphödem ebenso als gesichert wie die Notwendigkeit einer Kompressionstherapie. Die Frequenz und Dauer dieser kombinierten Maßnahmen richten sich nach dem Lymphödemstadium I-III und sollten nach Ausschluss der Kontraindikationen durchgeführt werden.
Vaginaltrockenheit und Vaginalstenose
Die radiogen und/oder Chemotherapie-induzierte Trockenheit der Vagina kann beim Endometriumkarzinom durch die Applikation von inerten Gleitgelen vermindert werden. Im Einzelfall kann bei hohem Leidensdruck unter sorgfältiger Risikoabwägung und entsprechender Aufklärung der Patientin eine lokale Östrogenbehandlung durchgeführt werden. Ca. 4-6 Wochen nach Ende einer Strahlentherapie, die die Vaginalregion einbezogen hat, sollte durch eine mechanische Dilatation (Vaginaldilatatoren, Bepanthentampons) eine Prophylaxe der Vaginalstenose erfolgen.
Sexuelle Funktionsstörungen
Die Patientinnen sollten über Auswirkungen der Therapie auf ihr Sexualleben und über die Möglichkeiten prophylaktisch-therapeutischer Maßnahmen (z.B. vaginale Dilatation) ausreichend informiert werden.
| Statement Supportivtherapie
|
| Statements Psychoonkologie
|
Bei Vorliegen von Beeinträchtigungen im Sinne einer Rehabilitationsbedürftigkeit kann nach den gesetzlichen Bestimmungen (SGB V, VI, IX) binnen 2 Wochen nach Beendigung der Primärtherapie eine Anschlussheilbehandlung in einer geeigneten Rehabilitationsklinik aufgenommen werden. Alternativ kann auch eine sogenannte Regelheilbehandlung binnen 2 Jahren nach Primärtherapie über die gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherungen beantragt und genehmigt werden. Alle Patientinnen sind über die gesetzlichen Möglichkeiten zu Anschlussheilbehandlung, Regelheilbehandlung und ambulanten Reha-Angeboten durch den jeweils behandelnden Arzt eingehend zu informieren und zu beraten.
Die Rehabilitationsfähigkeit ergibt sich aus einer positiven Motivation der Patientin und der körperlichen und psychischen Fähigkeit, die angebotenen Reha-Programme zielorientiert zu nutzen.
Eine ergebnisorientierte Rehabilitation sollte hierzu je nach Notwendigkeit individuelle Therapieziele aus somatischen, funktionsbezogenen, sozialen, edukativen und psychoonkologischen Bereichen auswählen.
Neben spezifischen symptomatischen oder funktionellen Behandlungen erfolgen krankheitsorientierte edukative Begleitprogramme sowie gegebenenfalls eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und berufsorientierte Leistungserprobung bezogen auf den bisher ausgeübten Beruf und den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der gesetzliche Auftrag lautet "Rehabilitation vor Rente!". Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist einer maximalen Krankengeldfortzahlung von 18 Monaten können Fragen eventueller Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit eingehend geklärt und die Patientinnen sozial abgesichert werden.
Globales Gesamtziel der Rehabilitation ist die Wiedererlangung eines körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Bei bleibenden Krankheitsfolgeschäden soll durch Begleitung und Betreuung Hilfestellung gegeben werden, unvermeidliche Behinderungen und Beschwerden zu akzeptieren oder zu kompensieren und das Leben wieder zur eigenen Zufriedenheit eigengestalterisch zu führen. Unterstützen können hier Krebs-Selbsthilfegruppen oder -Sportgruppen.
|
Statements Rehabilitation
|
Das frühzeitige Erkennen eines Lokalrezidivs ist wichtig, da ein kurativer Ansatz bestehen kann. Hingegen bedeutet der Nachweis von Fernmetastasen in den meisten Fällen den Übergang zur palliativen Situation. Die tumorspezifisch orientierte Nachsorge der Patientin erfolgt mit regelmäßigen Untersuchungen wegen bestehender Behandlungsoptionen, insbesondere beim Vaginalrezidiv und beim zentralen Rezidiv am Vaginalabschluss. Die allgemeine Nachsorge der Patientin zielt auf die psychosozialen und sozialmedizinischen Aspekte.
Die Betreuung muss berücksichtigen, dass eventuelle Begleiterkrankungen den Schweregrad der kurz-, mittel- und langfristigen Therapienebenwirkungen nach einer OP und/oder perkutanen Radiatio sowie einer medikamentösen/zytostatischen Behandlung erhöhen können. Darüber hinaus lassen sich bei 6 bis 10% der Patientinnen mit Endometriumkarzinom im Nachsorgeverlauf Zweitmalignome nachweisen, am häufigsten Mammakarzinome. Die Krebsvorsorge als Tertiärprävention stellt somit bei der Endometriumkarzinom-Patientin einen wesentlichen Inhalt der Nachsorge dar. Für definierte klinische Nachsorgeintervalle gibt es aufgrund der aktuellen Literatur keinen effektiven Benefit im Hinblick auf das Gesamtüberleben. Da aber im Stadium I und II mit 15% Lokalrezidiven zu rechnen ist, wird in den ersten zwei Jahren ein drei- bis sechsmonatiges Untersuchungsintervall angeraten. Klinisch-apparative Nachsorgemaßnahmen wie zytologischer Abstrich der Scheide oder Röntgenuntersuchungen konnten keinen Vorteil für das Gesamtüberleben der Patientinnen erbringen.
Wenn relevante klimakterische Beschwerden vorliegen, kann durch mittelhoch dosierte Gestagene (z.B. 20 mg Medroxyprogesteronacetat) eine Symptomkontrolle erreicht werden, ohne dass ungünstige Effekte auf das Rezidivrisiko zu erwarten sind.
| Statements Nachsorge
|
Diagnostik
Pathologisch-anatomische Diagnostik
Versorgungsstrukturen
Patientinnenaufkklärug
Therapie der Vorstufen des Endometriumkarzinoms
Konservative Therapie des frühen Endometriumkarzinoms
Operative Therapie
Strahlentherapie
Systemische Therapie
Rezidiv, Metastasen
Supportivtherapie
Psychoonkologie
Rehabilitation
Nachsorge
1999 wurden die ersten Handlungsempfehlungen zur Diagnostik und Therapie des Endometriumkarzinoms von Experten der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) in der DKG publiziert (S1-Leitlinie, Teilnehmer s. Anhang). Leitlinien haben die Aufgabe, das aktuelle Wissen zu speziellen Versorgungsproblemen explizit darzulegen, unter methodischen und klinischen Aspekten zu bewerten, gegensätzliche Standpunkte zu klären und unter Abwägung von Nutzen und Schaden das derzeitige Vorgehen der Wahl zu definieren [2]. Deshalb ist es notwendig, dass Leitlinien kontinuierlich auf Gültigkeit geprüft und aktualisiert werden. Die S1-Leitlinie wurde daher mehrfach, zuletzt 2006 aktualisiert.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Maxime qualitativ hochwertiger Versorgung in der Onkologie. Dies sollte bei der Festlegung von Versorgungsempfehlungen beachtet werden. Zwischen Oktober 2007 und Januar 2008 erfolgte daher die Aktualisierung der Leitlinie mit strukturierter Konsensfindung durch eine interdisziplinär und für den Anwenderkreis repräsentativ zusammengesetzte Expertengruppe (S2-Leitlinie, Teilnehmer s. II) [2]. Das methodische Vorgehen folgte dem in der Arbeitsanweisung zur Erstellung interdisziplinärer, konsensusbasierter Leitlinien der DKG beschriebenen Verfahren [3].
Ziele der S2-Leitlinie sind die:
Die Empfehlungen der Leitlinie richten sich an alle Ärzte und Angehörigen von Berufsgruppen, die mit der Versorgung von Patientinnen mit Gebärmutterkörperkrebs befasst sind, vor allem an Gynäkologen, Radioonkologen, Hämatoonkologen, Psychoonkologen und Pflegekräfte. Sie richtet sich ferner an alle an Gebärmutterkörperkrebs erkrankten Frauen sowie deren Angehörige. Der Anwendungsbereich der Leitlinie umfasst den ambulanten und stationären Versorgungssektor.
| Leitlinienkoordination: | Prof. Dr. G. Emons (Göttingen), AGO Prof. Dr. R. Kimmig (Essen), DGGG |
| Leitlinienkoordination AGO/DKG/DGGG: | Prof. Dr. M. W. Beckmann (Erlangen) |
| Projektmanagement: | Dipl.-Ing. Anita Prescher(Berlin), DKG |
| Moderation des Konsensusverfahrens: | PD Dr. Ina Kopp (Marburg), AWMF |
Bei der Formierung der Leitliniengruppe wurde beachtet, repräsentative Vertreter aller für das Leitlinienthema relevanten Fachgruppen und der von der Leitlinie betroffenen Patientinnen aufzunehmen. Dazu wurden die unten aufgeführten Arbeitsgemeinschaften der DKG, die wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und Patienten-Selbsthilfegruppen von den Koordinatoren angeschrieben mit der Bitte, offizielle Vertreter für die Erstellung der Leitlinie zu benennen. Dabei wurden Vorschläge vom Leitlinienkoordinator gemacht. Den Gruppen stand es frei, diese anzunehmen oder eigene Personen zu benennen.
Die Leitliniengruppe wurde daraufhin wie folgt zusammengesetzt:
| Fachgesellschaft/Organisation | Vertreter |
| Arbeitsgemeinschaft für Psychoonkologie (PSO) | Prof. Dr. J. Weis Frau Dr. M. Keller |
| Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) | Prof. Dr. G. Emons Prof. Dr. M. W. Beckmann |
| Arbeitsgemeinschaft Radiologische Onkologie (ARO) | Frau PD Dr. G. Hänsgen |
| Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) | Prof. Dr. W. Harms |
| Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation, Nachsorge und Sozialmedizin (ARNS) | Prof. Dr. R. Schröck |
| Arbeitskreis Supportivmaßnahmen (ASO) | Frau Prof. Dr. P. Feyer Frau Dr. K. Jordan |
| Berufsverband der Frauenärzte e.V. | Dr. K. König |
| Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) | Prof. Dr. P. Mallmann Prof. Dr. R. Kimmig |
| Arbeitsgemeinschaft onkologische Pathologie (AOP) | Prof. Dr. D. Schmidt |
| Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) | Prof. Dr. L.-C. Horn |
| Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) | Prof. Dr. B. Hamm |
| Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V. | Frau B. Reckers |
| Konferenz onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege (KOK) | Frau K. Paradis |
Dieser Entwurf diente als Grundlage für das Konsensusverfahren (NGP, s. u.) und wurde 4 Wochen vor der Sitzung an alle Mitglieder der Leitliniengruppe versandt.
Der Entwicklungsprozess von konsensusbasierten Leitlinien (S2k-Leitlinien) sieht keine systematische Aufbereitung der Evidenz, aber eine Diskussion und kritische Würdigung der Literatur durch die Mitglieder der Leitliniengruppe vor. Die Literatur, die im Leitlinienentwurf genannt und/oder während des Konsensusverfahrens aufgeführt oder diskutiert wird, muss daher der gesamten Leitliniengruppe bekannt sein. Daher wurde die Leitliniengruppe gebeten, zusammen mit dem Textentwurf auch zusätzliche relevante Literatur aus dem jeweiligen Fachgebiet zu sichten und für die Sitzung aufzubereiten.
Nominaler Gruppenprozess
Der Nominale Gruppenprozess wurde wie folgt durchgeführt:
Der gesamte Abstimmungsprozess mit allen inhaltlichen Beiträgen sowie die Abstimmungsergebnisse und die Bewertung der Stärke des Konsens einschließlich der Bereiche, in denen kein Konsens erzielt wurde, wurde von Dipl.-Ing. A. Prescher (DKG) protokolliert. Die Stärke des Konsens wurde wie folgt definiert:
| Starker Konsens | ≥ 95% der Teilnehmer |
| Konsens | >75%-95% der Teilnehmer |
| Mehrheitliche Zustimmung | >50-75% der Teilnehmer |
| Kein Konsens | ≤ 50% der Teilnehmer |
Während der Sitzung hatten die Teilnehmer darüber hinaus Gelegenheit, Vorschläge zur Konkretisierung und Ergänzung des ausführlichen Leitlinientexts einzubringen. Diese wurden informell konsentiert.
Formulierung und Graduierung der Schlüsselempfehlungen im Konsensusverfahren
Diese Formulierungen berücksichtigen die Qualität der den Empfehlungen zugrunde liegenden Quellen bzw. Studien. Einer starken Empfehlung für eine therapeutische Intervention liegt demnach in der Regel mindestens eine gute randomisierte kontrollierte Studie (RCT) zugrunde. Die Formulierungen berücksichtigen aber auch die Relevanz der Studienzielgrößen, die Konsistenz und Stärke der Effekte sowie die Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf die Patientenzielgruppe im Alltag. Deshalb kann es in begründeten Einzelfällen zu einer Abweichung von diesem Prinzip kommen [5]. Die Grundlagen und Kriterien der Graduierung von Empfehlungen wurden zu Beginn des Konsensusverfahrens diskutiert.
Abschließende Konsentierung der Leitlinie durch die Leitliniengruppe
Die Publikation der S2-Leitlinie erfolgt in elektronischer und gedruckter Form. Über die Internet-Portale der AWMF (www.awmf-leitlinien.de) und der Deutschen Krebsgesellschaft (www.krebsgesellschaft.de (externer Link)) ist sie zugänglich.
Anwendungshinweis
Finanzierung/Redaktionelle Unabhängigkeit
Aktualisierungsverfahren
Koordination und Herausgeber:
Informationszentrum für Standards in der Onkologie (ISTO)
Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
Steinlestrasse 6
60596 Frankfurt
Tel: 069 - 63 00 96 - 0
Email: isto@krebsgesellschaft.de
