AWMF online

 

Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen
Medizinischen
Fachgesellschaften

Interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) und der
Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

[Informationszentrum für Standards in der Onkologie - ISTO]


 AWMF-Leitlinien-Register  Nr. 032/033   Entwicklungsstufe:  2k 

 

Diagnostik und Therapie des Zervixkarzinoms

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Epidemiologie
  2. Prävention und Früherkennung
  3. Versorgungsstrukturen
  4. Patientinnenaufklärung
  5. Diagnostik
  6. Pathologie
  7. Grundlagen zur Therapie des primären Zervixkarzinoms
  8. Operative Therapie des invasiven Zervixkarzinoms
  9. Strahlentherapie
  10. Chemotherapie
  11. Stadienabhängige Therapie
  12. Supportivtherapie
  13. Psychoonkologie
  14. Rehabilitation
  15. Nachsorge
  16. Behandlung von Rezidiv, Metastasen und palliativmedizinische Begleitung


  1. Epidemiologie
  2. Die Inzidenz des Zervixkarzinoms variiert weltweit zwischen 3,6 (Finnland) und 45 (Kolumbien) pro 100000 Frauen pro Jahr. In Deutschland lag die Inzidenz 1971 bei 35 : 100000 und im Jahre 2002 bei 13,3 : 100000. Die Inzidenz des invasiven Zervixkarzinoms ist in Deutschland, gemessen an den Zahlen des Saarlandes, von 40,0 : 100000 1971 auf 14,1 : 100000 2004 zurückgegangen und die Mortalität von 8,0 : 100000 auf 4,6 : 100000 abgefallen. Im Vergleich zum Zervixkarzinom liegt die Inzidenz der zervikalen Präkanzerosen um das 100-fache höher. Damit dürfte in Deutschland die Inzidenz schwergradiger Präkanzerosen der Cervix uteri bei ca. 1% liegen. Daten aus Österreich zeigen, dass die Inzidenz zervikaler Präkanzerosen bei Frauen in der Altersgruppe zwischen 21 und 30 Jahren von 1985-89 im Vergleich zu 1980-84 signifikant um das 4-fache zugenommen hat. Eine ähnliche Tendenz wurde auch für eine Population in Deutschland beschrieben.

    Nach Hochrechnung des Robert-Koch-Institutes (Berlin) erkrankten im Jahre 2002 6500 Frauen am Zervixkarzinom, über 1700 Frauen starben daran. Die Mortalität des Zervixkarzinoms betrug im Jahre 2002 30%. Das mittlere Alter bei Diagnosestellung liegt bei 52,2 Jahren. Die Altersverteilung zeigt einen ersten Gipfel zwischen 35 und 54 Jahren sowie einen weiteren ab 65 Jahren.

    Das mittlere Alter bei der Erstdiagnose des Zervixkarzinoms hat sich in den letzten 25 Jahren um 14 Jahre verringert. Das verhornende (squamöse) oder nicht verhornende Plattenepithelkarzinom sowie das Adeno- oder adeno­squamöse Karzinom sind die häufigsten histologischen Typen. Bei ca. 80% der Fälle liegt ein Plattenepithelkarzinom vor, wobei sich allerdings der Anteil der Adenokarzinome in den letzten 25 Jahren von 10 auf über 20% erhöht hat. Ätiologisch ist für die Krebsentstehung eine Infektion mit high-risk humanen Papillomaviren (hauptsächlich die HPV-Typen 16, 18, 45, 31, 33, 58, 52, 35, 59, 56, 6, 51, 68, 39, 82, 73, 66 und 70) unabdingbar.

    Weitere Faktoren wie Rauchen, genitale Infektionen, die Langzeiteinnahme von oralen Kontrazeptiva, hohe Parität sowie die Suppression des Immunsystems stehen in der Diskussion, bei High-risk-HPV-Infektion die Krebsentstehung zu fördern.

  3. Prävention und Früherkennung
  4. Primäre Prävention

    Früherkennung/Sekundäre Prävention

    Statements
    Prävention und Früherkennung

    • Eine primäre Prävention von Zervixdysplasien und invasiven Karzinomen ist durch eine Vermeidung einer genitalen Infektion mit humanen Papillomaviren möglich.

    • Durch konsequente Verwendung von Kondomen wird das Übertragungsrisiko einer HPV-Infektion vermindert.

    • Durch eine prophylaktische Vakzinierung mit einem Impfstoff gegen HPV können Impftyp-assoziierte persistierende Infektionen und die Entstehung von Zervixdysplasien und invasiver Karzinome verhindert werden.

    • Eine regelmäßige Krebsfrüherkennung ist notwendig.

    • Eine sekundäre Prävention erfolgt durch eine regelmäßige, jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit zytologischem Abstrich der Portio möglichst unter kolposkopischer Kontrolle.

    Obsolete Maßnahme

    • sofortige Konisation bei PAP IIID und CIN-1-Läsionen

    Patientinneninformation - HPV-Prävention und Früherkennung

    Die HPV-Impfung gegen die beiden häufigsten Hochrisiko-HPV-Typen 16 und 18 kann mindestens 70% der Zervixkarzinome verhindern. Eine flächendeckende Durchimpfung möglichst vor der Kohabitarche ist anzustreben, d. h. nach der derzeitigen Zulassung ab dem 9. Lebensjahr.

    Eine effektive Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses und seiner Vorstufen setzt eine regelmäßige Teilnahme am Krebsfrüherkennungsprogramm voraus. Hierbei sollte möglichst eine gezielte zytologische Abstrichentnahme von der Gebärmutterhalsoberfläche und aus dem Gebärmutterhalskanal erfolgen.

    Bei auffälligen Befunden sollte eine kolposkopisch gezielte Biopsie entnommen werden. Ein positiver HPV-Test, insbesondere bei Frauen über 30 Jahren, weist auf ein erhöhtes Risiko für eine Zervixdysplasie hin und bedarf gegebenenfalls einer weiteren diagnostischen Abklärung.

  5. Versorgungsstrukturen
  6. Die Versorgung von Patientinnen mit präinvasiven Läsionen der Zervix oder mit Zervixkarzinom sollte in Kooperation zwischen niedergelassenen FrauenärztInnen und spezialisierten Zentren für Genitalkrebs erfolgen. Im Zentrum für Genitalkrebs werden umfänglich alle Genitalkarzinome der Frau, insbesondere auch Patientinnen mit Zervixkarzinom und dessen Vorstufen behandelt. Das Zentrum verfügt über die dazu erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten, die im Rahmen eines Anforderungskataloges für zertifizierte Zentren definiert worden sind. Es erfolgt eine Vernetzung mit den zusätzlichen Disziplinen wie z.B. Radioonkologie, operative und medikamentöse Onkologie, Nuklearmedizin, Pathologie, etc. Ziel des Zentrums ist eine leitlinienorientierte und qualitätsgesicherte Behandlung der Patientin mit präinvasiven Läsionen oder mit Zervixkarzinom auf hohem Niveau und die ständige Verbesserung dieser Behandlungsqualität. Das Zentrum ist Weiterbildungseinrichtung für den Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie. Neben der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer und den nationalen Anforderungen im Rahmen von onkologischen Zentren nach Kriterien der DKG ­werden auch internationale Anforderungen der European Society of Gynaecological Oncology (ESGO) berücksichtigt.

  7. Patientinnenaufklärung
  8. Hintergrund und Rahmenbedingungen

    Aufklärung über Diagnose

    Aufklärung über Behandlung

    Statements
    Patientinnenaufklärung

    • Die Bereitstellung qualifizierter und sachkompetenter Informationsmaterialien (Print- oder Internetmedien) soll nach den Qualitätsforderungen der Leitlinie Fraueninformation erfolgen, um Patientinnen durch eine verständliche Risikokommunikation (u.a. Angaben von Häufigkeiten statt Relativprozenten) in ihrer selbstbestimmten Entscheidung für oder gegen medizinische Maßnahmen zu unterstützen.

    • Die Art der Vermittlung von Informationen und die Aufklärung der Patientin sollten umfassend sowie wahrheitsgemäß sein und nach folgenden Grundprinzipien einer patientenzentrierten Kommunikation erfolgen:

      • Ausdruck von Empathie und aktives Zuhören

      • direktes und einfühlsames Ansprechen schwieriger Themen

      • wenn möglich, Vermeidung von medizinischem Fachvokabular, gegebenenfalls Erklärung von Fachbegriffen

      • Strategien, um das Verständnis zu verbessern (Wiederholung, Zusammenfassung wichtiger Informationen, Nutzung von Graphiken u. ä.)

      • Ermutigung, Fragen zu stellen

      • Erlaubnis und Ermutigung, Gefühle auszudrücken

      • weiterführende Hilfe anbieten (beispielsweise Selbsthilfegruppen, Psychoonkologie, psychosoziale Krebsberatung)

  9. Diagnostik
  10. Diagnostik bei symptomatischen Patientinnen

    Prätherapeutische Untersuchungsverfahren

    Abhängig vom Stadium sinnvolle diagnostische Maßnahmen

    Die Ergebnisse finden zwar für die Stadieneinteilung bis heute noch keine Berücksichtigung, sind aber für die Therapieplanung wichtig und werden je nach der Ausdehnung der Erkrankung und dem geplanten Vorgehen berücksichtigt.

    Präoperative Laboruntersuchungen

    Statements
    Diagnostik

    • Die Grundlage der Abklärungsdiagnostik ist die Inspektion der Portio, im Einzelfall ergänzt durch eine Kolposkopie und die bimanuelle vaginale und rektovaginale Untersuchung sowie die kolposkopisch gesteuerte Gewebeentnahme bei auffälligen Befunden.

    • Das Staging nach FIGO erfolgt in Form einer klinischen Untersuchung mit Spekulumeinstellung und bimanueller vaginaler und rektaler Untersuchung.

    • Bei endozervikalem Prozess ist eine Kürettage des Uterus erforderlich.

    • Ab FIGO-Stadium IB2 sollte durch eine Kernspintomographie eine Beurteilung der Tumorgröße, der Beziehung zu den Nachbarorganen und der Infiltrationstiefe möglich sein.

    Patientinneninformation - Diagnostische Maßnahmen

    Die Diagnosestellung und Stadieneinteilung des Gebärmutterhalskarzinoms erfolgt primär durch die gynäkologische Untersuchung (Tastuntersuchung, Spekulumeinstellung, Kolposkopie). Eine Computertomographie ist nicht unbedingt erforderlich. Bei fortgeschrittenen Tumoren sind allerdings zusätzliche bildgebende Verfahren sinnvoll, insbesondere die Kernspintomographie.

    Die Diagnose ist durch eine feingewebliche Untersuchung einer Probe aus dem Tumor zu sichern.

    Tumormarker haben einen geringen Stellenwert. Wenn sie bei der Primärdiagnose erhöht sind, ist die Bestimmung von Tumormarkern im Rahmen der Nachsorge sinnvoll.

  11. Pathologie
  12. Klassifikation der Präkanzerosen

    Aufarbeitung des Gewebes

    Statements
    Pathologie

    • Die histologische Klassifikation der Präkanzerosen und des invasiven Zervixkarzinoms erfolgt nach den Vorgaben der WHO.

    • Die postoperative Stadieneinteilung erfolgt nach der TNM-Klassifikation.

    • Mindestanforderungen an den histopathologischen Befundbericht des Zervixkarzinoms sind: Tumorstadium, pelvine Lymphknotenmetastasen, Tumorgröße, Invasionstiefe, Grading, histologischer Tumortyp, Gefäß- und Lymphgefäßeinbruch, R-Klassifikation.

    Patientinneninformation - Pathologie

    Bei der Behandlung der Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses ist es wichtig, dass die betroffene Läsion im Gesunden entfernt wird. Bei der histologischen Beurteilung der Konisation sollte eine eindeutige schriftliche Information über die Größe, Ausdehnung der Läsion, die Resektionsränder und zu eventuell vorliegenden invasiven Läsionen vorliegen. Im Falle einer radikalen Gebärmutterentfernung wird zur Größe und Ausdehnung des Tumors, zu den Resektionsrändern und zum Befall der entfernten Lymphknoten Stellung genommen.

  13. Grundlagen zur Therapie des primären Zervixkarzinoms
  14. Die Entscheidung über die adäquate Therapiemodalität erfolgt interdisziplinär unter Einbeziehung der gynäkologischen Onkologie, der Strahlentherapie, der Anästhesiologie, der Pathologie und der Radiologie. Dies sollte die Diskussion über Kurz- und Langzeitfolgen der verschiedenen Therapiemöglichkeiten mit einschließen. Die Therapieentscheidung ist individuell und gemeinsam mit der Patientin zu treffen. Berücksichtigt werden müssen Allgemeinzustand und Lebenssituation der Patientin sowie das Stadium der Erkrankung und die Risikofaktoren.

    In den Frühstadien und insbesondere bei prämenopausalen Patientinnen wird die Operation empfohlen. Operation und simultane Radiochemotherapie führen in den Stadien Ib und II zu prinzipiell gleichwertigen Langzeitergebnissen bei unterschiedlichem Rezidivmuster und Nebenwirkungsprofil der Therapien. Im Stadium III besteht die Indikation zur simultanen Radiochemotherapie. Die Therapiewahl im Stadium IV sollte individuell erfolgen.

    Ziel der Therapie

    Statement
    Grundlagen zur Therapie des primären Zervixkarzinom

    • In den Frühstadien und insbesondere bei prämenopausalen Patientinnen wird die Operation empfohlen. Operation und simultane Radiochemotherapie führen in den FIGO-Stadien IB und II zu prinzipiell gleichwertigen Langzeitergebnissen bei unterschiedlichem Rezidivmuster und Nebenwirkungsprofil der Therapien. Im FIGO-Stadium III besteht die Indikation zur simultanen Radiochemotherapie. Die Therapiewahl im FIGO-Stadium IV sollte individuell erfolgen.

  15. Operative Therapie des invasiven Zervixkarzinoms
  16. Standardtherapie

    Beschriebene Therapievarianten bis FIGO IIB

    Statements
    Operative Therapie des frühen Zervixkarzinoms

    • Die Therapie des Zervixkarzinoms Stadium IA1 kann nach individueller gemeinsamer Entscheidungsfindung fertilitätserhaltend in Form einer Konisation oder durch eine Hysterektomie erfolgen.

    • Die Therapie des Zerxixkarzinoms Stadium IA1 L1 kann nach individueller gemeinsamer Entscheidungsfindung fertilitätserhaltend in Form einer Konisation plus pelviner Lymphonodektomie erfolgen oder durch eine Hysterektomie plus pelviner Lymphonodektomie.

    Statements
    Operative Therapie des Zervixkarzinoms

    • Die operative Therapie des Zervixkarzinoms Stadium IA2 und IB1 ist in Form einer radikalen Hysterektomie mit systematischer pelviner Lymphonodektomie indiziert.

    • Ab FIGO-Stadium IB2 bis IIB sollte die Lymphonodektomie initial paraaortal kaudal der A. mesenterica inferior erfolgen. Sind die Lymphknoten tumorbefallen, sollte eine komplette paraaortale Lymphonodektomie bis zum Nierenstiel erfolgen. Sind auch diese oberen Lymphknoten befallen, sollte die Operation abgebrochen werden.

    FIGO IIIA/B, IV: simultane Radiochemotherapie
    FIGO IV: bei zentraler Tumormanifestation (Beckenwand frei) mit Blasen und/oder Rektuminfiltration: Exenteration

    Operationstechniken

    Sonderfälle

    Obsolete Maßnahme

    • Sturmdorfnaht bei der Konisation

  17. Strahlentherapie
  18. Primäre Radio- oder Radiochemotherapie

    Postoperative Radiotherapie oder kombinierte Radio-/Chemotherapie

    Durchführung der kombinierten Radiochemotherapie

    Statements
    Strahlentherapie

    • Eine primäre Radiotherapie soll mit simultaner Cisplatin-Gabe erfolgen.

    • Eine adjuvante Radiotherapie reduziert das Lokalrezidivrisiko, verbessert jedoch nicht das Überleben.

    • Bei Vorliegen von Risikofaktoren (positive Lymphknoten, Tumorgröße 4 cm, tiefe Stromainvasion, R1-Resektion, ausgedehnte parametrane Infiltration, inadäquate Lymphadenektomie, ausgedehnte Lymph­angiosis/Hämangiosis) sollte eine adjuvante Radio(chemo)therapie erfolgen.

  19. Chemotherapie
  20. Die Chemotherapie ist sowohl bei Plattenepithel-, als auch bei Adenokarzinomen der Cervix uteri wirksam. Als effektive Substanzen stehen Cisplatin, Carboplatin, Ifosfamid und Topotecan, gegebenenfalls auch in Kombination mit Anthrazyklinen, Mitomycin, Bleomycin oder Taxanen zur Verfügung. Eine kurative Wirkung der Chemotherapie ist bisher nur in der Kombination mit einer gleichzeitigen Radiotherapie nachgewiesen. Bei der Primärbehandlung des Zervixkarzinoms bestehen die folgenden Möglichkeiten des Einsatzes einer Chemotherapie:

    Neoadjuvante Chemotherapie

    Adjuvante Chemotherapie

    Radiochemotherapie

    Statements
    Chemotherapie

    • Eine neoadjuvante Platin-haltige Chemotherapie, die intervallverkürzt und dosisintensiviert durchgeführt wird, verbessert die Operabilität und reduziert die Inzidenz positiver Lymphknoten.

    • Eine adjuvante Chemotherapie hat keinen belegten klinischen Benefit.

    Patientinneninformation - Therapie

    In den frühen Stadien eines Gebärmutterhalskrebses ist die Standardtherapie die Operation, je nach Tumorstadium und Risikofaktor allein oder in Kombination mit einer anschließenden Radiochemotherapie. Die Therapie sollte an die Lebenssituation und den Allgemeinzustand der Patientin angepasst sein. Falls eine Operabilität nicht besteht, sollte eine kombinierte Radiochemotherapie durchgeführt werden.

  21. Stadienabhängige Therapie
  22. Therapie der präinvasiven Läsionen

    (siehe Algorithmus I im Anhang)

    Therapie der invasiven Karzinome

  23. Supportivtherapie
  24. Allgemeine Nebenwirkungen

    Lokale Nebenwirkungen

    Statement
    Supportivtherapie

    • Eine leitliniengerechte Supportivtherapie zur Prophylaxe und Minimierung therapie- oder tumorbedingter Symptome ist erforderlich.

  25. Psychoonkologie
  26. Die Berücksichtigung psychosozialer Aspekte ist ein integraler Bestandteil der Betreuung im gesamten Krankheitsverlauf. Die Konzepte psychoonkologischer Maßnahmen bei Patientinnen mit Zervixkarzinom entsprechen den an anderer Stelle ausgeführten diagnoseübergreifenden Leitlinien psychoonkologischer Beratung und Behandlung erwachsener Krebspatienten. An dieser Stelle sollen daher nur die wichtigsten Aspekte ausgeführt werden. Die Patientin ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf psychosoziale Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen, insbesondere auf psychoonkologische Behandlungsmöglichkeiten inklusive Paar- und Sexualberatung, Selbsthilfegruppen sowie sozialrechtliche Beratung. Neben den allgemeinen psychosozialen Problemen wie Angst, Depression und Krankheitsverarbeitung sind insbesondere die spezifischen Probleme im Bereich Sexualität, Partnerschaft, Selbstkonzept, Körperbild sowie Tod und Sterben anzusprechen. Bei entsprechendem Bedarf ist eine qualifizierte psychoonkologische Betreuung der Patientin sicherzustellen und in das Gesamtkonzept der onkologischen Versorgungsstruktur zu integrieren. Die psychoonkologische Versorgung der Patientinnen beinhaltet eine patientengerechte Information und Beratung, eine qualifizierte psychologische Diagnostik und Bedarfsfeststellung sowie eine gezielte psychoonkologische Behandlung zur Unterstützung bei der Bewältigung der Erkrankungs- und Behandlungsfolgen. Inhalt und Ausmaß der psychoonkologischen Diagnostik und Interventionen sind am individuellen Bedarf der Patientin auszurichten. Falls es die Patientin wünscht, können ihr Partner oder Angehörige zu jedem Zeitpunkt im Krankheitsverlauf in die Betreuung mit einbezogen werden.

    Statements
    Psychoonkologie

    • Die psychoonkologische Betreuung von Patientinnen mit Zervixkarzinom ist ein integraler Bestandteil der onkologischen Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Nachsorge und stellt eine interdisziplinäre Aufgabe dar.
    • Die Patientin sollte frühzeitig über die Möglichkeit der stationären und ambulanten psychoonkologischen Hilfestellung informiert werden und bei Bedarf eine qualifizierte psychoonkologische Betreuung erhalten.
    • Die Lebensqualität der Patientin ist während der Therapie, Rehabilitation und der Nachsorge regelmäßig zu beurteilen, auch um einen möglichen psychoonkologischen Handlungsbedarf zu beurteilen.

  27. Rehabilitation
  28. Der Rehabilitationsbedarf im somatischen und psychosozialen Bereich ergibt sich aus der Feststellung der Krankheits- und Behandlungsfolgestörungen in Orientierung an Einteilungsprinzipien der ICF-Klassifikation der WHO (2001). Diese lassen sich in Funktionsstörungen, Fähigkeitsstörungen, Beeinträchtigungen sowie Kontext- und Risikofaktoren detaillierter unterscheiden und auch kodiert erfassen: Am häufigsten sind beim Zervixkarzinom genitale Atrophieerscheinungen mit radiogener Komponente als Dyspareunie, Lymphödeme der unteren Extremitäten, radiogene Reaktionen von Ureter, Harnblase und Darm und Hormonausfallserscheinungen.

    Bei Vorliegen von Beeinträchtigungen im Sinne einer Rehabilitationsbedürftigkeit kann nach den gesetzlichen Bestimmungen (SGB V, VI, IX) binnen 2 Wochen nach Beendigung der Primärtherapie eine Anschlussheilbehandlung in einer geeigneten Rehabilitationsklinik aufgenommen werden. Alternativ kann auch eine sogenannte Regelheilbehandlung binnen 2 Jahren nach Primärtherapie über die gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherungen beantragt und genehmigt werden. Alle Patientinnen sind über die gesetzlichen Möglichkeiten zu Anschlussheilbehandlung, Regelheilbehandlung und ambulanten Reha-Angeboten durch den jeweils behandelnden Arzt eingehend zu informieren und zu beraten.

    Die Rehabilitationsfähigkeit ergibt sich aus einer positiven Motivation der Patientin und der körperlichen und psychischen Fähigkeit, die angebotenen Reha-Programme zielorientiert zu nutzen.

    Eine ergebnisorientierte Rehabilitation sollte hierzu je nach Notwendigkeit individuelle Therapieziele aus somatischen, funktionsbezogenen, sozialen, edukativen und psychoonkologischen Bereichen auswählen.

    Neben spezifischen symptomatischen oder funktionellen Behandlungen erfolgen krankheitsorientierte edukative Begleitprogramme sowie gegebenenfalls eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und berufsorientierte Leistungserprobung bezogen auf den bisher ausgeübten Beruf und den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der gesetzliche Auftrag lautet "Rehabilitation vor Rente!". Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist einer maximalen Krankengeldfortzahlung von 18 Monaten können Fragen eventueller Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit eingehend geklärt und die Patientinnen sozial abgesichert werden.

    Globales Gesamtziel der Rehabilitation ist die Wiedererlangung eines körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Bei bleibenden Krankheitsfolgeschäden soll durch Begleitung und Betreuung Hilfestellung gegeben werden, unvermeidliche Behinderungen und Beschwerden zu akzeptieren oder zu kompensieren und das Leben wieder zur eigenen Zufriedenheit eigengestalterisch zu führen. Unterstützen können hier Krebs-Selbsthilfegruppen oder -Sportgruppen.

    Statement
    Rehabilitation

    • Alle Patientinnen sind über die gesetzlichen Möglichkeiten zu Anschlussheilbehandlung, Regelheilbehandlung und ambulanten Reha-Angeboten durch den jeweils behandelnden Arzt eingehend zu informieren und zu beraten.

  29. Nachsorge
  30. Im Vordergrund der Nachsorge steht die individuelle Ausrichtung mit einem informativem Gespräch, einer ausführlichen, strukturierten Anamneseerhebung, einer klinischen, symptomorientierten Untersuchung. Nur bei klinischem Hinweis oder Symptomen besteht die Notwendigkeit einer apparativen Diagnostik. Im Vordergrund stehen die Bedürfnisse der Patientin. Handlungsmaxime sind die Verbesserung der Heilungschancen oder Lebensverlängerung und/oder Verbesserung bzw. Erhaltung der Lebensqualität. Dies soll erreicht werden durch Früherkennung eines loko-regionären Rezidivs, Diagnose und Therapie postoperativer und radiogener Nebenwirkungen und die psychosoziale Betreuung und Beratung einschließlich der Sexual- bzw. Partnerbetreuung.

    Der Nutzen einer strukturierten Nachsorge in Bezug auf eine Reduktion der Mortalität ist bisher nicht erwiesen. Ein mögliches Schema sieht Nachsorgeuntersuchungen während der ersten zwei bis drei Jahre vierteljährlich, im vierten und fünften Jahr halbjährlich und danach jährlich vor.

    Statements
    Nachsorge

    • In der Nachsorge sind zu beachten: genitale Atrophieerscheinungen (Dyspareunie), Lymphödem der unteren Extremitäten, radiogene Reaktionen von Ureter, Harnblase und Darm sowie Hormonausfalls­erscheinungen.

    • Da beim frühzeitigen Erkennen eines Lokalrezidivs ein kurativer Ansatz besteht, sollte in den ersten 2-3 Jahren nach Primärtherapie ein 3-monatiges Nachsorgeintervall mit Spekulumeinstellung, vaginaler und rektaler Untersuchung, gegebenenfalls Ultraschall erfolgen.

    • Eine weiterführende bildgebende Diagnostik ist nur bei symptomatischen Patientinnen erforderlich.

      Im Gespräch in der Nachsorge sollten nachfolgende Punkte angesprochen werden:

      • vorübergehende und langfristige Auswirkungen von Erkrankung und Therapie
      • Hilfsangebote (Selbsthilfegruppen, psychosoziale Krebsberatungsstellen)
      • psychoonkologische/psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten
      • Sexualität und Partnerschaft
      • Lebensqualität

    Obsolete Maßnahmen

    • regelmäßige bildgebende Verfahren

    • kurzfristige Tumormarkerkontrollen

    Patientinneninformation - Nachsorge

    Die Nachsorge dient neben der Rezidivdiagnostik der Erfassung von krankheits- und therapiebedingten Problemen. Insbesondere die psychische Stabilisierung, Reintegration in das Berufsleben und die Wiederherstellung der bestmöglichen Lebensqualität sind Ziele der Nachsorge.

    Diagnostik ohne Rezidivverdacht

    Erweiterte Diagnostik bei Rezidivverdacht

  31. Behandlung von Rezidiv, Metastasen und palliativmedizinische Begleitung
  32. Im Rahmen der palliativen Therapie des Zervixkarzinoms sollte zwischen Lokalrezidiv und Fernmetastasen differenziert werden. Die Rezidivbehandlung erfolgt in Abhängigkeit der Ausdehnung des Rezidivbefundes, der Metastasenlokalisation und der vorausgegangenen Therapie.

    Zentrales Rezidiv

    Beckenwand-Rezidiv

    Paraaortale Metastasen

    Tiefsitzendes vaginales Rezidiv

    Palliative Chemotherapie

    Statements
    Rezidiv, Metastasen

    • Bei Rezidiv oder Metastasen des Zervixkarzinoms sollte die Möglichkeit der operativen Resektion geprüft werden.

    • Bei Inoperabilität und bislang nicht durchgeführter Strahlentherapie ist eine Radio(chemo)therapie indiziert.

    • Sind weder Operation, alleinige Strahlentherapie noch Radio(chemo)therapie möglich, ist eine Systemtherapie indiziert.

    Palliativmedizinische Begleitung


Anhang


Verfahren zur Konsensbildung

Methodenreport

  1. Einführung
  2. Zusammensetzung der Leitliniengruppe
  3. Konsensusverfahren
  4. Publikation
  5. Literaturverzeichnis
    1. Deutsche Krebsgesellschaft. Kurzgefasste interdisziplinäre Leitlinien 2002. Diagnose und Therapie maligner Erkrankungen. Junginger Th (Hrsg.) Zuckschwerdt, München, 2002
    2. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), and (Hrsg.). Deutsches Instrument zur methodischen Leitlinienbewertung DELBI. Verfügbar: www.delbi.de - Zugriff am 21.01.2008
    3. Schmitt-Reißer B, Abu-Hani M, Junginger Th, Kopp I, Lorenz W. Anleitung zur Erstellung interdisziplinärer Leitlinien der Stufe 2, Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Frankfurt am Main, 2002
    4. Delbecq AL, Van de Ven AH, Gustafson DH. Group techniques for program planning. Scott foresman and Company, Glenview, IL, 1975; pp 1-174
    5. Bundesärztekammer, AWMF, Kassenärztliche Bundesvereinigung (Hrsg.). Programm für Nationale Versorgungsleitlinien - Methodenreport, 3. Auflage, Version 1.1, März 2007. Berlin, ÄZQ. Internet: www.methodik.n-v-l.de (Zugriff: 20.01.2008)
    6. Deutsche Krebsgesellschaft. Kurzgefasste interdisziplinäre Leitlinien 2006. Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie maligner Erkrankungen. Garbe C et al (Hrsg.) Zuckschwerdt, München, 2006
    7. Deutsche Krebsgesellschaft. Interdisziplinäre S 2-Leitlinie für die Diagnostik und Therapie des Zervixkarzinoms. Beckmann M, W. Zuckschwerdt, München, 2004

  6. Anhang
  7. Koordination und Herausgeber:
    Informationszentrum für Standards in der Onkologie (ISTO)
    Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
    Steinlestrasse 6
    60596 Frankfurt
    Tel: 069 - 63 00 96 - 0
    Email: isto@krebsgesellschaft.de

Erstellungsdatum:

12/1999

Letzte Überarbeitung:

01/2008

Nächste Überprüfung geplant:

06/2010


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Stand der letzten Aktualisierung: 01/2008
©: Dt. Krebsgesellschaft / Dt. Ges. f. Gynäkologie und Geburtshilfe
Autorisiert für elektronische Publikation: AWMF online
HTML-Code optimiert: 09.10.2009; 09:44:11