AWMF online |
| Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 032/033 | Entwicklungsstufe: | 2k |
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Nach Hochrechnung des Robert-Koch-Institutes (Berlin) erkrankten im Jahre 2002 6500 Frauen am Zervixkarzinom, über 1700 Frauen starben daran. Die Mortalität des Zervixkarzinoms betrug im Jahre 2002 30%. Das mittlere Alter bei Diagnosestellung liegt bei 52,2 Jahren. Die Altersverteilung zeigt einen ersten Gipfel zwischen 35 und 54 Jahren sowie einen weiteren ab 65 Jahren.
Das mittlere Alter bei der Erstdiagnose des Zervixkarzinoms hat sich in den letzten 25 Jahren um 14 Jahre verringert. Das verhornende (squamöse) oder nicht verhornende Plattenepithelkarzinom sowie das Adeno- oder adenosquamöse Karzinom sind die häufigsten histologischen Typen. Bei ca. 80% der Fälle liegt ein Plattenepithelkarzinom vor, wobei sich allerdings der Anteil der Adenokarzinome in den letzten 25 Jahren von 10 auf über 20% erhöht hat. Ätiologisch ist für die Krebsentstehung eine Infektion mit high-risk humanen Papillomaviren (hauptsächlich die HPV-Typen 16, 18, 45, 31, 33, 58, 52, 35, 59, 56, 6, 51, 68, 39, 82, 73, 66 und 70) unabdingbar.
Weitere Faktoren wie Rauchen, genitale Infektionen, die Langzeiteinnahme von oralen Kontrazeptiva, hohe Parität sowie die Suppression des Immunsystems stehen in der Diskussion, bei High-risk-HPV-Infektion die Krebsentstehung zu fördern.
Eine Impfung gegen die beiden HR-HPV-Typen 16 und 18 kann potenziell mindestens 70% der Zervixkarzinome verhindern. Die Ergebnisse von doppelblinden, placebokontrollierten Phase-II-Studien zur prophylaktischen Vakzinierung mit einem bivalenten Impfstoff gegen HPV 16/18 bzw. einem tetravalenten Impfstoff gegen HPV 16/18 sowie den Genitalwarzen verursachenden HPV-Typen 6/11 zeigten eine gute Verträglichkeit, eine 100%ige Serokonversion, eine fast vollständige Verhinderung von persistierenden Infektionen, Zervixdysplasien und Genitalwarzen. In Phase-III-Studien zeigte sich eine Effektivität von 100% bei der Verhinderung von HPV-assoziierten anogenitalen Erkrankungen [Garland] und von 98% bei der Verhinderung von CIN-2- und CIN-3-Läsionen durch einen tetravalenten Impfstoff [FUTURE II Study Group]. Weitere große Phase-III-Studien mit über 40000 Teilnehmern laufen derzeit. Der tetravalente Impfstoff (Gardasil®) und der bivalente Impfstoff (Cervarix®) sind zugelassen.
Die STIKO empfiehlt eine generelle Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV 16/18) für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Diese wurde auch als Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Da der HPV-Impfstoff rein prophylaktisch wirksam ist, sollte schon ab 9 Jahren mit der Impfung begonnen werden (siehe S3-Leitlinie zur HPV-Infektion).
Da nicht alle HPV-Typen durch die Impfstoffe erfasst werden, ist die Teilnahme an den regelmäßigen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen weiterhin erforderlich.
Die Mindestanforderungen an die Krebsfrüherkennungsuntersuchung für das Zervixkarzinom und seine Vorläuferläsionen sind gesetzlich geregelt (siehe Verlautbarungen des Gemeinsamen Bundesausschusses). Die zytologische Abstrichentnahme erfolgt unter Spiegeleinstellung gezielt, möglichst unter kolposkopischer Kontrolle, von der Portiooberfläche sowie aus dem Zervikalkanal (mit Spatel und einem Cytobrush). Die Qualität des Abstrichs sollte vom zytologischen Labor (u. a. durch Angabe des nicht Vorhandenseins von Komponenten der Transformationszone) bewertet werden. Die zytologische Diagnosestellung erfolgt nach der Münchener Nomenklatur II von 1997
(siehe S3-Leitlinie zur HPV-Infektion).
In der Diskussion zur Verbesserung der Früherkennung des Zervixkarzinoms stehen verschiedene Methoden wie die Kolposkopie, die HPV-Testung und die Dünnschichtzytologie. Der Gemeinsame Bundesausschluss jedoch hat aufgrund der derzeitigen Datenlage sowohl die Aufnahme der HPV-Testung als auch der Dünnschichtzytologie in das Krebsfrüherkennungsprogramm abgelehnt.
Trotzdem eröffnet die Diagnose einer HPV-Infektion mittels Hybrid-Capture-2-Assay (HC 2) oder PCR die Möglichkeit, Patientinnen mit persistierenden Hochrisiko-HPV-Infektionen zu detektieren, die ein erhöhtes Risiko für das Vorliegen bzw. die Entwicklung einer höhergradigen Dysplasie haben.
Unter Berücksichtigung der HPV-Infektion werden in der amerikanischen Bethesda-Klassifikation für zervikale Zytologiebefunde HPV-assoziierte Veränderungen (Kondylome, Papillome etc.) und CIN 1 zusammen als low grade "squamous intraepithelial lesions" (SIL) klassifiziert und die CIN 2 und 3 als high grade SIL. Die Zuordnung der CIN-2- zu den CIN-3-Läsionen mit Implikationen hinsichtlich der therapeutischen Indikationsstellung entspricht nicht Verlaufsstudien zur natürlichen Biologie dieser Veränderungen und wird daher nicht unterstützt.
Es ist wesentlich, bei Einsatz einer HPV-Testung die hohe Remissionsrate von HPV-HR-Infektionen, aber auch von HPV-HR-CIN-1 und -2 zu kennen.
Daraus ergeben sich folgende evidenzbasierte Abweichungen von der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung, die aber derzeit in Deutschland noch nicht verbindlich sind (siehe S3-Leitlinie zur HPV-Infektion).
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Statements Prävention und Früherkennung
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Obsolete Maßnahme
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Patientinneninformation - HPV-Prävention und Früherkennung
Die HPV-Impfung gegen die beiden häufigsten Hochrisiko-HPV-Typen 16 und 18 kann mindestens 70% der Zervixkarzinome verhindern. Eine flächendeckende Durchimpfung möglichst vor der Kohabitarche ist anzustreben, d. h. nach der derzeitigen Zulassung ab dem 9. Lebensjahr. Eine effektive Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses und seiner Vorstufen setzt eine regelmäßige Teilnahme am Krebsfrüherkennungsprogramm voraus. Hierbei sollte möglichst eine gezielte zytologische Abstrichentnahme von der Gebärmutterhalsoberfläche und aus dem Gebärmutterhalskanal erfolgen. Bei auffälligen Befunden sollte eine kolposkopisch gezielte Biopsie entnommen werden. Ein positiver HPV-Test, insbesondere bei Frauen über 30 Jahren, weist auf ein erhöhtes Risiko für eine Zervixdysplasie hin und bedarf gegebenenfalls einer weiteren diagnostischen Abklärung. |
Eine gelungene Aufklärung wirkt sich positiv z.B. auf die Compliance, die Toleranz von Nebenwirkungen und die Behandlungszufriedenheit aus. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften über Form und Inhalt der Patiententinnenaufklärung, sie ist aber nach deutschem Recht zwingend vorgeschrieben, sofern die Patientin einsichtsfähig ist. Als Vorbedingung für das informierte Einverständnis der Patientin (informed consent) ermöglicht die Aufklärung erst ärztliches Handeln. Sie dient der Selbstbestimmung der Patientin, der rechtlich ein höheres Gewicht beigemessen wird als der ärztlichen Hilfeleistungspflicht. Es existieren eine Reihe von ausführlichen Leitfäden zu diesem Thema, die bei Bedarf zurate gezogen werden können.
Als allgemeine Rahmenbedingungen sind folgende Aspekte zu beachten: Ein angemessener Rahmen (störungsfreie und angenehme Umgebung, ausreichend Zeit) sollte gewährleistet sein. Es liegt im Ermessen der Patientin, ob der Partner, Angehörige oder Dritte einbezogen werden sollen. Förderlich für die Gesprächsführung sind aktives Zuhören und das Ausdrücken von Empathie sowie die Ermutigung der Patientin, Gefühle auszudrücken und Fragen zu stellen. Es wurden eine Reihe von Trainingsprogrammen entwickelt, um Ärzten die Möglichkeit zu geben, patientenzentrierte Gesprächsführung und den Umgang mit schwierigen Kommunikationssituationen einzuüben. Die Aufklärung sollte umfassend, verständlich (möglichst unter Verzicht auf medizinische Fachbegriffe) und wahrheitsgemäß sein. Hierbei ist insbesondere auf das Informationsbedürfnis und die Belastbarkeit der Patientin Rücksicht zu nehmen. Die Aufklärung ist in der Krankenakte zu dokumentieren.
Die Aufklärung von Angehörigen einer einsichtsfähigen Patientin ist in der Regel unzulässig, es sei denn, die Patientin hat dem ausdrücklich zugestimmt.
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Statements Patientinnenaufklärung
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Ergänzt im Einzelfall durch
Die Stadieneinteilung (s. Tabelle) des Zervixkarzinoms erfolgt nach der Übereinkunft der FIGO derzeit noch "klinisch-diagnostisch". Die Definitionen entsprechen denen der TNM-Klassifikation. Die TNM-Klassifikation basiert auf histopathologisch gesicherten Daten.
Weiterführende bildgebende Diagnostik:
| Tabelle: Stadieneinteilung des Zervixkarzinoms |
| TNM | FIGO | |
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| TX | Primärtumor kann nicht beurteilt werden. | |
| T0 | Kein Anhalt für Primärtumor | |
| Tis | 0 | Carcinoma in situ |
| T1 | I | Karzinom ist streng auf die Cervix uteri begrenzt (die Ausdehnung auf das Corpus uteri bleibt unberücksichtigt) |
| T1a | IA | Invasives Karzinom, das lediglich mikroskopisch identifiziert wird. Alle makroskopisch erkennbaren Läsionen - sogar mit oberflächlicher Invasion - werden dem Stadium IB zugerechnet. Die Invasion ist begrenzt auf eine gemessene Stroma-Invasion mit einer maximalen Tiefe von 5 mm und einer Oberflächenausdehnung von nicht mehr als 7 mm. |
| T1a1 | IA1 | Gemessene Stroma-Invasion von nicht mehr als 3 mm in der Tiefe und einer Oberflächenausdehnung von nicht mehr als 7 mm. |
| T1a2 | IA2 | Gemessene Stroma-Invasionstiefe von mehr als 3 mm und nicht mehr als 5 mm bei einer Oberflächenausdehnung von nicht mehr als 7 mm. |
| T1b | IB | Klinisch erkennbare Läsionen, begrenzt auf die Cervix uteri oder subklinische Läsionen mit größeren Maßen als Stadium IA. |
| T1b1 | IB1 | Klinisch erkennbare Läsionen, nicht größer als 4 cm. |
| T1b2 | IB2 | Klinisch erkennbare Läsionen, größer als 4 cm. |
| T2 | II | Zervixkarzinom infiltriert jenseits des Uterus, aber nicht bis zur Beckenwand und nicht bis zum unteren Drittel der Vagina |
| T2a | IIA | Ohne Infiltration des Parametriums. Infiltration der oberen 2/3 der Vagina. |
| T2b | IIB | Mit Infiltration des Parametriums aber keine Ausbreitung zur Beckenwand. |
| T3 | III | Zervixkarzinom breitet sich bis zur Beckenwand aus und befällt das untere Drittel der Vagina und verursacht Hydronephrose oder stumme Niere. |
| T3a | IIIA | Tumor befällt unteres Drittel der Vagina, keine Ausbreitung zur Beckenwand. |
| T3b | IIIB | Tumor breitet sich bis zur Beckenwand aus oder verursacht Hydronephrose oder stumme Niere. |
| T4 | IV | Tumor infiltriert Schleimhaut von Blase oder Rektum und/oder überschreitet die Grenzen des kleinen Beckens. |
| T4 | IVA | Ausbreitung auf angrenzende Organe des Beckens. |
| T4 | IVB | Ausbreitung auf entfernte Organe (Fernmetastasen). |
Im Einzelfall und abhängig vom Stadium sinnvolle bildgebende Verfahren
Insbesondere bei ausgedehnten Karzinomen stehen folgende zusätzliche bildgebende Untersuchungsverfahren zur Verfügung
Die Ergebnisse finden zwar für die Stadieneinteilung bis heute noch keine Berücksichtigung, sind aber für die Therapieplanung wichtig und werden je nach der Ausdehnung der Erkrankung und dem geplanten Vorgehen berücksichtigt.
Im Einzelfall nützliche Laboruntersuchungen:
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Statements Diagnostik
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Patientinneninformation - Diagnostische Maßnahmen
Die Diagnosestellung und Stadieneinteilung des Gebärmutterhalskarzinoms erfolgt primär durch die gynäkologische Untersuchung (Tastuntersuchung, Spekulumeinstellung, Kolposkopie). Eine Computertomographie ist nicht unbedingt erforderlich. Bei fortgeschrittenen Tumoren sind allerdings zusätzliche bildgebende Verfahren sinnvoll, insbesondere die Kernspintomographie. Die Diagnose ist durch eine feingewebliche Untersuchung einer Probe aus dem Tumor zu sichern. Tumormarker haben einen geringen Stellenwert. Wenn sie bei der Primärdiagnose erhöht sind, ist die Bestimmung von Tumormarkern im Rahmen der Nachsorge sinnvoll. |
| CIN 1 | = | geringgradige Dysplasie |
| CIN 2 | = | mäßiggradige Dysplasie |
| CIN 3 | = | hochgradige Dysplasie und Carcinoma in situ (CIS) |
Aufgrund des fehlenden klinisch relevanten Unterschiedes im biologischen Verhalten der hochgradigen Dysplasie und des CIS sowie der unzureichenden histopathologischen Interobserver-Reproduzierbarkeit werden diese unter CIN 3 subsummiert.
Unter Berücksichtigung HPV-bedingter Veränderungen und der für die Zytologie im anglo-amerikanischen Sprachraum favorisierten Bethesda-Klassifikation zervikaler Zytologien werden HPV-assoziierte Veränderungen (Kondylome, Papillome etc.) und die CIN 1 zusammen als low grade "squamous intraepithelial lesions" (SIL) klassifiziert und die CIN 2 und 3 als high grade SIL. Die Angabe der SIL-Klassifikation (= Bethesda-Klassifikation) hat jedoch für die histologische Diagnostik nur fakultativen Charakter.
Auch für das ebenfalls HPV-assoziierte Adenokarzinom der Cervix uteri sind Präkanzerosen existent. Nach der WHO-Klassifikation ist die glanduläre Dysplasie des endozervikalen Zylinderepithels als signifikante nukleäre und zelluläre Atypie, deren Schweregrad jedoch nicht der des Adenocarcinoma in situ entspricht, definiert. Die Bedeutung und das Konzept der endozervikalen glandulären Dysplasien wird in der WHO-Klassifikation kritisch gesehen und ist aufgrund erheblicher Probleme in der morphologischen Diagnostik nicht unumstritten. Als obligate Präkanzerose des endozervikalen Epithels etabliert ist das Adenocarcinoma in situ (AIS oder ACIS). Es ist 2,3-fach seltener als die CIN 3 und in rund der Hälfte der Fälle mit einer CIN-Läsion assoziiert. Beim ACIS ist das Drüsenepithel vollständig durch atypische, stark proliferativ aktive Zellen ersetzt; Zeichen einer Invasion fehlen.
Im Rahmen der Differenzialdiagnose von CIN- bzw. glandulären Läsionen können immunhistochemische Untersuchungen, z.B. mit Ki-67 und/oder p16, gegebenenfalls CK17 hilfreich sein.
Die Majorität aller invasiven Zervixkarzinome sind Plattenepithelkarzinome (80%), gefolgt von den Adenokarzinomen (5-15%). Andere Tumorentitäten sind selten. Prognostisch ungünstige Tumortypen sind neuroendokrine (groß- oder kleinzellige), klarzellige bzw. serös-papilläre Karzinome. Ein Viertel bis ein Drittel aller neuroendokrinen Karzinome sind mit einer nicht neuroendokrinen Komponente vergesellschaftet. Aufgrund der extrem schlechten Prognose und eventuell resultierender Therapiemodifikationen beim Nachweis einer neuroendokrinen Differenzierung sollte diese mit Angabe des Prozentsatzes dieser Komponente am Gesamttumor im Pathologiebericht explizit ausgewiesen werden.
Die Tumortypisierung erfolgt nach der WHO-Klassifikation, die Stadieneinteilung nach der pTNM-Klassifikation, gegebenenfalls mit zusätzlicher Angabe des FIGO-Stadiums.
Konisationen
Voraussetzung für eine adäquate morphologische Aufarbeitung ist die Übersendung eines topographisch zuordenbaren Präparates (üblicherweise Fadenmarkierung bei 12 Uhr). Das Konisat muss vollständig eingebettet werden, wobei die segmentale Aufarbeitungstechnik favorisiert wird. Von jedem Paraffinblock sollten Stufenschnitte angefertigt werden. Der pathologische Befundbericht muss zur Größe und Beschaffenheit des Konisates Stellung nehmen. Vermerkt sein sollten die Art der Läsion (CIN, ACIS), die Lokalisation der Läsion (endo-, ektozervikal) und die Ausdehnung (Angaben im Uhrzeigersinn; z.B. 2 Uhr bis 6 Uhr) sowie vorhandene invasive Veränderungen. Beim Nachweis eines invasiven Karzinoms sollte zusätzlich die Angabe der Größenausdehnung erfolgen (Ausnahme: sogenannte frühe Stromainvasion bei pT1a1) und zur Lymph- bzw. Blutgefäßinvasion Stellung bezogen werden. Obligat sind dezidierte Angaben zu den Resektionsrändern (frei, befallen; vaginal, endozervikal, lateral).
Präparat nach radikaler Hysterektomie und Lymphknotenstatus
Die morphologische Aufarbeitung sollte so erfolgen, dass alle in der nachfolgenden Liste erforderlichen Angaben erhoben werden können. Anforderungen an den histologischen Befundbericht beim Hysterektomiepräparat:
Morphologische Prognosefaktoren
Bei der Bewertung histopathologischer Prognosefaktoren in Bezug auf Rezidivhäufigkeit und Gesamtüberleben müssen die mikroinvasiven Zervixkarzinome (Stadium pT1a1 und pT1a2) und die makroinvasiven Karzinome getrennt betrachtet werden.
Mikroinvasive Zervixkarzinome
Auch beim mikroinvasiven Zervixkarzinom stellt die Invasionstiefe ein prognostisch relevantes Kriterium in Bezug auf die Häufigkeit pelviner Lymphknotenmetastasen, die Rezidivhäufigkeit und das Gesamtüberleben dar. Das in diesem Stadium methodisch schwierig zu bestimmende Tumorvolumen hat sich als prognoserelevanter Faktor nicht durchgesetzt.
Ein konfluierendes Invasionsmuster, definiert als anastomosierende Tumorzapfen im Bereich der Invasionsfront, korreliert mit der Invasionstiefe und stellt alleine keinen validen Prognosefaktor dar.
Die Bedeutung der Lymphgefäßeinbrüche (LVSI) wird kontrovers diskutiert. Als gesichert kann gelten, dass mikroinvasive Karzinome mit LVSI vermehrt pelvine Lymphknotenmetastasen aufweisen. Ob jedoch die LVSI per se mit einer erhöhten Rezidivrate und einem geringeren Gesamtüberleben assoziiert sind, ist nicht bewiesen.
Alle vorgenannten Kriterien beziehen sich auf Untersuchungen am mikroinvasiven Plattenepithelkarzinom. Da aufgrund der geringen Häufigkeit derzeit relevante Studien zum mikroinvasiven Adenokarzinom fehlen, können die für das mikroinvasive Plattenepithelkarzinom genannten Parameter derzeit nur auf das Adenokarzinom extrapoliert werden.
Makroinvasive Zervixkarzinome
Die beiden bedeutendsten Prognosefaktoren beim makroinvasiven Zervixkarzinom ab dem Stadium T1b1 sind der Nachweis von Lymphknotenmetastasen und das Tumorstadium.
Ein ebenfalls gut etablierter Parameter ist die Tumorgröße, sowohl bei den T1b-Tumoren als auch bei den organüberschreitenden Tumoren der Stadien T2a und T2b.
Die Relevanz des histologischen Tumortyps ist differenziert zu betrachten. Die prognostische Bedeutung der Unterscheidung zwischen Adeno- und Plattenepithelkarzinom ist eindeutig therapieabhängig. Bei primär operativ therapierten Fällen gibt es keine relevanten Unterschiede. Dies gilt wahrscheinlich auch für Patientinnen, die eine kombinierte Radiochemotherapie erhielten. Jedoch ist hier die Datenlage derzeit als ungenügend einzuschätzen. Bei alleiniger Radiatio ist eine Adenokarzinom-Histologie aufgrund der Strahlenresistenz als prognostisch ungünstiger zu bewerten. Unabhängig von der Art der Primärtherapie, dem Lymphknotenstatus, der Tumorgröße und dem Tumorstadium weisen alle neuroendokrin differenzierten Karzinome eine ungünstige Prognose auf. Dies gilt auch für Tumoren, die nur eine fokale neuroendokrine Komponente aufweisen.
Dem Differenzierungsgrad des Karzinoms (Grading) kommt ebenfalls eine Bedeutung zu, obwohl auch hier die Datenlage als ungenügend zu betrachten ist. Schlecht differenzierte Karzinome (G3-Tumoren) weisen einen ungünstigeren Verlauf als gut- bzw. mäßig differenzierte Karzinome auf.
Die Bestimmung der relativen Invasionstiefe des Tumors in das zervikale Stroma ist bei Tumoren, die auf die Zervix begrenzt sind (Stadium T1b), und solchen mit proximaler Scheideninfiltration (Stadium T2a) sinnvoll. Aufgrund der intraindividuell sowie paritäts- und altersabhängig schwankenden Uterusgröße wird der Ermittlung der relativen Invasionstiefe gegenüber dem absoluten Wert der Vorrang gegeben. Dabei zeigen Karzinome mit einer Invasionstiefe von mehr als zwei Dritteln eine deutlich ungünstigere Prognose auf.
Der Nachweis von Lymphgefäßeinbrüchen (LVSI) korreliert mit einem höheren Tumorstadium und mit dem Auftreten pelviner Lymphknotenmetastasen und hat somit als alleiniger Parameter eine untergeordnete prognostische Relevanz. Bei Tumoren der Stadien T1b und T2a ohne pelvine Lymphknotenmetastasierung kommt den LVSI jedoch eine größere Bedeutung zu.
Neuere morphologische Prognosefaktoren sind das Invasionsmuster des Tumors in das zervikale Stroma, das Ausmaß der peritumoralen Entzündung, der Nachweis einer Perineuralscheideninfiltration sowie die Infiltration des Corpus uteri und eine ovarielle Metastasierung.
Das Invasionsmuster stellt das morphologisch-phänotypische Korrelat der Tumorzelldissoziation dar. Dabei zeigen unabhängig vom Tumorstadium Patientinnen mit einem netzig infiltrierend wachsenden Tumor eine ungünstigere Prognose. Karzinome mit fehlender peritumoraler Entzündung sind gegenüber solchen mit mäßiger und starker peritumoraler entzündlichen Reaktion als prognostisch ungünstiger zu bewerten. Gleiches gilt für Frauen, deren Karzinome eine Perineuralscheiden- bzw. Korpusinfiltration oder eine ovarielle Metastasierung aufweisen. Bei bereits erfolgter pelviner Lymphknotenmetastasierung ist der Nachweis eines Kapseldurchbruches und Invasion des perinodalen Fettgewebes durch die Metastase als prognostisch ungünstiger einzuschätzen.
Für alle diese genannten Parameter ist die Datenlage jedoch derzeit noch nicht ausreichend.
Der Bestimmung tumorbiologischer bzw. molekularpathologischer Faktoren, wie Tumorneoangiogenese, Zusammensetzung und Dichte der peritumoralen Entzündung, dem immunhistochemischen Nachweis von Tumorsuppressorgenen, von Onkogenen, der proliferativen Aktivität, Zellzyklus-regulierender Faktoren u. a. bzw. Parametern zur Targeted-Therapie kommt derzeit noch keine prognostisch relevante Bedeutung zu.
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Statements Pathologie
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Patientinneninformation - Pathologie
Bei der Behandlung der Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses ist es wichtig, dass die betroffene Läsion im Gesunden entfernt wird. Bei der histologischen Beurteilung der Konisation sollte eine eindeutige schriftliche Information über die Größe, Ausdehnung der Läsion, die Resektionsränder und zu eventuell vorliegenden invasiven Läsionen vorliegen. Im Falle einer radikalen Gebärmutterentfernung wird zur Größe und Ausdehnung des Tumors, zu den Resektionsrändern und zum Befall der entfernten Lymphknoten Stellung genommen. |
In den Frühstadien und insbesondere bei prämenopausalen Patientinnen wird die Operation empfohlen. Operation und simultane Radiochemotherapie führen in den Stadien Ib und II zu prinzipiell gleichwertigen Langzeitergebnissen bei unterschiedlichem Rezidivmuster und Nebenwirkungsprofil der Therapien. Im Stadium III besteht die Indikation zur simultanen Radiochemotherapie. Die Therapiewahl im Stadium IV sollte individuell erfolgen.
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Statement Grundlagen zur Therapie des primären Zervixkarzinom
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| FIGO IA1: | Konisation (fertilitätserhaltend), vaginale oder abdominale Hysterektomie |
| FIGO IA1 L1: | Konisation, vaginale/abdominale Hysterektomie plus pelvine LN |
| FIGO IA2, IB, IIA, IIB*: | radikale Hysterektomie und systematische pelvine, stadienabhängig ggf. paraaortale LN |
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Statements Operative Therapie des frühen Zervixkarzinoms
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Statements Operative Therapie des Zervixkarzinoms
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| FIGO IIIA/B, IV: | simultane Radiochemotherapie |
| FIGO IV: | bei zentraler Tumormanifestation (Beckenwand frei) mit Blasen und/oder Rektuminfiltration: Exenteration |
Operatives Staging
Die Staging-Laparoskopie/-Laparotomie und der intraoperative Befund finden für die Stadieneinteilung noch keine Berücksichtigung. Für die Therapieplanung und die Beurteilung der exakten Ausdehnung der Erkrankung kann eine Staging-Laparotomie/-Laparoskopie für eine Beurteilung der parametranen und der vesikouterinen Ausbreitung sowie der pelvinen und/oder paraaortalen Lymphknoten sinnvoll sein. Im Rahmen der Stagingoperation sollte stadienabhängig (ab Stadium IB1 größer 2 cm bzw. mit Risikofaktoren) mit der paraaortalen Lymphonodektomie begonnen werden.
Abdominelle Radikaloperation
Diese Operation wird stadienabhängig in der Klassifikation nach Ruthledge-Piver et al. 1974 in Anlehnung an die Empfehlungen von Wertheim, Meigs, Latzko, Okabayashi und anderen durchgeführt. Die Grundprinzipien der Operation bestehen aus folgenden Schritten:
Darstellung und Absetzen der Parametrien stadienabhängig mit ausreichendem Sicherheitsabstand zum Tumor entweder Piver II oder III.
Lymphadenektomie
Die systematische pelvine Lymphadenektomie umfasst die Entfernung sämtlicher Lymphknoten und des Fettgewebes im Bereich der Beckengefäße. Entfernt werden die Lymphbahnen und die Lymphknoten medial und lateral der Arteria iliaca externa, um die Arteria iliaca communis sowie im Bereich der Arteria und Vena obturatoria bis zum Beckenboden. Bei klinisch auffälligen pelvinen Lymphknoten sollte eine Schnellschnittuntersuchung erfolgen. Falls ein pelviner Lymphknotenbefall besteht, erfolgt eine paraaortale Lymphonodektomie bis zum Abgang der Nierengefäße. Bei auffälligen paraaortalen Lymphknoten sollte eine Schnellschnittuntersuchung erfolgen. Bei paraaortalem Lymphknotenbefall sollte ein Verzicht auf eine radikale Hysterektomie erwogen werden. Der Verzicht ist obligat bei Befall der oberen paraaortalen Lymphknoten.
Ab Stadium IB2 sollte die Operation mit einer Entfernung der unterhalb der Arteria mesenterica inferior gelegenen Lymphknoten begonnen werden. Bei palpatorisch auffälligen inframesenterialen Lymphknoten sollte eine Schnellschnittuntersuchung erfolgen. Bei Befall der inframesenterialen Lymphknoten Entfernung der oberen infrarenalen paraaortalen Lymphknoten. Es sollte eine Schnellschnittuntersuchung der oberen infrarenalen paraaortalen Lymphknoten erfolgen, sind diese befallen, sollte auf eine radikale Hysterektomie verzichtet werden.
Der therapeutische Nutzen einer paraaortalen Lymphadenektomie im Falle einer bereits erfolgten lymphogenen Metastasierung wird kontrovers diskutiert. Bei "bulky lymph nodes" ist eine alleinige Radiochemotherapie wahrscheinlich nicht ausreichend. Eine Resektion verbessert möglicherweise die Prognose.
Eine paraaortale Lymphknotenbeteiligung kann auch ohne pelvinen Lymphknotenbefall vorliegen, sodass ab dem Stadium IB2 eine paraaortale Lymphonodektomie auch bei fehlendem pelvinen Lymphknotenbefall erwogen werden kann.
Die Entfernung des Sentinel-Lymphknotens beim Zervixkarzinom sollte noch nicht in die klinische Routine eingebracht werden. Molekularbiologische Ansätze wie der HPV-Nachweis in Lymphknoten oder die Tumorzelldetektion aus dem peripheren Blut sind experimentell und ebenfalls nur innerhalb von Studien gerechtfertigt.
Es sollten im Rahmen der Lymphonodektomie mindestens 15 pelvine und 10 paraaortale Lymphknoten entfernt werden.
Vaginale Radikaloperation (nach Schauta-Amreich)
Die radikale Vaginalhysterektomie ist eine methodische Alternative zum abdominalen Vorgehen. Sie ist insbesondere bei Tumoren kleiner als 4 cm, fehlendem lymphovaskulärem Befall und G1- und G2-Karzinomen möglich.
Radikale Trachelektomie
Bei der radikalen Trachelektomie wird nur ein Teil der Zervix mit den medialen Parametrien entfernt. Die Gebärmutter und damit die Fertilität werden hierbei erhalten. Voraussetzungen für eine radikale Trachelektomie sind G1- und G2-Plattenepithelkarzinome, fehlende Lymphangiosis und Hämangiosis sowie eine Tumorgröße bis 2 cm. Der uterusnahe Resektionsrand sollte mindestens 0,5 cm Sicherheitsabstand aufweisen. Die entfernten pelvinen Lymphknoten müssen tumorfrei sein. Große Multizenter-Studien zur Beurteilung des onkologischen Risikos bei Organerhalt fehlen allerdings bislang.
Totale mesometriale Resektion
Die totale mesometriale Resektion (TMMR) ist eine Weiterentwicklung der operativen Präparationstechnik in anatomisch-embryonalen Entwicklungsgrenzen.
Laparoskopisch totale radikale Hysterektomie (LRH)
Mit der Weiterentwicklung der robotergestützten Präparationstechniken besteht die Option der totalen radikalen Hysterektomie. Diese Präparation kann auch rein laparoskopisch ohne Roboterunterstützung durchgeführt werden. Insbesonders die robotergestützte Präparation erfordert einen hohen technischen und finanziellen Aufwand.
Primäre Exenteration
Bei ausgewählten Fällen kann eine Exenteration auch in der Primärsituation indiziert sein, um z.B. eine Kloakenbildung zu verhindern bzw. diese zu therapieren. Eine generelle Empfehlung zur primären exenterativen Therapie kann aufgrund fehlender Studien nicht gegeben werden.
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Obsolete Maßnahme
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Das Behandlungsschema sollte so gewählt werden, dass die gesamte planmäßige Behandlungszeit acht Wochen nicht überschreitet.
Für die perkutane Therapie sind Energien von mindestens 6 MeV anzuwenden, günstiger sind Energien von 10 bis 15 MeV-Photonen. Die Bestrahlung sollte in 3D-geplanter Mehrfeldertechnik durchgeführt werden. Das klinische Zielvolumen umfasst den makroskopischen Primärtumor und die iliakalen internen, externen und kommunen sowie präsakralen (bis S3) regionären Lymphabflusswege. Die obere Feldgrenze ist in Höhe von LWK4/LWK5 anzusetzen, die untere in Höhe der Unterkante der Foramina obturatoriae bzw. bei vaginalem Befall 3 cm distal der unteren Tumorgrenze. Die lateralen Felder ergeben sich aus der CT-Planung. Bei paraaortalem Befall wird diese Region in das Zielvolumen aufgenommen. Alle Felder sind durch Simulation und Verifikationsaufnahmen zu dokumentieren. Die Dosisbelastung aller Risikoorgane (Blase, Rektum, Dünndarm, Hüftköpfe) ist zu dokumentieren. Durch neuere Techniken (IMRT) lassen sich Akut- und Spättoxizität der Radiatio reduzieren. Sie sollte, wenn möglich, in der adjuvanten (postoperativen) Situation zur Anwendung kommen. Besondere Sorgfalt ist hier der Patientenlagerung und Verifikation zu widmen.
Die Afterloading-Therapie ist integraler Bestandteil eines kurativen Therapiekonzeptes. Ihr Anteil an der Gesamttherapie ist vom Tumorstadium und der Rückbildung unter perkutaner Therapie sowie von der Belastung der Risikoorgane abhängig. Die Kontaktbestrahlung wird heute in Deutschland aus Gründen des Strahlenschutzes überwiegend mit dem HDR ("high dose rate")-Afterloading-Verfahren mit Iridium-192 durchgeführt. Sie ist fester Bestandteil in der definitiven Behandlung der Stadien I bis III, im Stadium IV muss individuell entschieden werden. In der adjuvanten Situation ist der Wert der zusätzlichen Scheidenstumpfanlage zusätzlich zur perkutanen Bestrahlung nicht gesichert, bei besonderen Risiken (z.B. Befall der Parametrien, Scheide, kleinen Vaginalmanschette) jedoch zu empfehlen.
Die Gesamtdosis unter Berücksichtigung der HDR-Kontakt- und der Hochvolttherapie sollte im Bereich des Primärtumors 75 bis 85 Gy, im Bereich der Lymphabflusswege 45 bis 55 Gy betragen (BED 2 Gy).
Bei intermediärem Risiko (Lymphangiosis, Hämangiosis, tiefe Stromainvasion) ist eine Verbesserung des rezidivfreien Überlebens bei alleiniger Radiotherapie im Stadium 1B dokumentiert. Hinsichtlich des Gesamtüberlebens ist eine relative Verbesserung nachweisbar, die allerdings nach 10 Jahren nicht mehr signifikant ist.
Bei Patientinnen mit High-risk-Situation (positive Lymphknoten, R1-Resektion, ausgedehnter Befall der Parametrien) ist eine kombinierte Radiochemotherapie Standard.
Bei persistierendem Tumor ist interdisziplinär die Entscheidung zur sekundären HE bzw. Exenteration zu stellen.
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Statements Strahlentherapie
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Der Einfluss einer neoadjuvanten Chemotherapie auf das erkrankungsfreie und das Gesamtüberleben wird in den vorliegenden Studien unterschiedlich bewertet, sodass die klinische Wertigkeit der neoadjuvanten Chemotherapie beim Zervixkarzinom derzeit noch nicht definiert ist.
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Statements Chemotherapie
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Patientinneninformation - Therapie
In den frühen Stadien eines Gebärmutterhalskrebses ist die Standardtherapie die Operation, je nach Tumorstadium und Risikofaktor allein oder in Kombination mit einer anschließenden Radiochemotherapie. Die Therapie sollte an die Lebenssituation und den Allgemeinzustand der Patientin angepasst sein. Falls eine Operabilität nicht besteht, sollte eine kombinierte Radiochemotherapie durchgeführt werden. |
CIN 1
CIN 2
CIN 3
| Tabelle. Management der präinvasiven Läsionen |
| Management | OP-Verfahren | Konservatives Management | |
| CIN 1 | kolposkopisch-zytologische Kontrolle alle 6 Monate | Schlingenkonisation, Laser (bei Befundpersistenz) | bis zu 24 Monaten |
| CIN 2 | kolposkopisch-zytologische Kontrolle alle 6 Monate | Schlingenkonisation, Laser | bis zu 12 Monaten |
| CIN 3 | Therapie | Konisation (Schlinge, Laser, Nadel, Messer) | in graviditate |
| Ausdehnung in die tiefe Endozervix | kolposkopisch-zytologische Kontrolle | Konisation (Schlinge, Laser oder Messer) | bei CIN 1 möglich |
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Statements Therapie der CIN-Läsionen
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Therapie des histologisch gesicherten invasiven Karzinoms Stadium IA (frühe Stromainvasion, frühinvasives Karzinom, Mikrokarzinom)
Stadium IA1 (Invasion maximal 3 mm) und keine ungünstigen Prognosekriterien (d.h. kein dissoziiertes, netzförmiges Wachstum, keine Lymphangiosis, keine Hämangiosis, kein schmaler oder nicht beurteilbarer Absetzungsrand, Messung der Ausdehnung sicher, kein G3):
Stadium IA2 (Invasion > 3-5 mm, Oberflächenausbreitung bis 7 mm) und Stadium IA1 mit ungünstigen Prognosekriterien (s. o.):
FIGO-Stadium IB
(siehe Algorithmus III im Anhang)
Therapie des invasiven Zervixkarzinoms Stadium IB1
Therapie des invasiven Zervixkarzinoms Stadium IB2
FIGO-Stadium II
(siehe Algorithmus IV im Anhang)
Therapie des invasiven Zervixkarzinoms Stadium IIA
Therapie des invasiven Zervixkarzinoms Stadium IIB
FIGO-Stadium III
(siehe Algorithmus V im Anhang)
Therapie des invasiven Zervixkarzinoms Stadium III
FIGO-Stadium IV
(siehe Algorithmus V im Anhang)
Therapie des invasiven Zervixkarzinoms Stadium IV
Antiemetische Therapie
(s. auch ISTO-Leitlinien Supportivtherapie)
| Antiemetische Therapie bei der Chemotherapie |
| Emetogenes Potenzial | Akute Phase, bis 24 h nach Chemotherapie | Verzögerte Phase, ab 24 h bis 5 Tage nach Chemotherapie |
| Hoch* | 5-HT3-RA + Steroid + NK-1-RA | Steroid (3 Tage) + NK-1-RA (2 Tage) |
| Moderat | Anthrazyklin-/Cyclophosphamid-basierte Chemotherapien: wie bei hoch emetogener CTX | Anthrazyklin-/Cyclophosphamid-basierte Chemotherapien: wie bei hoch emetogener CTX |
| Andere Chemotherapien: 5-HT3-RA + Steroid | Andere Chemotherapien: Steroid (3 Tage) oder alternativ (nicht 1. Wahl) 5-HT3-RA oder Metoclopramid | |
| Gering | Steroid | keine Routineprophylaxe |
| Minimal | keine Routineprophylaxe | keine Routineprophylaxe |
| * z.B. Adriamycin/Cisplatin; CTX = Chemotherapie; 5-HT3-RA: 5-HT3-Rezeptor-Antagonist, NK-1-RA: Neurokinin-1-Rezeptor-Antagonist | ||
| Antiemetische Therapie bei der Strahlentherapie |
| Risiko | Feldlokalisation | Medikamente |
| Moderat | Paraaortalregion, oberes Abdomen | 5-HT3-Prophylaxe |
| Gering | Becken, unterer Thorax, Schädel (RTX, STX), Neuroachse | 5-HT3-RA-Prophylaxe oder Rescue |
| Bei der kombinierten Radiochemotherapie sollte die Gabe von einem 5-HT3-RA + Steroid + NK-1-RA erfolgen. | ||
Stimulation der Granulopoese mit G-CSF
(s. auch ISTO-Leitlinien Supportivtherapie)
Die Myelotoxizität kann dosislimitierend sein und zu Therapieunterbrechungen führen. Die Prophylaxe der Neutropenie mit G-CSF bei alleiniger Strahlentherapie ist nicht erforderlich und wird nicht empfohlen. Die aktuellen Leitlinien empfehlen bei der Chemotherapie, G-CSF bereits bei einem Risiko der febrilen Neutropenie > 20% einzusetzen.
Therapie der Anämie
(s. auch S3-Leitlinie der DKG und ISTO-Leitlinien Supportivtherapie)
Eine Anämie kommt bei Tumorpatienten häufig vor und sollte sorgfältig beurteilt werden. Ursachen einer Anämie, wie z.B. absoluter Eisenmangel, Blutung, Mangel- oder Fehlernährung, hämatologische Systemerkrankung, Hämolyse oder Infektionen sollten vor der Therapie mit Erythrozytenkonzentraten und Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESF) untersucht werden. Die beiden Hauptziele einer Therapie mit ESF sollten sein: Verbesserung der Lebensqualität und/oder Vermeiden von Bluttransfusionen. Wenn bei Tumorpatienten mit einer therapiebedingten Anämie Symptome vorliegen, die im Zusammenhang mit einer Anämie stehen, kann eine Therapie mit ESF begonnen werden. Wenn ESF außerhalb der Zulassung verwendet werden, und/oder der Zielhämoglobinwert von 12 g/dl überschritten wird, können klinische Probleme (z.B. Thrombosen) bei bestimmten Patientengruppen auftreten. Die Datenlage zum Einfluss von Erythropoietin auf das Tumoransprechen und Überleben ist derzeit noch widersprüchlich.
Durch eine individuelle 3D-gestützte Bestrahlungsplanung kann das Volumen der Mukosa im Bestrahlungsfeld reduziert werden. Bei radiogener Enteritis wird eine fettarme, glutaminreiche Diät, gegebenfalls mit Zusatz von Vitamin-E-Präparaten empfohlen. Die Therapie der Enteritis ist wie auch bei der Chemotherapie symptomatisch mit Loperamid, Spasmolytika und Anticholinergika. Bei therapierefraktären Situationen wird Octreotid angewandt; bei Nachweis von Clostridiumtoxin im Stuhl orales Metronidazol oder Vancomycin.
Proktitis
(s. auch ISTO-Leitlinien Supportivtherapie)
Eine medikamentöse Prophylaxe der radiogenen Proktitis ist nicht bekannt. 5-ASA sind aufgrund erhöhter Komplikationsraten während der Strahlentherapie im Abdomen kontraindiziert. Die akute Proktitis kann topisch mit Butyraten therapiert werden. Die Behandlung der späten radiogenen Veränderungen des Rektums ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Es liegen einzelne Daten zu endoskopischen Verödungen vor. Bei Therapieversagen können lokale antiphlogistische Behandlungen und Einläufe mit Sucralfat (2 x 2 g in 20 ml Wasser Supp./Tag), Natrium-Pentosanpolysulfat oder Metronidazol mit Kortison erfolgen. Diese Therapien sollten in erfahrenen Zentren durchgeführt werden. Bei therapierefraktären Fällen kann eine hyperbare Sauerstofftherapie erwogen werden.
Zystitis
Im Vordergrund steht die symptomatische Behandlung der Beschwerden mittels Analgesie und Spasmolyse (Metamizol, zentral wirksame Analgetika, Buscopan). Eine Alkalisierung des Harns sowie die Eisensubstitution bis hin zu Transfusionen bei rezidivierenden Mikro- und Makrohämaturien ergänzen die Therapie. Bakterielle Superinfektionen erfordern eine entsprechende antibiotische Therapie.
Sekundäres Lymphödem
Die Effizienz der manuellen Lymphdrainage gilt beim Lymphödem ebenso als gesichert wie die Notwendigkeit einer Kompressionstherapie. Die Frequenz und Dauer dieser kombinierten Maßnahmen richten sich nach dem Lymphödemstadium I-III und sollten nach Ausschluss der Kontraindikationen durchgeführt werden.
Vaginaltrockenheit und Vaginalstenose
Die radiogen und/oder Chemotherapie-induzierte Trockenheit der Vagina kann beim Zervixkarzinom durch die Applikation von inerten Gleitgelen vermindert werden. Im Einzelfall kann bei hohem Leidensdruck unter sorgfältiger Risikoabwägung und entsprechender Aufklärung der Patientin eine lokale Östrogenbehandlung durchgeführt werden. Ca. 4-6 Wochen nach Ende einer Strahlentherapie, die die Vaginalregion einbezogen hat, sollte durch eine mechanische Dilatation (Vaginaldilatatoren, Bepanthentampons) eine Prophylaxe der Vaginalstenose erfolgen.
Sexuelle Funktionsstörungen
Die Patientinnen sollten über Auswirkungen der Therapie auf ihr Sexualleben und über die Möglichkeiten prophylaktisch-therapeutischer Maßnahmen (z.B. vaginale Dilatation) ausreichend informiert werden.
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Statement Supportivtherapie
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Statements Psychoonkologie
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Bei Vorliegen von Beeinträchtigungen im Sinne einer Rehabilitationsbedürftigkeit kann nach den gesetzlichen Bestimmungen (SGB V, VI, IX) binnen 2 Wochen nach Beendigung der Primärtherapie eine Anschlussheilbehandlung in einer geeigneten Rehabilitationsklinik aufgenommen werden. Alternativ kann auch eine sogenannte Regelheilbehandlung binnen 2 Jahren nach Primärtherapie über die gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherungen beantragt und genehmigt werden. Alle Patientinnen sind über die gesetzlichen Möglichkeiten zu Anschlussheilbehandlung, Regelheilbehandlung und ambulanten Reha-Angeboten durch den jeweils behandelnden Arzt eingehend zu informieren und zu beraten.
Die Rehabilitationsfähigkeit ergibt sich aus einer positiven Motivation der Patientin und der körperlichen und psychischen Fähigkeit, die angebotenen Reha-Programme zielorientiert zu nutzen.
Eine ergebnisorientierte Rehabilitation sollte hierzu je nach Notwendigkeit individuelle Therapieziele aus somatischen, funktionsbezogenen, sozialen, edukativen und psychoonkologischen Bereichen auswählen.
Neben spezifischen symptomatischen oder funktionellen Behandlungen erfolgen krankheitsorientierte edukative Begleitprogramme sowie gegebenenfalls eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und berufsorientierte Leistungserprobung bezogen auf den bisher ausgeübten Beruf und den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der gesetzliche Auftrag lautet "Rehabilitation vor Rente!". Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist einer maximalen Krankengeldfortzahlung von 18 Monaten können Fragen eventueller Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit eingehend geklärt und die Patientinnen sozial abgesichert werden.
Globales Gesamtziel der Rehabilitation ist die Wiedererlangung eines körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Bei bleibenden Krankheitsfolgeschäden soll durch Begleitung und Betreuung Hilfestellung gegeben werden, unvermeidliche Behinderungen und Beschwerden zu akzeptieren oder zu kompensieren und das Leben wieder zur eigenen Zufriedenheit eigengestalterisch zu führen. Unterstützen können hier Krebs-Selbsthilfegruppen oder -Sportgruppen.
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Statement Rehabilitation
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Der Nutzen einer strukturierten Nachsorge in Bezug auf eine Reduktion der Mortalität ist bisher nicht erwiesen. Ein mögliches Schema sieht Nachsorgeuntersuchungen während der ersten zwei bis drei Jahre vierteljährlich, im vierten und fünften Jahr halbjährlich und danach jährlich vor.
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Statements Nachsorge
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Obsolete Maßnahmen
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Patientinneninformation - Nachsorge
Die Nachsorge dient neben der Rezidivdiagnostik der Erfassung von krankheits- und therapiebedingten Problemen. Insbesondere die psychische Stabilisierung, Reintegration in das Berufsleben und die Wiederherstellung der bestmöglichen Lebensqualität sind Ziele der Nachsorge. |
Notwendige Diagnostik (siehe präoperative Laboruntersuchungen)
Lokalbefund: gynäkologische Untersuchung, Vaginalsonographie, MRT des Beckens (Beurteilung der Beziehung des Tumors zu anderen Organen), Zysto- und Rektoskopie
Ausschluss von Fernmetastasen: gegebenenfalls CT Thorax, Abdomen
histologische Sicherung von Metastasen bzw. supraklavikulären Lymphknotenmetastasen
Bei Durchführung einer palliativen Chemotherapie beim Zervixkarzinom muss beachtet werden, dass bei Patientinnen mit vorausgegangener Bestrahlung eine verminderte Knochenmarksreserve und eine strahlenassoziierte Fibrose im kleinen Becken besteht, wodurch die Blutzufuhr zum Tumor reduziert ist. Dadurch ist die Ansprechrate einer Chemotherapie bei lokalen Rezidiven deutlich erniedrigt. Bei fortgeschrittenem oder rezidivierendem Zervixkarzinom sind häufig die Ureteren betroffen, sodass eine Ureterstenose und Hydronephrose besteht. Da die meisten Zytostatika renal eliminiert werden, muss die Dosierung angeglichen und vermindert werden. Zytostatika mit signifikanter Nephrotoxizität können bei solchen Patientinnen nicht angewandt werden. Bei lokalen Rezidiven im kleinen Becken bei Zustand nach Radio- oder Radiochemotherapie ist die Ansprechrate einer Chemotherapie gering. Die Verbesserung im medianen Überleben liegt bei unter 6 Monaten. Die besten Ergebnisse werden durch eine Kombination von Cisplatin und Topotecan erzielt.
Hierbei müssen der zu erwartende Benefit und die Toxizität der Behandlung abgewogen werden. Faktoren, die die Erfolgschancen einer Chemotherapie beeinflussen, sind Art der Primärbehandlung, Zeitintervall zwischen Primärtherapie und Rezidiv, Allgemeinstatus und Alter der Patientin. Bessere Ergebnisse einer Chemotherapie werden bei Fernmetastasen erzielt. In mehreren Studien konnte durch eine Kombination von Cisplatin mit Paclitaxel und Topotecan eine Ansprechrate von über 50% erzielt werden, eine Verbesserung des Gesamtüberlebens jedoch nur durch eine Kombination von Cisplatin und Topotecan. Das mediane Überleben nach Chemotherapie liegt jedoch weiterhin unter einem Jahr.
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Statements Rezidiv, Metastasen
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Zur speziellen Symptomkontrolle bei fortgeschrittener Zervixkarzinom-Erkrankung gehören die Behandlung des Lymphödems der unteren Extremitäten, des multikausalen starken Schmerzes, der Dysurie/Blasenspasmen, der Ureterstenosen mit konsekutivem Nierenversagen, der Fisteln und des fötiden Ausfluss, der Blutungen und des paralytischen oder mechanischen Ileus.
Zur palliativmedizinischen Betreuung gehören neben einer suffizienten Symptomkontrolle (Schmerzen, Übelkeit, Obstipation, Ileus etc.) auch die psychosoziale und religiöse/ethische Begleitung der Patientin sowie ihrer Angehörigen. Sie umfasst einerseits Gespräche über den bevorstehenden Tod, andererseits praktische Hilfen wie die Organisation der häuslichen Versorgung und der notwendigen Hilfsmittel oder das Einbinden der lokalen Hospizinitiative. Palliativmedizinisch spezialisierte Ärzte und Pflegedienste sollten von den behandelnden Ärzten hinzugezogen werden.
| Biopsie | Probeentnahme |
| bulky disease | Tumorgröße über 4 cm |
| Cisplatin | ein Chemotherapeutikum |
| Ektozervix | Gebärmutterhalsoberfläche |
| Endozervix | Gebärmutterhalskanal |
| Komplette Exenteration | Komplette Entfernung von Blase und Enddarm |
| Hysterektomie | Gebärmutterentfernung |
| Hysteroskopie | Gebärmutterspiegelung |
| Inspektion | Beurteilung mit dem Auge |
| Inzidenz | Häufigkeit |
| IORT | intraoperative Strahlentherapie |
| Konisation | kegelförmige Gewebeentnahme |
| Kürettage | Ausschabung |
| Laparoskopie | Bauchspiegelung |
| Laserevaporisation | Laserverdampfung |
| LEER | lateral extended endopelvic resection |
| Loop | elektrische Schlinge |
| Parametrien | Haltegewebe neben dem Gebärmutterhals |
| pelvin | im Becken |
| Präkanzerose | Krebsvorstufe |
| Rektoskopie | Enddarmspiegelung |
| Rektum | Enddarm |
| SCC | ein Tumormarker |
| Stenose | Verengung |
| supraclaviculär | oberhalb des Schlüsselbeins |
| TMMR | totale mesometriale Resektion |
| Trachelektomie | Entfernung Gebärmutterhals unter Belassung des Gebärmutterkörpers |
| Vakzine | Impfstoff |
| Zystoskopie | Blasenspiegelung |
Algorithmus I: Therapie der Vorstufen des Zervixkarzinoms
Algorithmus II: Zervixkarzinom FIGO-Stadium Ia

Algorithmus III: Zervixkarzinom FIGO-Stadium Ib

Algorithmus IV: Zervixkarzinom FIGO-Stadium II

Algorithmus V: Zervixkarzinom FIGO-Stadium III und IV
Patientinnenaufklärung
Pathologie
Operative Therapie des invasiven Zervixkarzinoms
Strahlentherapie
Chemotherapie
Supportivtherapie
Psychoonkologie
Rehabilitation
Nachsorge
Behandlung von Rezidiv, Metastasen und palliativmedizinische Begleitung
1999 wurden die ersten Handlungsempfehlungen zur Diagnostik und Therapie des Zervixkarzinoms von Experten der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) in der DKG publiziert (S1-Leitlinie, Teilnehmer s. Anhang 1). Leitlinien haben die Aufgabe, das aktuelle Wissen zu speziellen Versorgungsproblemen explizit darzulegen, unter methodischen und klinischen Aspekten zu bewerten, gegensätzliche Standpunkte zu klären und unter Abwägung von Nutzen und Schaden das derzeitige Vorgehen der Wahl zu definieren [2]. Deshalb ist es notwendig, dass Leitlinien kontinuierlich auf Gültigkeit geprüft und aktualisiert werden. Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Maxime qualitativ hochwertiger Versorgung in der Onkologie. Dies sollte bei der Festlegung von Versorgungsempfehlungen beachtet werden.
Im Mai 2004 erfolgte daher eine erste Aktualisierung der Leitlinie mit strukturierter Konsensfindung durch eine interdisziplinär und für den Anwenderkreis repräsentativ zusammengesetzte Expertengruppe (S2-Leitlinie, Teilnehmer s. Anhang 2) [2, 7]. Die S2-Leitlinie "Diagnostik und Therapie des Zervixkarzinoms" wurde nun zwischen Oktober 2007 und Januar 2008 von der AGO Kommission Uterus (Anhang 3) erneut überarbeitet.
Das methodische Vorgehen folgte, wie bereits 2004, dem in der Arbeitsanweisung zur Erstellung interdisziplinärer, konsensusbasierter Leitlinien der DKG beschriebenen Verfahren [3].
Ziele der S2-Leitlinie sind die:
Die Empfehlungen der Leitlinie richten sich an alle Ärzte und Angehörigen von Berufsgruppen, die mit der Versorgung von Patientinnen mit Gebärmutterhalskrebs befasst sind, vor allem an Gynäkologen, Radioonkologen, Hämatoonkologen, Psychoonkologen und Pflegekräfte. Sie richtet sich ferner an alle an Gebärmutterhalskrebs erkrankten Frauen sowie deren Angehörige. Der Anwendungsbereich der Leitlinie umfasst den ambulanten und stationären Versorgungssektor.
| Leitlinienkoordination: | Prof. Dr. M. W. Beckmann (Erlangen), AGO Prof. Dr. P. Mallmann (Köln), DGGG |
| Leitlinienkoordination AGO/DKG/DGGG: | Prof. Dr. M. W. Beckmann (Erlangen) |
| Projektmanagement: | Dipl.-Ing. Anita Prescher(Berlin), DKG |
| Moderation des Konsensusverfahrens: | PD Dr. Ina Kopp (Marburg), AWMF |
Bei der Formierung der Leitliniengruppe wurde beachtet, repräsentative Vertreter aller für das Leitlinienthema relevanten Fachgruppen und der von der Leitlinie betroffenen Patientinnen aufzunehmen. Dazu wurden die unten aufgeführten Arbeitsgemeinschaften der DKG, die wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und Patienten-Selbsthilfegruppen von den Koordinatoren angeschrieben mit der Bitte, offizielle Vertreter für die Erstellung der Leitlinie zu benennen. Dabei wurden Vorschläge vom Leitlinienkoordinator gemacht. Den Gruppen stand es frei, diese anzunehmen oder eigene Personen zu benennen.
Die Leitliniengruppe wurde daraufhin wie folgt zusammengesetzt:
| Fachgesellschaft/Organisation | Vertreter |
| Arbeitsgemeinschaft für Psychoonkologie (PSO) | Prof. Dr. J. Weis Frau Dr. M. Keller |
| Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) | Prof. Dr. M. W. Beckmann Prof. Dr. G. Emons |
| Arbeitsgemeinschaft Radiologische Onkologie (ARO) | Frau PD Dr. G. Hänsgen |
| Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) | Prof. Dr. W. Harms |
| Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation, Nachsorge und Sozialmedizin (ARNS) | Prof. Dr. R. Schröck |
| Arbeitskreis Supportivmaßnahmen (ASO) | Frau Prof. Dr. P. Feyer Frau Dr. K. Jordan |
| Berufsverband der Frauenärzte e.V. | Dr. K. König |
| Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) | Prof. Dr. P. Mallmann Prof. Dr. R. Kimmig |
| Arbeitsgemeinschaft onkologische Pathologie (AOP) | Prof. Dr. D. Schmidt |
| Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) | Prof. Dr. L.-C. Horn |
| Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) | Prof. Dr. B. Hamm |
| Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V. | Frau B. Reckers |
| Konferenz onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege (KOK) | Frau K. Paradis |
Zur Vorbereitung des Abstimmungsprozesses im formalen Konsensusverfahren wurden 32 Kernaussagen bzw. Schlüsselempfehlungen formuliert und im Entwurf hervorgehoben. Diese repräsentieren in erster Linie die wesentlichen Entscheidungspunkte im logischen Fluss des Versorgungsprozesses, die durch die Erstellung klinischer Algorithmen identifiziert wurden, aber auch Maßnahmen, die als obsolet angesehen werden, sowie Stellungnahmen zur Patientenaufklärung.
Dieser Entwurf diente als Grundlage für das Konsensusverfahren (NGP, s. u.) und wurde vier Wochen vor der Sitzung an alle Mitglieder der Leitliniengruppe versandt.
Der Entwicklungsprozess von konsensusbasierten Leitlinien (S2k-Leitlinien) sieht keine systematische Aufbereitung der Evidenz, aber eine Diskussion und kritische Würdigung der Literatur durch die Mitglieder der Leitliniengruppe vor. Die Literatur, die im Leitlinienentwurf genannt und/oder während des Konsensusverfahrens aufgeführt oder diskutiert wird, muss daher der gesamten Leitliniengruppe bekannt sein. Daher wurde die Leitliniengruppe gebeten, zusammen mit dem Textentwurf auch zusätzliche relevante Literatur aus dem jeweiligen Fachgebiet zu sichten und für die Sitzung aufzubereiten.
Nominaler Gruppenprozess
Der Nominale Gruppenprozess wurde wie folgt durchgeführt:
Der gesamte Abstimmungsprozess mit allen inhaltlichen Beiträgen sowie die Abstimmungsergebnisse und die Bewertung der Stärke des Konsens einschließlich der Bereiche, in denen kein Konsens erzielt wurde, wurde von Dipl.-Ing. A. Prescher (DKG) protokolliert. Die Stärke des Konsens wurde wie folgt definiert:
| Starker Konsens | ≥ 95% der Teilnehmer |
| Konsens | >75%-95% der Teilnehmer |
| Mehrheitliche Zustimmung | >50-75% der Teilnehmer |
| Kein Konsens | ≤ 50% der Teilnehmer |
Während der Sitzung hatten die Teilnehmer darüber hinaus Gelegenheit, Vorschläge zur Konkretisierung und Ergänzung des ausführlichen Leitlinientexts einzubringen. Diese wurden informell konsentiert.
Formulierung und Graduierung der Schlüsselempfehlungen im Konsensusverfahren
Diese Formulierungen berücksichtigen die Qualität der den Empfehlungen zugrunde liegenden Quellen bzw. Studien. Einer starken Empfehlung für eine therapeutische Intervention liegt demnach in der Regel mindestens eine gute randomisierte kontrollierte Studie (RCT) zugrunde. Die Formulierungen berücksichtigen aber auch die Relevanz der Studienzielgrößen, die Konsistenz und Stärke der Effekte sowie die Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf die Patientenzielgruppe im Alltag. Deshalb kann es in begründeten Einzelfällen zu einer Abweichung von diesem Prinzip kommen [5]. Die Grundlagen und Kriterien der Graduierung von Empfehlungen wurden zu Beginn des Konsensusverfahrens diskutiert.
Abschließende Konsentierung der Leitlinie durch die Leitliniengruppe
Die Publikation der S2-Leitlinie erfolgt in elektronischer und gedruckter Form. Über die Internet-Portale der AWMF (www.awmf-leitlinien.de) und der Deutschen Krebsgesellschaft (www.krebsgesellschaft.de (externer Link)) ist sie zugänglich.
Anwendungshinweis
Finanzierung/Redaktionelle Unabhängigkeit
Aktualisierungsverfahren
Anhang 2
Anhang 3
Koordination und Herausgeber:
Informationszentrum für Standards in der Onkologie (ISTO)
Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
Steinlestrasse 6
60596 Frankfurt
Tel: 069 - 63 00 96 - 0
Email: isto@krebsgesellschaft.de
