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| Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 028/002 | Entwicklungsstufe: | 1 |
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Schädlicher Gebrauch (F1x.1)
Ein Konsumverhalten, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Diese kann eine körperliche Störung sein, z.B. eine Hepatitis durch Selbstinjektion von Substanzen, oder eine psychische Störung, z.B. eine depressive Episode durch massiven Alkoholkonsum.
Diese Kategorie umfasst aber auch Kinder und Jugendliche, bei denen das Konsumverhalten zu einer signifikanten Entwicklungsbeeinträchtigung führt, die also aufgrund ihres Substanzgebrauchs gravierende negative Konsequenzen in Familie, Schule und in ihren Beziehungen zu Gleichaltrigen mit einer Verschlechterung ihres psychosozialen Funktionsniveaus aufweisen.
Abhängigkeitssyndrom (F1x.2)
Ein entscheidendes Charakteristikum der Substanzabhängigkeit ist der oft starke, gelegentlich übermächtige Wunsch, psychotrope Substanzen oder Medikamente (ärztlicherseits verordnet oder nicht), Alkohol oder Tabak zu konsumieren.
Diese Diagnose soll nur dann gestellt werden, wenn 3 oder mehr der folgenden Kriterien in den letzten 12 Monaten mindestens einen Monat lang gleichzeitig bestanden oder während der letzten 12 Monate wiederholt vorhanden waren:
Entzugssyndrom (F1x.3)
Ein Entzugssyndrom kann bei absolutem oder relativem Entzug einer Substanz auftreten, die wiederholt und zumeist über einen längeren Zeitraum oder in hoher Dosierung konsumiert worden ist. Beginn und Verlauf des Entzugssyndroms sind zeitlich begrenzt und abhängig von der Substanzart und der Dosis, die unmittelbar vor dem Absetzen verwendet worden ist. Meistens zeigen sich Schlafstörungen, Gespanntheit, Unruhe, verminderte Impulskontrolle und Affektlabilisierung, vegetative Symptomatik wie Herzklopfen und Schweißausbrüche, gelegentlich Kreislaufbeschwerden. Auch eine deutliche Verschlechterung der Stimmung im Sinne einer depressiven oder gar suizidalen Krise ist möglich. Ein Entzugssyndrom kann durch Krampfanfälle kompliziert werden (F1x.31).
In sehr abgeschwächter Form kann eine Entzugssymptomatik Wochen bis Monate fortbestehen, z.B. in Form von innerer Unruhe, Schlafstörungen und Verlangen nach dem Suchtmittel (Craving). Craving kann jedoch auch längere Zeit nach dem körperlichen Entzug noch durch konditionierte Stimuli ausgelöst werden. Da das Entzugssyndrom einer der Indikatoren des Abhängigkeitssyndroms ist, ist auch Letzteres differenzialdiagnostisch zu erwägen.
Entzugssyndrom mit Delir (F1x.4)
Das klassische Entzugssyndrom mit Delir, z.B. als alkoholbedingtes Delirium tremens, ist bei Jugendlichen selten zu finden, da die Dauer des Missbrauchs für dessen Entwicklung in der Regel zu kurz ist.
Psychotische Störung (F1x.5)
Durch psychotrope Substanzen (u.a. Alkohol, Amphetamine und verwandte Substanzen, Cannabis, Kokain, Halluzinogene, Phencyclidin und psychotrope Alkaloide) können psychische Syndrome induziert werden, die nicht substanzinduzierten psychotischen oder wahnhaften Störungen ähneln oder gleichen. Kennzeichnend sind lebhafte Halluzinationen, typischerweise akustische, oft aber auf mehr als einem Sinnesgebiet, Personenverkennungen, Beziehungs- oder Verfolgungsideen sowie Wahn. Psychomotorische Störungen, wie Erregung oder Stupor, sowie ein abnormer Affekt in Form von intensiver Angst, erheblicher Aggression oder auch Ekstase kommen vor.
Die Symptome treten gewöhnlich während oder unmittelbar (meist innerhalb von 48 Stunden) nach dem Substanzgebrauch auf, gehen typischerweise innerhalb eines Monats zumindest teilweise zurück, innerhalb von 6 Monaten in der Regel vollständig. Wenn eine substanzinduzierte psychotische Störung mehr als 2 Wochen nach dem Substanzkonsum beginnt, ist sie als "Verzögert auftretende substanzbedingte psychotische Störung" (F1x.75) einzuordnen.
In der ICD-10-Kodierung ist für das an dritter Stelle stehende x jeweils die relevante Substanz(klasse) einzusetzen (s. auch 1.4 Untergruppen). Nicht alle der oben genannten Kodierungen sind für alle Substanzen sinnvoll anzuwenden.
Abb. 3: Leitsymptome - Störungen durch psychotrope Substanzen
Störungen durch Alkohol (F10)
Bei akuter Alkoholintoxikation kommt es zu affektiver Enthemmung, Aggressivität und Affektlabilität, Stand- und Gangunsicherheit und verwaschener Sprache, bei sehr hohen Blutspiegeln zu Sedierung und Bewusstseinsstörung bis hin zum Koma.
Beim Alkoholentzugssyndrom können vegetative Hyperaktivität, Tremor, Schlaflosigkeit, Übelkeit und Erbrechen, flüchtige visuelle, taktile oder akustische Halluzinationen oder Illusionen, psychomotorische Agitiertheit, Angst und Grand-mal-Anfälle auftreten.
Störungen durch Opioide (F11)
Hierzu gehören natürliche (z.B. Morphin, Codein) und halbsynthetische (z.B. Heroin) Opiate und synthetische Opioide mit morphinähnlicher Wirkung (z.B. Methadon, Fentanyl). Auch Medikamente wie Pentazocin und Buprenorphin, die opiatagonistische sowie -antagonistische Effekte aufweisen, gehören zu dieser Klasse, da ihre agonistischen Eigenschaften zu opiatähnlichen Wirkungen führen.
Eine Intoxikation mit Opioiden führt zu anfänglicher Euphorie, zu Apathie, Dysphorie, psychomotorischer Erregung oder Hemmung und beeinträchtigtem Urteilsvermögen. Somatische Begleiterscheinungen sind Miosis (oder Pupillendilatation infolge Anoxie bei schwerer Überdosierung), verwaschene Sprache, Beeinträchtigungen von Aufmerksamkeit und Gedächtnis, Schläfrigkeit bis hin zum Koma und Atemlähmung.
Beim Opioidentzugssyndrom tritt ein intensives Verlangen nach Opioiden auf, weiterhin dysphorische Verstimmung, Unruhe und Irritierbarkeit, unruhiger Schlaf, außerdem physische Beschwerden wie Rhinorrhoe, Niesen, Tränenfluss, "Gänsehaut", Muskelschmerzen oder -krämpfe, abdominelle Krämpfe, Übelkeit und Erbrechen, Diarrhö, Mydriasis, Fieber, Tachykardie oder Hypertonie.
Störungen durch Cannabinoide (F12)
Eine Cannabisintoxikation beginnt in der Regel mit einem Hochgefühl, gefolgt von unangemessenem Lachen und Gefühlen von Großartigkeit, Sedierung und Lethargie, Beeinträchtigungen von Reaktionsgeschwindigkeit, Kurzzeitgedächtnis und Urteilsvermögen, verlangsamtem Zeiterleben. Manchmal kommt es zu Dysphorie, Angst, Misstrauen und paranoiden Vorstellungen. Bei höherer Dosis können auch akustische, optische oder taktile Illusionen oder Halluzinationen bei erhaltener Orientierung, Depersonalisation und Derealisation sowie eine drogeninduzierte Psychose auftreten. Somatische Symptome einer akuten Cannabisintoxikation sind Augenrötung, Appetitsteigerung, Mundtrockenheit und Tachykardie.
Eine Cannabisentzugssymptomatik manifestiert sich in starkem Verlangen nach erneuter Einnahme von Cannabis, Unruhe, Reizbarkeit, Aggressivität, Schlaflosigkeit, Träume mit ungewöhnlichen Inhalten ("strange dreams"), Appetitminderung und Gewichtsverlust [Budney et al. 2004].
Störungen durch Sedativa oder Hypnotika (F13)
Die Symptome einer Intoxikation mit Sedativa oder Hypnotika sind denen einer Alkoholintoxikation (s.o.) sehr ähnlich. Auch das Sedativa-/Hypnotika-Entzugssyndrom ähnelt dem Alkoholentzugssyndrom (s.o.). Hier können auch im Kindes- und Jugendalter delirante Symptome auftreten.
Störungen durch Kokain (F14)
Die Einnahme von Kokain führt zu Euphorie, gesteigerter Energie und Vigilanz, grandiosen Überzeugungen oder Aktionen, aber auch Aggressivität und Affektlabilität. Es können repetitives und stereotypes Verhalten, akustische, optische oder taktile Illusionen oder Halluzinationen bei erhaltener Orientierung sowie paranoide Vorstellungen auftreten. Mit Abklingen der Wirkung kommt es zu Erschöpfung und depressiver Verstimmung. Somatische Symptome einer Intoxikation sind Tachykardie (manchmal Bradykardie), kardiale Arrhythmie, Hypertonie (manchmal Hypotonie), Mydriasis, psychomotorische Unruhe (manchmal Verlangsamung), Schwitzen oder Frösteln, Übelkeit und Erbrechen, Muskelschwäche, Schmerzen in der Brust, zerebrale Krampfanfälle, Verwirrtheit und Koma.
Das Entzugssyndrom ist gekennzeichnet durch die Entwicklung einer dysphorischen und depressiven Stimmung bis hin zu Suizidalität, begleitet von starker Müdigkeit und Ermattung, lebhaften und unangenehmen Träume, Insomnie oder Hypersomnie, Appetitsteigerung und Agitiertheit, seltener psychomotorische Verlangsamung.
Störungen durch andere Stimulanzien (F15)
Eine Intoxikation mit Stimulanzien (u.a. Amphetaminen, Ecstasy) hat sehr ähnliche psychische, Verhaltens- und somatische Effekte wie eine Kokainintoxikation, Stimulanzien weisen jedoch eine längere Wirkungsdauer und stärkere periphere sympathomimetische Effekte auf. Besonders das Rauchen hoher Dosen Amphetamin (z.B. "ice", eine besonders reine Form des Metamphetamins), das "Sniefen" von Crystal oder die intravenöse Applikation kann mit äußerst aggressivem und gewalttätigem Verhalten einhergehen. Es können auch zeitweilige starke Angst und Verwirrung, paranoide Vorstellungen und psychotische Episoden ("Speedfilm") auftreten.
Das Entzugssyndrom ist sehr ähnlich wie bei Kokainentzug (s.o.).
Störungen durch Halluzinogene (F16)
Bei den Halluzinogenen handelt es sich um eine inhomogene Gruppe von Substanzen, zu der auch LSD gehört; einige Autoren zählen auch Ecstasy dazu.
Psychische Effekte von Ecstasy (Methylen-Dioxy-Methyl-Amphetamin MDMA, häufig gemischt mit weiteren Substanzen) sind Euphorie und ein Gefühl der Nähe zu anderen Menschen, außerdem stimulierende Effekte (gesteigerte Energie, Überwachheit und Hyperaktivität) und halluzinogene Effekte (akustische, optische oder taktile Illusionen oder Halluzinationen, Depersonalisation und Derealisation, paranoide Vorstellungen und Beziehungsideen), manchmal auch dysphorisch-ängstliche Reaktionen. Überwiegend sympathikoton vermittelte somatische Symptome sind Tachykardie, Hypertonie, Mydriasis, Schwitzen oder Frösteln, Tremor und Verschwommensehen. Es können Muskelkrämpfe, Rhabdomyolyse, Hyperthermie, Herzrhythmusstörungen, akutes Leber- oder Nierenversagen, epileptische Anfälle und intrakranielle Blutungen auftreten. Nach Abklingen der Ecstasy-Wirkung kann es zu tagelanger depressiver Verstimmung, Ängstlichkeit, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Gedächtnisstörungen kommen; auch ein Persistieren der psychischen Störungen ist beschrieben.
LSD (Lysergsäurediethylamid) führt zu einem qualitativ veränderten Bewusstseinszustand mit verändertem Erleben von Zeit, Umwelt und der eigenen Person, verändertem affektiven Erleben (Glücksgefühle, Traurigkeit oder Angst), akustischen, optischen oder taktilen Illusionen oder Halluzinationen, Beziehungserleben und paranoide Vorstellungen bis hin zu "Horrortrips" mit erheblichen selbst- und fremdgefährdenden Fehlhandlungen. Diese sind diagnostisch abzugrenzen von "Flashbacks", episodisch auftretenden Nachhallzuständen (F16.70) mit veränderter Wahrnehmung von häufig sehr kurzer Dauer (Sekunden bis Minuten), die weit über das Ende der Substanzeinnahme hinaus auftreten können. Somatische Begleiteffekte sind bei den klassischen Halluzinogenen relativ gering ausgeprägt.
Atypische Halluzinogene sind die Alkaloide (u.a. Atropin, Scopolamin, z.B. in Tollkirsche, Engelstrompete, Stechapfel). Ihre Einnahme führt zu Schlaflosigkeit, Zittern, Angst, Bewusstseinstrübung, Verwirrtheit und lebhaften Halluzinationen, die auch mit ausgeprägten aggressiven Erregungszuständen einhergehen können. Somatisches Leitsymptom ist eine passagere Mydriasis, weitere anticholinerge Effekte sind Trockenheit von Schleimhäuten und Haut, Gesichtsrötung, Heiserkeit, Harnverhalt, Tachykardie, Herzrhythmusstörungen, Kammerflimmern, Herz-Kreislauf-Versagen und anticholinerges Delir. Epileptische Anfälle können auftreten, bei Überwiegen der Scopolaminwirkung ist Sedierung bis hin zum Koma und Atemlähmung möglich. In Abhängigkeit von Substanz, Applikationsweg und Menge kann die Wirkung bis zu einigen Tagen anhalten.
Umschriebene Entzugssyndrome sind bei den genannten Substanzen nicht bekannt.
Störungen durch Tabak (F17)
Ein signifikanter Teil der jugendlichen Raucher erfüllt die diagnostischen Kriterien der Tabakabhängigkeit [O'Loughlin et al. 2003].
Das Tabakentzugssyndrom ist gekennzeichnet durch dysphorische oder depressive Verstimmung, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Nervosität, Aggressivität, Unruhe, verminderte Konzentrationsfähigkeit, Appetitsteigerung und Gewichtszunahme. Die Entzugssymptomatik tabakabhängiger Jugendlicher ist hinsichtlich Art und Schweregrad der von tabakabhängigen Erwachsenen vergleichbar [Riedel et al. 2003].
Störungen durch flüchtige Lösungsmittel (F18)
Bei der Inhalation von Lösungsmitteln ("Schnüffelstoffe") kommt es zu Euphorie, Streitlust und körperlich aggressivem Verhalten, Apathie, Affektlabilität und beeinträchtigter Urteilsfähigkeit, bei höherer Konzentration können ausgeprägte Halluzinationen auftreten. Der Rausch hält einige Minuten nach der Inhalation an, bei wiederholten Inhalationen sind jedoch stundenlange Rauschzustände mit der Gefahr erheblicher Fehleinschätzungen und -handlungen möglich. Körperliche Symptome sind Schwindel, Gang- und Standunsicherheit, undeutliche Sprache, Reflexabschwächung (auch des Würgereflexes), Tremor, Muskelschwäche, verschwommenes Sehen oder Doppelbilder, Stupor oder Koma. Auch Nasenbluten, Husten, Dyspnoe, Übelkeit und Erbrechen können auftreten, und es sind Todesfälle durch Ersticken, Atemlähmung oder akute Herzrhythmusstörungen beschrieben.
Länger anhaltender Gebrauch führt zu einer hohen Rate von Organschädigungen, u.a. von Leber, Niere und Nervensystem (toxische Neuromyelopathie, Enzephalopathie, organische Persönlichkeitsveränderung). Es kann auch bei jüngeren Kindern zu einer ausgeprägten Abhängigkeit von flüchtigen Lösungsmitteln kommen. Ein umschriebenes Entzugssyndrom ist nicht bekannt.
Störungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum sonstiger psychotroper Substanzen (F19)
Bei Konsumenten, die mehrere Substanzen zu sich nehmen, sollte die Diagnose möglichst nach dem wichtigsten Stoff oder der wichtigsten Stoffgruppe gestellt werden, üblicherweise nach der Substanz oder Substanzklasse, welche die gegenwärtige Störung hervorgerufen hat. In Zweifelsfällen soll der Stoff oder die Stoffgruppe kodiert werden, die am häufigsten missbraucht wird, besonders in Fällen von ständigem oder täglichem Gebrauch. Nur wenn die Substanzaufnahme chaotisch und wahllos verläuft oder wenn Bestandteile verschiedener Substanzen untrennbar vermischt sind, ist die Kodierung F19 (Störungen durch multiplen Substanzgebrauch) zu wählen.
Weiterhin soll diese Kategorie auch dann verwendet werden, wenn sonstige psychotrope Substanzen konsumiert werden, die nicht unter die o.g. Subgruppen subsumiert werden können.
Abb. 4: Differenzialdiagnosen und komorbide Störungen bei Störungen durch psychotrope Substanzen
Abb. 5: Auswahl des Interventionssettings
Grundsätzlich ist das am wenigsten restriktive Setting zu wählen, in dem eine hinreichende Sicherheit und Effektivität der Behandlung gewährleistet werden kann [AACAP 2005]. Dies betrifft zunächst die physische Sicherheit des Jugendlichen selbst (akute somatische Gefährdung, psychiatrisch bedingte Eigengefährdung) und dritter Personen (psychiatrisch bedingte Fremdgefährdung durch den Jugendlichen). Liegt hingegen eine ausschließlich dissozial begründete Fremdgefährdung (z.B. Beschaffungskriminalität) ohne einen akuten psychiatrischen Interventionsbedarf vor, besteht keine Indikation für die Aufnahme in einer jugendpsychiatrischen Einrichtung, sondern es sind Jugendamt bzw. Polizei hinzuzuziehen.
Wenn keine Notwendigkeit zu einer akuten stationären Aufnahme aufgrund einer somatischen oder psychiatrischen Indikation besteht, ist für die weitere Auswahl des Interventionssettings Art und Schweregrad der Substanzabhängigkeit maßgeblich (Art und Menge der konsumierten Substanzen, Gefahr einer signifikanten Entzugssymptomatik, frühere Behandlungsmisserfolge in einem weniger restriktiven Setting). Erforderlichenfalls sollte die Entgiftung als stationäre qualifizierte Entzugsbehandlung durchgeführt werden, gefolgt von einer Rehabilitation in einer Einrichtung für Jugendliche mit Substanzabhängigkeit. Auch hierbei ist jedoch eine möglicherweise vorliegende komorbide jugendpsychiatrische Störung (Doppeldiagnose) zu berücksichtigen. Wenn eine solche komorbide kinder- und jugendpsychiatrische Störung im Rahmen der Entzugsbehandlung nicht remittiert, sind zusätzliche psychotherapeutische Behandlungsansätze, eventuell auch die Gabe von Psychopharmaka, in Betracht zu ziehen.
Ist der Substanzkonsum im Vergleich zum Vorliegen einer anderen jugendpsychiatrischen Störung untergeordnet, bestimmt deren Schweregrad, ob eine ambulante oder eine (teil-) stationäre jugendpsychiatrische Behandlung erfolgen sollte; in deren Rahmen allerdings sollten auch hinsichtlich der Problematik des Substanzkonsums angemessene Interventionen durchgeführt werden.
Jugendliche ohne signifikante psychiatrische Symptomatik, die sporadischen Probierkonsum "weicher" Drogen betreiben, bedürfen in der Regel keiner jugendpsychiatrischen Behandlung, sondern können in Beratungskontexten der Sucht- und Jugendhilfe betreut werden.
Vor der Störung durch psychotrope Substanzen behandeln: Suizidalität
Bei komorbiden psychiatrischen Störungen: Wenn nicht durch Entgiftung ausreichend behandelt, Abwägung des Behandlungsbedarfs. Bei signifikanter komorbider psychiatrischer Störung: gleichzeitige Behandlung beider Störungen.
Abb. 6: Interventionen bei Störungen durch psychotrope Substanzen
Familientherapeutische Interventionen sind in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Substanzabusus und -abhängigkeit unverzichtbar [AACAP 2005]. Familientherapie ist effektiver als Einzeltherapie, Gruppentherapie und familienbezogene Psychoedukation [I; Stanton, Shadish 1997]. Am besten evaluiert sind verhaltens- und problemlösungsorientierte Behandlungsansätze. Wichtige Therapieziele sind:
Die Wirksamkeit von Familientherapie wurde sowohl bezüglich des Konsums von Alkohol und Cannabis als auch von "harten" Drogen nachgewiesen [Liddle 2004].
Auch kognitiv-verhaltenstherapeutische Interventionen, einzeln oder in der Gruppe durchgeführt, weisen eine hohe Effektivität auf [I; Waldron, Kaminer 2004]. Ziele sind u.a.:
Medikamentöse Behandlung einer Entzugssymptomatik
Eine signifikante Entzugssymptomatik im Jugendalter, die überwiegend bei Konsum illegaler Drogen, nur selten bei überhöhtem Alkoholkonsum auftritt, sollte in ähnlicher Weise wie bei Erwachsenen behandelt werden. Eine solche medikamentöse Verminderung der Entzugssymptomatik stellt keine Ultima Ratio, sondern eine Behandlung lege artis dar.
Während eines Alkoholentzuges kann Carbamazepin zur Anfallsprophylaxe sowie zur Verminderung einer leichten bis mäßigen Entzugssymptomatik eingesetzt werden. Zur Behandlung eines (unvollständigen) Alkoholentzugsdelirs hat sich die - in der Regel - orale Gabe von Clomethiazol (cave pulmonale Erkrankungen!) bewährt. Die bei lebensbedrohlichem Delir indizierte parenterale Gabe von Clomethiazol sollte nur auf einer Intensivstation durchgeführt werden.
Es gibt keinen empirischen Beleg dafür, dass durch das Vorenthalten einer medikamentösen Behandlung des Opiat-Entzugssyndroms (sog. kalter Entzug) die anschließende Distanzierung des Patienten vom Opiatkonsum gefördert oder gar die Motivation zu einer Entwöhnungsbehandlung gesteigert wird [Reymann et al. 2003]. Die Bereitschaft der Jugendlichen, sich nach einem Rückfall auf einen erneuten Abstinenzversuch einzulassen, ist wahrscheinlich höher, wenn ihnen der vorhergehende Entzug nicht als hochgradig aversiv in Erinnerung geblieben ist (V).
Substitutionsbehandlung
Im Gegensatz zur medikamentösen Behandlung des Opiat-Entzugssyndroms, auch in Form eines opiatgestützten Entzuges, stellt die Substitutionsbehandlung über einen längeren Zeitraum eine Ultima Ratio dar, die nur bei sehr wenigen, schwerstkranken Jugendlichen, u.a. auch mit erheblicher somatischer Morbidität, überhaupt in Frage kommt. Die Indikationsstellung durch Ärzte mit fundierter Erfahrung in der Behandlung von Suchterkrankungen bei Jugendlichen sollte äußerst restriktiv gehandhabt werden. Diese wird üblicherweise mit Methadon (V) oder auch mit Buprenorphin (V) durchgeführt.
Medikation zur Rückfallprävention
Zur Rückfallprävention nach einer Alkoholentzugsbehandlung haben Acamprosat und Naltrexon als "Anti-Craving-Substanzen" bei erwachsenen Patienten eine gute Wirksamkeit gezeigt. Für Jugendliche liegen bislang kaum Daten vor. In Einzelfällen kann ein individueller Heilversuch gerechtfertigt sein (V).
Nach abgeschlossenem Opiatentzug kann Naltrexon als lang wirksamer Opiat-Antagonist zur Aufrechterhaltung der Abstinenz eingesetzt werden. Die Datenlage bei Jugendlichen ist jedoch unzureichend.
Pharmakotherapie bei "Doppeldiagnose"
Wenn mit der Entzugsbehandlung allein bzw. mit geeigneten psychosozialen Interventionen keine Remission einer komorbiden psychiatrischen Symptomatik erreicht werden kann, sollte auch eine diesbezügliche Psychopharmakotherapie in Betracht gezogen werden.
Folgende Faktoren sprechen für die Durchführung einer Psychopharmakotherapie: Die psychiatrischen Symptome gingen dem Substanzmissbrauch voraus oder bestanden während längerer sicher abstinenter Zeiträume, die Familienanamnese für die betreffende psychiatrische Störung ist positiv. Oder: In der Vorgeschichte erfolgte bereits eine erfolgreiche psychopharmakologische Behandlung dieser Störung.
Hierbei sind nicht nur Medikamente mit Missbrauchspotenzial, sondern auch solche mit einer geringen therapeutischen Breite restriktiv einzusetzen, denn zum einen sind pharmakologische Interaktionen zwischen Medikament und missbräuchlich konsumierter/n Substanz/-en möglich, zum anderen erhöht Substanzmissbrauch das Risiko absichtlicher oder unabsichtlicher Überdosierung von Medikamenten. Hierbei ist es wichtig, Eltern bzw. Betreuungspersonen dabei zu unterstützen, klare Prozeduren für die Verabreichung und Kontrolle der Medikation zu etablieren.
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind zum einen bei auf einer psychiatrischen Störung beruhenden akuten Selbst- und/oder Fremdgefährdung (nach den Landesunterbringungsgesetzen) erforderlich, zum anderen sind sie in Fällen mit erheblicher Gefährdung des Kindeswohls durch schweren Alkohol- oder Substanzmissbrauch oder -abhängigkeit indiziert. Die Eltern sind dann ggf. darin zu unterstützen, die ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel (§ 1631 b BGB) auszuschöpfen und nötigenfalls eine kurzzeitig befristete stationäre Behandlung gegen den Willen des Betroffenen zu veranlassen.
Eine Nachbehandlung ist für die Stabilisierung des Behandlungserfolges sehr wichtig [Kaminer 1999]. Die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls ist innerhalb der ersten 3 Monate nach Abschluss der Behandlung am größten [Kaminer 1999]. Jugendliche mit komorbiden psychiatrischen Störungen, hoher psychosozialer Belastung, geringem Interesse an Schule bzw. Beruf, geringen sozialen Fertigkeiten und wenig aktiver Freizeitgestaltung und Jugendliche, bei denen keine Nachbehandlung erfolgt, sind am stärksten rückfallgefährdet [Kaminer 1999]. Im Rahmen der Behandlung sollte ein möglichst kontinuierlicher Übergang des Patienten in die Nachbehandlung sichergestellt werden.
Zur Wirksamkeit psychodynamischer Behandlungsansätze bei Kindern und Jugendlichen mit schädlichem Gebrauch bzw. Abhängigkeit von psychotropen Substanzen liegen keine kontrollierten Untersuchungen vor.
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