AWMF online |
| Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 024/020 | Entwicklungsstufe: | 2k + IDA |
|---|
Die meisten kindlichen Infektionen erfolgen bereits intrauterin über das kolonisierte Fruchtwasser. Die frühe Form der Infektion, die im Mittel binnen 20 Stunden nach der Geburt zu ersten Symptomen führt 5, äußert sich bei den Neugeborenen als Sepsis und Pneumonie und seltener als Meningitis, Osteomyelitis oder Arthritis 4. Der Verlauf kann dramatisch sein und rasch in einen septischen Schock münden. Mit Tod oder neurologischen Langzeitfolgen muss gerechnet werden (E IIa) 4, 6.
In einer umfangreichen Untersuchung aus den Jahren 2001 und 2002 (Geburtskohorte von 1.450.000 Neugeborenen) wurde in Deutschland nach Einführung der antibiotischen Prophylaxe eine Inzidenz der Neugeborenensepsis durch GBS (positive Blutkultur und/oder Liquorkultur) von 0,47 Fällen pro 1000 Geburten geschätzt (E IIb) 4. Da nur etwa 10 bis 20% der mit GBS infizierten Neugeborenen eine positive Blutkultur aufweisen (klinische GBS-Sepsis), dürfte die tatsächliche GBS-Infektionsrate in Deutschland fünf- bis zehnmal höher sein, entsprechend zwei bis fünf Fällen pro 1000 Geburten (E V). Hier besteht eine enge Übereinstimmung mit der in den USA ermittelten Inzidenz. Die Häufigkeit der Early-Onset-Sepsis lag dort 1990, also vor Einführung der antibiotischen Prophylaxe, bei 1,8 Fällen pro 1000 Lebendgeborenen (E IIb) 2. In den USA konnte die Inzidenz der frühen Form der Neugeborenensepsis nach Einführung der prophylaktischen Maßnahmen im Jahre 1996 inzwischen auf 0,37 Fälle pro 1000 Geburten im Jahre 2005 gesenkt werden 3.
Die Mehrzahl (80%) aller Fälle einer Early-Onset-Sepsis betrifft reife Neugeborene; Frühgeborene erkranken häufiger 4.
Die Letalität liegt um 4% und ist bei sehr unreifen Frühgeborenen deutlich höher 7.
GBS werden bei 10% bis 30% von in der Regel symptomlosen Schwangeren im Bereich der Vagina und/oder des Anus nachgewiesen. Neuere Zahlen aus Deutschland geben eine GBS-Besiedlungsrate von durchschnittlich 16% an 8.
Während der Schwangerschaft kann es zu einem chronischen, einem intermittierenden oder einem vorübergehenden Nachweis von GBS kommen 9, 10.
Als Risikofaktoren der frühen Form der Neugeborenensepsis durch GBS gelten (E IIa) 11:
Die im Folgenden dargestellten Empfehlungen zur Prophylaxe der Neugeborenensepsis durch GBS beziehen sich ausschließlich auf die frühe Form, da nur diese prophylaktischen Maßnahmen zugänglich ist.
Auf Grund der 1996 publizierten Empfehlung der US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) mit dem Titel "Prevention of Perinatal Group B Streptococcal Disease: A Public Health Perspective" 13 erfolgte im Jahr 2000 in Deutschland die Veröffentlichung einer überarbeiteten Leitlinie, in der das allein risikobezogene Vorgehen durch eine präpartale GBS-Untersuchung aller Schwangeren zwischen 35 + 0 und 37 + 0 SSW ergänzt wurde 14, 15. Zum damaligen Zeitpunkt wurde darauf verzichtet, einem der beiden Vorschläge den Vorzug zu geben.
Neue Erkenntnisse machten es erforderlich, die bisherigen Empfehlungen zu aktualisieren. So konnte nachgewiesen werden, dass eine generelle Untersuchung auf GBS in der Schwangerschaft gegenüber dem risikobezogenen Vorgehen zu einer signifikanten (> 50%igen) Verringerung der frühen Sepsisfälle führt, ohne die Zahl der Frauen, die eine antibiotische Prophylaxe erhalten, wesentlich zu erhöhen (E IIa) 16, 17. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die prophylaktische Gabe von Antibiotika zur Vermeidung der Neugeborenensepsis durch GBS zu einem Anstieg von Sepsisfällen durch andere und möglicherweise resistente Mikroorganismen beiträgt (E IIa und IIb) 18-20.
Inzwischen liegen neue Empfehlungen zur Prophylaxe der Neugeborenensepsis durch GBS der CDC in den USA 11 aus dem Jahre 2002, Empfehlungen des Royal College of Obstetricians and Gynaecologists in England 21 aus dem Jahre 2003 und Empfehlungen der Society of Obstetricians and Gynaecologists of Canada aus dem Jahre 2004 vor 22.
Die genannten amerikanischen und kanadischen Empfehlungen unterscheiden sich von den englischen in wesentlichen Punkten.
So wird in den USA einem generellen Screening auf GBS zwischen 35 + 0 und 37 + 0 SSW der Vorzug vor dem rein risikobezogenen Vorgehen gegeben. Nach Ansicht der amerikanischen Autoren besteht auch unter Gesichtspunkten der Kosten-Nutzen-Analyse kein Zweifel an der höheren Effektivität und Überlegenheit des generellen Screenings und der subpartalen Antibiotikaprophylaxe (E IIa) 7, 23.
Das wesentliche Argument für ein generelles Screening aller Schwangeren ist die um mehr als 50% erhöhte Effektivität bezüglich der Vermeidung der frühen Form der Neugeborenensepsis durch GBS .
In England dagegen wird ein generelles Screening auf GBS bei allen Schwangeren nicht empfohlen. Dies wird dort insbesondere mit einer ungünstigen Kosten-Nutzen-Relation und mit einer nicht geklärten Finanzierung der Screeningmaßnahme begründet. Bei einer Inzidenz von 0,5 Fällen pro 1000 Geburten geht man in England von 340 Neugeborenen im Jahr aus, die eine Early-Onset-Sepsis entwickeln. Bei einer angenommenen 80%-igen Effektivität einer antibiotischen Prophylaxe zur Vermeidung einer Early-Onset-Sepsis ließe sich die Zahl der erkrankten Kinder somit auf 68 Fälle reduzieren. Nach einer Einführung eines generellen Screenings und unter Einbeziehung der Fälle mit bekannten Risikofaktoren müssten in England 204 000 Frauen eine antibiotische Prophylaxe erhalten, um bei 272 Neugeborenen eine Early-Onset-Sepsis zu verhindern (E V) 21.
Aber auch bei Verzicht auf ein generelles Screening und Beschränkung der antibiotischen Prophylaxe ausschließlich auf Fälle mit bekannten Risikofaktoren (Fieber unter der Geburt, Blasensprung ≥ 18 Stunden, Frühgeburt vor 37 + 0 SSW und vorausgegangene Geburt eines Kindes mit einer Sepsis durch GBS) sollte nach Ansicht der englischen Autoren nur nach Aufklärung der betroffenen Mutter über das ihrer Meinung nach geringe Risiko einer Neugeborenensepsis durch GBS eine antibiotische Prophylaxe durchgeführt werden. In England geht man davon aus, dass etwa 625 Frauen mit einem oder mehreren Risikofaktoren eine antibiotische Prophylaxe erhalten müssten, um einen Fall einer Sepsis zu vermeiden. Um einen tödlich verlaufenden Fall einer Early-Onset-Sepsis beim Kind zu verhindern, wären 5882 Frauen mit einem oder mehreren Risikofaktoren prophylaktisch antibiotisch zu behandeln (E V).
In enger Anlehnung an die amerikanischen und kanadischen Empfehlungen und abweichend von den englischen Vorschlägen wird in der vorliegenden Leitlinie einem Screening aller Schwangeren auf GBS zwischen 35 + 0 und 37 + 0 SSW der Vorzug vor einem risikobezogenen Vorgehen gegeben. Dieses Screening ist allerdings nicht Gegenstand der bisherigen Mutterschafts-Richtlinien und damit nicht Gegenstand des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und -versicherungen. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass mit diesem Vorgehen in einem hohen Prozentsatz (bis zu 90% der Fälle) eine Neugeborenensepsis durch GBS verhindert wird (E IIa) 17. Nach bisherigem Wissensstand wird dieser Erfolg nicht durch eine Zunahme von anderen potentiellen Risiken für Mutter und Kind (z.B. Anaphylaxie, Zunahme von nicht durch GBS verursachten Sepsisfällen) erkauft 18, 20.
Nachfolgend finden sich konkrete Empfehlungen zum generellen Screening und den sich daraus ergebenden Maßnahmen bei Mutter und Kind.
Die bakteriologische Kultur ist die sicherste Methode, um eine GBS-Besiedlung der Mutter festzustellen. Übliche Transportmedien für bakterielle Mikroorganismen garantieren bei Einhaltung einer Temperatur von 4° C bis 22° C für bis zu vier Tage die Anzüchtbarkeit der GBS. Im mikrobiologischen Labor sind antibiotikahaltige Selektivmedien (z.B. Lim Bouillon, BBL) zu verwenden, da die Sensitivität von Blutagarplatten für den Nachweis einer GBS-Besiedlung nicht ausreicht. Selektivnährmedien erhöhen die Nachweisrate um bis zu 100% 25. Die Anforderung an das mikrobiologische Labor sollte die Begriffe "GBS-Screening" und "Selektivmedium" enthalten.
Sollte eine Penicillinallergie bei der Schwangeren vorliegen, ist dies dem Labor mitzuteilen, damit eine Testung auf Clindamycin erfolgen kann, da die Alternative Cefazolin wegen der möglichen Kreuzallergie nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Eine Antibiotikaresistenztestung der Erreger auf Penicillin oder Cephalosporine ist nicht notwendig, da bisher keine gegen Penicillin oder Cephalosporin resistenten GBS-Stämme beschrieben wurden 26 .
Von der Verwendung von Schnelltesten zum Nachweis einer anogenitalen GBS-Besiedlung ist abzuraten, da die Treffsicherheit dieser Teste nach wie vor zu gering ist, um Schwangere insbesondere mit niedriger Keimkonzentration zu identifizieren 27. In wie weit in der Entwicklung befindliche PCR-Schnellteste (45 Minuten) in der Zukunft für die Routine eingesetzt werden können, muss weiteren Untersuchungen vorbehalten bleiben (E IIb) 28-31.
Das beschriebene Vorgehen beruht auf einem generellen antepartalen GBS-Screening einerseits und der Berücksichtigung einzelner Risikofaktoren bei unbekanntem Besiedlungsstatus andererseits 11, 23, 37.
Unabhängig von dem beschriebenen Vorgehen gilt,
| Abb. 1: | Subpartale Antibiotikaprophylaxe zur Vermeidung der frühen Form der Neugeborenensepsis durch Streptokokken der Gruppe B und Vorgehen beim Neugeborenen |
| Klinische Situation | Empfehlung | |
| Positives GBS-Screening 35 - 37 SSW Zustand nach Geburt eines Kindes mit GBS-Infektion GBS-Bakteriurie während dieser Schwangerschaft GBS-Status unbekannt und einer der folgenden Risikofaktoren:
| ⇒ | Subpartale Antibiotikaprophylaxe mit Penicillin G (Mittel der Wahl) i.v. einmalig 5 Mio. E., anschließend 2,5 Mio. E. alle 4 Stunden bis zur Entbindung. Alternativen: z.B.
|
| Wenn das GBS-Screening durch geeignete Methoden innerhalb von fünf Wochen vor der Entbindung ein negatives Ergebnis erbrachte, dann kann unabhängig von den drei genannten Risikofaktoren auf eine Antibiotikaprophylaxe verzichtet werden. | ||
Bei Kindern ohne klinische Zeichen einer Infektion und ohne zusätzliche Risikofaktoren wird unabhängig von der subpartalen Antibiotikagabe empfohlen, eine engmaschige klinische Kontrolle für mindestens 48 Stunden durchzuführen (E V) 44-46.
Die Effektivität der subpartalen Antibiotikaprophylaxe ist vermindert, wenn die erste Antibiotikagabe an die Mutter ≤ 4 Stunden vor der Geburt erfolgte (E IIa) 32, 33. In diesen Fällen kann eine laborchemische Untersuchung (Differentialblutbild, IL-8 / IL-6, CRP) erwogen werden.
Bei Kindern ohne klinische Zeichen einer Infektion mit Risikofaktoren wird unabhängig von der subpartalen Antibiotikagabe folgendes Vorgehen empfohlen 43:
Begründung für die Dauer der Überwachung:
Die überwiegende Zahl der an Early-Onset Sepsis erkrankten reifen Neugeborenen mit positiver Blutkultur wird innerhalb der ersten 48 Stunden klinisch auffällig 45, 46. Die empfohlene Überwachungsdauer von mindestens 48 Stunden ergibt sich aus der Beobachtung, dass etwa jeder 50. Fall einer Early-Onset-GBS-Sepsis mit positiver Blutkultur erst zwischen der 48. und der 72. Stunde diagnostiziert wurde 46. Bei einer Besiedlungsrate von 16% 8 ergibt sich eine Häufigkeit der frühen Form der GBS-Sepsis mit positiver Blutkultur von 2,3 auf 1000 in dieser Gruppe. Dem entsprechen 15,3/1000 an GBS erkrankte Kinder, da nur etwa 15% eine positive Blutkultur haben. Wenn nur 2% davon erst jenseits 48 Stunden auftreten, müssten 3260 Kinder einen weiteren Tag klinisch überwacht werden, um eine GBS-Infektion noch im Krankenhaus diagnostizieren zu können. In Abwägung der Risiken einer längeren Hospitalisierung erscheint eine Überwachung von mindestens 48 Stunden angemessen (E V). Unbekannt ist, ob Kinder mit Risikofaktoren von einer längeren Überwachung profitieren.
4.2.2 Mütter ohne GBS-Besiedlung
Bei Kindern ohne klinische Zeichen einer Infektion und ohne Risikofaktoren wird eine Standardversorgung empfohlen (Leitlinie Betreuung des gesunden Neugeborenen im Kreißsaal und während des Wochenbettes der Mutter, AWMF Nr. 024/005) 42.
Bei Kindern ohne klinische Zeichen einer Infektion mit Risikofaktoren sollte eine engmaschige klinische Kontrolle für mindestens 48 Stunden durchgeführt (E V) 45 und laborchemisch auf eine Infektion hin untersucht werden (E V).
Schlussbemerkung
Eine engmaschige klinische Überwachung erfordert mindestens alle 4 Stunden eine dokumentierte Zustandsbeschreibung des Neugeborenen durch eine erfahrene Pflegekraft oder Hebamme. Diese wurde aber ebenso wie der prädiktive Wert der genannten Laboruntersuchungen bei klinisch unauffälligen Kindern nicht ausreichend evaluiert (E V).
Die Beweiskraft der in der Leitlinie ausgesprochenen Empfehlungen basiert auf dem System des "Oxford Centre for Evidence-Based Medicine Levels of Evidence" (http://www.cebm.net/levels_of_evidence.asp. externer Link)
Für die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie (DGPI):
Prof. R. Roos, München
und der Vorstand der DGPI
Für die Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI):
Prof. R. Roos, München
zusammen mit A. Franz, P. Bartmann und F. Pohlandt, R. Maier und C. Poets sowie dem Vorstand der GNPI
Für den Berufsverband der Frauenärzte BVF e.V.:
Dr. Ch. Albring, Hannover
C. Halstrick, München
Dr. P. Hausser, Bayreuth
Für die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM):
Prof. B. Spellerberg, Ulm
Für die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM):
Prof. R. Maier, Marburg
Prof. K. Vetter, Berlin
Die Leitlinie wurde von den Autoren der AGII der DGGG, der GNPI und der DGPI entworfen und erstellt. Der neonatologische Teil wurde von der GNPI in einer Delphikonferenz abgestimmt. Der gynäkologisch-geburtshilfliche Teil wurde der Leitlinienkommission der DGGG, der AGMFM, dem Board für Pränatal- und Geburtsmedizin der DGGG, der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie und dem Berufsverband der Frauenärzte vorgelegt. Alle Anregungen und Kommentare dieser Adressaten wurden vom Autor und Mitgliedern der Leitlinienkommission begutachtet und zum überwiegenden Teil in die Leitlinie eingearbeitet. Die Endfassung wurde vom Vorstand der GNPI (8.6.2008), der Leitlinienkommission und dem Vorstand der DGGG, vom Vorstand des BVF und der DGPM bestätigt.
