AWMF online |
| Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 015/066 | Entwicklungsstufe: | 1 |
|---|
Einer Vertauschung Neugeborener liegen vorwiegend folgende Ursachen zu Grunde:
Als direkte Ursache werden der Verlust des Identifikationsmittels angegeben, die Namensgleichheit verschiedener Mütter und menschliche Fehler bei der richtigen Zuordnung "Baby - Bettchen - Mutter".
Die Sicherung des Zugangs zum Neugeborenenzimmer wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Teilweise ist im Interesse der Familienorientierung der Zugang völlig frei, teilweise werden sehr differenzierte elektronische Sicherungssysteme (Fingerprint- und Iris-Identifikation etc.) angewandt.
Zum Wiederauffinden vertauschter oder entführter Neugeborener existieren keine einheitlichen Vorstellungen.
Die Ergebnisse der Umfrage sind in "Der Gynäkologe" (Juli 2008, im Druck) publiziert. Weitere wesentliche Veröffentlichungen zum Thema wurden bei der Erstellung dieser Gemeinsamen Empfehlung zur Kenntnis genommen und berücksichtigt (1,2).
Im Folgenden werden vier Problemkreise angesprochen:
Bändchen haben den Vorteil, dass sie mehr Informationen tragen können als Kettchen, wie z.B. den Namen der Mutter, Geburtstag und Geburtszeit. Sie haben den Nachteil, dass sie wegen des üblichen Anlage-Modus in der Regel lockerer sitzen als das Kettchen. Diesem Nachteil kann begegnet werden, wenn statt eines Fingers, über dem das Bändchen verschlossen wird, eine flache abgerundete Zange verwandt wird.
Gegen die Verwendung von Kettchen bestehen insofern Bedenken, als die einzelnen Perlen bei versehentlichem Öffnen des Kettchens vom Neugeborenen verschluckt werden können. Das dürfte zwar sehr selten sein, aber aus grundsätzlichen Erwägungen sollten kleine verschluckbare Gegenstände von Neugeborenen und kleinen Kindern fern gehalten werden.
Die Identifizierungsmittel werden ausschließlich im Kreißsaal angelegt, was dort dokumentiert wird. Im Neugeborenenzimmer oder an anderen Orten gibt es keine Depots von Identifizierungsmitteln.
Um den Problemen der unzureichenden Anbringung von unverwechselbaren Daten und des versehentlichen Abstreifens des Identifikationsmittels zu begegnen, bieten sich folgende Möglichkeiten an:
Die Anbringung von Identifikationsmitteln an zwei verschiedenen Orten ist für die Herausgeber dieser Empfehlung unabdingbar.
Weitergehende Techniken
Weitergehende Techniken mögen im Einzelfall sinnvoll sein, haben aber wie herkömmliche Bändchen (oder Kettchen) zur Voraussetzung, dass sie nicht verloren gehen können.
Beide Identifikationsmittel werden mit einem Zahlen- oder Strichcode versehen, die Mutter trägt ein weiteres Bändchen mit gleicher Codierung.
Wird von der Mutter die Anlage eines Identifikationsmittels an ihrem Kind nicht gewünscht, muss dies dokumentiert werden.
Die Aufbringung von Farbe beziehungsweise Schrift auf die Haut des Neugeborenen dürfte aus dermatologischen Gründen ungeeignet sein, ist aber auch abzulehnen, weil das Auftragen von Zahlen oder Schrift auf, bzw. in die Haut von Menschen Assoziationen an eine schlimme Vergangenheit weckt. Zudem dürfte in vielen Fällen der Markierungsstoff nur schwer auf der Haut anzubringen, beziehungsweise leicht zu löschen sein.
Eine Dienstanweisung zum Umgang mit Identifikationsmitteln sollte folgendes beinhalten:
In einigen Krankenhäusern ist das Neugeborenenzimmer zu Gunsten eines Voll-Rooming-in-Systems abgeschafft worden. Damit sind die Mütter in ihrer Garantenfunktion für die Sicherheit ihres Kindes gefordert. In diesem Fall müssen die Mütter über ihre daraus erwachsenden Aufgaben schriftlich aufgeklärt werden. Sollten sie das Patientenzimmer oder ihr Baby verlassen wollen, muss ihnen die Möglichkeit geboten werden, ihr Kind in die Obhut der Pflegekräfte zu übergeben.
Die Zugangsmöglichkeit zum Neugeborenenzimmer sollte in einer Verfahrensanweisung schriftlich geregelt werden.
Wir empfehlen dringend, den Zugang zum Kinderzimmer auf autorisierte Personen zu beschränken. Das sind z.B. die Mütter und Väter, die Pflegekräfte und die behandelnden Ärzte. Besucher können zu einem Neugeborenen Zugang erhalten, wenn sie sich in Begleitung einer autorisierten Person befinden.
Befindet sich keine Pflegekraft im Neugeborenenzimmer, sollte die Zugangstür verschlossen sein.
Die Sicherungsmaßnahmen können elektronisch sinnvoll unterstützt werden:
